Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …

BMW i4 I04

Guten Morgen,

dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.

Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)

Lg

Heli

I4
15025 Antworten

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 29. Mai 2022 um 09:27:37 Uhr:


Werde morgen mit meinem Verkäufer sprechen, ob das mit dem DAP feststeht oder nicht und dann entsprechend handeln. Steht es fest, dann fahr ich zum Skoda-Händler und bestell einen iV RS für nächstes Jahr. Wie es dann in 5 Jahren aussieht schaun wir mal, aber für jemand, der seit vielen Jahren davon träumt sich den BMW-Traum zu erfüllen ist das einfach nur traurig.

Naja, was heißt feststehen. Ich denke, BMW wird die Ausstattungen auch für den 40er wieder anbieten sobald genug Teile vorhanden sind. Man wäre blöd, wenn man das nicht tun würde, denn man verdient ja auch an den Sonderausstattungen beim "kleinen" i4. Wann sich das aber wieder entspannt, wird dir vermutlich niemand sagen können. Fraglich ist in deiner Rechnung außerdem, ob Skoda tatsächlich liefern kann. Ein Bekannter von mir arbeitet als Großkundenverkäufer bei Audi und betreut da für die Firmenkunden auch die VW-, Skoda- und Seat- Bestellungen; da sieht es nicht besser aus, eher sogar schlechter als bei BMW.

Meines Erachtens wäre der beste Weg, wenn man den Kunden zwei Optionen lassen würde:
1. Priorität auf schnellstmögliche Lieferung (unter Verzicht auf vollständige Ausstattungen)
2. Priorität auf vollständige Ausstattung (unter Verzicht auf schnelle Lieferung)

Warum man das nicht macht, kann ich mir neben den Margen vor allem auch aus Produktionsplanungssicht erklären. Es ist einfach "entspannter", wenn ich den DAP bei den 40ern weglasse und dadurch weiß, dass meine Produktionsplanung nicht fortlaufend zerschossen wird. Wenn ständig umgeplant werden muss, zerschießt das im Zweifelsfall meine komplette Produktionsglättung.

Wobei sich das schwierig gestaltet, da man derzeit nicht abschätzen kann wie lange der Engpass dauert. Im Zweifel hat man das Auto dann noch später, zum höheren Preis und ohne DAP.

Ein Faires Angebot wäre zum Beispiel der Fahrzeugpreis zu den aktuellen Konditionen, ohne DAP und dafür DA plus ACC gratis oder 1000€ Nachlass auf den M50.

Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen BMW und verstehe auch warum bestimmte Entscheidungen getroffen werden. Was ich jedoch nicht verstehen kann, warum es hier für einige selbstverständlich ist, dass das unternehmerische Risiko auf den Kunden abgewälzt werden soll. Ich glaube wenn BMW das M-Sportpaket für den i4 40 streichen würde, gäbe es mehr Beschwerden.

@quisel So wie von dir beschrieben waren die ersten Berichte. Lieferung wir gehabt ohne DAP oder Lieferung später mit. Das war bei den früheren Bestellern. Inzwischen gibt es aber schon mehrere 2023er-Lieferungen, die nur noch die Option „akzeptieren“ oder „Storno“ hatten. Das heißt für mich ganz klar: kein DAP.
Schließlich ist es ja jetzt auch lieferbar, aber nur, wenn man mehr zahlt (M50).

Bzgl. Skoda lass ich mich überraschen, bleibt eh offen, wie ich das dann umsetz, weil ich im schlimmsten Fall erst nächstes Jahr weiß, ob ich nun i4 fahr oder nicht - dank Sixt als Leasinggeber. Den Sommer kann ich ohne Auto überbrücken, allerdings brauche ich halt spätestens im Herbst wieder ein Auto - elektrisch natürlich. Insofern werde ich einfach mal mit dem Händler im Nachbarort sprechen, ob wir da ne Möglichkeit finden 😉

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 29. Mai 2022 um 10:03:47 Uhr:


Mal blöd gefragt, hat jemand der Betroffenen schon seinem Händler erklärt dass er auf den alten Kaufvertrag besteht oder sind alle soweit mit der Änderung, wenn auch zähneknirschend, einverstanden?

Ja, aber dann storniert der Händler. Er kann ja gar nicht anders, da er seitens BMW derzeit und auch nicht in absehbarer Zeit einen e40 mit DAP bekommen wird. Das einzige, was mir angeboten wurde, war ein entsprechender Hinweis, dass bei erneuter Verfügbarkeit DAP wieder aufgenommen werden würde. Die Möglichkeit hat man aber so oder so auch ohne Hinweis. Die Gefahr ist eher, dass der e40 früher ohne DAP kommt und man dann diesen abnehmen muss. Besser wäre eine mögliche Formulierung, dass man bei Lieferung des e40 ohne DAP eine Sonderkündigungsmöglichkeit bekommt, aber fraglich, ob sich der Händler darauf einlassen wird.

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Wenn der Händler storniert ist er Schadensersatzpflichtig. Wäre interessant was er dann anbietet. Es muss ja nicht immer ein Anwalt bemüht werden.

Wie schon geschrieben: Er bietet nichts an und lässt dich kommen... Viel Spaß, ohne Anwalt kommst du nicht weiter und selbst mit sehe ich ein entsprechendes Risiko ohne RSV.

Google mal nach "Ausschluss der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Lieferung".

Zitat:

Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 I BGB) .

Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat (§ 275 II BGB) .

Nachdem dein Vertragspartner nicht BMW, sondern der Händler ist und dieser seitens BMW nicht beliefert wird und das ohne eigenes Verschulden, sehe ich keine Schadenersatzpflicht seitens des Händlers.

Zitat:

@Rhinorider schrieb am 29. Mai 2022 um 10:03:47 Uhr:


Mal blöd gefragt, hat jemand der Betroffenen schon seinem Händler erklärt dass er auf den alten Kaufvertrag besteht oder sind alle soweit mit der Änderung, wenn auch zähneknirschend, einverstanden?

Im Moment bestehe ich auf meiner "verbindlichen Bestellung" (ebenfalls August 21). Damals war der verfügbare DAP einer der Hauptgründe, warum ich mich für den i4 und gegen z. B. das Model 3 oder Y entschieden habe. Pakete für andere Modelle M50 oder Verbrenner UND auf anderen Märkten (z.B. USA) auch im edrive 40 anzubieten sie dafür aus bestehenden Bestellungen zu streichen halte ich rechtlich auch für
fragwürdig.
Den aus einer Stornierung entstehenden Schaden (6000 Euro teures Model 3, kein Fahrzeug ab August 22, bereits gekaufter 2. Radsatz und Winterreifen) müsste ich als Kunde tragen. Ob man das dann einklagen kann oder will, bin ich mir unsicher, zumal man da dann gegen den Händler vorgehen müsste. Der ja nun auch nix dafür kann...

Zur Sicherheit habe ich mir jetzt erst mal ein Model Y bestellt. Für mich wäre das der 5. BMW gewesen. Soviel zu den Stammkunden :-).

Bestellt in der Schweiz. Der 40er ist mit DA Pro bestellbar, einzeln oder im Technikpaket. Ihr zahlt dafür den Swiss Bonus, also nach Rabatt mehr als den deutschen Listenpreis. Unterschied zwischen 40er und M50, in der gleichen Konfig, sind 25%. Bleiben da noch Fragen, was der Grund seitens BMW sein könnte?

So emotional die Diskussion geführt wird, das Ganze ist seitens BMW rechtlich abgesichert und da hilft kein Jammern oder Säbelrasseln. Finde ich es gut wie die Lage ist? Nein. Findet BMW die Situation gut? Auch nein. Ist das Vorgehen nachvollziehbar? Sicherlich. Ist es moralisch grenzwertig? Durchaus. Ändert sich was? Nein.
Jeder der meint juristisch dagegen vorgehen zu müssen - feel free und good luck, auch bei der Suche nach Alternativen bei anderen Herstellern. Ich glaube aber dass die Diskussion so zu keinem Ergebnis kommt. Und Vergleiche mit anderen Ländern bringen auch nichts, da es überall anders gehandhabt wird. BMW denkt sich da schon etwas dabei, auch wenn es für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar ist.

Na ja @Patsone, das hat schon es Geschmäckle was BMW da macht! Sollte aber nicht jeder seine Meinung äussern und Umstände darlegen dürfen?

Zitat:

@Patsone schrieb am 29. Mai 2022 um 14:55:57 Uhr:


... feel free und good luck, auch bei der Suche nach Alternativen bei anderen Herstellern....

Aus eigener Erfahrung und den Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis ....
Die Hersteller verhalten sich mehr oder weniger gleich und leben die Gesetze des Marktes vollumfänglich aus, Stichwort Angebot und Nachfrage.

Die Aktionäre wollen Geld verdienen, sehr viel Geld verdienen und haben dadurch einen Anteil an dem was aktuell passiert. Das es kurzfristig gedacht ist, wird so mancher Ferengi noch merken.
Die Top Manager der Hersteller sind ja nicht dumm, doch entweder mit den Wölfen heulen oder untergehen.

Der gesamte Markt, nicht nur der mit Autos, wird sich stark verändern. Durch Inflation und durch stark steigende Preise, bei fast allen Produkten, sinkt die Kaufkraft.
Trifft die Premium Hersteller noch nicht, weil primär Firmenleasing, doch die Zahl der privaten Käufer wird sinken.

Mein Plan B schaut so aus, übergangsweise habe ich einen jungen, gebrauchten Stromer erworben und warte einfach ab was passiert.
BTW:
Meine Bestellung eines Neuwagen bei einem anderen Hersteller verläuft noch schlimmer als bei BMW.
Schlimmer gehts immer.

Schlimmer als Friss oder Stirb bzw. kein DAP oder Storno? Da fällt mir auf die schnelle nur keine Sitze oder keine Lenkrad ein 😁 Von allen Ausstattungen ist DAP für mich die Wichtigste. Soundsystem, Sitzheizung, Laserlicht, elektrische Sitze - alles nicht so wichtig wie der DAP. Soll heißen: lieber nichts außer DAP statt alles außer DAP.

Wie machen das denn diejenigen, die mehrere Autos bestellen und dann das nehmen, das ihnen am Besten gefällt? Alle bargezahlt und dann weiterverkauft oder werden die - wie ja in den USA glaub ich üblich - dann kurz vorher storniert? Hat da schonmal jemand was mit dem Händler vereinbart, dass der das Fahrzeug zur Not selbst übernimmt? Würde mich mal interessieren, vielleicht kann ich mir da ja was abschauen 🙂

Zitat:

@hydrou schrieb am 29. Mai 2022 um 11:13:46 Uhr:


Wie schon geschrieben: Er bietet nichts an und lässt dich kommen... Viel Spaß, ohne Anwalt kommst du nicht weiter und selbst mit sehe ich ein entsprechendes Risiko ohne RSV.

Google mal nach "Ausschluss der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Lieferung".

Zitat:

@hydrou schrieb am 29. Mai 2022 um 11:13:46 Uhr:



Zitat:

Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 I BGB) .

Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat (§ 275 II BGB) .

Nachdem dein Vertragspartner nicht BMW, sondern der Händler ist und dieser seitens BMW nicht beliefert wird und das ohne eigenes Verschulden, sehe ich keine Schadenersatzpflicht seitens des Händlers.

Kann ich auch so argumentieren wenn mir nach langjähriger Wartezeit plötzlich das Geld ausgeht?

Abgesehen davon sollten nach deinem Zitat zumindest die Kunden der Niederlassungen hier gute Argumente haben.

Ich bin wirklich gespannt auf den DAP. Hab ihn aus einer Laune heraus bestellt und mir eigentlich nicht viel davon versprochen, aber nach allem, was ich hier lese, muss das ja ganz was Dolles sein!

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 29. Mai 2022 um 09:27:37 Uhr:


Werde morgen mit meinem Verkäufer sprechen, ob das mit dem DAP feststeht oder nicht und dann entsprechend handeln. Steht es fest, dann fahr ich zum Skoda-Händler und bestell einen iV RS für nächstes Jahr. Wie es dann in 5 Jahren aussieht schaun wir mal, aber für jemand, der seit vielen Jahren davon träumt sich den BMW-Traum zu erfüllen ist das einfach nur traurig.

Musst du dich aber auch etwas beeilen, wir haben Anfang Februar ein Enyaq Coupe RS bestellt (als Sicherheit für dieses Jahr, da es mit der Bestellung des i4 m50 aus dem letzten Jahr alles so ungewiss ist). Liefertermin Oktober/November. Und wir haben am zweiten Tag des Orderszeitraums bestellt...

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