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  7. was kann ich machen?vw werksatt hat mein scheinwerfer weggeschmissen

was kann ich machen?vw werksatt hat mein scheinwerfer weggeschmissen

Themenstarteram 28. November 2006 um 10:18

hallo,

mein xenon scheinwerfer hat einen steinschlag abbekommen. das glas war kaputt aber alles andere intakt.

nun musste ich mir bei vw einen neune einbaquen lassen und habe vw gesagt, dass sie mir den alten in den kofferraum legen sollten.

 

jetzt habe ich denwagen abgeholt und der scheinwerfer ist nicht drin und vw sagte mir, dass sie ihn weggeschmissen habe. tut ihnen leid!!

was kann man da machen??

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48 Antworten

mir musste man ebenfalls den xenonscheinwerfer austauschen (glas kaputt) ich wollte den scheinwerfer auch mitnehmen aber ich stellte fest ( war beim einbau dabei ) dass vw den scheinwerfer ohne jegliche elektronik verschickt!! das steuergerät, der brenner und alles andere, musste vom defekten scheinwerfer übernommen werden!

ich denke so war das bei dir auch! und ein stück kunststoff kann man eh kaum verkaufen!

aber für den kunststoff 600 euro zahlen? das ist für mich unverständlich!!

Du bist ja nicht versichert damit du im Schadenfall plötzlich alles doppelt hast. Wenn ein Teil defekt ist bekommst du ein neues. Fertig! Das alte Teil gehört Dir nicht mehr.

Ich hatte den Fall auch schon. Nach einem Einbruchversuch haben wir ne neue Scheibe und ein neues Navi verbaut. (das alte war lediglich zerkratzt) Bezahlt hat´s die Teilkasko des Kunden.

Der Kunde wollte dann das alte Navi haben. Pustekuchen !

Das alte Navi zählt als besitzerlos. Wenn überhaupt jemand Anspruch darauf hat ist es die Versicherung die das neue Teil bezahlt hat. Nach einer Reparatur darf man nämlich weder besser noch schlechter gestellt sein als vor dem Schaden/Unfall.

rechtlich müssen wir erstmal zwischen besitz und eigentum unterscheiden......

grdsätzlich ist jedes teil des autos erst einmal dein eigentum (und im normalfall auch in deinem besitz). so lange du kein austauschteil bekommst, bleibt das eigentum des ausgetauschten teils bei dir. d.h. dass du auch ein recht darauf hast, das teil mitzunehmen. alles andere müsste gesondert vereinbart sein.

sollte deine werkstatt das teil ohne dich zu fragen wegschmeißen, ist sie grdsätzlich schadensersatz verpflichtet.

wenn, wie gesagt, was anderes vereinbart ist (auf dem auftrag oder agb oder so) müsste man das genauer prüfen!

an der stelle, wo versicherungen mit ins spiel kommen, ist sowieso so einiges anders. da kann es durchaus sein, dass die die ausgetauschen teile bekommen - die teile also eigentum der versicherung werden (könnte der abtretung von ansprüchen bei einem unfall ähneln, weiß ich aber nicht genau).

Bei Versicherungen ist das in der Tat so.

Wenn du dein Auto schrottest und den Wiederbeschaffungswert von der Vers. bekommst, so ist dein Auto Eigentum der Versicherung. Die sucht dann meistens einen Kaufer und veräußert den Wagen.

Und genauso ist es bei allem für das eine Versicherung aufkommt. Ein Teil ist versichert und wird bei Beschädigung ersetzt. (z.B. Windschutzscheibe) Mit der neuen Scheibe ist dein Fahrzeug wieder im gleichen Zustand wie vor dem Unfall.

Die alte Scheibe gehört da nicht dazu.

Mal zur Info: Radios und Navis (mit Ausnahme von Austauschgeräten) heben wir mind. einen Monat auf. Falls die Versicherung oder deren Gutachter das Teil haben möchte. Danach wandern sie in den Müll.

Zitat:

Weggeschmissen ???

Der liegt bestimmt bei einem Gesellen im Spint.

Denke ich auch. Irgendwer wird sich schon finden wer sowas gebrauchen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Flieger-Baby

Du bist ja nicht versichert damit du im Schadenfall plötzlich alles doppelt hast. Wenn ein Teil defekt ist bekommst du ein neues. Fertig! Das alte Teil gehört Dir nicht mehr.

Ich hatte den Fall auch schon. Nach einem Einbruchversuch haben wir ne neue Scheibe und ein neues Navi verbaut. (das alte war lediglich zerkratzt) Bezahlt hat´s die Teilkasko des Kunden.

Der Kunde wollte dann das alte Navi haben. Pustekuchen !

Das alte Navi zählt als besitzerlos. Wenn überhaupt jemand Anspruch darauf hat ist es die Versicherung die das neue Teil bezahlt hat. Nach einer Reparatur darf man nämlich weder besser noch schlechter gestellt sein als vor dem Schaden/Unfall.

wer behauptet das die versicherung den schaden bezahlt hat? und wenn überhaupt jemand anspruch hat, dann die versicherung. da haste recht. aber danach derjenige dem der schaden entstanden ist, wenn die versicherung es nicht will.

ich wär stinksauer wenn ich mit meiner werkstatt so eine absprache gemacht hätte und die kommen nur mit tut uns leid, haben den weggeworfen.

ich suche nämlich gerade kaputte xenons. hättest also scho einen abnehmer ;)

gruß

david

da hilft also nur vorbeifahren und ein paar klärende worte sprechen. danach einen bösen brief schreiben und dann mit anwalt drohen...........spätestens dann haste deine sachen ^^

Themenstarteram 29. November 2006 um 10:52

aslo,

ich habe gestern dort nochmal angerufen und mit dem geschäftsführer gesprochen!

der der den auftrag engegengenommen hat, konnte sich nicht ehr erinnern, dass ich das gesagt habe. deshalb steht s auch nicht auf dem vertrag drauf bzw. auftrag den ich unterschrieben habe.

daher das es da nicht drauf steht, sagte sie habe ich auch keine chance rwchtlich etwas zu machen...

was meint ihr? habe gesagt, auch wenn es nicht drauf steht und ihr kollege sich nicht daran erinnern kann das ich es gesagt habe, dann verstehe ich nicht wie sie fremdes eigentum einfach wegschmeissen können! daraufhin meinte sie nur das der kaputt war und sie nciht alle teile aufbewahren können....

habe ich noch eine chance??

 

zu der versicherung: die werksatt weiß ja nicht ob ich es über meine versicherung laufen lasse. erstmal bekomme ich den scheinwerfer! die versicherung muß sich dann an mich wenden falls sie den haben will

Ich würde an Deiner Stelle auch einen kostenlosen Service (nur Arbeitszeit) verlangen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir der Geschäftsführer 300 Euro in die Hand drückt.

Bei meinem Händler ist auch schon einiges schief gelaufen.

Ich konnte mich aber immer irgendwie mit denen einigen.

Wenn es eine Lösung ist, die unter der Hand gemacht werden kann, ist das normalerweise kein problem.

Kleiner Tipp:

Du musst mit einer konkreten Vorstellung von dem was Du möchtest zu Deinem Händler gehen.

Der möchte Dich als Kunden ja nicht verlieren.

Wenn er Dir einen Service kostenlos macht, ist das für den Händler kein großer finanzieller verlust, für Dich bedeutet es aber bares Geld.

So hat es bei mir immer gefuntzt...

 

Grüße aus München

Zitat:

Original geschrieben von jsbmwvw

was meint ihr? habe gesagt, auch wenn es nicht drauf steht und ihr kollege sich nicht daran erinnern kann das ich es gesagt habe,

habe ich noch eine chance??

Zuerst wäre es mal die Aufgabe eines aufmerksamen Kundendienstmeister gewesen, den Kunden zu fragen, ob der Schaden über die Versicherung abgewickelt wird. Wenn ich eine Windschutzscheibe ersetzen lassen, zahle ich das normalerweise auch nicht aus der Portokasse.

Da der Wunsch, das defekte Teil mitzunehmen nicht schriftlich fixiert wurde, wird es mit der Beweislage für Dich problematisch.

Zitat:

Original geschrieben von jsbmwvw

dann verstehe ich nicht wie sie fremdes eigentum einfach wegschmeissen können! daraufhin meinte sie nur das der kaputt war und sie nciht alle teile aufbewahren können....

Sie habe es weggeschmissen, gut. Ich gehe mal davon aus, dass Du Dein Fahrzeug am selben oder nächsten Tag abgeholt hast und da ist es meiner Ansicht nach relativ unwahrscheinlich, dass ausgerechnet an diesem Tag das Entsorgungsunternehmen gekommen ist und den Schrott abgeholt hat… Es sollte also noch auffindbar sein.

Zitat:

Original geschrieben von jsbmwvw

zu der versicherung: die werksatt weiß ja nicht ob ich es über meine versicherung laufen lasse. erstmal bekomme ich den scheinwerfer! die versicherung muß sich dann an mich wenden falls sie den haben will

Das stimmt bedingt. Wenn Du den Schaden bei Auftragserteilung über die Versicherung laufen lässt und dies der Werkstatt auch bekannt ist, muss die Werkstatt die defekten Teile eine bestimmte Zeit vorhalten. Erst danach kannst Du die Teile abholen, wenn Du dies vorher mitgeteilt hast.

Interessant wäre noch, was die AGB der Werkstatt sagen.

Sieht Ihr, .....und genau für solche Fälle zahle ich ca. 90 EUR im Jahr.....für eine private Rechtschutzversicherung.

Dann rufe ich einen passenden Anwalt an, mache einen Termin und der sagt mir haarklein, was zu machen und zu erwarten ist.

Und ich mache mir keinen Stress. Denn wenn die Rechtsabteilung des Autohauses Post vom Anwalt bekommt, tauchen auf einmal Scheinwerfer und Gutschriften und kostenlose Services auf.. ;)

Und bezahlen muss ich auch nix, denn eine Rechtsberatung vorab kostet nichts und der einzelne Stundensatz übernimmt jede Versicherung, wenn ohne Akteneinsicht bei einer Anzeige mit drohendem Strafverfahren ein Prozess verhindert wird und sich die Parteien aussergerichtlich einigen können.

Nur schade, dass es erst mal auf die Linke Art versucht wird.

Soll heissen, DEIN SCHEINWERFER ist mit Sicherheit noch da.

Spind und Azubi, vielleicht auch sogar Meister sind da gute Stichwörter, wenn du verstehst, was ich meine......

Zitat:

Original geschrieben von lecaro

Und bezahlen muss ich auch nix, denn eine Rechtsberatung vorab kostet nichts und der einzelne Stundensatz übernimmt jede Versicherung, wenn ohne Akteneinsicht bei einer Anzeige mit drohendem Strafverfahren ein Prozess verhindert wird und sich die Parteien aussergerichtlich einigen können.

Die Erstberatungsgebühr beträgt maximal 180,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer, da ist zuerst mal nichts mit Stundensatz. Zu beachten wäre noch eine eventuelle Selbstbeteiligung je nach Vertragsart.

Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach der Erstbetratung dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem jeweiligen Streitwert.

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf

Der liegt bestimmt bei einem Gesellen im Spint. :D

Oder steht schon bei ebay drin.

hast du denn deine Xenons schon? :D

 

Ps: was sind Brenner mit DVD-Leser???

Themenstarteram 29. November 2006 um 13:22

danke,

aber die scheinwerfer sind nicht mehr da.habe meinen wagen da eine woche stehen gehabt, weil ich im urlaub war.

die haben mich ja gestern schin angerufen und im müll geguckt weil das nur einmal die woche gelehrt wird,aber nichts:(

Die Werkstatt muß bis auf Garantiesachen gar nix aufheben.

Wir sind fast 200 Mitarbeiter bei VW Audi SEAT und Karosseriezentrum. Der Betrieb ist also sehr groß !!!

150 Autos durchlaufen pro Tag unsere Werkstätten.

Wenn ich eine Woche lang jedes gewechselte Teil aufheben würde, wär eine Halle voll mit Schrott. Das geht gar nicht !

Da müßte man 2 neue Mitarbeiter einstellen die sich nur um diese Teile kümmern. Teile markieren, einlagern, raussuchen, nach Ablauf der Frist entsorgen, ...... .

 

Kaputte Teile fliegen weg wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung angibt, daß er die Teile haben möchte.

Es gibt auch leider/zum Glück (kommt drauf an aus welcher Position man das betrachtet) kein Gesetz welches die Werkstatt verpflichtet Altteile aufzuheben.

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