WAS IST LOS MIT DIESEM LAND ???? Urteil: Dashcam vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen
DASHCAM URTEIL IN HEILBRONN
manchmal könnt ich kotzen . . .
Beste Antwort im Thema
Schon mal mit dem Thema und der Begründung des Gerichts befasst?
Ich jedenfalls lebe durchaus gern in einem Land, in dem bestimmte Entwicklungen in Sachen Demokratie, Rechtssystem, Gewaltenteilung gemacht wurden und Persönlichkeitsrechte sowie persönliche Rechte geschützt sind.
Hier die aktuelle Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten aus BW:
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
PRESSEMITTEILUNG 20. Februar 2015
Landgericht Heilbronn:
Aufnahmen von Dashcams dürfen im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismit-tel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei. Das Gericht führte unter anderem hierzu aus: „Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßt das Urteil: „Schon im März 2014 habe ich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren ist. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Heilbronn ist eine gute Nachricht und ein Beitrag zu einer deutlichen Stärkung des Datenschutzes.“ Klingbeil weist ergänzend darauf hin, dass das unzulässige Filmen mit einer Dashcam mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Das für Bußgeldverfahren insoweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe habe bereits mehrere Bußgeldverfahren wegen Dashcams eingeleitet.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pressemitteilungen/
70 Antworten
Was erzählen die da von "anlasslosem Filmen"?
Ich wurde letzten September von einem LKW in die Leitplanke gedrückt, die Versicherung behauptet aber der Unfallhergang ließe sich nicht aufklären. Jetzt habe ich eine DashCam eingebaut. Ist das auch "anlasslos"?
unverständlich..... Leichter könnten die Fakten nicht dargelegt werden... Blackbox für Geschwindigkeit etc. wird immer wieder gefordert... Aber wenn es eine Klärung gäbe, wird geblockt...
BTW: Gab es nicht schon eine Auswertung von Videos aus der "Tube" ? Das dürfte dann ja auch nicht erfolgen....
Schon mal mit dem Thema und der Begründung des Gerichts befasst?
Ich jedenfalls lebe durchaus gern in einem Land, in dem bestimmte Entwicklungen in Sachen Demokratie, Rechtssystem, Gewaltenteilung gemacht wurden und Persönlichkeitsrechte sowie persönliche Rechte geschützt sind.
Hier die aktuelle Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten aus BW:
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
PRESSEMITTEILUNG 20. Februar 2015
Landgericht Heilbronn:
Aufnahmen von Dashcams dürfen im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismit-tel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei. Das Gericht führte unter anderem hierzu aus: „Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßt das Urteil: „Schon im März 2014 habe ich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren ist. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Heilbronn ist eine gute Nachricht und ein Beitrag zu einer deutlichen Stärkung des Datenschutzes.“ Klingbeil weist ergänzend darauf hin, dass das unzulässige Filmen mit einer Dashcam mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Das für Bußgeldverfahren insoweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe habe bereits mehrere Bußgeldverfahren wegen Dashcams eingeleitet.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pressemitteilungen/
Wie war das doch gleich... Die persönliche Nutzung zum Zweck des Hobbies (für den persönlichen Gebrauch) ist gestattet...
Natürlich ist es richtig das Recht der Person an sich zu schützen... Jedoch frage ich mich dann wo der Unterschied zwischen Behörden, die genügend Bereiche mit Kameras überwachen, und Zivilpersonen ist...
Jeder kleine Handyfilm, jedes zufällig gemachte Bild wären dann ja schon rechtswidrig...
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Ich habe auch eine Dash-Cam! Auch wenn es vor Gericht nichts bringen wird. Ich habe Sie, weil es mir schon einmal passiert ist, dass ich mir die Autonummer von einem Unfall-Flüchtler nicht gemerkt habe. Das hat mich im Endeffekt 2000Euro gekostet. Woher ich die Autonummer dann habe, kann dem Gericht egal sein.
Worüber man sich klar sein muß - die Polizei kann im Zweifel die Kamera beschlagnahmen, und dann wird eventuell doch einmal reingeschaut - das kann unter Umständen auch einen sehr negativen Effekt haben.
Deshalb beim Kauf darauf achten: Es sollte eine Mini-SD Speicherkarte drin sein, die kann man besser runterschlucken !
😁
Außerdem glaube ich hätte "Raser Rolf" damals eine Dashcam gehabt, oder einer der Zeugen, dann wäre die Kamera ganz sicher ausgewertet worden....
in diesem land bekommt du ein ticket, wenn du nachts mit dem fahrrad fährst mit deinem brav eingeschaltetem licht.......und warum ??? das licht ist batteriebetrieben und nicht vom dynamo......
tolle wurst
oder
du kannst einfach aufhören miete zu zahlen, und der vermieter kann dir nix machen, der mieter wird geschützt und der vermieter ist der depp
Zitat:
@debil-bre schrieb am 20. Februar 2015 um 19:34:06 Uhr:
in diesem land bekommt du ein ticket, wenn du nachts mit dem fahrrad fährst mit deinem brav eingeschaltetem licht.......und warum ??? das licht ist batteriebetrieben und nicht vom dynamo......
tolle wurstoder
du kannst einfach aufhören miete zu zahlen, und der vermieter kann dir nix machen, der mieter wird geschützt und der vermieter ist der depp
natürlich gibt es immer einige Aufreger. Habe letztens Steuer nachzahlen müssen und hätte auch kotzen können. Was wir aber immer vergessen: Bei uns wird keinem der Kopf abgeschnitten oder nicht mal einfach so Bayern annektiert. Außerdem dürfen wir alle hier W211 fahren - so schlimm kann es also nicht wirklich sein !