WAS IST LOS MIT DIESEM LAND ???? Urteil: Dashcam vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen

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DASHCAM URTEIL IN HEILBRONN

manchmal könnt ich kotzen . . .

Beste Antwort im Thema

Schon mal mit dem Thema und der Begründung des Gerichts befasst?
Ich jedenfalls lebe durchaus gern in einem Land, in dem bestimmte Entwicklungen in Sachen Demokratie, Rechtssystem, Gewaltenteilung gemacht wurden und Persönlichkeitsrechte sowie persönliche Rechte geschützt sind.
Hier die aktuelle Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten aus BW:

DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
PRESSEMITTEILUNG 20. Februar 2015
Landgericht Heilbronn:
Aufnahmen von Dashcams dürfen im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismit-tel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei. Das Gericht führte unter anderem hierzu aus: „Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßt das Urteil: „Schon im März 2014 habe ich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren ist. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Heilbronn ist eine gute Nachricht und ein Beitrag zu einer deutlichen Stärkung des Datenschutzes.“ Klingbeil weist ergänzend darauf hin, dass das unzulässige Filmen mit einer Dashcam mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Das für Bußgeldverfahren insoweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe habe bereits mehrere Bußgeldverfahren wegen Dashcams eingeleitet.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pressemitteilungen/

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Ruf mal ruhig an weil einer ne Dash Cam hat und ernte die Lacher.

Wo ist der Persönlichkeitseingriff oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert wenn weder Gesichter noch persönliche Daten bzw. eine Zuordnung zu Kennzeichen, Gesicht oder gar Halterdaten möglich ist.

Richtig nirgends. Ich sage bloß section control. Sprich Geschwindigkeitsüberwachung auf einen ganzen Streckenabschnitt, wo jedes Kennzeichen zunächst von hinten erfasst und später bei Überschreiten der Geschwindigkeit noch mal von
vorne geblitzt wird. Das kommt auch bei uns und ist rechtlich das gleiche wie eine Dash Cam

Es gibt genügend Fälle wo die Aufnahme einer Dash Cam sehr
wohl als Beweismaterial zugelassen wurde.

Zitat:

@Tobi1006 schrieb am 21. Februar 2015 um 11:34:22 Uhr:


Das ist das bescheuertste Urteil seit langem.
Datenschutz ist ja schön, aber ich denke die Aufklärung eines Sachverhaltes, womöglich einer Straftat geht über den Nutzen des Datenschutzes hinaus. Man kann zu unrecht verurteilt werden, obwohl ein eindeutiger Videobeweis vorläge? Unerträglich diese Art der Weltfremde.
Vor alllem, wen interessiert es bitte, ob er gefilmt wurde, wenn die Aufnahmen nirgends auftauchen. Das unerlaubte und teils sinnlose Veröffentlichen von Video, mit bestehender Verletztung der Persönlichkeitsrechte, das kann geahndet werden. Da würde dem Datenschutz genüge getan werden.

Ich bin kein Jurist aber steht in dem Urteil nicht ausdrücklich "Zivilprozess"?

Bei Strafprozessen könnte das also ganz anders aussehen, oder? Und Strafprozesse sind es ganz schnell bei Korperverletzung o. hohen Sachschäden??

Ich denke das die Juristen nur verhindern wollen, das übereifrige Oberlehrer mit Kameras durch die Gegend fahren u. jeden Regelverstoß eines anderen VT mittels Videobeweisse zur Anzeige bringen!
Das schützt uns auch alle, denn wie ihr vielleicht alle wisst, kann man durch weglassen einen Sachverhalt ganz anders Darstellen: z.B. Dichtes Auffahren mit Benützung der Lichthupe durch den Auffahrenden!
Eigentlich klar: Rabiatter Drängler...nur das im Video die Augenblicke vorher fehlen, die zeigen würden das der "Filmer" wenige Meter, vorher ohne auf den Nachfolgenden Verkehr zuachten, den Fahrstreifen gewechselt hat u. der angebliche Drängler eigentlich nur durch eine Vollbremsung eine fatalen Auffahrunfall verhindert hat...!

MfG Günter

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 21. Februar 2015 um 17:35:02 Uhr:



Zitat:

@Tobi1006 schrieb am 21. Februar 2015 um 11:34:22 Uhr:


Das ist das bescheuertste Urteil seit langem.
Datenschutz ist ja schön, aber ich denke die Aufklärung eines Sachverhaltes, womöglich einer Straftat geht über den Nutzen des Datenschutzes hinaus. Man kann zu unrecht verurteilt werden, obwohl ein eindeutiger Videobeweis vorläge? Unerträglich diese Art der Weltfremde.
Vor alllem, wen interessiert es bitte, ob er gefilmt wurde, wenn die Aufnahmen nirgends auftauchen. Das unerlaubte und teils sinnlose Veröffentlichen von Video, mit bestehender Verletztung der Persönlichkeitsrechte, das kann geahndet werden. Da würde dem Datenschutz genüge getan werden.
Ich bin kein Jurist aber steht in dem Urteil nicht ausdrücklich "Zivilprozess"?
Bei Strafprozessen könnte das also ganz anders aussehen, oder? Und Strafprozesse sind es ganz schnell bei Korperverletzung o. hohen Sachschäden??

Ich denke das die Juristen nur verhindern wollen, das übereifrige Oberlehrer mit Kameras durch die Gegend fahren u. jeden Regelverstoß eines anderen VT mittels Videobeweisse zur Anzeige bringen!
Das schützt uns auch alle, denn wie ihr vielleicht alle wisst, kann man durch weglassen einen Sachverhalt ganz anders Darstellen: z.B. Dichtes Auffahren mit Benützung der Lichthupe durch den Auffahrenden!
Eigentlich klar: Rabiatter Drängler...nur das im Video die Augenblicke vorher fehlen, die zeigen würden das der "Filmer" wenige Meter, vorher ohne auf den Nachfolgenden Verkehr zuachten, den Fahrstreifen gewechselt hat u. der angebliche Drängler eigentlich nur durch eine Vollbremsung eine fatalen Auffahrunfall verhindert hat...!

MfG Günter

Hallo Günter,

Das kann natürlich sein, bezüglich dem Zivilprozess.

Ich dachte da aber eher an Verkehrsstraftaten wie Nötigung usw.

Ich denke die Sache mit dem Oberlehrer ist richtig, aber diese Gefahr der Anzeigen besteht immer. Ob dies zunähme wäre eine interessante These.

Ich vertrete die Meinung, Dashcams zur Aufklärung widersprüchlicher Aussagen zu nutzen.

Natürlich besteht die Gefahr, was war vorher, was war nachher und wie fließt dies ein. Dieser Sachverhalt bestätigt sich denke ich aber auch bei Prozessen ohne Dashcam.

Grüße

Was hat das mit dem 211 zu tun ?

Also Mod , bitte Schliessen !

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....... viele dashcams im 211er , mal als erstes beispiel ..........

Zitat:

@CLK230FAHRER schrieb am 21. Februar 2015 um 17:28:57 Uhr:


Ruf mal ruhig an weil einer ne Dash Cam hat und ernte die Lacher.

Wo ist der Persönlichkeitseingriff oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung tangiert wenn weder Gesichter noch persönliche Daten bzw. eine Zuordnung zu Kennzeichen, Gesicht oder gar Halterdaten möglich ist.

Richtig nirgends.

Den blauen Himmel darfst du gerne filmen. Ich bezweifle jedoch, dass du ausschließen kannst, dass z.B. Gesichter von Fußgängern oder entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern aufgenommen werden.

Zitat:

@debil-bre schrieb am 21. Februar 2015 um 17:18:52 Uhr:


hobbypolizisten braucht keine sau......

Du sprichst für alle Säue? Nicht schlecht!

Ich habe mir diese Cam gekauft, weil ein Arbeitskollege Opfer von Betrügern geworden ist. Er stand an der Ampel und diese Verbrecher haben den Rückwärtsgang eingelegt und sind ihm Draufgefahren. Er hatte vor Gericht 0,0 eine Chance, wurde einfach nur abgeurteilt. Seit dem hat er genau wie ich so ein Teil, das 2 Std aufnehmen kann und hinten immer Überschreibt.

Grüße
Klaus

Hallo zusammen,

nachdem eine sachliche Diskussion offenbar von Einigen nicht gewünscht ist, ich aber ehrlich keine Lust habe, hier dauernd aufzuräumen, mache ich hier jetzt zu. Mit dem 211er hat das Thema eh nix zu tun, so dass der Verlust überschaubar ist.

Viele Grüße

Peter
MT-Moderation

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