Was darf ich wem antun der mein auto aufbricht ?
Hallo
auch wenns nicht so klingt es ist ernst gemeint
eben ging meine AA los
ich erst garnicht gecheckt dass das ja meine is ^^
bin dann schnell raus fahrertür auf und weiter weg sehe ich wen rennen
habe ihn leider nicht bekommen war schon weit weg aber was dürfte ich tun wenn ich ihn bekommen hätte?
dass ich ihn nicht zusammenhauen darf is klar aber darf ich ihn festhalten bis polizei kommt ?
🙂
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sniper98
Jo reicht für nen Eintrag in Führungszeugnis allemal...
Versuch dannman noch heute nen Job zu finden...
das ist aber auch das mindeste...
je nach situation kann das auch heftiger ausgelegt werden.
waffengesetz etc... 😉
Zitat:
Original geschrieben von kredan
das ist aber auch das mindeste...
je nach situation kann das auch heftiger ausgelegt werden.
waffengesetz etc... 😉
****
Hätte ich den live gesehen hätte er ne Diabolo aufm Arsch gekriegt!
***
ja aber das war hierauf bezogen
Zitat:
Original geschrieben von kredan
das ganze wird noch schlimmer, wenn keine zeugen vorhanden sind, denn dann steht aussage gegen aussage und das kann böse enden...
Nja...
In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten).
Es muss dann aber wirklich Aussage gegen Aussage stehen und keine Indizien vorhanden sein 😉
Na ganz einfach, im Affekt zu Fall bringen 🙂
Die beiden Schultern hat er sich durch unglückliches Stürzen selbst ausgekugelt. Er hat mir gedroht und mich beschumpfen, also muss ich ihm die Gelenke nicht wieder einkugeln und an den Beinen festhalten darf ich ihn ja, bis die Polizei kommt.
Weiß denn jemand, wie es mit Haltegriffen oder Befestigungsmaterial aussieht?
Ich frage mich gerade, wie die Polizei und später der Richter drauf reagieren würde, wenn der Kerle mit meinem Autoradio in der Tasche und ner halben Rolle hochfestem Gewebeband um die Füße vor dem Auto liegen würde 😁
Ähnliche Themen
also wenn bei mir einer daheim einsteigt, dann würde den nicht nur Festhalten!
Je nach Situation würde ich entweder weglaufen (raus) und die Schako´s rufen, ihn überwältigen, und bei Gewalt seinerseits würde ich mich net davor scheuen nen BB-Schläger, Messer, Ne Wumme oder sonstwas einzusetzen!
Wenn einer mein Auto aufmacht würde es sicherlich sofern ich ihn erwischen kann zu Gegenwehr seinerseits kommen!
Wenn er dann 3-4 mal ünglücklich "fällt oder stolpert" weil er net laufen kann, dann ist dat net mein Problem!
Bei einer Anzeige seinerseits ist es wenn es drauf ankommt auch immer so eine Sache wie abgewichst man selber vor Gericht ist!
Ich habe da keine Probleme!
Mir hat ´94 mal ein Engländer (Soldat, Stationiert in Deutschland) mit dem ersten Schlag den Kiefer gebrochen. Tja der erste Schlag überhaupt.
Zu einem weiteren Schlag ist er nicht mehr gekommen! Die MP konnte ihn danach stützend in den Land Rover hiefen. (Die MP ist net zimperlich gewesen und hat in selber noch was an den Ballon gehauen)
Ich bin danach ins KH. Draht um die Zähne (ober- u. unterkiefer verbunden / 3 Wochen Suppe durch Strohhalm), Lippe nähen usw.
Von meiner Seite aus gab es eine Anzeige!
Der Typ war kein unbeschriebenes Blatt.
Ende vom Lied. Zahlung einer gewissen Summe Schmerzensgeld an mich. Der Typ ist direkt in den Bau gewandert.
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
Na ganz einfach, im Affekt zu Fall bringen 🙂
genauso würd ich es auch machen. dann besteht auch ne chance den typen festzuhalten.
und mal im ernst, glaubt ihr ihr wirklich der startet eine klage wenn er ordentlich einen auf die mütze kriegt?
da wird man doch eher im dunkeln mal von drei typen überrascht, oder der wagen ist am nächsten tag etwas deformiert. aber zum staatsanwalt rennen die mit sicherheit nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Imperator1024
und mal im ernst, glaubt ihr ihr wirklich der startet eine klage wenn er ordentlich einen auf die mütze kriegt?
da wird man doch eher im dunkeln mal von drei typen überrascht, oder der wagen ist am nächsten tag etwas deformiert. aber zum staatsanwalt rennen die mit sicherheit nicht!
würde ich auch sagen.
so stumpf muss erstmal einer sein!
och wenn man mit nem grossen schwert ankommt rennen die meisten egal wie viele haben welche von mir mit ihren schaukampfschwertern schon ausprobiert einige angepöbelt die die dann verkloppen wollten und als die schwerter zu sehen waren rannten die und selbst die bullen haben gelacht
Zitat:
Original geschrieben von EvilJogga
oder Befestigungsmaterial aussieht?
Nixda...das erfüllt schon den Grad der Freiheitsberaubung...
nun eigendlich is es doch egal sollen sie doch mein auto aufbrechen ! aber bitte die gleiche dummen wie letztens nen schaden von über 500€ und die haben die karre noch nichtmal aufbekommen 😁
Re: Was darf ich wem antun der mein auto aufbricht ?
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von BlackMagic
was dürfte ich tun wenn ich ihn bekommen hätte?
dass ich ihn nicht zusammenhauen darf is klar aber darf ich ihn festhalten bis polizei kommt ?
🙂
im Rahmen des Besitzschutzes (Der Besitz wird durch das Gesetz auf verschiedene Weisen gegen Eingriffe/Angriffe geschützt) hat der unmittlebare Besitzer ein sog. Gewaltrecht (§§ 858-860 BGB).
Kurz gesagt handelt es sich bei der "Besitzwehr" um eine Form der Notwehr (-> Rechtfertigungsgrund), d.h. der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren...
http://dejure.org/gesetze/BGB/859.html
Jedoch muss auch hier ein Überschreiten der Notwehr beachtet werden, ein Erschiessen des Diebes/Täters wird hier sicherlich Konsequenzen haben.
Im Grundsatz sollte man sich in einer solchen Situation (Auto wird in diesem Moment aufgebrochen) an die Polizei wenden. Wenn man es sich körperlich zutraut, den oder die Täter bis zum Eintreffen der P festzuhalten (dies natürlich notfalls auch mit Gewalt, diese Gewalt muss aber angemessen sein), kann man das ruhig machen.
Wie aber schon erwähnt sind manche Täter bewaffnet & äußerst skrupellos...bei einem bewaffneten Täter hingegen ergeben sich natürlich auch andere Gesichtspunkte der Notwehr 🙂...
Gruß
Christian 😉
/edit
Der Ggeber möchte an dieser Stelle den Bürger (bzw. Besitzer) schützen, dem UNERLAUBT und widerrechtlich eine Sache weggenommen oder er im Besitz gestört wird. Dieser Bürger/Besitzer hat in diesem Moment eine besondere Stellung (in dem Moment sogar mehr Rechte wie die Polizei) und darf sich gegen diesen Angriff wie bereits gesagt MIT GEWALT wehren...Die "Gewalt" darf natürlich nicht völlig abwegig sein, das dürfte aber jedem einleuchten...
mit anderen worten darf so einem gesellen ruhig mindestens eine mitgeben. 😉
allerdings kommt man in erklärungsnot, wenn der gute 27. mal dumm auf die nase gefallen ist. 😁
Zitat:
Original geschrieben von ACE25
mit anderen worten darf so einem gesellen ruhig mindestens eine mitgeben. 😉
Zitat:
Nachdem er mich angegriffen hat, musste ich mich gegen diese Person halt wehren...ich sah für mich keine andere Möglichkeit, weitere Angriffe abzuwenden...fertig.
habe ich mal so gehört...
😛 😁
genau 😁 😁 😁
also nicht übertreiben sonst ist man auch der dumme
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Nachdem er mich angegriffen hat, musste ich mich gegen diese Person halt wehren...ich sah für mich keine andere Möglichkeit, weitere Angriffe abzuwenden...fertig.
😛 😁
genau wie der gute mann in dem .WMA, aus dem dein avatar ist. 😁 😁 😁