Was sind fehlendes DCC und Memory-Sitze beim Gebrauchten "wert"?
Ich habe mir gerade einen Skoda Octavia Scout von 2019 beim Händler gekauft und jetzt gibt es Stress. Statt des vor Zeugen zugesagten Satzes Winterräder "mit 6mm Profil" hat er mir einen verschlissenen Radsatz gegeben. Von seiner Zusage will er nichts mehr wissen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass in seiner mobile-Verkaufsanzeige ein adaptives Fahrwerk und elektrische Sitze als Ausstattung angegeben waren, aber beides garnicht vorhanen ist (DCC gibts garnicht für den Scout).
Das Fehlen ist ja klar ein Mangeln und jetzt gehts also darum, wieviel Preisnachlass ich realistischerweise fordern könnte. Ich habe ihn noch garnicht kontaktiert, zur Not hätte ich auch noch eine Rechtsschutzversicherung. DCC kostet beim normalen Octavia 920 Euro Aufpreis, die elektrischen Sitze beim Scout 1.090 Euro, und dann ist da noch die Sache mit den Winterrädern. Hat jemand eine Idee?
6 Antworten
Hallo Martin,
Das ist echt blöd gelaufen. Aber leider muss ich dir sagen, dass die Angaben im Netz keine 100% Zusage an Ausstattungen ist. Das wird auch meist schon dazugeschrieben. Wichtig ist tatsächlich, was du vor Ort siehst. Dass dir die elektrischen Sitze nicht aufgefallen sind, obwohl du eine Probefahrt gemacht hast......
Egal. Wichtig ist, was in deinem Kaufvertrag drinsteht. Wenn die Ausschreibung auf dem Auto, oder im Netz Vertragsbestandteil ist ( z.B. Ausstattungen, wie auf der Ausschreibung zu sehen,.... ), dann ist schon mal gut. Das ist hieb- und stichfest und das wird auch deine Rechtsschutz sehen wollen. Darauf kann man aufbauen. Wenn da aber nichts drinsteht an Ausstattungsmerkmalen und auch an zusätzlichen Zugaben (Räder), wirst du keine Chancen haben. Da zählt dann, wie gesehen, so gekauft.
Damit bist du auf Goodwill des Verkäufers angewiesen.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Grüße Richard
Zitat:
@Ritch71 schrieb am 10. August 2025 um 13:11:39 Uhr:
Da zählt dann, wie gesehen, so gekauft.
Damit bist du auf Goodwill des Verkäufers angewiesen.
Ich glaube nicht, dass es sich der Händler so einfach machen kann. Ich habe gerade ien Urteil gefunden das sagt, dass Angaben in der Verkaufsanzeige gültig sind:
https://autokaufrecht.info/2016/07/beschaffenheitsvereinbarung-aufgrund-von-vorfelderklaerungen-des-verkaeufers-in-einem-mobile-de-inserat/
Da kann dir eigentlich nur ein Anwalt helfen, weil da muss wie schon gesagt der Vertrag genau bekannt sein.
Aber mal so die el.Sitze fallen doch direkt ins Auge. 🤔
Hast du ihn "blind" gekauft oder vor Ort probegefahren?
Sonst kannst du auch vom Vertrag zurücktreten wenn alles so schlimm sein soll oder soll jetzt im Nachhinein nur der Preis gedrückt werden.
Nicht böse gemeint.
Zitat:
@Dark-Angel712 schrieb am 10. August 2025 um 13:56:57 Uhr:
Da kann dir eigentlich nur ein Anwalt helfen, weil da muss wie schon gesagt der Vertrag genau bekannt sein.
Sonst kannst du auch vom Vertrag zurücktreten wenn alles so schlimm sein soll oder soll jetzt im Nachhinein nur der Preis gedrückt werden.
Probegefahren habe ich den Wagen kurz, aber da ging es vor allem um den fehlenden Service, einen falschen km-Stand, eine defekte Batterie etc. Vom Vertrag zurückzutreten ist nicht so einfach, das wird ohne Anwalt ohnehin kaum gehen.
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Wenn du es hart auf hart mit entpsrechendem Wertersatz oder Rückgabe des Fahrzeug spielen willst, wirst du vermutlich nicht um einen Anwalt herumkommen. Die Händler sind bei derartigen Themen meist wenig kooperativ. Da wird es dann darauf ankommen, ob und welche Formulierung der Kaufvertrag zum Ausschluss derartiger Irrtümer/Falschangaben enthält. Ohne Anwalt kannst du mit Glück die nächste Inspektion mit Ölwechsel heraushandeln.
Zitat:
@martinn1 schrieb am 10. August 2025 um 14:32:01 Uhr:
Probegefahren habe ich den Wagen kurz, aber da ging es vor allem um den fehlenden Service, einen falschen km-Stand, eine defekte Batterie etc. Vom Vertrag zurückzutreten ist nicht so einfach, das wird ohne Anwalt ohnehin kaum gehen.
...wie naiv und blind muss man sein, so was dann noch zu kaufen?



