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Was darf ich wem antun der mein auto aufbricht ?

Themenstarteram 20. Dezember 2004 um 10:29

Hallo

auch wenns nicht so klingt es ist ernst gemeint

eben ging meine AA los

ich erst garnicht gecheckt dass das ja meine is ^^

bin dann schnell raus fahrertür auf und weiter weg sehe ich wen rennen

habe ihn leider nicht bekommen war schon weit weg aber was dürfte ich tun wenn ich ihn bekommen hätte?

dass ich ihn nicht zusammenhauen darf is klar aber darf ich ihn festhalten bis polizei kommt ?

:)

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66 Antworten
am 20. Dezember 2004 um 11:49

der letzte, den ich erwischt habe ist so schnell abgehauen, als er uns gesehen hat... keine chance. hab dann noch 10min da gewartet, ob er nochmal vorbeikommt, war aber nichts. das war 22:30 an ner belebten hauptstr. in berlin, mit jede menge passanten etc. hat die penner nicht interessiert. sowas von dreist hätte jawohl auch aufs maul verdient.

Hmm,

ein Hausdetektiv darf dich auch nicht aufhalten. auch nicht in deinen einkauf schauen.

Ich denke es ist nicht erlaubt, aber jeder staatsanwalt wird beim blossen festhalten ein auge zudrücken

Senci

hallo,

also nur um nicht zu weit abzuschweifen, aber wenn es in D um Solidarität geht, kennt man doch diese Diskussion speziell bei Verbrechen an Menschen direkt selber. Da schauen alle hin, aber nur die wenigsten fühlen sich da heutzutage angesprochen.

Deshalb kann man bei Aufbrüchen oder Vandalismus sich nicht gerade auf seine Mitbürger verlassen. ( die meisten, viele,...)

mfg

am 20. Dezember 2004 um 12:31

wenn du ihm eine rein haust, kannst du immer noch sagen es war im affekt...musst du nur schnell machen und ncih erst lange reden schwingen *g*

wo kein kläger, da kein richter ... oder wie war das? :D

ich würd dem typen zutrauen das er dann vor gericht alles abstreitet und dich versucht wegen körperverletzung dranzubekommen wenn du ihm eine gegeben hast.

Also zum glück habe ich immer nen par PolizeiStrapse im Auto- Eigentlich für meinen Auspuff aber Zweckendfremden gehört zur Tugend eines Golflers.

Gibt es denn keinen (angehenden) Juristen unter den Leuten hier oder sind die alle im Pheaton & Touareg-Forum?

mfg

Klar darf man jemanden festhalten der eine Straftat began und fliehen möchte. Des darf aber nur solange sein, bis die Polizei eintrifft, schläge sind nich erlaubt is klar. Aber ganz zimperlich würd ich den nich festhalten...

Und ein Hausdetektiv darf einen Dieb genauso festhalten! Er hat keine besonderen rechte (bis aufs hasurecht, btringt ihm aber in dem fall nix), und darf den dieb wie jeder andere Bürger auch bis zum eintreffen festhalten. In die Taschen schauen darf er allerfdings nicht, das darf nur die Polizei bei verdacht.

Bin zwar weder jurist noch ein angehender desselbigen, aber soviel is klar.

wie schon gesagt ein bischen googlen und man weis bescheit der "Jedermannparagraph" ist das zauberwort ! darin steht genau was man darf und was nicht !

am 20. Dezember 2004 um 13:49

Ich würd den Kerl festhalten, natürlich so das er nicht weg läuft und wenn dann die Polizei kommt nimmt die seine Personalien auf. Da bekommt man bestimmt was von mit, dann auf die Lauer legen wenns dunkel ist und den guten Kerl mal mit einem Meinungsverstärker bearbeiten bis seine Mutter ihn nichtmehr wiedererkennt!

Dann hat er ne Anzeige, muss dein Auto bezahlen und die Fresse hat er auch noch kaputt!

Und du hast ein reparietes Auto und innere Ruhe;)

Wenn dud em richtig die F****** polierst, kann es unter Umständen passieren, das du am Ende schlimmer dranstehst als er.....

Wenn der Autoknacker z.B. nicht vorbestraft ist und auch sonst noch nicht polizeilich auffällig wurde, kann es sehr gut passieren, das das Verfahren unter Umständen wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt wird, während du ne Anzeige und u.U. nen Verfahren wegen Körperveltzung am Hals hast

-> vorbestraft bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe(auch wenn diese auf Bewährung ist!

Zitat:

Original geschrieben von GOlf2GL90PS

(...) wenns dunkel ist und den guten Kerl mal mit einem Meinungsverstärker bearbeiten bis seine Mutter ihn nichtmehr wiedererkennt!

Oder du hast dann nen Klage wgen Körperverletzung + Schadesersatzt am Hals...

Prima, vorbestrafft...ob ich das lohnt wegen nem schei* Auto.....

 

Festhalten darfst du und mehr nicht, das regelt §217StPO

Naja bei mehr haste schon ne Klage wegen Nötigung oder Körperverletzung am Hals.

Aber sollen die doch aufbrechen..dafür hat men ne Tk ohne SB..

Ich freu mich immer wenn ich nen neues Radio bekomme....

Zitat:

Original geschrieben von GolfRipper

Na dann aber ordentlich *freu* --> solche Idioten habe ich auch gern- mir wurden mal die schwarzen Rückleuchten zerschlagen aufm Parkplatz. Hätte ich den live gesehen hätte er ne Diabolo aufm Arsch gekriegt!

ich hoffe dir ist bewußt welche folgen das für dich hat... :rolleyes:

generell ist das eine schwierige situation, denn du darfst, wie schon mehrfach gesagt wurde, keine straftat begehen um den verursacher eines schadens festzuhalten ohne dass es rechtliche folgen für dich nach sich trägt.

das ganze wird noch schlimmer, wenn keine zeugen vorhanden sind, denn dann steht aussage gegen aussage und das kann böse enden...

in so eine situation würde ich immer den schaden so gering wie möglich halten, d.h. im schlimmsten fall nichts machen, denn man schadet sich damit meist nur selbst.

ich weiß es ist schwer, aber das beste was man machen kann. :(

Zitat:

Original geschrieben von kredan

ich hoffe dir ist bewußt welche folgen das für dich hat... :rolleyes:

Jo reicht für nen Eintrag in Führungszeugnis allemal...

Versuch dannman noch heute nen Job zu finden...

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