Im Kupplungsreperatur Rechnung stand Kleingedrückt:Motor läuft unrund
Meine Rechnung war 1750€ für eine Komplette Kupplungssatz. In der Mitte von der Rechnung stand kleingedrückt (Reperatur war am 19.06.2025):
Motor läuft unrund.
Meine Frage, ist der Werkstatt, wo ich seit über 10 Jahre bin, verpflichtet mir das zu sagen?
Ehrlich gesagt ich hatte es nicht gelesen, aber den nächste Tag musste ich von der ADAC abgeschleppt wurden.
Motorschaden. Was ist Normal?
Hätte ich meine bezahlte Rechnung lesen müssen? Was findet Ihr darvon?
Viele Dank für Hilfe im Voraus
Gerrit
8 Antworten
Das kann doch nicht wahr sein. Die hätten was sagen sollen anstelle sowas zu schreiben. Du muss dich vom fachman beraten lassen.
Motorschaden in wie fern?
Motor lief Nicht richtig, weil ne Zündspule sich verabschiedet hat sagt meine Glaskugel. Am Tag zuvor hat sie schon ein bisschen angefangen. Das heißt dann Motorschaden in der Fachwelt der Laien. Muss man nicht auf die Rechnung schreiben, merkt man doch selbst.
Ich denke das hier eine Pflichtverletzung der Werkstatt vorliegt, da der alleinige Hinweis "Motor läuft unrund" auf einer Rechnung für den Laien nicht unbedingt auf ein Problem oder einen drohenden Schaden hinweist. Sollte der unrunde Motorauf im Zusammenhang mit dem Motorschaden stehen kann daraus grundsätzlich eine Mithaftung der Werkstatt entstehen. Eingeschränkt wird dies beispielsweise wenn der Fahrer trotz für Laien ungewöhnlichen Geräuschen, Warnleuchten etc. weitergefahren ist.
Ich würde dazu einen Fachanwalt konsultieren und eine Beratung einholen, auch die Verbraucherzentralen können hier z.B. über telefonische Beratung helfen.
Kannst Du genauer sagen was kaputtgegangen ist, Motorschaden ist sehr allgemein und wird auch bei alten Autos oftmals sehr voreilig diagnostiziert. Motorvariante (Hubraum, Leistung), was genau ist vor dem liegenbleiben passiert?
Moin, danke für Eure Info. Muss bemerken, das die Info:Motor läuft unrund, in kleinere Buchstaben, gedrückt war. Ich habe, wenn ich wegfuhr, keine Info im Display gehabt. Wenn der Autolärm kam, dann erschien eine grosse roter Ölkanne, bin nicht weiter gefahren, und wurde dann vom ADAC abgeschleppt, und zur meine Autowerkstatt gebracht. Das Auto habe ich vor deren Tür gestellt, und gemailt, gefaxt, das ich gerne eine Reperatur- angebot haben möchte. Es war hier Brückentag, Montag geht es weiter, ich warte was dann im Angebot steht. vlg Gerrit
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Wenn ich darüber nachdenke evtl. rechtliche Mittel auszuschöpfen würde ich das Beweismittel nicht unbedingt dem Täter wieder vor die Tür stellen.
Zitat:
@alex1234567890 schrieb am 22. Juni 2025 um 10:01:48 Uhr:
Wenn ich darüber nachdenke evtl. rechtliche Mittel auszuschöpfen würde ich das Beweismittel nicht unbedingt dem Täter wieder vor die Tür stellen.
ach - hat die Werkstattatt das Auto kaputt gemacht? Oder inwiefern ist sie Täter?
für mixh stellt sich das durchaus nicht so klar dar, wie hier verbreitet wird. Hatte die Werkstatt den Auftrag Kupplung wechseln? Und hat sie den erfüllt? = für mich erstmal erledigt. Gab es den Auftrag anders, wie: Kupplung ersetzen wenn x und y geprüft worden sind, sonst Rücksprache?
Und ja, ich bin der Ansicht dass man das Dokument Rechnung vollständig lesen sollte wenn man es bekommt. Und da steht ein Hinweis drauf was denen aufgefallen ist, aber nicht Gegenstand des Reparaturauftrages war. Hätte man da aktiver vorgehen können seitens der Werkstatt? Sicherlich. Und bei mir hätte auch der Meister angerufen wenn er das festgestellt hätte. Aber ich sehe hier nicht so klar eine Haftung der Werkstatt (sofern der Motorschaden nicht durch unsachgemäße Arbeit an der Kupplung herbeigeführt wurde).
Vielleicht war das etwas überspitzt formuliert. Aber für mich stellt sich die Sachlage derzeit ebenso unklar dar und ich bin auch kein Rechtsexperte der das korrekt einschätzen kann. Aber wenn man sich wie der Themenstarter nach der Frage einer möglichen Haftung erkundigt, dann halte ich es aktuell ohne eine professionelle Beratung z.B. durch einen Juristen für ungeschickt das Auto ausgerechnet auf den Hof der Werkstatt zu stellen gegen die möglicherweise Ansprüche bestehen. Um das zu klären ist sicherlich ein Sachverständiger erforderlich und bis dieser sich das Fahrzeug angesehen hat würde ich sicherstellen wollen das daran nicht gearbeitet wird oder Beweise für einen Werkstattfehler vertuscht werden können.
Ich hätte das Fahrzeug daher eher zu einer anderen Werkstatt bringen lassen mit dem Hinweis zunächst abzuwarten bis einige Punkte geklärt sind.
Ich glaube, die Werkstatt kann man nicht verantwortlich machen. Hätte sie den Hinweis nicht gegeben, dann gleich gar nicht.......