Was tun nachdem man geblitzt wurde?

Opel Astra H

Hallo Leute!

Ja nach nun sieben Jahren fahren haben sie auch mich mal Fotografiert. Nach Abzug der Toleranz mit 45 Kmh zu schnell.
Bin mit 165 inner 120er Zone geblitzt worden und habe nun nen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen in dem ich mich dazu aüssern soll.

Mich erwarten laut Bussgeldkatalog wohl 150€ Strafe 3 Punkte in Flensburg und nen Monat ohne Astra H fahren.
Auf dem Foto erkennt man mich dank des grossen Rückspiegels jedoch erst ab der Oberlippe abwärts.
Freunde und ich selbst erkennen mich jedoch zweifelsfrei.
Nun weiss ich jedoch nicht, wie ich mich verhalten soll?
Alles abstreiten oder einfach hinnehmen?

Das ganze ereignete sich auf der A2 in einem Tal in dem für 800m 120 gilt und danach zuwie zuvor open end ist.
Da man natürlich den Schwung des Berges beim hinabfahren mitnehmen möchte um den nächsten zu befahren sah ich es nicht ein da abzubremsen .
Bevor Diskusionen Auftauchen ansonsten halte ich mich natürlich an alles .

Also was tun?
Könnte die Strafe auch geringer ausfallen?
Kann man dem Fahrverbot zb. durch ein höheres Bußgeld entgehen?

Vielen Dank schonmal!

25 Antworten

Also,
du kannst es natürlich gerne versuchen, um die Strafe herumzukommen.
Wenn das Foto wirklich so m,ies ist, hast du vielleicht sogar keine so schlechten Chancen.
Ansonsten: selbst schuld. Ich bin zwar auch gene zügig und schnell unterwegs, aber bei den Begrenzungen wird immer schön im Verkehr mitgeschwommen.
Zu der Geldstrafe kommen aber noch bearbeitungsgebühren hinzu, so 25 Euro werden gerne genommen.
Vor Jahren bin ich selber mal an einem Ortsausgang zu schnell gewesen im Omega meines Vaters. Im Anhörungsbogen hat mein Vater logischer weise gesagt, das er nicht gefahren ist. Daraufhin kam dann die örtliche Polizist des morgens Vorbei mit einem schönen Bild von mir an unsere Haustür, und fragte meinen Vater, ob er die Person hinterm Steuer kenne. Mein Vater hatte mich noch nie gesehen, und der Polizist ging von dannen. Es kam dann noch mal Post von der Bussgeldstelle mit dem Hinweis, wenn mein Vater nicht sagen würde, wer dort gefahren ist, dann würde dem jenigen ein Bussgeld in der und der Höhe entgehen.
Danach haben wir niewider etwas in der Richtung gehört. Das waren allerdings knapp 20 km/h, keine 45.

Zitat:

Original geschrieben von Red Arrows


Daraufhin kam dann die örtliche Polizist des morgens Vorbei mit einem schönen Bild von mir an unsere Haustür, und fragte meinen Vater, ob er die Person hinterm Steuer kenne. Mein Vater hatte mich noch nie gesehen, und der Polizist ging von dannen.

Schön noch'n Märchen vor dem Einschlafen 😁

Hatte mal auch die Geschwindigkeit im Februar etwas überschritten so um 51kmh, zwar aus etwas wichtigem Grund wie es mir schien, wegen meinem kranken Vater der zu Hause war aber die Polizei war der anderer Meinung. Mit Verkehrsrechtschutz kann man schon vor Gericht gehen, aber ob es was bringt ist die andere Frage bei mir hat nichts gebracht, die frisst um den Führerschein abzugeben hat sich nur verlängert um wieder 4 Monate wie auch nach dem Schreiben von Polizei.
Ist eine Glückssache wie der Richter das entscheidet, kann auch noch ein Monat dran hängen wenn der Richter öfter Fahrrad fährt wie Auto im schlimmsten fall.

Bei mir waren 1 Monat Fahrverbot und 325€ Straffe, kann den Schein am 30 Wieder abholen Übermorgen 🙂
Bin jetzt klüger geworden, werde solchen Sachen nicht mehr machen.

Es gibt auch solche Bürger die in 25 Jahre um 6kmh 3x zu schnell fahren, nicht jeder schafft so was. Respekt, na ja jedem das seine. Wenn ich 45 Jahre bin fahre ich wahrscheinlich auch nie wieder zu schnell. Versprochen 🙂

Es waren auch fälle wo eine Frau nachts durch die Ortschaft mit 50 durch raste, und wegen der Zeit das es Nacht war, es war auch keine Verkehrsgefährdung keiner kam zur Schaden, das die Frau den Schein Beruflich gebraucht hat, wurde die Strafe erhöht und 1 Monat Fahrverbot wurde gestrichen.

Wenn das Auto auf einem selbst zugelassen ist und man bekommt nun selbst einen Anhörungsbogen hat man schlechte Karten.

Verjährung beträgt 6 Monate. Da haben die Behörden genug Zeit um den waren Fahrer eindeutig zu identifizieren.

Besser sieht es aus, wenn der Fahrer nicht der Besitzer des Fahrzeuges ist. Da muss man nur 3 Monate überstehen ohne dass gegen einen selbst ermittelt wurde.

Prinzipiell brauch man aber ne Portion Glück 😉

Anwalt würde ich erstmal nicht einschalten. Evtl. auch den Anhörungsbogen einfach in den Müll schmeissen. Weil dann müssen die den nächsten Schritt machen und den Fahrer selbst suchen. Und da sind die leider echt gut (Einwohnermeldeamt sei dank).

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Also ich bin der Meinung,dass man sich beim ersten Mal frei kaufen kann!Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Viell liege ich auch völlig falsch.

Zitat:

Original geschrieben von derfalte


Auf dem Foto erkennt man mich dank des grossen Rückspiegels jedoch erst ab der Oberlippe abwärts. Nun weiss ich jedoch nicht, wie ich mich verhalten soll?
Alles abstreiten oder einfach hinnehmen?

Zitat:

Original geschrieben von derfalte


Ich wollt doch nur wissen ob die Bestrafung des Bußgeldkataloges stimmt oder ob ich mit mehr rechnen muss oder eher mit weniger da erstes mal?

soso...

Ich würde auch zu dem Mist stehen. 165 in der 120er ist nicht ohne. (und auf dem Tacho standen garantiert noch min. 10 mehr)

nochmal allgemein:
Ähnlich wie viele Vorredner bin ich der Meinung, dass jeder auch die Konsequenzen tragen muss, wenn er zu schnell fährt. Das habe ich auch früher schon immer mal gepostet...

Wer dann ein Gericht bemüht um sich offensichtlich aus der Verantwortung zu stehlen, hat meine tiefste Mißachtung (was nich heißt, das es auch mal gerchtfertigt sein kann)

Aber: Wenn ich zahlen soll, muss mir mein Fehlverhalten bewiesen werden. Noch sind wir keine Bananenrepublik, in der die Obrigkeit willkürlich Bussgelder ect. verteilen kann.
Daher finde ich es legitim, in solch einem Fall keine Aussage zu machen (und sich bzw. seine Familienangehörigen nicht selbst zu belasten) ...Abstreiten wider besseren Wissens halte ich übrigens für NICHT legitim...
Wenn ein Beweis vorliegt (Photo) ist doch eh alles klar - da wär ich der letzte, der dann rät, zu lügen und alles abzustreiten.

Und zu den Moralaposteln hier...
Ich bemühe mich wirklich immer die Begrenzung einzuhalten -Aber ich bin auch Realist und zeige daher nicht mit dem Finger auf andere: Es passiert immer wieder, dass man quasi viel zu schnell fahren muss....wenn z.B. vom "frei fliegen" auf der AB plötzlich ein 100er Schild ohne Ankündigung steht. Dann mache ich doch keine Vollbremsung... da kann es schnell passieren, dass man mit 70-80 zu schnell in die Zone reinfährt

Oder wenn nach Fertigstellung der Baustelle auf der AB das Schild 100 einfach stehengelassen wird -nach ein paar Wochen ignorieren das alle, die regelmäßig dort fahren...ignorierenheißt: bei 180 geht keiner mehr vom Gas
Oder wenn irgendwo auf der AB ein Schild mit 100-"Lärmschutz" steht, was von 80 prozent der Fahrer total ignoriert wird.
Oder auf der Bundesstrasse in der Stadt, wo alle mindestens!!!! 70 fahren und man mit 100 nicht als Raser auffällt..(50ger zone).

oder oder oder ---wenn da immer sofort ein Blitzer stehen würde, gäbe es nur noch "Fussgänger" in Deutschland. Auch wenn ich zu 95 % so fahre, dass ein Blitz nicht auslösen würde - mir ist bewußt dass der Schnappschuss jeden Tag kommen kann 😉

Im Übrigen: In meinem Freundeskreis mach ich die Erfahrung, dass diejenigen, die wirklich Asozial schnell und kriminell fahren nie zahlen müssen, während die anständigen, die ganz selten mal, aus versehen, schneller fahren, regelmäßig geblitzt werden...

Zitat:

Original geschrieben von derfalte


Ich wollt doch nur wissen ob die Bestrafung des Bußgeldkataloges stimmt oder ob ich mit mehr rechnen muss oder eher mit weniger da erstes mal?

... genug der Moralpredigen....

Du musst noch die Gebühren für den Bescheid dazurechnen. Die weiß ich allerdings nicht auswendig. Rechne mal mit zusätzlich 20 - 30 Euro.

Die Höhe des Bußgelds kannst Du z.B. auf der InternetSeite der Polizei oder beim ADAC nachschlagen.

Generell gilt der im Bußgeldkatalog festgelegte Satz. Bei Wiederholungstätern oder vorsätzlicher Handlungsweise kann es zu einer Erhöhung kommen. Der Vorsatz wird automatisch angenommen bei einer sehr deutlichen Überschreitung oder wenn in der Anhörung die entsprechenden Angaben gemacht werden.

Hoffe Dir geholfen zu haben.

Greetinx

Hiermit kannst Du Dir alles ausrechnen : http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/bussgeldrechner.cgi?

mfg

Omega-OPA

ich muss auch noch meinen senf dazutun... habe jetzt mal meine unterlagen rausgekramt...
am 10.11.99 auf einer bundesstraße mit erlaubten 50 km/h ca. 200 m hinter einer festen blitze von einer mobilen geblitzt worden, ich war sauer, weil ich noch genau weiß, dass ich vorm aldi stand und der typ vor mir den letzten pc gekauft hatte. da ich nur eine halbe stunde von der ausbildungsfirma frei bekommen hatte, musste ich mich beeilen, um wieder pünktlich am arbeitsplatz zu sitzen (man will ja in der ausbildung seine chefs nicht gegen sich verschwören, wenn man auf eine übernahme hofft)

damals hatte ich lt. anhörungsbogen 82 km/h drauf sind, abzüglich toleranzen 29 km/h zu schnell... folgender rattenschwanz: 17 tage vor ende der probezeit, photo ist einwandfrei, geldbuße 120 DM + gebühr 25 DM + auslagen 11 DM + weitere auslagen 0 DM = gesamtstrafe 156 DM = 79,76 EUR ausserdem 3 punkte...

die strafe habe ich zögerlich anerkannt, habe zwar probiert drum rum zu kommen, es aber nicht geschafft...

am 20.11.2000 (ein gutes jahr später) bekam ich ein schreiben, indem ich dazu aufgefordert wurde einen nachschulungskurs zu besuchen. nebenbei hatte die stadt (oder landrat, wies bei uns heißt) meine adresse und daten an sämtliche fahrschulen im umkreis weitergeleitet (von wegen datenschutz) für dieses schreiben wurde folgendes berechnet: gebühr 50 DM + postzustellungsurkunde 11 DM = 62 DM. ausserdem wurde die probezeit um 2 jahre verlängert!

der nachschulungskurs hat mich 600 DM gekostet, zu entrichten bei der anmeldung.

summasummarum kommen dabei raus: 818 DM = 418,24 EUR für lächerliche 29 km/h zu schnell...

hab den fehler jedenfalls eingesehen und der nachschulungskurs war auch lustig 😉 seit dem überschreite ich die geschwindigkeit innerorts seltenst über 10 km/h und ausserorts nicht höher als 20 km/h tagsüber... nachts siehts bei uns auffem "land" (halb und halb) sowieso anders aus als in köln beispielsweise!!

was du tun solltest?
das haben die anderen hier schon zur genüge geschildert.... bedenke jedoch wenn du wirklich dem ganzen entgegentreten willst und nichts zugibst, sich durch gebühren usw. der strafbetrag immer weiter erhöht, wenn sie es dir dann nachher doch nachgewiesen bekommen (hier gehts ja nicht um 5 EUR wegen falsch parken, also bleiben die auch an der sache dran), dann könnte der batzen gewaltig sein!!!!... wenn du den lappen auch beruflich dringend brauchst z. b. für dienstwagen usw. gibts noch die regelung dass du innerhalb eines gewissen radius um die arbeitsstelle zu gewissen tageszeiten fahren kannst... hatte ein kollege von mir!

schau mal hier nach

http://verkehrsanwaelte.de/..._bussgeld_statt_fahrverbot_moeglich.html

allgemein findet man unter www.verkehrsanwaelte.de
einige tipps und infos.

ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen, dass es doch nur für eine Geldstrafe reicht.

Grüße
Seb

erste link funktioniert wohl nicht...

steht unter urteile - bußgeld - seite 4 - Erhöhtes Bußgeld statt Fahrverbot möglich

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