Wartezimmer Skoda Enyaq
Hallo Zusammen,
gern möchte ich einen Allgemeinen "Wartezimmer-Thread" ins Leben rufen. Hier könnt ihr euch austauschen, während ihr auf euren Enyaq wartet.
Wer von euch hat denn schon bestellt? Ausstattung?
Welche Lieferzeiten wurden euch avisiert?
Gibt es Verschiebungen durch bestimmte Ausstattungsvarianten?
1901 Antworten
Denk nochmal drüber nach, @Polmaster hat es verstanden.
Dann musst du es mir erklären, weil das was ich teilweise in den Medien von Seriösen Anbietern mitbekomme, bestärkt doch nur, das es sich bei den anderen um Abzocke handelt. Das einzige was ich dazu mit deinen beiden Richtung in Verbindung setzen kann, das es ein gibt, der abzocken will und jemanden der es zulässt.
Falls es jemanden interessiert:
Ich habe heute eine Antwort vom BMWK auf meine Anfrage vom 13.09.2022 bekommen:
Zitat:
Es ist geplant, den Fördersatz für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) ab 1.1.2023 zu senken. Er soll dann 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro und 3.000 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro betragen. Ab 1.1.2024 soll er 3.000 Euro betragen (bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro). Ab 1.1.2024 soll es nur einen einzigen Fördersatz geben..
Bei den genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Förderung inklusive Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent von der Grundförderung (3.000 Euro) betragen und noch hinzukommen.
Im Klartext:
Ab 01.01.2023: 4.500 von der BAFA (3.000 + 1.500) und 3.000 vom Hersteller.
Ab 01.01.2024: 3.000 von der BAFA und 3.000 vom Hersteller.
Die 4500€ setzen sich aber doch aus 2x 2250€ zusammen und nicht 3000+1500. Somit sinkt der Hersteller Anteil auch von 3000 auf 2250.
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So lese ich das leider auch...."soll, wie seit Einführung.....50 Prozent von der Grundförderung ([das waren einmal] 3.000 Euro) betragen....
Aber es SOLL ja alles und nicht WIRD....ein nicht zu verachtender Faktor in diesem unseren Lande....
Entwicklung des Umweltbonus - das ist die Grundförderung für BEVs:
ab 2016 = 4.000 Euro - 2.000 BAFA - 2.000 Hersteller.
ab 2019 = 6.000 Euro - 3.000 BAFA - 3.000 Hersteller
ab 2020: zusätzlich die Innovationsprämie 3.000 nur von der Bafa, Grundförderung ist gleich geblieben, sonst hätten ja nach eurer Rechnung die 9.000 Euro Gesamtförderung in 4.500 / 4.500 aufgeteilt werden müssen.
Jetzt kann der Staat seine Innovationsprämie zurückfahren auf 1.500 Euro, somit bleibt die Grundförderung in Höhe von 6.000 Euro gleich und wird weiterhin 50/50 aufgeteilt.
Somit ergibt sich dann 4.500 von der BAFA und 3.000 vom Hersteller.
Polmaster hat Recht mit seinem Einwand, dass da "soll" steht, aber noch ist ja die Komplette Überarbeitung/Regelung nur im "Soll-Zustand", also auch die Reduzierung.
Zitat:
@Passat-B8BiTDI schrieb am 19. September 2022 um 14:05:41 Uhr:
Die 4500€ setzen sich aber doch aus 2x 2250€ zusammen und nicht 3000+1500. Somit sinkt der Hersteller Anteil auch von 3000 auf 2250.
Wie setzten sich die 9.000 Euro Förderung deiner Rechnung nach momentan zusammen?
3000 Bafa , 3000 Hersteller und Innovation ist eine Verdoppelung des Bafa Anteils, so das du in Summe auf 9000€ beim Hersteller Anteil mit MwSt 9570€ kommst.
In den neuen Angaben wird von 4500€ inkl. Innovationsprämie gesprochen, da aber nirgendwo steht, das sich lediglich der Innovationsprämie Anteil reduziert, gehe ich davon aus, das dieser weiterhin eine Verdoppelung der Basis ist, was in der Schlussfolge bedeutet, das die 4500€ eben aus 2x 2250€ zusammen gesetzt werden und somit der Hersteller Anteil ebenfalls sinkt, da dieser ja genauso hoch ist, wie der Bafa Basis Teil.
Meine Interpretation ist mit dem aktuellen schreiben der Bafa ja kompatibel, indem jetzt geschrieben wird, der Hersteller zahlt zusätzlich 50% zur gesamt Bafa Prämie. 50% von 4500€ sind wieder 2250€.
Was also nach alter Angabe bedeutet, wo vorher 3x3000€ waren, sind es nun 3x 2250€ also 3x750€ weniger.
Also wenn ich im Laden gehe, dort etwas für 3000€ kaufe, darauf 50% steuern zahlen müsste, wären das 1500€ steuern, wenn also der Hersteller 50% zur Grundprämie beisteuern würde, wären das selbst wenn sie eben die 3000€ wären, nur 1500€ Hersteller Anteil.
Ist Prozentrechnung echt so kompliziert.
Eine 50:50 Aufteilung ist nicht anderes als das der Hersteller 100% zur Bafa Basis bei gibt.
Oder anderes Beispiel, das Auto hat eine Gewichtsverteilung von 50:50. Wiegt 2000kg, wären also 1000kg je Achse, würde eine Achse aber nur 50% von der anderen haben, wäre das Verhältnis 66,6667:33,333 2/3 : 1/3 und das gesamt Gewicht des Fahrzeug nur 1500kg. Oder wenn das Fahrzeug weiterhin 2000kg hätte, eben 133x kg auf der einen Achse zu 66x kg auf der anderen.
Und wenn man sich das Offizielle auf der Internetseite der Bafa anguckt, steht da wie im Foto beigefügt.
" Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen."
Der gesamten Bundesförderung, also Basis und Innovation zusammen, davon gibt der Hersteller 50%.
Nein, Prozentrechnen ist nicht wirklich schwer, und falls es dich beruhigt, ich hatte in der Schule von der ersten Klasse bis zum Abitur durchgehend eine 1 auf dem Zeugnis in Rechnen bzw. Mathematik. Und beruflich rechne ich auch ca. die hälfte meiner Arbeitszeit, die andere Hälfte beschäftige ich mich mit Gesetzestexten. Ich denke nicht, dass du mir im Bereich Mathematik und Steuern irgendetwas erklären musst.
Mir hatte man auf deine dedizierte Frage eindeutig und abweichend von den Texten auf der Webseite der BAFA bzw. des BMWK geschrieben, dass es 50% der Grundförderung sein sollen. (siehe unten)
Und da sich der Bund und die Hersteller die (Grund)Förderung bisher 50/50 geteilt haben, sind die 3.000 Euro vom Bund und die 3.000 Euro vom Hersteller ja jeweils nur die Hälfte der Grundförderung und somit die gesamte Grundförderung 6.000 Euro.
Wir werden es spätestens erfahren, wenn die Richtlinie veröffentlicht wird.
Zitat:
Sehr geehrter Herr xyz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schätzen es sehr, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Fragen zur Förderung elektrisch betriebener Kraftfahrzeuge im Rahmen des Umweltbonus mit Innovationsprämie für uns darzustellen.
Der Gedankenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern und auch Unternehmen, durch den bisher bereits eine Vielzahl von Verbesserungen erreicht werden konnten, genießt in unserem Haus einen hohen Stellenwert. Ihre Hinweise haben wir daher sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen.Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Bundeswirtschaftsministerium grundsätzlich keine Rechtsauskünfte erteilen und auch keine abschließenden Aussagen über die Anwendung von Förderprogrammen in konkreten Sachverhalten treffen können. Die Frage der Förderfähigkeit hängt immer von allen konkreten Umständen des Einzelfalls ab, die im Rahmen der Antragstellung geprüft werden.
Gern unterstützen wir Sie mit allgemeinen Informationen.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz novelliert aktuell den Umweltbonus und hat eine Novelle der Richtlinie zur Förderung von E-Autos vorgelegt. Der Fokus der Förderung liegt zukünftig auf mehr Klimaschutz.
Die Richtlinie basiert auf einer Einigung der Koalitionsspitzen zu den Eckpunkten des zukünftigen Umweltbonus.Die einzelnen Punkte im Überblick finden Sie hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/elektromobilitaet.html .
Es ist geplant, den Fördersatz für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) ab 1.1.2023 zu senken. Er soll dann 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro und 3.000 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro betragen. Ab 1.1.2024 soll er 3.000 Euro betragen (bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro). Ab 1.1.2024 soll es nur einen einzigen Fördersatz geben..
Bei den genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Förderung inklusive Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent von der Grundförderung (3.000 Euro) betragen und noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.Die Richtlinie muss noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Im Herbst soll sie in Kraft treten.
Weitere Informationen:
https://www.bmwk.de/.../...habeck-umweltbonus-wird-ab-januar-2023.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/elektromobilitaet.html .Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck Anfang April 2022 hierzu:
„Die Lieferzeiten sind derzeit sehr lang, auch durch gestörte Lieferketten. Daher gab und gibt es die Forderung von Seiten der Industrie und von anderen Akteuren, die Förderung an den Zeitpunkt des Kaufvertrags zu knüpfen und nicht an den Zeitpunkt der Zulassung. Wir haben das erörtert, müssen aber bei dabei bleiben, dass die Kraftfahrzeugzulassung der relevante Zeitpunkt bleiben muss. Die Anfälligkeit für Missbrauch ist zu hoch, wenn der Zeitpunkt des Vertragsabschluss zählt und nicht die Zulassung. Ich fände es hilfreich, wenn die Automobilhersteller selbst die Differenz ausgleichen würden, die durch die längeren Lieferzeiten entstehen kann. Denn leider ist es richtig, dass zwischen Kaufvertrag und Zulassung aktuell mehrere Monate liegen."
Härtefallregelungen sind nicht vorgesehen, da kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht. Die Gewährung der Förderung steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Zudem ist eine Antragstellung stets nur nach den jeweils gültigen Förderbedingungen möglich.
Im Laufe des Verfahrens sind noch Änderungen möglich. Über Aktualisierungen werden wir die interessierte Öffentlichkeit wie üblich zeitnah unterrichten.
Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier:
https://www.bafa.de/.../neuen_antrag_stellen.htmlSehr geehrter Herr Juni, wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiter helfen. Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Bürgerdialog
Es wirkt fast so als würden hier bewusst falsche Angaben verbreitet.
Im Anhang eine Übersicht der geplanten Förderung ab 2023 mit entsprechenden Quellenangabe.
Deine Quellenangabe auf der von dir erstellten Tabelle verweist auf die Seite des BMWK, die auch in der Email oben aufgeführt ist.
Auf der Seite steht, der Herstelleranteil soll 50% der Gesamt-Bundesförderung betragen.
In der mir zugestellten Email steht, der Herstelleranteil soll 50% der Grundförderung betragen.
Du teilst für deine Tabelle die Bundesförderung 50/50 in den Umweltbonus und Innovationsprämie auf. Das steht aber nirgendwo auf der Seite des BMWK oder der BAFA. Da steht gar nichts zur Aufteilung.
Und warum sollte ich bewusst falsche Angaben verbreiten? Was hätte ich davon?
Meine Quellenangabe ist öffentlich abrufbar und kann damit von jedem nachvollzogen werden.
Die exakten Beträge für Umweltbonus und Innovationsprämie sind unerheblich, da diese ab 2023 zusammengezogen werden und als Bundesanteil bezeichnet werden. Der Herstelleranteil beträgt 50% des Bundesanteils plus Umsatzsteuer.
In der Quelle heißt es:
Zitat:
Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen (...)
Damit ergibt sich für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro:
Bundesanteil 4.500€ + Herstelleranteil ((4.500€/2) + 19%) = 7.178€.
Der zitierte Text in diesem Beitrag ist richtig. Die Rechnung darunter nicht.
Der zitierte Text aus der mir zugestellten Email spricht aber von Grundprämie und nicht vom Bundesanteil. Komisch ist, dass es sich fast wörtlich um den Text von der BAFA-Seite handelt, aber gerade in diesem entscheidenden Punkt abweicht.
Wie ich schon mal schrieb: Wir werden es sehen wenn die Richtlinie veröffentlicht wird.