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Wann auf die Spur wechseln?

Themenstarteram 16. Dezember 2021 um 20:06

Hi,

ich bin der Meinung das ich (grün) die Spur richtig nehme.

Oft kommt es aber vor das die "roten" Fahrzeuge unerwartet auf meine Spur wechseln und mich dabei immer übersehen und viele von denen mich an hupen - Zurecht oder mache ich einen Fehler und darf erst von der rechten auf die linke Rechtsabbiegespur?

Streetview link: https://www.google.com/.../...itch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656

Spur wechseln
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86 Antworten

Zitat:

@Florian48 schrieb am 18. Dezember 2021 um 00:28:08 Uhr:

Ich beziehe mich ebenfalls auf die Streetview-Ansicht, wo die Verkehrsführung klar zu erkennen ist. Egal, wie alt das Bild ist und ob das heute anders aussieht. Der TE möchte ja wissen, wie er sich in dieser dargestellten Situation richtig verhält, deswegen hat er ja auch in dieser entsprechenden Darstellung seine Linien eingezeichnet.

Der TE hat öfters Probleme an dieser Stelle gehabt und fragt daher hier an, ob er sich richtig verhalten hat, bzw. was er in Zukunft besser machen kann. Daher muss man das anhand der aktuellen Straßenmalerei diskutieren.

Der TE hat einfach ein Street View Bild genommen. Ihm war nicht klar, dass sich seitdem die Straßenmalerei und somit die Situation geändert hat. Das wurde aber im Laufe des Threads klargestellt und daher macht es nur Sinn anhand der aktuellen Straßenmalerei zu diskutieren.

 

Gruß

Uwe

 

Hier gibt es eine ähnlich geile Stelle, die Auffahrt zur B6 kurz vorm Nordwestknoten bei Beck's. Geht zweispurig hoch und die linke Spur endet oben. Wenn auf der Hauptspur gerade jemand ist, muss man anhalten oder rechts rüber ziehen. Wer sein Auto schon immer mal verschrotten wollte, braucht also nur seelenruhig rechts leicht versetzt hochfahren und warten bis ihm einer rein rauscht. Dumm nur, dass unten die Weser ist. ;)

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 18. Dezember 2021 um 00:25:03 Uhr:

 

Das spielt überhaupt keine Rolle, denn man kann in beiden Ansichten, die 40/50m später direkt in die linke, abgehende Spur reinfahren. Es gibt in beiden Ansichten keine durchgezogene Linie, die die linke Spur ganz klar von der geradaus führenden abgrenzt.

Wenn dem nicht so wäre. müsste das so aussehen (siehe Bild).

Da man aber auch weiter hinten direkt in die linke Spur reinfahren darf/kann, ist es unangebracht, einfach frühzeitiig in die rechte Spur reinzufahren, um anschließend parallel der Fahrbahntrennlinie auf die linke zuzusteuern.

Dass man direkt von der Geradeausspur in die linke Rechtsabbiegerspur fahren darf, ist klar. Genauso klar sollte aber auch sein, dass man dabei einen Spurwechsel vollzieht und sich deswegen so verhalten muss, dass man keinen auf der anderen Spur gefährdet. Wenn man da z.B. ganz knapp vor jemanden auf der anderen Spur reinzieht, der auch die linke Abbiegerspur nutzen möchte, kann das gefährlich werden. Wobei sich hier gefährliche Situationen leicht vermeiden lassen, wenn beide ihre Absichten rechtzeitig durch blinken anzeigen und entsprechend versetzt fahren. Und vor allem wenn keiner der beiden meint, ich muss da jetzt unbedingt vor dir rein, bzw. ich lasse dich da jetzt nicht rein.

Früzeitig in die rechte Spur fahren kann unter Umständen angebracht sein, um zu vermeiden, dass man bei Rückstau auf der linken Abbiegespur nicht die Geradeausspur blockiert.

Nu macht doch mal aus dieser einfachen Situation kein Problem.

Wenn ihr mal ordentlich diskutieren wollt nehmt Euch mal das Dreieck Funkturm in Berlin vor. Dagegen versinkt die Situation vom TE in der absoluten Bedeutungslosigkeit.

am 18. Dezember 2021 um 7:57

Es wird dem TE, und um den geht es hier, ziemlich Hupe sein, was am Funkturm B los ist. Eröffne doch für Deinen Funkturm einen eigenen Thread und bleib hier beim Thema.

Zitat:

@Catwiezle

Wenn man da z.B. ganz knapp vor jemanden auf der anderen Spur reinzieht, der auch die linke Abbiegerspur nutzen möchte, kann das gefährlich werden.

Dann hat aber der Hintere, der ganz früh ausfädelt, nicht, parallel an der Trennlinie entlang, auf die linke Spur zuzusteuern. Und erst rechts nicht, wenn der vor ihm rechts blinkt.

Wer trotzdem auf die linke Spur rüber möchte, hat nach der Ampel noch einige 100m Strecke, für den entsprechenden Spurwechsel.

Und danz genau, braucht er nicht mal, um in südliche Richtung auf die A7 aufzufahren, in die linke Spur zu wechseln.

Zitat:

@Opel-BMW schrieb am 18. Dezember 2021 um 08:57:21 Uhr:

Es wird dem TE, und um den geht es hier, ziemlich Hupe sein, was am Funkturm B los ist. Eröffne doch für Deinen Funkturm einen eigenen Thread und bleib hier beim Thema.

Zu Befehl der Herr, dann bitte weiter diskutieren !

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 18. Dezember 2021 um 09:01:30 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle

Wenn man da z.B. ganz knapp vor jemanden auf der anderen Spur reinzieht, der auch die linke Abbiegerspur nutzen möchte, kann das gefährlich werden.

Dann hat aber der Hintere, der ganz früh ausfädelt, nicht, parallel an der Trennlinie entlang, auf die linke Spur zuzusteuern. Und erst rechts nicht, wenn der vor ihm rechts blinkt.

So wie es für den von der Geradeausspur kommenden nicht verboten ist, erst am Ende auf die linke Abiegespur zu wechseln, ist es dem bereits auf der Abbiegespur Fahrenden nicht verboten, parallel an der Trennlinie entlang auf die linke Spur zu wechseln. Aufpassen müssen beide, da beide einen Spurwechsel vollziehen. Ob es nötig oder sinnvoll ist sofort die linke Spur zu nehmen, sei dahingestellt und kann je nach Verkehrssituation variieren.

Aber deswegen schrieb ich ja: rechtzeitig blinken, versetzt fahren, den anderen reinlassen, beseitigt die gefährliche Situation. Wenn der Vorausfahrende auf der Geradeausspur rechtzeitig rechts blinkt, sollte der Hintermann auf der Abbiegespur wissen was kommt und kann kurz vom Gas gehen.

Der Spurwechsel des direkt in die linke Abzweigspur Fahrenden ist mit dem Überqueren der breiten gestrichelten Linie erledigt. Der bereits rechts fahrende vollzieht mit dem Wechsel nach links auch dann einen Spurwechsel, wenn dort im Abzweig keine gestrichelte Leitlinie markiert wäre. Ist das wirklich so dermaßen unbekannt, dass es für manche Fahrerlaubnisinhaber neu sei könnte? :eek::eek::eek:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 18. Dezember 2021 um 08:23:46 Uhr:

Zitat:

Man kann diese vollkommen entspannte Situation natürlich eskalieren, wenn der hintere versucht Meter/Sekunden heraus zu holen und dabei aus dem sicheren Abstand in den toten Winkel des Vorderen vordringt.

Wenn man in den entsprechenden Spiegel schaut, ...

* der auf der grünen Linie vorne fahrend - in den rechten

* der auf der roten Linie vorne fahrend - in den linken

..., gibt es den toten Winkel nicht.

Stimmt ja.

Den gibt's ja gar nicht mehr. Schulterblick muss man nur machen, wenn man ein ganz altes Auto ohne Spiegel fährt.

:o

Zitat:

Maximal dann, wenn der auf der grünen Linie fahrende, von der linken Geradeausspur direkt auf die linke abgehende Spur rüberzieht.

Und normalerweise dürfte der auf der roten Linie Fahrende, innerhalb des Ausfedellungsbereiches, erst mal gar nicht an den auf der grünen Fahrenden rechts vorbeifahren.

Der Hintere(grün oder rot) hat die Situation in der Hand.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2021 um 10:42:34 Uhr:

Der Spurwechsel des direkt in die linke Abzweigspur Fahrenden ist mit dem Überqueren der breiten gestrichelten Linie erledigt. Der bereits rechts fahrende vollzieht mit dem Wechsel nach links auch dann einen Spurwechsel, wenn dort im Abzweig keine gestrichelte Leitlinie markiert wäre. Ist das wirklich so dermaßen unbekannt, dass es für manche Fahrerlaubnisinhaber neu sei könnte? :eek::eek::eek:

Vermutlich.

Deshalb müssen sich Gerichte im Nachgang mit diesen Abbiegesituationen beschäftigen.

Der Kraftfahrer, der sich zuerst rechts eingeordnet hat und rechts abbiegt, ohne daß Fahrstreifen für Rechtsabbieger markiert bzw. vorhanden sind, ist berechtigt, auf den ersten freien Fahrstreifen der Straße einzufahren, in die er abbiegt. Wenn er hieran durch einen parallel mit ihm abbiegenden Verkehrsteilnehmer behindert wird, hat letzterer den gesamten Unfallschaden zu tragen.

Da ja im Ausgangsbetrag beide aus einer Spur kommen, hat sich der Vordere zwangsläufig zuerst eingeordnet.

Ich kann dem TE also nur empfehlen, wenn er vorher hinter rot ist, es nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen zu lassen.

Hier geht's zwar links(!) rum, aber zum Wahlrecht des Vorderen.

Lernt man wohl auch nicht in jeder Fahrschule.

...darf dem Vor­anfah­ren­den des­sen Recht, zwi­schen meh­re­ren mar­kier­ten Fahr­strei­fen der Stra­ße, in die ab­ge­bo­gen wird, zu wäh­len, nicht vor­zei­tig durch star­kes Be­schleu­ni­gen strei­tig ma­chen, son­dern hat ab­zu­war­ten, bis sich der Vor­anfah­ren­de end­gül­tig ein­ge­ord­net hat. Dies hat das Kam­mer­ge­richt ent­schie­den. Das Wahl­recht des Vor­anfah­ren­den ende erst mit sei­ner end­gül­ti­gen Ein­ord­nung in einen Fahr­strei­fen, das heißt in der Regel frü­hes­tens 15 bis 20 Meter nach dem Be­ginn der Fahr­strei­fen­mar­kie­run­gen.

*edit

Zitat:

@reox schrieb am 18. Dezember 2021 um 11:15:25 Uhr:

Schulterblick muss man nur machen, wenn man ein ganz altes Auto ohne Spiegel fährt.

:o

…oder eine schlechte Verkehrsbeobachtung hat. ;)

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Dezember 2021 um 10:42:34 Uhr:

Der Spurwechsel des direkt in die linke Abzweigspur Fahrenden ist mit dem Überqueren der breiten gestrichelten Linie erledigt.

Du hast die Situation noch nicht ganz erfasst. Die gefährliche Situation entsteht nicht, nachdem von der Geradeausspur auf die linke Abbiegespur gewechselt wurde, sondern sie entsteht genau während des Spurwechsels, also während der Überquerung der breiten gestrichelten Linie. Wenn dann auf der Abbiegespur ein anderes Auto daneben ist und gleichzeitig auf die linke Abbiegespur will, kann es eng werden.

Aber wenigstens sind wir uns einig, dass beide einen Spurwechsel ausführen. :p

Zitat:

Der Kraftfahrer, der sich zuerst rechts eingeordnet hat und rechts abbiegt, ohne daß Fahrstreifen für Rechtsabbieger markiert bzw. vorhanden sind, ist berechtigt, auf den ersten freien Fahrstreifen der Straße einzufahren, in die er abbiegt. Wenn er hieran durch einen parallel mit ihm abbiegenden Verkehrsteilnehmer behindert wird, hat letzterer den gesamten Unfallschaden zu tragen.

Im, vom TE diskutiertem, Beispiel sind aber markierte Fahrstreifen vorhanden.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. Dezember 2021 um 11:48:41 Uhr:

Zitat:

@reox schrieb am 18. Dezember 2021 um 11:15:25 Uhr:

Schulterblick muss man nur machen, wenn man ein ganz altes Auto ohne Spiegel fährt.

:o

…oder eine schlechte Verkehrsbeobachtung hat. ;)

 

Gruß

Uwe

Oder die Spiegel zum rückwärts Einparken eingestellt sind. ;)

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