Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …
Guten Morgen,
dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.
Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)
Lg
Heli
15011 Antworten
Armes Deutschland. Da kann ich wohl nur noch auf die Kulanz von BMW hoffen.
Was für eine Kulanz? Das BMW die entgangene Förderung selber trägt? Das halte ich leider für vollkommen ausgeschlossen.
Zitat:
@Rhinorider schrieb am 14. April 2022 um 15:04:41 Uhr:
Auf der Haben Seite steht zumindest dass alle, die bereits bestellt haben aber ihren Wagen erst '23 bekommen, den vollen Herstelleranteil genießen können. Sogar wenn ihr Fahrzeug dann nicht mehr umweltprämienberechtigt ist.
Wo steht das?
Weil zumindest das i.d.R. verbindlich in den Kaufverträgen, u.a. meinem, als Rabatt ausgewiesen ist und nicht einfach so von BMW gestrichen werden kann, weil die Gewährung an keine Voraussetzungen gebunden ist. Bzw. ist in meinem Kaufvertrag auch kein Herstelleranteil als solcher einzeln ausgewiesen, sondern steckt für mich unsichtbar im gewährten Rabatt.
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Zitat:
@Xentres schrieb am 14. April 2022 um 16:11:32 Uhr:
Am Bruttolistenpreis zum EZ-Zeitpunkt ändert dann aber auch kein Rabatt etwas.Da müsste BMW bei den aktuellen Lieferzeiten eine oder sogar mehrere Preissteigerungsrunden schlicht aussetzen.
Das wird aber kaum passieren.
Ich meinte nicht die staatliche Förderung, sondern nur dass der Hersteller die Preissteigerung an sich nicht 1:1 an den Kunden weiterreicht, der schon mehr als ein Jahr wartet.
Das bringt aber wie schon mehrfach geschrieben nichts, weil nicht der gezahlte Kaufpreis entscheidend ist, sondern der Bruttolistenpreis gemäß Preisliste zum Zeitpunkt der Zulassung.
Doch, weil zum Entfall der Förderung nicht noch die Preissteigerung oben drauf kommt.
Zitat:
@Matthes75 schrieb am 14. April 2022 um 16:07:36 Uhr:
Tja und wieder gelten die 65.000 Euro Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattungen
Nein, die Rede ist vom Bruttogesamtfahrzeugpreis. Also mit Rabatten. Listenpreis interessiert ab 2023 nicht mehr.
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. April 2022 um 17:51:53 Uhr:
Das bringt aber wie schon mehrfach geschrieben nichts, weil nicht der gezahlte Kaufpreis entscheidend ist, sondern der Bruttolistenpreis gemäß Preisliste zum Zeitpunkt der Zulassung.
Man sollte tunlichst das Originalpapier lesen, da steht Bruttogesamtpreis inkl. aller Sonderausstattungen.
Nichts mit BLP ab 2023.
Beim Staat wird immer der Listenpreis gelten. Wie auch beim "Geldwerter Vorteil".
Sonst würden viele mauscheln ... "gib mir mehr Rabatt auf das Fahrzeug und berechne mir auf extra Rechnung was anderes" usw.
Zitat:
@eHardy schrieb am 14. April 2022 um 18:10:26 Uhr:
Beim Staat wird immer der Listenpreis gelten. Wie auch beim "Geldwerter Vorteil".Sonst würden viele mauscheln ... "gib mir mehr Rabatt auf das Fahrzeug und berechne mir auf extra Rechnung was anderes" usw.
???
Aktuell steht im Vorschlag tatsächlich Gesamtfahrzeugpreis als brutto in Abgrenzung zum heute gültigen Nettolistenpreis.
Also, erstmal nichts mit BLP.
Was nachher vom Vorschlag übrig bleibt, wird die Zukunft zeigen.
Frage wäre nun = Gesamtfahrzeugpreis (GFP Brutto) = inklusive Nachlass ? - also quasi was ich dem Händler überweisen muss...
- oder "vereinfacht" man es zu - eigenen Gunsten - dann wieder auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung - natürlich ein RIIESEN Unterschied.
Ersteres ist ja Bestandteil des Kaufvertrag, da man aber umbedingt den Zeitpunkt der Erstzulassung zählen lassen will, befürchte ich nur missverständliches Ausdrücken und wir landen doch wieder beim Bruttolistenpreis.
Der Habeck ist ja ein Geizkragen, der mit Winkelzügen gerne seine "schlauen" Mitbürger kurz vorm Ziel ums Geld bringt, schon mehrfach bewiesen, siehe KfW.
Könnte man das Förderungsthema da bitte mal ausklammern 🙄- gibt eh einen eigenen Thread dafür & wird dadurch unlesbar.
Zitat:
@Matthes75 schrieb am 14. April 2022 um 20:33:21 Uhr:
Frage wäre nun = Gesamtfahrzeugpreis (GFP Brutto) = inklusive Nachlass ? - also quasi was ich dem Händler überweisen muss...
- oder "vereinfacht" man es zu - eigenen Gunsten - dann wieder auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Zulassung - natürlich ein RIIESEN Unterschied.
Ich würde unter GFP Brutto den tatsächlichen Preis inkl. Rabatt verstehen.
Wobei es bei meinem i4 keinen Rabatt gab (ausser 2975,- Herstelleranteil).
Deine Interpretation würde dazu führen, das der Erhalt der Förderung von dem individuellen Verhandlungsgeschick und der Rabattfreudigkeit des Händlers oder Herstellers abhängig wird.
Das wäre maximal subjektiv und willkürlich und hätte nichts mehr mit objektiven Förderkriterien zu tun.
Nicht dass ich das dem grünen Habeck nicht zutrauen würde, aber rein logisch betrachtet wird mit dem Fahrzeuggesamtpreis einfach der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs mit Sonderausstattungen gemeint sein.
Wir könnten diese Diskussion aber auch hier fortführen:
https://www.motor-talk.de/.../foerderung-laeuft-aus-t7269848.html?...
Oder im Bafa-Thread im Hybrid & Elektro Forum.