Was tun nachdem man geblitzt wurde?

Opel Astra H

Hallo Leute!

Ja nach nun sieben Jahren fahren haben sie auch mich mal Fotografiert. Nach Abzug der Toleranz mit 45 Kmh zu schnell.
Bin mit 165 inner 120er Zone geblitzt worden und habe nun nen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen in dem ich mich dazu aüssern soll.

Mich erwarten laut Bussgeldkatalog wohl 150€ Strafe 3 Punkte in Flensburg und nen Monat ohne Astra H fahren.
Auf dem Foto erkennt man mich dank des grossen Rückspiegels jedoch erst ab der Oberlippe abwärts.
Freunde und ich selbst erkennen mich jedoch zweifelsfrei.
Nun weiss ich jedoch nicht, wie ich mich verhalten soll?
Alles abstreiten oder einfach hinnehmen?

Das ganze ereignete sich auf der A2 in einem Tal in dem für 800m 120 gilt und danach zuwie zuvor open end ist.
Da man natürlich den Schwung des Berges beim hinabfahren mitnehmen möchte um den nächsten zu befahren sah ich es nicht ein da abzubremsen .
Bevor Diskusionen Auftauchen ansonsten halte ich mich natürlich an alles .

Also was tun?
Könnte die Strafe auch geringer ausfallen?
Kann man dem Fahrverbot zb. durch ein höheres Bußgeld entgehen?

Vielen Dank schonmal!

25 Antworten

Hallo tja das passt ja wohl zu anderen Diskusion ob der Innerspiegel zu groß ist 🙂

Das mit dem Abstreiten oder hin nehmen ist immer so ne Sache. Wenn du es abstreitest können sie dich dazu verdonnern ein Fahrtenbuch zu schreiben. Damit könntest du die Sache aber vielleicht auch etwas verzögern. Trägst du einen Bart oder man kann maklante merkmale wie Muttermahle oder Narben auf dem Bild erkenn die nur auf dich schliessen lass die Spielchen und nimm es so hin.

Tja aber ein muß ich Dir leider auch sagen : " Selber schuld !" Wärst du nur 40 Km/h zu schnell gewesen wäre es nur Teuer geworden. Ich hoffe du siehst es das nächste mal ein un wenn es nur ein wenig ist zu bremsen. Das hätte die in diesem Fall den 1 Monat Astra H Fahrverbot ersparrt.

Das man die Strafe mildern kann glaub ich nicht. Zumindest nicht bei dem Otto-Normalbundesbürger. Aber besser wäre es vielleich doch mal einen Anwalt einzuschalten de kann Dir besser sagen ob es sich lohnt oder nicht.

Tja und wenn nicht der eine Monat geht auch rum. Ich hoffe du bist nicht Selbstständig und kann auf deinen Führerschein nicht verziechten. Dann sieht es natürlich düster aus. Du kannst Dir sogar innerhalb eines Jahres aussuchen wo du Ihn abgibst dann könnte man das in den Urlaub legen. Viel Glück aber selber Schuld sorry.

Also das mit dem abstreiten ist immer so eine sache - an deiner stelle würde ich nur schreiben, dass ich nicht gefahren bin. Füg dann noch hinzu, dass du von deinen rechten gem. § 52, 55 StPO gebrauch machst! Somit ist eben einer deiner verwandten gefahren - diese brauchst du ja von rechtswegen nicht belasten.

Die anordnung ein fahrtenbuch zu führen wird hierbei noch nicht erteilt, da es ja bei dir das erste mal sein wird, dass du es abstreitest gefahren zu sein - dies würde an der verhältnismäßigkeit scheitern..

Und beim nächsten mal dran denken, innerorts ab 31 und außerorts ab 41 km/h zu schnell heißt fahrverbot.

Achso - zum anwalt würde ich garnicht gehen - die sagen dir sowieso in den meisten fällen, dass es sich lohnt zu klagen - sonst verdienen sie ja nichts ;-)

c ya

Zuerst einmal: Ob das Tempolimit an der Stelle sinnvoll ist, oder nicht, steht nicht zur Diskussion. Auch würde ich mit keinem Wort etwas wie "da sehe ich gar nicht ein zu bremsen" erwähnen 😉

1) Fakt im deutschen Rechtssystem ist auf jeden Fall, dass sich niemand "selbst belasten" muss.

2) Ein weiterer Grundsatz ist, dass einem ein Vergehen bewiesen werden muss!!
Die bloße Vermutung reicht nicht aus - anders als in anderen Ländern haftet in D der Halter nur für Mängel am Fahrzeug und Vergehen im ruhenden Verkehr. Nicht aber z.B. für Tempoverstöße die mit seinem Fahrzeug erfolgten.

==> Daher würde ich in dem Fall erst einmal nichts zugeben! Wie gesagt - belasten musst Du Dich nicht!!!

Abstreiten wäre aber eine Lüge - wenn man Dir danndas Gegenteil beweist, könnte das zu Deinem Nachteil sein (Falschaussage)

Wenn Du aber nicht mehr weisst wer gefahren ist (ist ja auch schon lange her, und ausserdem fahren das Auto ja mehrere Personen!!!) und das Bild auch nicht genau erkennbar ist, kann man nichts machen....!!

***************************
Was könnte dann passieren?
Man wird fragen, wer das Auto sonst noch fährt/ da aber niemand auf dem Photo zu erkennen ist, kannst Du das ruhig sagen. Wenn die anderen nicht gefahren sind, heißt das aber nicht automatisch, dass du gefahren bist...Verwandte, Ehepartner ect musst Du auch nicht belasten, daher brauchst Du das auch nicht zu nennen....
Je nach Engagement der zuständigen Polizeidienststelle wird jemand bei Dir klingeln und selbst schauen - wenn Du aber sagst, dass auf dem Bild niemand zu erkennen ist...was soll das bringen??

Schlimmstenfalls:
...- Ist das Bild doch durch ein Detail eindeutig.... dann musst du halt zahlen und 1 mon. laufen
... - musst Du im nächsten Jahr ein Fahrtenbuch führen (eher unwahrscheinlich -wie mein Vorredner schon angemerkt hat)

Ich würde sagen, Du kannst mehr gewinnen als verlieren wenn Du nicht mehr weißt wer gefahren ist!
(ist aber meine persönliche Meinung!)

@ matula73

doch er kann soviel abstreiten wie er will - als betroffener kann man lügen bis sich die balken biegen - dies fällt auch unter den grundsatz sich nicht selbst belasten zu müssen..

eine falschaussage gibt es beim beschuldigten/ betroffenen nicht (das gibt es nur bei zeugen)

c ya

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Erschreckend was man da so alles als Tipps liest 🙁

Wer schneller als erlaubt fährt, muss halt damit rechnen mal erwischt zu werden. Sich dann aber scheinheilige Ausreden einfallen zu lassen ist ja wohl der Oberhammer.... nach der heutigen deutschen Mentalität muss man ja wegen jedem Sch**ss zum Anwalt laufen 🙁

Sorry derfalte, nix gegen dich, ich bin auch schon geblitzt worden. Allerdings war ich "nur" 27 km/h zu schnell.
Das Bild war zwar auch nicht unbedingt eindeutig, aber ich hab trotzdem gezahlt und die Punkte kassiert.

Steh zu deinem "Vergehen" und achte einfach das nächste Mal darauf nicht mehr als 20-30 km/h über dem Tempolimit zu fahren .. mir hilft dabei mittlerweile der Tempomat 😉

Gruß Mac

Ich bin der gleichen Meinung wie Mac1309.
Man soll schon zu seinen Fehlern stehen, noch dazu sind 45 km/h zuviel nicht gerade wenig.

Hallo, ich denke mit 150€ und 3 punkten liegst du schon nicht schlecht. Ich wurde mal mit 60 zu viel geblitzt und das waren dann 207€, 4 wochen laufen und 4 punkte.

Was willst du da auch groß tun auser bezahlen und hoffen das nicht noch mehr kommt?

M.f.g.
Christian

Stehe zu deinem Vergehen,und versuch dich
nicht rauszureden,wenn sie wollen ,überführen sie dich dank der PC-Technik sowieso.Und wenn wenn du lt.Tacho mit 170-!80
kmh geblitzt wirst gibt es in meinen Augen keine Ausrede,was passiert denn wenn sie dich nicht überführen?dann fährst du wohl
ungehemmt weiter schneller als die Polizei
erlaubt.jetzt könnt ihr über mich herfallen,
weil ich für sowas bei aller Opelliebe kein Verständniss habe.

Gehts hier um Autos oder ums Rasen?

Auf der Autobahn mal 10 oder 20 über zul.- Vmax ist das eine.

Mit Tacho 170-180 bei erlaubten 120 zu prügeln ist nicht lustig. Und wenn dann noch das einzige Problem darin besteht möglicht glimpflich aus der Sache zu kommen, hört der Spaß ganz auf.

Rechtsverdreherei, Schwindel und Irreführung anstatt Einsicht - klasse, das ist genau das, was uns kein Stück weiter bringt.

Ich fahre gerne zügig, bin aber im Sinne der Verkehrssicherheit und weniger Agressivitzät auf den Straßen für noch drastischere Strafen.

Nimm es nicht persönlich, aber wenn Du bewußt dieses Risiko eingehst, dann trag die Strafe auch.

Hallo,

wer zu schnell fährt, der muss zahlen und laufen. So ist das nun mal; da müssen schließlich alle mal durch...

Busfahren ist auch schön.

Auaaa....

Erstens gehts hier um eine Verkehrsordnungswidrigkeit und nicht um ein Vergehen!!!!

Zweitens: wie schon in der Bibel steht wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein ... zumindest wenn die Geschwindigkeitsüberscheitung versehentlich gewesen wäre .... Siehe Aussage zum Tal.... Bei Vorsatz könnte man nämlich das Bußgeld erhöhen...

Drittens: Hände weg vom Anwalt. Bei solchen Sachen ist ein Anwalt zu 90 % nutzlos. Im schlimmsten Falle kommt es dazu dass ein vierstellige Euro Beträge an Kosten anfallen (Gutachter etc.) die bei einem Schuldspruch bei Dir hängen bleiben.

Viertens: Zugeben musst Du nichts. Im schlimmsten Fall wird durch die Polizei Deine Nachbarschaft abgeklappert und nachgefragt wer das auf dem Bild ist 😁 Anderer Alternative: Man holt ein Vergleichbild vom Einwohnermeldeamt oder der Führerscheinstelle. Beliebt ist auch das Aufsuchen an der Arbeit ....

Greetinx

... bevor jetzt Beschwerden von sämtlichen Anwäten kommen:

In der Praxis schaut es so aus, dass die Masse der Anwälte bei so einer Angelegenheit quasi ein Standartplädoje abhält:

1. Betroffener ist einsichtig und gelobt Besserung
2. Druck auf die Tränendrüse: Arbeit, Kinder, kranke Omi etc...
3. Bitte vom Fahrverbot absehen...

Es gibt Anwälte die sind so dreist und lesen bei zwei Verhandlungen hintereinander das gleiche ab 😁

Eine andere Alternative sind die Anwälte die ihrem Mandanten krampfhaft beweisen wollen wie sehr sie sich für ihn einsetzen. Das führt dann zu Gutachten und somit zu Kosten. Sehr riskant wenn man tatsächlich der Fahrer war....

Berechtigt ist ein Anwalt natürlich immer dann wenn man es tatsächlich nicht war oder der begründete Verdacht von Meßfehlern etc. besteht. Aber Vorsicht! hier gibt es wenige Profis und dafür viele Abzocker...

Greetinx

Ja ihr habt natürlich recht, ich bin nur am rasen hab den ganzen Tag nichts besseres zu tun vornehmlich an Schulen vorbei und am liebsten durch 30er Zonen mit Kindergärten.
Man man man was für Leute es gibt.
Ich wollt doch nur wissen ob die Bestrafung des Bußgeldkataloges stimmt oder ob ich mit mehr rechnen muss oder eher mit weniger da erstes mal?
Leute Leute
Echt hoffentlich fällts euch dann das nächste mal ein wenn se euch erwischen.

Hallo ,
wenn bewußt so fährt,u.keine Einsicht zeigt,
sollte man doch mal 4 Wochen laufen,
nur mal so,da ich auch einer bin, der einen Stein geschmissen hat,mich haben sie in 25
jahren bei Unfallfreiem Fahren 3x geblitzt,
jedoch max.6kmh zu schnell.

Da man natürlich den Schwung des Berges beim hinabfahren mitnehmen möchte um den nächsten zu befahren sah ich es nicht ein da abzubremsen .

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