Warum wird der Zahnriemen eigentlich so oft gewechselt???
Hallo zusammen!
Ich hab eine allgemeine Frage zum Thema Zahnriemenwechsel bei Alfa. Und zwar war es so das ich mit einem Freund abends beim Bierchen gesessen habe und er mir erzählt hat das er sich einen Alfa zulegen wolle. Als großer Fan dieser Marke(die schönsten Autos kommen eben von Alfa) wurde ich natürlich hellhörig. Er erzählte mir das es ein 147 werden solle mit Dieselmotor, genau hat er sich noch nicht festgelegt aber das sind schon mal die Vorrausetzungen. Er fragte mich ob ich es mir erklären könne warum bei Alfa und auch speziell beim 147 der Zahnriemen schon nach 60000 km gewechselt werden müsse,ich sagte ihm das ich das garnicht glaube und das nur dummes gerede sei. Ich schaute in meinem Handbuch nach,ich fahre einen Citroen C4 2,0 Diesel 136 PS und da steht Zahnriemenwechsel alle 240000 km. Da war mir klar das der Intervall alle 60000 bei Alfa nur falsch verstanden worden sein muss von ihm. Wir einigten uns darauf uns beim Alfahändler zu erkundigen und tatsache alle 60000 ist richtig. Meine Frage ist warum schafft es Alfa nicht Riemen zu verbauen die länger halten, ich denke das die Herstellung solcher Riemen nicht wirklich schwieriger ist. Oder möchte Alfa es so schaffen die Kunden an ihre Werkstätten zu binden,ich weiß nicht was so ein Wechsel kostet aber mit 500 Euro kann man doch bestimmt rechnen. Ich persönlich finde diesen kurzen Intervall nicht mehr Zeitgemäß. Aber dennoch würde mich das nicht abhalten einen Alfa zu kaufen. Vielleicht kann mich ja mal einer aufklären wieso diese Dinger bei Alfa nur so kurz halten.
Vielen Dank.
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Wird das Intervall OFFIZIELL geändert... dann hat der Kunde PECH gehabt. So einfach ist das leider bislang gewesen... ob die Rechtsänderungen die in den letzten 2-3 Jahren gemacht wurden hier einen Einfluss haben ... weiß Ich nicht.
MFG Kester
Meiner Meinung nach müßte das dem Kunden beim Service oder evtl. schriftlich mitgeteilt werden.
Wenn das mal so einfach wäre, teilweise versuchen die Hersteller sich ja sogar schon innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht aus Ihren Pflicht zu verabschieden.
Ich schätze mal, da brauchts einen guten Anwalt bzw. Rechtsschutz.
Nichtsdestotrotz gehören beim Kauf gewisse "zugesicherte Eigenschaften", und wenn sich diese im Laufe der Zeit als nicht haltbar erweisen, so ist der Hersteller in der Pflicht.
Und dazu gehört auch informieren. Leider hat der Hersteller halt nicht immer die Adressen der jeweiligen Kfz Besitzer... aber da gibts dann ja auch noch die Werkstätten, mit den Kundendaten.
Für die restlichen paar Prozent, die nicht zum Vertragshändler gehen, die sind dann halt ein Fall für den Hersteller. Aber in Zeiten kleiner Gewinne versuchen die halt abzubügeln was geht.... - aber im Recht sind Sie m.E. NICHT
Moin,
Nunja, derjenige Kunde, der zur Werkstatt geht ... wird ja in den meisten Fällen informiert ... nur empfehlungen sind ja nicht verbindlich *g* Die Kunden die NICHT in die Werkstatt gehen, keinerlei nachvollziehbare Wartung machen lassen ... bekommen ja gar keine Kulanz oder Garantie ... was auch mit dem gültigen Recht konform geht.
MFG Kester