WAS IST LOS MIT DIESEM LAND ???? Urteil: Dashcam vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen
DASHCAM URTEIL IN HEILBRONN
manchmal könnt ich kotzen . . .
Beste Antwort im Thema
Schon mal mit dem Thema und der Begründung des Gerichts befasst?
Ich jedenfalls lebe durchaus gern in einem Land, in dem bestimmte Entwicklungen in Sachen Demokratie, Rechtssystem, Gewaltenteilung gemacht wurden und Persönlichkeitsrechte sowie persönliche Rechte geschützt sind.
Hier die aktuelle Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten aus BW:
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
PRESSEMITTEILUNG 20. Februar 2015
Landgericht Heilbronn:
Aufnahmen von Dashcams dürfen im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismit-tel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei. Das Gericht führte unter anderem hierzu aus: „Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßt das Urteil: „Schon im März 2014 habe ich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren ist. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Heilbronn ist eine gute Nachricht und ein Beitrag zu einer deutlichen Stärkung des Datenschutzes.“ Klingbeil weist ergänzend darauf hin, dass das unzulässige Filmen mit einer Dashcam mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Das für Bußgeldverfahren insoweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe habe bereits mehrere Bußgeldverfahren wegen Dashcams eingeleitet.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pressemitteilungen/
70 Antworten
Da diejenigen die vehement den Einsatz von Dashboard-Cams vertreten, vermutlich auch diejenigen sind, die bei einer für sie nachteiligen Aufnahme behaupten, dass sie gerade nicht an war oder keine Speicherkarte drin (Aufforderungen dazu waren ja hier schon zu lesen) bin ich für den Gleichbehandlungsgrundsatz: Keinerlei Aufnahmen zulässig, daher begrüsse ich dieses Urteil ausdrücklich!
Alternativ wäre für mich nur noch die gesetzliche Vorschrift ALLE Fahrzeuge (auch Altfahrzeuge) mit einer solchen Kamera, manipulationssicher, auszustatten. Dazu wird es aber nicht kommen, da die Kosten einer solchen Blackbox den Restwert von geschätzten 50% der aktuell im Verkehr befindlichen Fahrzeuge übersteigt.
Zitat:
@CLS350CGI schrieb am 21. Februar 2015 um 08:52:43 Uhr:
Da diejenigen die vehement den Einsatz von Dashboard-Cams vertreten, vermutlich auch diejenigen sind, die bei einer für sie nachteiligen Aufnahme behaupten, dass sie gerade nicht an war oder keine Speicherkarte drin (Aufforderungen dazu waren ja hier schon zu lesen) bin ich für den Gleichbehandlungsgrundsatz:
Interessantes Thema.
Ich weiß nicht, was in den gelöschten Beiträgen stand, aber auch so erkenne ich hier (und an vielen anderen Stellen außerhalb von MT) ansatzweise einen Unmut, der so gar nicht dem "Heile Welt"-Bild entspricht, welches die Medien ständig darzustellen versuchen.
Aber da es diese Unzufriedenheit in Wirklichkeit gar nicht gibt, gehen auch keine Menschen auf die Straße, die anderer Meinung sind...
Ich sehe auch Gefahren, wenn ständig alles und jeder gefilmt wird.
Andererseits finde ich es auch nicht in Ordnung, wenn ich verurteilt werde, obwohl ich unschuldig bin, nur weil ein Gesetz den Beweis meiner Unschuld nicht zuläßt.
Zum obigen Zitat:
Niemand muß sich selber belasten. Als Angeklagter darf man (im gegensatz zu Zeugen) auch lügen.
Von daher ist es nachvollziehbar, daß niemand freiwillig sich selbst belastendes Material zur Verfügung stellt.
lg Rüdiger:-)
Zitat:
@debil-bre schrieb am 20. Februar 2015 um 19:34:06 Uhr:
in diesem land bekommt du ein ticket, wenn du nachts mit dem fahrrad fährst mit deinem brav eingeschaltetem licht.......und warum ??? das licht ist batteriebetrieben und nicht vom dynamo......
tolle wurst
Das mit dem Batterielicht war mir gar nicht bewusst.
Ich wusste nur das selbstgebasteltes Licht nicht gestattet ist.
Bei uns in der Gegend gibts dafür aber trotzdem keine Tickets.
Ich kenn sogar einen, der hat ein Xenon Fahrradlicht.
Bei uns sind die Ordnungshüter schon froh, wenn die Leute nicht alkoholisiert Auto fahren.
zurück zum Thema:
Das Dashcams nicht gerichtsverwertbar sind ist doch ein alter Hut. In Österreich sind die Dinger sogar verboten zu Betreiben.
Gruss
w.
Servus
Ich finde die österreichosche Gesetzeslage hier recht verständlich erklärt.
http://autorevue.at/.../dashcam-oesterreich-verboten-oder-erlaubt
Es werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, wann eine Dashcam erlaubt ist.
Ob das Bildmaterial dann bei einem Prozess als Beweismittel zugelassen wird ist eine andere Frage, und hängt vom Richter ab.
Vieleicht hilft es aber auch bei der Polizei, Staatsanwaltschft oder Richter, wenn das Bildmaterial nur gesichtet wurde.
Zur Meinungsbildung kann es auf jeden Fall dienen, und das hilft schon mal ungemein.
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Das ist das bescheuertste Urteil seit langem.
Datenschutz ist ja schön, aber ich denke die Aufklärung eines Sachverhaltes, womöglich einer Straftat geht über den Nutzen des Datenschutzes hinaus. Man kann zu unrecht verurteilt werden, obwohl ein eindeutiger Videobeweis vorläge? Unerträglich diese Art der Weltfremde.
Vor alllem, wen interessiert es bitte, ob er gefilmt wurde, wenn die Aufnahmen nirgends auftauchen. Das unerlaubte und teils sinnlose Veröffentlichen von Video, mit bestehender Verletztung der Persönlichkeitsrechte, das kann geahndet werden. Da würde dem Datenschutz genüge getan werden.
Zitat:
@Tobi1006 schrieb am 21. Februar 2015 um 11:34:22 Uhr:
Man kann zu unrecht verurteilt werden, obwohl ein eindeutiger Videobeweis vorläge? Unerträglich diese Art der Weltfremde.
Du kannst aber auch unschuldig verurteilt werden, weil derjenige, der eine Aufnahme hat, die DEINE Unschuld beweisen würde, behauptet keine zu haben weil sie ihn belasten würde....
Und das mit dem "nicht veröffentlichen" ist kein Argument weil es in keinster Weise kontrollierbar wäre. ICH will jedenfalls nicht unfreiwillig und evtl. völlig aus dem Zusammenhang gerissen (weil die Aufnahme editiert wurde) "irgendwo" zur Schau gestellt werden....
Morgen...!
Der Sinn hinter solch einer Cam ist ja ganz einfach.
Wenn ich selbst ein Video hätte, was meine Unschuld beweist, warum sollte ich dieses nicht einsetzen dürfen?!?
Letztes Jahr wurde das Thema bei SternTV behandelt. Zunächst wurde in einer Sendung folgender Fall näher beleuchtet:
http://www.stern.de/.../...erfahrer-darf-weiterhin-fahren-2120732.html
Eine oder zwei Wochen später wurde gezielt das Thema DashCam besprochen. Hier wurde ein richtig gutes Beispiel (mit Video) gezeigt, wann sich solch eine Einrichtung lohnt.
Zwei Fahrzeuge fahren hintereinander auf einen Rastplatz. Der Vordere bleibt stehen, der hintere bleibt mit Abstand dahinter stehen. Der Vordere legt nun den Rückwärtsgang ein und fährt in dem hinter ihm stehenden rein. Der Fahrer aus dem vorderen Wagen beschuldigt nun den Fahrer aus dem hinteren Wagen, dass er in Ihn hineingefahren sein soll!!!
Es entsteht eine Diskussion...Der Fahrer aus dem hinteren Fahrzeug erklärt kurz, dass er eine Dashcam montiert hat und den Unfall gefilmt habe. Daraufhin hat sich die Meinung des Fahrers aus dem vorderen Fahrzeug schlagartig geändert und hat die Schuld anerkannt!!!
Es gab keine Zeugen. Wer hätte in diesem Fall nun Recht bekommen wenn es keine Kamera gegeben hätte?!?!
MfG André
Hallo zusammen,
ich habe auf Hinweis von @SCHWARZERKRAUSER (danke dafür) noch einen Beitrag (und den diesen zitierenden Hinweisbeitrag) rausgenommen. Diesen habe ich wohl gestern angesichts der anderen deutlich heftigeren Ausfälle überlesen.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Recht haben und Recht bekommen ist ein gutes Stichwort.
Rechte haben (das auf informelle Selbstbestimmung) oder diese grundgesetzlich verbrieften Rechte wegen eines denkbaren monetären Vorteils (anderen eine mögliche Schuld nachweisen können) leichtfertig aufzugeben ist eine Entscheidung, die in einem Rechtsstaat sinnvollerweise an Gerichte abgegeben und nicht nach jedermanns Gusto entschieden wird.
Das Grundgesetz ist für jedermann in diesem Land verbindliche Rechtsgrundlage und nicht diskutierbar, daher werden Gerichte in dieser Sache immer wieder entsprechend urteilen.
Wem das "in diesem Land" nicht passt, kann ja z.B. nach Russland auswandern und dort seine heißgeliebte Dashcam betreiben. Hierzulande ist das aus guten Gründen nicht gestattet.
Findet euch damit ab.
Freiheit und rechtsstaatlichen Schutz weiß man wahrscheinlich erst dann richtig zu Schätzen, wenn man sie verloren hat. So lange man sie genießt, schielt man leicht auf die vermeintlichen Nachteile.
Das Rechtsempfinden ist subjektiv.
Was der eine als Recht empfinden, findet der andere als Unrecht.
Deswegen ist Recht immer nur dann Recht, wenn man sich nach einem Maßstab richten kann.
Und dieser Maßstab in Deutschland ist die Gesetzeslage und deren richterliche Auslegung.
Und die Gesetze macht die Politik.
Ob die Politik das Gerechtigkeitsempfinden aller Bürger trifft???
Zitat:
@CLS350CGI schrieb am 21. Februar 2015 um 11:48:50 Uhr:
Du kannst aber auch unschuldig verurteilt werden, weil derjenige, der eine Aufnahme hat, die DEINE Unschuld beweisen würde, behauptet keine zu haben weil sie ihn belasten würde....Zitat:
@Tobi1006 schrieb am 21. Februar 2015 um 11:34:22 Uhr:
Man kann zu unrecht verurteilt werden, obwohl ein eindeutiger Videobeweis vorläge? Unerträglich diese Art der Weltfremde.
Und das mit dem "nicht veröffentlichen" ist kein Argument weil es in keinster Weise kontrollierbar wäre. ICH will jedenfalls nicht unfreiwillig und evtl. völlig aus dem Zusammenhang gerissen (weil die Aufnahme editiert wurde) "irgendwo" zur Schau gestellt werden....
Ich kann die Argumentation nicht ganz verstehen. Ich denke, dass kein Mensch so ehrlich wäre, Videobeweismaterial, in welchem man sich selber belastet, dem Gericht, wäre es zugelassen, vorzulegen!?
Glaubst du das wiklich? Würdest Du ein Video, welches Du mit deiner Cam im Verkehr aufgenommen hast und welches Dich eindeutig als Schuldigen belasten würde, dem Gericht wirklich geben?
Sorry, das glaubst du doch selber nicht, oder? Würdest Du dich bei unklarer oder nicht eindeutiger Sach- oder Zeugenlage selber belasten und alles zugeben. Dann habe ich wirklichen Respekt vor Dir als ehrlicher und aufrichtigen Menschen und das meine ich ernst.
Wenn der Andere deine Aktion gefilmt hat, gibts zumindest einen weiteren Beweis, den man eindeutiger auswerten kann.
Was hast du bitte zu befürchten, wenn du nichts auf dem Kerbholz hast, zur Schau gestellt zu werden?
Schon mal daran gedacht, dass die Polizei auch Deine Aussage als Zeuge in einem Video aufnehmen könnte um der Wahrheit auf die Sprünge zu helfen? Würdest du die Aussage verweigern? Diese Art von Unkooperation bei Aufklärung von Sachverhalten kann ich in keinster Weise nachvollziehen,
Sorry!
"Ob die Politik das Gerechtigkeitsempfinden aller Bürger trifft???"
Das Gerechtigkeitsgefühl aller Bürger ist naturgemäß unterschiedlich und unterliegt modischen und ereignisbedingten, heftigen Schwankungen. Im Übrigen hat "die Politik" in vielen Fällen gottlob nicht zu sagen, wie bestimmte Dinge zu sehen sind.
Sollte die Politik z.B. auf den Gedanken kommen Dashcams zu erlauben, würde das entsprechende Gesetz umgehend beim Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert werden.
Dank funktionierender Gewaltenteilung kann kein Politiker und kein Richter machen, was er oder sie gerade für richtig oder gerecht oder der gerade gängigen Volksmeinung entsprechend hält. Da steht immer noch das Grundgesetz davor, dessen Paragraphen nur schwer und teils überhaupt nicht zu ändern sind. Das kann man durchaus als diktatorische Einengung empfinden.
Es ist aber auch niemand gezwungen, hier zu leben.
Wer allerdings hier lebt, hat sich dem Grundgesetz zu unterwerfen oder wird ihm eben unterworfen.
Ich verstehe die Aufregung hier nicht.
Unser hervorragendes deutsches Datenschutzgesetz existiert schon lange. Und selbstverständlich ist die Nutzung von Dashcams i.d.R. illegal. Das ist nichts Neues.
Wenn ich übrigens in einem zivilen Kfz eine Dashcam sehe, werde ich dies den zuständigen Stellen melden.