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linke Spur vollbremsung weil vorne plötzlich voll gebremst wurde, wenn unfall wer ist schuld?

Themenstarteram 19. April 2018 um 7:18

Hallo,

heute früh bremste vorne ein Auto von 80 auf 10 km/h. Ich musste hinter ihm auch voll in die Eisen treten. Dann würgte ich noch mein Motor, weil ich so schnell nicht runterschalten konnte. Der Hintermann fuhr ca. 120 auf mich zu, Gott sei dank konnte er noch nach rechts ausweichen. Wenn er auf mich draufgefahren wäre, wer wäre dann Schuld=? Weil ich kontne erst nach 10 sek wieder den Motor anschalten und vorne ist ja eh Stau gewesen.

Wie wäre da die Rechtslage bei einem Auffahrunfall=

Danke,

Tobias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tobias_heymann schrieb am 19. April 2018 um 09:18:04 Uhr:

Dann würgte ich noch mein Motor, weil ich so schnell nicht runterschalten konnte.

Deswegen lernt man eigentlich in der Fahrschule, das man bei einer Vollbremsung Bremse und Kupplung gleichzeitig betätigt, dann würgt man nämlich den Motor nicht ab. ;-)

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Woher weißt du, dass der Hintermann 120 fuhr? Wenn er nicht rechtzeitig hätte anhalten können, wäre er für die Situation zu schnell gewesen und/oder hätte zu wenig Abstand gehalten. Aus diesen Gründen, die oft zutreffen, gibt es die Faustregel "wer auffährt, hat Schuld". Das gilt zwar rnicht immer, aber doch meistens.

Warum du erst nach 10 Sek. den Motor wieder ans Laufen bekommst, ist eine andere Sache. So nervös gewesen?

wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld. Der Auffahrende hat dafür zu sorgen, dass er rechtzeitig zum Stillstand kommt.

Zitat:

@tobias_heymann schrieb am 19. April 2018 um 09:18:04 Uhr:

Dann würgte ich noch mein Motor, weil ich so schnell nicht runterschalten konnte.

Deswegen lernt man eigentlich in der Fahrschule, das man bei einer Vollbremsung Bremse und Kupplung gleichzeitig betätigt, dann würgt man nämlich den Motor nicht ab. ;-)

Ich wäre an deiner Stelle nach rechts ausgewichen und gleichzeitig gebremst, kommt von hinten einer mit 200 oder mehr an, ziehst du die A-Karte...

HTC

Zitat:

@tobias_heymann schrieb am 19. April 2018 um 09:18:04 Uhr:

Wie wäre da die Rechtslage bei einem Auffahrunfall=

Die Rechtslage steht in §4 Abs. 1 StVO:

Zitat:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Als Faustregel gilt: Mindestabstand = halber Tachowert.

Zitat:

@HTC schrieb am 19. April 2018 um 09:59:35 Uhr:

Ich wäre an deiner Stelle nach rechts ausgewichen und gleichzeitig gebremst, kommt von hinten einer mit 200 oder mehr an, ziehst du die A-Karte...

Wie kann man denn am Stauende nach rechts ausweichen, wenn alle Spuren voll sind? Und auch wenn von hinten einer mit 300 kommt, gilt o.g. § 4 StVO zum Abstand. Wenn er nicht rechtzeitig anhalten kann, hat der dann die A-Karte ... Oder nicht?

Also wenn du da mit abgewürgten Motor „grundlos“ auf der linken Seite rumgestanden bist => Stau war ja weiter vorne, wie du schreibst , dann bin ich mir nicht sicher, ob du nicht zumindest eine Teilschuld bekommen hättest ;)

Hallo, Tobias_heymann,

Zitat:

@tobias_heymann schrieb am 19. April 2018 um 09:18:04 Uhr:

heute früh bremste vorne ein Auto von 80 auf 10 km/h. Ich musste hinter ihm auch voll in die Eisen treten.

Dein erster Fehler: Vermutlich zu geringer Abstand und nicht vorausschauend gefahren, denn sonst hättest Du nicht so stark abbremsen müssen (für Deinen Vordermann dürfte das Gleiche gelten).

Zitat:

Dann würgte ich noch mein Motor, weil ich so schnell nicht runterschalten konnte.

Wie schon geschrieben wurde: Bremse und Kupplung gleichzeitig treten, denn bei so einem Bremsmanöver braucht man erst einmal gar nicht schalten, sondern einfach nur anhalten.

Zitat:

Der Hintermann fuhr ca. 120 auf mich zu, Gott sei dank konnte er noch nach rechts ausweichen. Wenn er auf mich draufgefahren wäre, wer wäre dann Schuld=? Weil ich kontne erst nach 10 sek wieder den Motor anschalten und vorne ist ja eh Stau gewesen.

Wäre er direkt nach Deinem Abbremsen auf Dich aufgefahren oder würdest Du noch am Stauende mit dem abgewürgten Motor stehen, dürfte die Schuldfrage eindeutig zu Lasten des Auffahrenden gehen.

Waren die Fahrzeuge vor Dir schon wieder weg, weil es sich nur um eine sehr kurze Störung handelte, und Du würdest wegen dem abgewürgten Motor noch dort stehen, könnte es auf eine Quotelung hinauslaufen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 19. April 2018 um 10:56:51 Uhr:

 

Waren die Fahrzeuge vor Dir schon wieder weg, weil es sich nur um eine sehr kurze Störung handelte, und Du würdest wegen dem abgewürgten Motor noch dort stehen, könnte es auf eine Quotelung hinauslaufen.

Halte ich für sehr unwahrscheinlich, eine Teilschuld wird doch üblicherweise nur bei Fehlverhalten beim Bremsen ausgesprochen (zB unnötig stark gebremst, ohne Grund gebremst). Falls der Hintermann auf das schon mehrere Sekunden stehende Fahrzeug auffährt, dann war er nicht nur ein bischen zu schnell (oder hat am Handy gespielt).

Und nach einer einer Notbremsung, speziell wenn es knapp war, etwas zittrig zu sein ist nicht verwerflich oder fahrlässig.

Gib's da Urteile?

P.

am 19. April 2018 um 10:19

Wieso konnte er nach rechts ausweichen? Wieder sinnlos links gefahren?

Hat dein Motor das Würgen überlebt?

Fragen über Fragen...

Grundsätzlich (also gibt es Ausnahmen...) ist der Auffahrende voll haftbar. Er hat sein Fahrverhalten so einzustellen, dass er dem Vorausfahrenden nicht auffährt, auch wenn der plötzlich scharf bremsen muss.

Zitat:

@Psio schrieb am 19. April 2018 um 11:38:18 Uhr:

... eine Teilschuld wird doch üblicherweise nur bei Fehlverhalten beim Bremsen ausgesprochen

Ist es denn kein Fehlverhalten, wenn man auf der Autobahn abwürgt und dann satte 10 Sekunden benötigt, um den Motor wieder zu starten? Dass das an Nervosität oder mangelnder Erfahrung liegt, ist ja erst mal kein Grund dafür, dass nicht fahrlässiges Verhalten vorliegen kann. Gerade bei Stau auf der AB kann es notwendig sein, dass man die Flucht nach vorne antreten muss.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 19. April 2018 um 16:29:48 Uhr:

satte 10 Sekunden

Vlt auch nur 1 Sek, die aber dem TE wie 10 Sek. vorgekommen sind? ;)

Vermutlich war der TE vor Schreck wie gelähmt und eingeschränkt im Denken und Handeln, sonst hätte er instinktiv ausgekuppelt anstatt den Motor abzuwürgen.

Hi Tobias,

ich hab schon ein Schreck beim lesen bekommen. Mir ist mal ähnliches passiert wo sich zwei Parteien beim auf die Autobahn auffahren nicht einig werden konnten und beide eine Vollbremsung gemacht haben und ich nur Millimeter davor zum stehen gekommen bin. Schrecksekunden.

Zu deiner Frage: Der der reinfährt hat immer mindestens Teilschuld. Wenn der Vordermann ohne äußere Einflüsse einfach eine Vollbremsung macht sollte ihm eigentlich eine Teilschuld zugesprochen werden, so etwas ist aber schwer nachzuweisen.

Gute Fahrt dir weiterhin.

Liebe Grüße

Zitat:

@spreetourer schrieb am 19. April 2018 um 10:07:39 Uhr:

...

Wenn er nicht rechtzeitig anhalten kann, hat der dann die A-Karte ... Oder nicht?

Ab 80 km/h interessiert dich das wohl nicht mehr. Schon bei 60 km/h hast du ein arges Problem und selbst 30 km/h spürst du wochenlang... mal abgesehen davon, dass dein Auto Schrott ist.

Dass gerade links mal Autos stehen, dank Stau aus dem nichts, sollte eigentlich jedem klar sein.

Zur Schuld und was wäre wenn... einfach besser aufpassen, denn dann muss man selbst nicht so stark bremsen oder hat vielleicht noch etwas Zeit für einen Plan B. Wenn´s doch passiert und man dort steht, kann man ohnehin nichts mehr ändern.

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