Wann ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Mercedes A-Klasse W177

Deshalb habe ich dieses Thema erstellt, um die Diskussion von https://www.motor-talk.de/.../...-und-probleme-beim-w177-t6291065.html abzulenken und weitere Off-Topic-Beiträge zur Diskussion von zu verhindern gesetzliche Rechte und Pflichten.

Der Zweck des Themas besteht darin, auf der Grundlage der tatsächlichen gesetzlichen Rechte und Pflichten sowohl für den Käufer als auch für den Händler zu erörtern, was in Bezug auf Mängel und Reparaturen, Reparaturzeiten und Wiederauftreten von Mängeln angemessen ist und was nicht. Und irgendwie hängt das alles mit dem Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag zusammen.

Vielleicht kann diese Diskussion auch Menschen in meiner aktuellen Situation einen Ort bieten, an dem sie ihre eigenen Erfahrungen in Bezug auf diesen Prozess austauschen und sie durch diese Tortur führen können.

In meinem Fall habe ich ein ernstes Problem, bei dem der Motor ausgetauscht werden muss, und möchte das Auto angesichts der Ernsthaftigkeit der Angelegenheit und der unangemessenen Zeit, die der Händler für die Reparatur benötigt hat, zurückgeben. Weitere Details hier:

https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

22 Antworten

Am besten Du fragst einen Anwalt. Das geht am schnellsten und sichersten.

Den Tip sollte der TE beherzigen.

Und damit könnte dann dieser Thread auch schon wieder geschlossen werden.
Sonst gibt es wieder endlose Diskussion auch mit Anfeindungen und Aussagen
unter der Gürtellinie.

Zitat:

@Mario_at_Herne schrieb am 23. Mai 2021 um 14:31:40 Uhr:


Am besten Du fragst einen Anwalt. Das geht am schnellsten und sichersten.

Ich habe mit einem Anwalt darüber gesprochen, der zustimmt, dass meine Anfrage vernünftig ist. Eine Beschwerde wurde beim Händler eingereicht, der natürlich nicht zustimmt und die Anfrage mit der Begründung ablehnte, dass das Austauschen eines Motors keine große Sache sei. Das Problem wurde erstmals im Dezember 2020 gemeldet. Die Annahme des Problems durch den Händler und die Erstdiagnose erfolgten erst im März, und ich habe seitdem geduldig darauf gewartet, dass der Händler im April einen ersten Reparaturversuch abschließt, nachdem er etwa a warten musste Monat für das Ersatzteil. Dann blieb das Problem bestehen. Kurz nachdem ich das Auto zurückbekommen hatte, reichte ich eine Beschwerde ein. In der Zwischenzeit dauert es einen weiteren Monat, bis dieser zweite Reparaturversuch abgeschlossen ist. Wir haben also im Moment eine Sackgasse, der Händler relativiert die Reparatur und scheint zu glauben, dass er die ganze Zeit auf der Welt hat, um sie abzuschließen. Ich und der Anwalt stimmen diesen Ansichten natürlich nicht zu. Daher versuche ich zu verstehen, ob jemand hier den gleichen Prozess durchlaufen hat und vielleicht seine Erfahrungen teilen könnte.

Ähnliche Themen

Hallo,
warum übernimmt dein Anwalt nicht die Angelegenheit?

Hast du schon direkt mit Mercedes kontakt aufgenommen?

Schreib doch einfach mal an den AB Kummerkasten!

Dein Anwalt sollte wissen, welchen Fristen für eine Reparatur angemessen sind. Wenn aber immer Dokumente zwischen dir, Anwalt, Händler und Mercedes ausgetauscht wird, dauert es halt ein wenig länger. Ein Motoraustausch ist normalerweise in kürzester Zeit erledigt.

Setze einfach eine sinnvolle Frist und die Sache erledigt sich schnell. Der Austausch eines Motors ist wirklich keine große Sache. Es wird einfach ein kompletter Ersatzmotor und kein Bausatz geliefert. Auch kein Gericht würde dir in irgendeiner Weise Recht geben, dass das nicht akzeptabel ist.

Die Rechtslage kann in jedem Land anders sein, auch wenn diese zur EU gehören. Soweit ich mich erinnern kann, wohnst du nicht in Deutschland. Entsprechend wird sich auch die Autobild das Thema nicht annehmen.

Aber vielleicht gibt es ja in seinem Herkunftsland auch AutoBild...

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 23. Mai 2021 um 17:50:20 Uhr:


Aber vielleicht gibt es ja in seinem Herkunftsland auch AutoBild...

Kann schon sein. Aber die Erfolgsquote über den Kummerkasten ist sehr gering. Bis jetzt wurde ja noch nicht einmal etwas repariert. Mercedes weigert sich auch nicht zu reparieren, sondern der Inhaber möchte einfach keine Reparatur. In diesem Fall kann auch keine AB vermitteln. Bitte nicht vergessen, dass Magazine nicht unbedingt neutral sind.

Für Deutschland ist die Rechtslage klar. Mercedes darf es reparieren. Erst wenn sie es nicht wollen, das Problem nicht lösen können oder es nicht in kürzester Zeit schaffen, dann darf er das Auto auch zurückgeben. Vorher leider nicht. Wenn er eine andere Meinung hat, muss er den Rechtsweg gehen und das kann teuer werden, sowie lange dauern.

Ja mindestens 1 Reparatur muss man sicher in jedem EU Land akzeptieren.
Nicht schön, aber auch verständlich.

Das Wichtigste ist halt, dass man nicht die Zeit für den Antrag zur Rückgabwicklung vergisst. Mein W176 A45 war mit dem Getriebe auch zu oft in der Werkstatt, aber wenn man sich zu viel Zeit lässt und erst nach 24 Monaten nach Erstzulassung einen Antrag stellt, ist eine Rückabwicklung nicht mehr möglich.

Also lieber schnell reparieren lassen und weitere Probleme so schnell wie möglich melden.

Ist ja nicht so dass das alles schon im anderen Thread thematisiert - scheinbar erhofft sich der TE nun mit einem neuen Thread seine WUNSCHantwort.

Vollkommen sinnfrei - soll er halt Klagen dann wird er sehen was dabei herauskommt.

Wenn der Vorgang ausserhalb Deutschlands ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Ansprechpartner nicht mal Daimler, sondern der Importeur ist.
Ich verstehe jedoch auch nicht, wieso man sich so vehement gegen einen Motorenwechsel bei einem CLA220 4matic wechselt.

@ntunix
Das MT auch ein CLA (W117 und W118) Forum hat, welches passender für dein Fahrzeug wäre, ist dir bekannt?

https://www.motor-talk.de/forum/mercedes-cla-b860.html

Vielleicht findest du dort eher die Informationen, die du benötigst.

Gruß
wer_pa

Wenn du ihn rückabwickelst musst jedenfalls für die Nutzungsdauer einen bestimmten Betrag berappen. Es ist nicht so, dass du einfach dein ganzes Geld zurück bekommst oder einfach so einen neuen bekommst.

Lass' doch einfach den Motor tauschen. Ist danach der Fehler nicht behoben, kannst eine Rückabwicklung in Anbetracht ziehen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen