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Welche Spur darf man hier befahren wenn man in die Kurve einfährt?

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 0:08

Hi,

ich befahre die Strecke fast jeden Tag und fast jedes mal passieren dort Unfälle.

Es ist eine 2 Spurige Linkskurve, nach der Kurve werden es 4 Spuren.

Gibt es dort bestimmte Regeln wer wo fahren muss?

Fast immer passiert folgendes:

Der der auf der linken Spur ist, wechselt in der Kurve auf die 3. Spur um geradeaus zufahren.

Das Fahrzeug was aber auf der rechten Spur ist, will vielleicht auch auf die 3. Spur? Oder vielleicht sogar auf 2. Linksabbiegerspur um auf die Autobahn zurück zufahren.

Wer muss hier worauf achten? Was ist richtig?

Darf der, der auf der linken Spur ist, auf die 3. oder 4. Spur wechseln?`

Darf der, der auf der rechten Spur ist, zurück auf die Autobahn?

 

Danke.

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Beste Antwort im Thema
am 1. Oktober 2017 um 5:30

Da kommt wieder das urtypische deutsche Problem zum Vorschein. Das ständige Linksfahren. Wer geradeaus will, soll sich doch einfach rechts einordnen.

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Zitat:

@Bressco schrieb am 1. Oktober 2017 um 02:08:13 Uhr:

Gibt es dort bestimmte Regeln wer wo fahren muss?

Nein!

Jeder darf hier seine Fahrspur frei wählen - sofern dies nicht durch Schilder, die auf den Bildern von dir nicht zu sehen sind, irgendwie verboten wird...

Bitte etwas Hausverstand anwenden.

Wer gleich wieder links abbiegen will sollte sich halt schon beim abbiegen links einsortieren.

Problem mit 3. und 4. Spur gelöst;-)

Zum Rest der Frage muss man halt etwas aufpassen dass man sich hier nicht gleich in die Quere kommt.

am 1. Oktober 2017 um 5:30

Da kommt wieder das urtypische deutsche Problem zum Vorschein. Das ständige Linksfahren. Wer geradeaus will, soll sich doch einfach rechts einordnen.

Mich würde mal ein Bild interesieren, wenn man von der AB runtergefahren kommt, ob da ein Schild steht, das schon darauf verweist, in welcher Spur von beiden es nach dem Abbiegen weitergeht, oder ob auf dem Asphalt schon Hinweise aufgemahlt sind.

Wenn es da garnichts gibt, ist das ganze sehr unglücklich makiert. Vielleicht sollte man einfach mal eine Trennlinie zw. der linken und rechten Spur aufmahlen, die dann beim Abbiegen die 2. und 3. voneinander trennt.

So wie hier zum Beispiel, wo die ganz linke Spur, beim Abbiegen auf die erneut ganz linke und mittlere Spur führt. Und wer auf der mittleren Spur links abbiegt, für den geht es dann auf der ganz rechten Spur weiter.

Hier mal eine etwas andere Variante, wo auf den Spuren gekennzeichnet ist, in welcher Richtung man auf welcher Spur weiterkommt. Ist für Ortsunkundige, die da das erste mal entlangfahren, schon ne brauchbare Hilfe.

Zumal es hier noch ne Besonderheit gibt. Wenn du nach Rechts weiterwillst, musst du die linke Spur nehmen und umgedreht.

 

Ansonsten, im Sinne von wenig Verwirrung stiftend, wer nach dem Abbiegen geradeaus weiter will, nimmt die rechte Spur, wer danach nochmals links Abbiegen will, nimmt die linke Spur. Ist zwar jetzt keine konkrete Vorschrifft, aber ebend ein logischer und sicherer Handlungsablauf.

Aber vermutlich will da, wenn mehere Fahrzeuge ankommen, wieder jeder der Erste sein und nimmt dann die Spur, die ihm sein Wunschdenken am nächsten bringt, egal wo lang er im Anschluss weiterfäht.

 

 

Fahren da wirklich viele auf die beiden linken Spuren, die gehen doch direkt wieder auf die A7, also quasi in die Richtung wo man her kommt.

Ich jedenfalls würde mich auf der rechten Linksabbiegerspur anschließend auch wieder auf der rechten Spur einordnen, auf der linken dann halt auf der zweiten Spur von oben.

am 1. Oktober 2017 um 10:21

Eine unklare Situation.

Zum besseren Verständnis numeriere ich die 4 Spuren nach dem abbiegen von unten beginnend mit 1 bis 4.

Aus meinem Bauchgefühl würde ich sagen, die Abbieger auf der linken Spur benutzen Spur 1 und 2 , die Abbieger auf der rechten Spur benutzen Spur 3 und 4.

Aus dem Strassenverkehrsrecht heraus ist es so, das der Spurwechsler die (Haupt) Schuld hat.

Dementsprechend dürfte der Abbieger auf der linken Spur Spur 1 bis 3 wählen, da er bis dahin keinen Spurwechsel vollzieht und dann abbiegt.

Ein Abbiegen ist kein Spurwechsel, aber der rechts Fahrende muss vor dem abbiegen die Spur links neben ihm überfahren, was im Fall abbiegen von auf Spur 1 bis 3 als Spurwechsel ausgelegt werden kann.

Da die Fahrzeuge ja nicht direkt zum Stillstand kommen, wird die Beweislage ja auch nicht einfach sein.

Da der TE ja fast täglich dort lang fährt müsste er sich auskennen und die für Ihn sicherste Alternative wählen.

Das wäre als links Fahrender Spur 1 und als rechts Fahrender Spur 4. Dann ist er immer save wenn es zum Unfall kommt.

Wenn in der Kreuzung keine Spuren durch Linien markiert sind, müssen sich die Autofahrer gegenseitig verständigen. Kracht es, wird man immer von einer Teilschuld beider ausgehen können.

am 1. Oktober 2017 um 11:01

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. Oktober 2017 um 12:40:30 Uhr:

Wenn in der Kreuzung keine Spuren durch Linien markiert sind, müssen sich die Autofahrer gegenseitig verständigen. Kracht es, wird man immer von einer Teilschuld beider ausgehen können.

In diesem Fall natürlich nicht.

Im Fall das der links Fahrende Spur 1 benutzt und der rechts Fahrende Spur 4 benutzt. Wie willst Du da eine Teilschuld konstruieren?

In Frage stehen nur Abbiegevorgänge die nicht dem o.g. entsprechen.

am 1. Oktober 2017 um 11:06

Die rechte abbiegende Spur muss die rechte der vier Spuren befahren.

Die linke abbiegende Spur darf die anderen drei befahren.

am 1. Oktober 2017 um 11:16

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 1. Oktober 2017 um 13:06:09 Uhr:

Die rechte abbiegende Spur muss die rechte der vier Spuren befahren.

Die linke abbiegende Spur darf die anderen drei befahren.

Hab ich so geschrieben, wobei die Beweislage bei den beiden mittleren Spuren sehr dünn sein wird, wenn nicht beide Fahrzeuge sofort anhalten.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 1. Oktober 2017 um 13:06:09 Uhr:

Die rechte abbiegende Spur muss die rechte der vier Spuren befahren.

Die linke abbiegende Spur darf die anderen drei befahren.

Nö.

Wo sollte das so geregelt sein? Der BGH hat das anders entschieden:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Abbiegen14.php

Dort ging’s ums Rechtsabbiegen und der eng Abbiegende hat die Schuld bekommen. Gespiegelt auf den Fall des TE angewendet wäre also der linke Linksabbieger Schuld.

am 1. Oktober 2017 um 12:58

@birscherl

Lies doch das Urteil:

Deshalb muss bei paarweisem Rechtsabbiegen der links Fahrende den Bogen so weit nehmen, dass er die in der rechten Spur fahrenden Fahrzeuge nicht in Bedrängnis bringt und umgekehrt.

In unserem Fall dann:

Deshalb muss bei paarweisem LINKSabbiegen der RECHTS Fahrende den Bogen so weit nehmen, dass er die in der LINKEN Spur fahrenden Fahrzeuge nicht in Bedrängnis bringt und umgekehrt.

Für mich ist das völlig logisch, keine Ahnung warum da diskutiert wird.

Der auf der rechten Spur muss leben können, also muss man ihm die ganz rechte Spur freilassen.

Der auf der linken Spur kann nicht gezwungen werden abzubiegen, weil der rechte es will - der auf der linken Spur darf bis zur dritten Spur geradeaus fahren.

Ich hab’s gelesen. Darin steht, du hast es ja zitiert: "… nicht in Bedrängnis bringt und umgekehrt."

Das von mir gefettete ist die Kernaussage: Beide müssen jeweils nach ganz außen, nicht nur einer. Und wenn’s auf einer der mittleren Spuren kracht, sind deswegen auch beide Schuld, nicht nur einer.

am 1. Oktober 2017 um 13:10

Meine Aussage ist kongruent zu dem Urteil, da dadurch keiner den anderen in Bedrängnis bringt.

Der äußere Abbiegende fährt auf die äußere Spur und bringt niemand in Bedrängnis.

Der innere Abbiegende fährt maximal auf die vorletzte Spur und bringt niemand in Bedrängnis.

In dem Urteil wollte einer von der inneren Spur auf die ganz äußere.

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