Warnhinweis auf Sonnenblende

VW Golf 7 (AU/5G)

Ist die Sonnenblende auf der Beifahrerseite beidseitig mit einem Warnhinweis wegen des Airbag bedruckt/beklebt? Wenn ja, kann man diesen abmachen?

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Zitat:

Original geschrieben von MrXY


Ist das wirklich in einem deutschen Golf 7 vorhanden!? Das ist doch krank, in der Vergangenheit war das nur bei den US-Versionen vorhanden.

Falls ja wäre wohl eine Möglichkeit sich eine Sonnenblende vom Rechtslenker zu bestellen...

vg, Johannes

das ist nicht krank, sondern "Teil des Sicherheitskonzeptes", hast Du den Beitrag von Drahkke nicht gelesen? 😁

Manche schalten halt das Hirn aus wenn Vater Staat was befiehlt, genau das ist die Folge der Bevormundung; man hört auf zu denken. Manche fahren halt lieber ohne Hirn aber mit Aufkleber, ich bevorzuge es andersrum.

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Nur, wenn du ihn an anderer Stelle wieder anbringst.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Nur, wenn du ihn an anderer Stelle wieder anbringst.

die Frage war doch nicht

darf

man ihn abmachen sondern

kann

man ihn abmachen. Bei der allgegenwärtigen Bevormundung kann man das mal verwechseln.

Zitat:

Original geschrieben von derradlfreak


die Frage war doch nicht darf man ihn abmachen sondern kann man ihn abmachen.

Na dann lies dir mal die NUB von Motor-Talk dazu durch, die jeder User mit seiner Anmeldung bei Motor-Talk als verbindlich anerkennt.

... als nächstes lohnt die Lektüre zum Thema ABE und Versicherungsschutz. Lasst doch solche unsinnigen Sachen.

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Zitat:

Original geschrieben von derradlfreak


Bei der allgegenwärtigen Bevormundung kann man das mal verwechseln.

Das hat nichts mit Bevormundung zu tun. Der Aufkleber ist ein Bestandteil des Innenraum-Sicherheitskonzeptes.

kenne das Problem von BMW, kann allerdings nicht sicher sagen ob beim Golf der Hinweis gleichartig angebracht ist. Falls ja, hilft das weiter:

http://www.motor-talk.de/.../...lende-beifahrerseite-t2927891.html?...

und wer will, darf sich den Hinweis ja gerne woanders wieder festbappen, wenn's ihn glücklich macht 😉

Zitat:

Na dann lies dir mal die NUB von Motor-Talk dazu durch, die jeder User mit seiner Anmeldung bei Motor-Talk als verbindlich anerkennt.

Ich lege dann mal meine Hand dafür ins Feuer und erlaube diese Diskussion.

Aas drückt dieser Aufkleber denn aus?

Ist zwar der Aufkleber von einem 5er BMW, aber der Text ist meist der selbe:

http://data.motor-talk.de/.../203583174-w988.jpg

Naja den kann man bedenkenlos, sofern man weiß, dass wenn man Kinder hat, den sitz niemals so stellen/befestigen sollte, bzw man dafür den Airbag deaktivieren muss, entfernen.. W

aber wie gesagt, sofern man weiß wie man einen Kindersitz richtig zu befestigen hat... Ansonsten lieber dran lassen als Gedankenstütze.

Ist das wirklich in einem deutschen Golf 7 vorhanden!? Das ist doch krank, in der Vergangenheit war das nur bei den US-Versionen vorhanden.

Falls ja wäre wohl eine Möglichkeit sich eine Sonnenblende vom Rechtslenker zu bestellen...

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von MrXY


Ist das wirklich in einem deutschen Golf 7 vorhanden!? Das ist doch krank, in der Vergangenheit war das nur bei den US-Versionen vorhanden.

Falls ja wäre wohl eine Möglichkeit sich eine Sonnenblende vom Rechtslenker zu bestellen...

vg, Johannes

das ist nicht krank, sondern "Teil des Sicherheitskonzeptes", hast Du den Beitrag von Drahkke nicht gelesen? 😁

Manche schalten halt das Hirn aus wenn Vater Staat was befiehlt, genau das ist die Folge der Bevormundung; man hört auf zu denken. Manche fahren halt lieber ohne Hirn aber mit Aufkleber, ich bevorzuge es andersrum.

Zitat:

Original geschrieben von derradlfreak


Manche fahren halt lieber ohne Hirn aber mit Aufkleber, ich bevorzuge es andersrum.

Zulassungsregeln gelten

immer

für eine Fahrzeuggruppe und

nie

für eine Nutzergruppe.

Und spätestesn beim Wiederverkauf muss der Kleber wieder drauf ;-). Haftet der Entfernende für Folgeschäden, weil der Nachnutzer den Hinweis nicht mehr sehen konnte?

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