WAS IST LOS MIT DIESEM LAND ???? Urteil: Dashcam vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen
DASHCAM URTEIL IN HEILBRONN
manchmal könnt ich kotzen . . .
Beste Antwort im Thema
Schon mal mit dem Thema und der Begründung des Gerichts befasst?
Ich jedenfalls lebe durchaus gern in einem Land, in dem bestimmte Entwicklungen in Sachen Demokratie, Rechtssystem, Gewaltenteilung gemacht wurden und Persönlichkeitsrechte sowie persönliche Rechte geschützt sind.
Hier die aktuelle Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten aus BW:
DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG
PRESSEMITTEILUNG 20. Februar 2015
Landgericht Heilbronn:
Aufnahmen von Dashcams dürfen im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden
Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17.02.2015 (Az. I 3 S 19/14) entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams im Zivilprozess regelmäßig nicht als Beweismit-tel zum Hergang eines Unfalls verwertet werden können.
Die Aufzeichnung von Personen mittels Dashcam stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, die auch nicht durch das Interesse an einer Beweissicherung gerechtfertigt sei. Das Gericht führte unter anderem hierzu aus: „Wollte man dies anders sehen und der bloßen Möglichkeit, dass eine Beweisführung erforderlich werden könnte, den Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einräumen, würde dies bedeuten, dass innerhalb kürzester Zeit jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen würde, um damit zur Dokumentation und als Beweismittel zur Durchsetzung von möglichen Schadensersatzansprüchen jedermann permanent zu filmen und zu überwachen. Damit aber würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben.“
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßt das Urteil: „Schon im März 2014 habe ich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren ist. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Heilbronn ist eine gute Nachricht und ein Beitrag zu einer deutlichen Stärkung des Datenschutzes.“ Klingbeil weist ergänzend darauf hin, dass das unzulässige Filmen mit einer Dashcam mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Das für Bußgeldverfahren insoweit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe habe bereits mehrere Bußgeldverfahren wegen Dashcams eingeleitet.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pressemitteilungen/
70 Antworten
Zitat vom ADAC:
Zitat:
Private Zwecke
Aber auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden.
Kannste gerne den "zuständigen Stellen" melden. LOL
Sind nicht illegal.
Gruss
W.
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 21. Februar 2015 um 14:33:01 Uhr:
Sind nicht illegal.
Doch, i.d.R schon. Private Aufnahmen sind erlaubt. Präventive Aufnahmen, um sie ggf. vor Gericht zu verwenden, sind NICHT privater Natur!
Zitat:
@Tobi1006 schrieb am 21. Februar 2015 um 13:45:06 Uhr:
Ich kann die Argumentation nicht ganz verstehen. Ich denke, dass kein Mensch so ehrlich wäre, Videobeweismaterial, in welchem man sich selber belastet, dem Gericht, wäre es zugelassen, vorzulegen!?
Glaubst du das wiklich? Würdest Du ein Video, welches Du mit deiner Cam im Verkehr aufgenommen hast und welches Dich eindeutig als Schuldigen belasten würde, dem Gericht wirklich geben?
Sorry, das glaubst du doch selber nicht, oder? Würdest Du dich bei unklarer oder nicht eindeutiger Sach- oder Zeugenlage selber belasten und alles zugeben. Dann habe ich wirklichen Respekt vor Dir als ehrlicher und aufrichtigen Menschen und das meine ich ernst.
Doch das würde ich, sowas nennt man Verantwortung für sein Handeln, und den daraus resultierenden Konsequenzen, übernehmen und das ist für mich selbstverständlich! Ich bin ja auch nicht GEGEN Dashcams, im Gegenteil! Ich bin aber gegen den Einsatz durch EINZELNE und wenn diese dann nach "Gutdünken" über deren Auswertung entscheiden dürfen!
Zitat:
@Tobi1006 schrieb am 21. Februar 2015 um 13:45:06 Uhr:
Wenn der Andere deine Aktion gefilmt hat, gibts zumindest einen weiteren Beweis, den man eindeutiger auswerten kann.
Was hast du bitte zu befürchten, wenn du nichts auf dem Kerbholz hast, zur Schau gestellt zu werden?
Schon mal daran gedacht, dass die Polizei auch Deine Aussage als Zeuge in einem Video aufnehmen könnte um der Wahrheit auf die Sprünge zu helfen? Würdest du die Aussage verweigern? Diese Art von Unkooperation bei Aufklärung von Sachverhalten kann ich in keinster Weise nachvollziehen,
Sorry!
Das verstehe ich jetzt nicht...wer ist unkooperativ...ich?
Mit "meine Aktion" beziehst Du Dich auf meine Aussage des "zur Schau" stellens? Damit meinte ich, dass ich von einer Dashcam als UNBETEILIGTER und UNWISSENDER gefilmt werde und zur Belustigung in irgendeinen Kontext gestellt werde mit dem ich nichts zu tun habe....wogegen ich mich in keinster Weise schützen könnte, würde das generelle Aufnehmen von Personen freigegeben (u.A. durch Dashcams).
Zitat:
@Sherlock75 schrieb am 21. Februar 2015 um 14:04:37 Uhr:
Ich verstehe die Aufregung hier nicht.Unser hervorragendes deutsches Datenschutzgesetz existiert schon lange. Und selbstverständlich ist die Nutzung von Dashcams i.d.R. illegal. Das ist nichts Neues.
Wenn ich übrigens in einem zivilen Kfz eine Dashcam sehe, werde ich dies den zuständigen Stellen melden.
Super !!! Das nenn ich mal ZIVILCOURAGE. Respekt für diesen Satz. 😁
Wofür ne Dash-Cam übrigens auch ganz gut ist: Nach nem Blitz kann man sich die Situation noch mal ganz in Ruhe anschauen, evtl. auch gleich mit dem Rechtsbeistand. Manche Cams spiegeln auch gleich noch die GPS-Daten samt Geschwindigkeit ein...das kann sehr hilfreich sein um sich noch vor dem Bescheid Gedanken zu machen.
Unstrittig ist sicher, dass es als Beweismittel eher fraglich ist. Um sich Nummern von "freundlichen" Mitmenschen besser merken zu können oder wie oben den Blitzer selbst nochmal Revue passieren zu lassen, sind die Teile schon super...Und wenn mal was lustiges passiert kann man sichs später nochmal anschauen oder auf youtube teilen....mit den ganzen Datenschutzfolgen, die das natürlich wieder mit sich zieht.
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Zitat:
@Sherlock75 schrieb am 21. Februar 2015 um 14:38:17 Uhr:
Doch, i.d.R schon. Private Aufnahmen sind erlaubt. Präventive Aufnahmen, um sie ggf. vor Gericht zu verwenden, sind NICHT privater Natur!Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 21. Februar 2015 um 14:33:01 Uhr:
Sind nicht illegal.
Was nachzuweisen wäre.
Und es nicht nachzuweisen.
Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 21. Februar 2015 um 15:35:35 Uhr:
Was nachzuweisen wäre.
Und es nicht nachzuweisen.
Auch einem Räuber oder einem Dieb muss der Gesetzesverstoß nachgewiesen werden. Manchmal gelingt es, manchmal nicht. Das ist Aufgabe der ermittelnden Behörden und der Justiz.
Zitat:
@Sherlock75 schrieb am 21. Februar 2015 um 14:04:37 Uhr:
Ich verstehe die Aufregung hier nicht.Unser hervorragendes deutsches Datenschutzgesetz existiert schon lange. Und selbstverständlich ist die Nutzung von Dashcams i.d.R. illegal. Das ist nichts Neues.
Wenn ich übrigens in einem zivilen Kfz eine Dashcam sehe, werde ich dies den zuständigen Stellen melden.
dass man nicht petzt, lernt man schon im kindergarten....falls du mal in einem warst.....
Zitat:
@Sherlock75 schrieb am 21. Februar 2015 um 14:38:17 Uhr:
Doch, i.d.R schon. Private Aufnahmen sind erlaubt. Präventive Aufnahmen, um sie ggf. vor Gericht zu verwenden, sind NICHT privater Natur!Zitat:
@Wolfgang Wegner schrieb am 21. Februar 2015 um 14:33:01 Uhr:
Sind nicht illegal.
warum werden bankräuber gefilmt und in xy der ganzen welt gezeigt????
E
Zitat:
@CLS350CGI schrieb am 21. Februar 2015 um 14:40:10 Uhr:
Doch das würde ich, sowas nennt man Verantwortung für sein Handeln, und den daraus resultierenden Konsequenzen, übernehmen und das ist für mich selbstverständlich! Ich bin ja auch nicht GEGEN Dashcams, im Gegenteil! Ich bin aber gegen den Einsatz durch EINZELNE und wenn diese dann nach "Gutdünken" über deren Auswertung entscheiden dürfen!Zitat:
@Tobi1006 schrieb am 21. Februar 2015 um 13:45:06 Uhr:
Ich kann die Argumentation nicht ganz verstehen. Ich denke, dass kein Mensch so ehrlich wäre, Videobeweismaterial, in welchem man sich selber belastet, dem Gericht, wäre es zugelassen, vorzulegen!?
Glaubst du das wiklich? Würdest Du ein Video, welches Du mit deiner Cam im Verkehr aufgenommen hast und welches Dich eindeutig als Schuldigen belasten würde, dem Gericht wirklich geben?
Sorry, das glaubst du doch selber nicht, oder? Würdest Du dich bei unklarer oder nicht eindeutiger Sach- oder Zeugenlage selber belasten und alles zugeben. Dann habe ich wirklichen Respekt vor Dir als ehrlicher und aufrichtigen Menschen und das meine ich ernst.
Zitat:
@CLS350CGI schrieb am 21. Februar 2015 um 14:40:10 Uhr:
Das verstehe ich jetzt nicht...wer ist unkooperativ...ich?Zitat:
@Tobi1006 schrieb am 21. Februar 2015 um 13:45:06 Uhr:
Wenn der Andere deine Aktion gefilmt hat, gibts zumindest einen weiteren Beweis, den man eindeutiger auswerten kann.
Was hast du bitte zu befürchten, wenn du nichts auf dem Kerbholz hast, zur Schau gestellt zu werden?
Schon mal daran gedacht, dass die Polizei auch Deine Aussage als Zeuge in einem Video aufnehmen könnte um der Wahrheit auf die Sprünge zu helfen? Würdest du die Aussage verweigern? Diese Art von Unkooperation bei Aufklärung von Sachverhalten kann ich in keinster Weise nachvollziehen,
Sorry!
Mit "meine Aktion" beziehst Du Dich auf meine Aussage des "zur Schau" stellens? Damit meinte ich, dass ich von einer Dashcam als UNBETEILIGTER und UNWISSENDER gefilmt werde und zur Belustigung in irgendeinen Kontext gestellt werde mit dem ich nichts zu tun habe....wogegen ich mich in keinster Weise schützen könnte, würde das generelle Aufnehmen von Personen freigegeben (u.A. durch Dashcams).
Nun, wenn jeder so ehrlich und aufrichtig wäre wie du, bräuchten wir keine Dashcams und die Diskussion wäre überflüssig.
Sollte ein Video mit Dir illegaler Weise veröffentlicht werden, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Das ist dein gutes Recht.
Ich hoffe nur, dass du nie in eine Situation kommst, in welcher Dir verkehrstechnisch das Wort im Munde umgedreht wird, obwohl du eindeutig im Recht wärst (ich war zum Glück in auch noch keiner solchen Situation, aber ein guter Freund von mir).
Zitat:
@debil-bre schrieb am 21. Februar 2015 um 16:06:04 Uhr:
warum werden bankräuber gefilmt und in xy der ganzen welt gezeigt????
Vielleicht handelt es sich um Bankräuber im Ausland, wo Datenschutz und Persönlichkeitsrechte anders definiert sind. Vielleicht dienen die veröffentlichten Fotos auch der polizeilichen Ermittlung. Das müsste man sich im Einzelfall mal ansehen.
Zitat:
@debil-bre schrieb am 21. Februar 2015 um 16:04:18 Uhr:
dass man nicht petzt, lernt man schon im kindergarten....falls du mal in einem warst.....
Ich helfe in diesem Fall gesetzesuntreuen/rücksichtslosen Mitmenschen gerne auf den Pfad der Tugend zurückzugelangen.