Wann habt ihr die Rechnung erhalten?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,
die Frage richtet sich vor allem an diejenigen, die wie ich über die Kath Gruppe bestellt haben. Ich habe meinen Abholtermin am 26.09. in Wolfsburg. Bislang habe ich aber die Rechnung noch nicht erhalten. Da der KFZ Brief zwecks Anmeldung erst nach dem Rechnungseingang erfolgen wird, denke ich es wird langsam Zeit dass die Rechnung kommt. Sind ja nur noch 2 Wochen bis zur Abholung .....
Wie war das den bei Euch ?

Gruß,
hoc777

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Ich zahle grundsätzlich das Auto nicht im voraus, denn macht das Unternehmen einen Tag später den Weg zum Konkursrichter ist das Geld weg . Bei mir immer Abholung beim Händler , Scheck auf den Tisch, Auto und Brief im Tausch , das ist sicher und anders nicht

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Und @hoc777, wann hat Kath letztendlich die Rechnung geschickt? Und hatten die wirklich Samstag Werksbesichtigung - ich dachte da hat das Werk zu!?

Hi,
da hab ich aber andere Infos bezüglich der Werksbesichtigung !!
Die Besichtigung findet ausschliesslich an Werktagen (Montag-Freitag) statt, am WE gibt es keinen Werksbesichtigungen.

edit:
Bezüglich der Rechnung um wieder zum Thema zu kommen:
Ich hab meine Rechnung erst 1 Tag nach der Abholung bezahlt, hab meinem 🙂 gesagt das ich erst den Golf aus WOB abhole und dann bezahle.
Er schaute zwar etwas komisch drein, sagte mir dann das ich natürlich den Fahrzeugbrief erst erhalte wenn er das Geld hat, aber das war mir ja schon klar, hauptsache ich hatte erstmal den Abholschein 😁
Hab dann natürlich am Dienstag, also 1 Tag nach Abholung aus WOB die "Kohle" überwiesen !

Gruß,
Jack

Der vorige erhalt des KfZ-Briefes (Zul.B.II) hilft bei Insolvenz des Händlers nur, wenn der Händler bereits bei VW bezahlt hat. Dann ist man mAn aus dem Schneider. Mithin stellt sich mir die Frage, ob VW den Brief erst freigibt, wenn der Händler bezahlt hat. Sollte das so sein, dann kann einem bei Brief und Rechnung, dann Zahlung, dann Werksabholung nichts mehr passieren... (natürlich ist das eine unverbindliche rechtliche Einschätzung). Was auf jeden Fall falsch ist: Brief-Inhaber = Eigentümer! Die Übereignung läuft ganz normal nach §§ 929 ff BGB und es gilt das Recht am Papier folgt dem Recht am Gegenstand (PkW): sprich: wer Eigentum am PKW erwirbt, der wird auch Eigentümer des Briefes und nicht umgekehrt!

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