Wandlung - zu beachten bei Abwicklung mit VW?!
Moin!
Hab hier einige Threads verfolgt, die sich mit Wandlung befassen, allerdings überwiegend mit den technischen Problemen und weniger mit der kaufmännischen Abwicklung.
Fahre derzeit einen Ver Golf 1.4 TSI, der von Anfang an ein schief stehendes Lenkrad hat (d.h. die Kiste zieht nach links wenn das Lenkrad gerade steht).
War in den vergangenen 14 Monaten im Schnitt 1x pro Monat in der Werkstatt deswegen, zuletzt war angeblich sogar der technische Aussendienst von VW da und konnt nichts machen.
Fazit: VW hat der Wandlung zugestimmt.
Während ich nun darauf warte, dass es endlich den VIer mit meiner Ausstattung gibt (welche dürft Ihr raten - die Ausstattungspolitik verstehe mal einer ;-) ) habe ich mich öfters mit meinem :-) auseinandergesetzt wg. Abwicklung. Die wollen von mir 0,67% des Kaufpreises je 1TKM als Gebrauchsgebühr - beim neuen keine Sonderkonditionen (mein Ver hat hat nen Haufen Sonderausstattung, da Sondermodell aber superpreis; ich will aber weil ich nen Montagswagen erwischt habe für den neuen 1. nicht mehr bezahlen und 2. die gleiche Ausstattung).
Hätte nen anderen Händler, der mir nen für den neuen Superpreis machen würde; muss ich Wandlung bei meinem Händler machen?! Kann der die GEbrauchsgebühr erhöhen, wenn ich nicht bei ihm bestelle?!
Danke schonmal!
Gruß
Daniel
22 Antworten
Wandelung heißt, Du erhälst Dein Geld zurück und der Verkäufer die Ware (der Kaufvertrag wird gewandelt). Zum Kauf eines neuen Fahrzeuges beim gleichen Händler bist Du nicht verpflichtet.
Guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung
Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Wandelung heißt, Du erhälst Dein Geld zurück und der Verkäufer die Ware (der Kaufvertrag wird gewandelt). Zum Kauf eines neuen Fahrzeuges beim gleichen Händler bist Du nicht verpflichtet.Guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung
So ist es.
Ich werde aber wohl wieder beim selben Händler bestellen.
Mal gucken, ob er mir entgegen kommt.
Interessant übrigens der zweite Satz in dem (doch sehr übersichtlichen) Artikel: Den Begriff "Wandlung" gibt es seit 2002 nicht mehr!
Mich wundert gerade ein wenig, warum auf Grund eines schief stehenden Lenkrads einem Rücktritt zustimmt. Spätetens wenn man die ganze Lenkung austauscht, müsste das doch behoben sein? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Interessant übrigens der zweite Satz in dem (doch sehr übersichtlichen) Artikel: Den Begriff "Wandlung" gibt es seit 2002 nicht mehr!Mich wundert gerade ein wenig, warum auf Grund eines schief stehenden Lenkrads einem Rücktritt zustimmt. Spätetens wenn man die ganze Lenkung austauscht, müsste das doch behoben sein? 😕
Seit 2002 heißt das Wand
elung 😁
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Hoi!
Dank Euch für die schnellen Antworten!
Gut, d.h. ich geb die Karre beim einen Händler zurück und hol mir den neuen beim anderen. Und der alte Händler kann nichts dagegen machen?! Verstehe ich das recht?!
ZUm Lenkrad: die haben:
- Reifen getauscht
- Lenkwinkelsensor 3x eingestellt
- Spur 2x vermessen
- was sonst noch: keine Ahnung. Kriege nicht schriftliches von denen, die behaupten wegen Geheimhaltungsvereinbarung mit VW... (wers glaubt wird selig)
Bin tierisch frustriert, habe das Fahrzeug exakt so bestellt, wie ich ihn haben wollte, den VIer gibts nicht mehr mit der Ausstattung. Das nervt!
@ Johanno: vllt. sollten wir mal nen "VW-frustrierte" Stammtisch aufmachen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Seit 2002 heißt das Wandelung 😁Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Interessant übrigens der zweite Satz in dem (doch sehr übersichtlichen) Artikel: Den Begriff "Wandlung" gibt es seit 2002 nicht mehr!Mich wundert gerade ein wenig, warum auf Grund eines schief stehenden Lenkrads einem Rücktritt zustimmt. Spätetens wenn man die ganze Lenkung austauscht, müsste das doch behoben sein? 😕
Ich hoffe das war jetzt ein Scherz... Wand
elung hat das nie geheißen, seit 2002 ist der Rechtsbegriff "Wandlung" im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes durch ein Rücktrittsrecht ersetzt worden.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Ich hoffe das war jetzt ein Scherz... Wandelung hat das nie geheißen, seit 2002 ist der Rechtsbegriff "Wandlung" im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes durch ein Rücktrittsrecht ersetzt worden.Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Seit 2002 heißt das Wandelung 😁
War natürlich nur ein Scherz!
Ich hab' keine Ahnung, wie das heißt, um so'n Sch... kümmert sich immer mein Anwalt.
Und für besonders harte Fälle lasse ich immer so'n Typen aus Kasachstan einfliegen 😁
hallo!
ich war vor ca 2,5 wochen bei meinem händler,um meinen quietsche-golf zu wandeln.der händler hat daraufhin vw bescheid gegeben,dass ich gerne wandeln würde,und dass auch das autohaus damit einverstanden sei.
ab dem zeitpunkt soll es laut händler ca 2 wochen dauern bis sich vw wieder meldet und der wandlung zustimmt,oder aber sie ablehnt.unter umständen könne es auch sein,dass sich noch mal einer aus dem werk vor der wandlung das auto anschaut.bislang hat sich da aber wohl noch nichts getan.
jetzt die eigentliche frage:ist das wirklich der offizielle ablauf oder veräppelt mich mein händler???habe nämlich schon in ein paar anderen threads gelesen,dass vw selbst damit gar nix zu tun hat und die wandlung komplett über das autohaus abgewickelt wird,also ohne pro oder contra von vw selbst.
grüße
Zitat:
Original geschrieben von Johanno
So ist es.Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Wandelung heißt, Du erhälst Dein Geld zurück und der Verkäufer die Ware (der Kaufvertrag wird gewandelt). Zum Kauf eines neuen Fahrzeuges beim gleichen Händler bist Du nicht verpflichtet.Guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wandelung
Ich werde aber wohl wieder beim selben Händler bestellen.
Mal gucken, ob er mir entgegen kommt.
wenn dein freundlicher dir entgegen kommt ist er entweder total dämlich oder denen gehts mehr als gut was geschäfte angeht.
dein händler kauft das auto selbst erstmal bei vw ab, wenn du ihn also wandelst geht das autohaus zum teil auch mit - aus der sache raus.
Wandlung ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages und ist damit allein eine Sache zwischen den Vertragsparteien Verkäufer und Käufer.
Da der Händkler von VW auch einen finanziellen Ersatz haben will, stimmt er sich mit VW ab.
Sagt VW ja, tut sich Händler leichter mit einer Wandlung.
Sagt VW nein, ist dennoch Wandlung möglich, dauert aber länger, ggfs. sogar auch Gerichtsverfahren, bis Wandlung erfolgt, da Händler wegen des von ihm zu tragenden wirtschaftlichne Risikos sich schwerer tut.
O.
bei mir kommt in zwei Wochen jm vom VW Aussendienst..
Hat jemand Erfahrungen mit den Leuten?
Problem ist bei mir, dass die Sachen meist bei Temperaturen über 20° auftreten und die nächste Zeit es wohl etwas kälter wird.
Wie sind da eure Erfahrungen, wenn das Problem an dem Tag nicht so auftritt?
Kriegt man die Wandlung trotzdem durch?
es gibt nur 2 möglichkeiten bzw gründe zu wandeln bei vw
entweder wegen mängelhäufigkeit, also sprich du hast dein auto öfters in der werkstatt als bei dir zu hause
oder wenn es wegen ein und dem selben fehler schon mindestens 3x bei vw in der werkstatt war und der fehler immer noch nicht behoben werden konnte.
Zitat:
Original geschrieben von Scherf
es gibt nur 2 möglichkeiten bzw gründe zu wandeln bei vwentweder wegen mängelhäufigkeit, also sprich du hast dein auto öfters in der werkstatt als bei dir zu hause
oder wenn es wegen ein und dem selben fehler schon mindestens 3x bei vw in der werkstatt war und der fehler immer noch nicht behoben werden konnte.
naja 8x in der Werkstatt in 3,5 Monaten ist eigentlich ein wort.
Momentan sind trotzdem noch genug Mängel vorhanden.
ein Rasseln(Summen. Hier verweigert VW die Nachbesserung, da sie keine Verbesserung haben.
Lendenwirbelstütze: Wurde schon zweimal gemacht, aber immer wenn es etwas wärmer ist, knarzt sie wieder
Vibrieren in der linken Tür.
Bis das alles weg wäre, würde ich bestimmt noch paar mal in die Werkstatt müssen.
ich hab auch schon 2,5h seite history mit meinem nach einem jahr und für wandlung reichts nicht