Wandlung

Audi A3

Hallo

Ich würde gerne wissen ob diese Mängel für eine Wandlung reichen.

Audi A3 8P BJ 2003 August 8000 KM

1. Am Kombiinstrument leuchten sporadisch alle möglichen Kontrolllampen auf.
Der Freundliche wollte mir das Kombi tausche, da sich aber die Schlüssel nicht anlernen ließen hat er mir das alte wieder eingebaut und mich auf einen neuen Termin vertröstet.
Seit dem Umbauf funktioniert das ESP nicht mehr, es leuchtet immer, läßt sich nicht mehr zuschalten, habe zur zeit kein ESP mehr.

2. Wenn das Entfrosten eingeschaltet ist und ich die Scheibenreinigung aktiviere geht das Gebläse so lange aus wie die Scheibenwischer aktiv sind.
Wenn die Wischer fertig sind schaltet sich das Gebläse wieder ein.

3. Die Gurthalterungen sind total abgenutzt, mein Händler läßt mich schon 2Monate auf einen Austausch warten, er sagt, das die Ersatzteile nicht Lieferbar sind.

4. Die Kofferaumdichtung ist undicht, es sind die Scheiben immer innen angelaufen oder angefroren, wenn es kalt ist.

Und zu guter letzt knarrt die Fahrertür bei jeder Unebenheit oder Kurve.

Ich würde mich über ein paar Antworten freuen, denn mein Auto freut mich nicht mehr.

mfg

Rene

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rasterman


Es gibt doch laut Gesetz kein Recht mehr zur Wandlung, sondern nur noch das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten? Oder täusche ich mich da?

Nein, Du täuscht Dich nicht. Im Volksmund wird nach wie vor von Wandlung geprochen, es handelt sich aber seit der Schuldrechtsreform um den §323 BGB: Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung i.V.m. §434ff. Der Effekt ist aber der gleiche wie bei der Wandlung.

Gruß Toddy

Fahr zur Werkstatt und tret denen auf die Füsse....

genau das wollte ich damit wissen, ob es genau danach nicht ging....

Auf nachfrage hin, wird wohl auch keiner mit dem Wagen gefahren sein , wetten wir ?

Die Deppen haben vergessen ne ESP Grundeinstellung zu machen und die Anpassung ans neue Kombi....

Hab ich gerade heute hinter mir, deshalb weiss ich das.
Ist super einfach, nur ein bischen mit den gegebenen Mitteln muss man schon arbeiten können.

Was ist das für ein Service wenn man den Leuten da immer auf die Füße steigen muss? Ich glaube bei Fiat hat man den gleichen....

hallo Rene,

Also ich hatte auch eine ganze Liste von Mängeln. Die meisten waren schon bekannt und wurden auch behoben, aber einige auch nicht.(Türen, Klimaanlage, Hinterachse) Wie gesagt du mußt schon 2 Reparaturversuche durchführen lassen.

Dein Freundlicher ist für die Wandlung zuständig und nicht Audi. Wenn du einen guten Draht zu deinem Händler hast dann sollte man eine möglichkeit finden. Ich hoffe du hast Glück. Halt uns mal auf dem laufenden.

Gruß Grizzim

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Hallo

Also auf meine eigentliche Frage ob eine Wandlung mit diesen Mängeln möglich ist konnte mir noch keiner richtig Auskunft geben.
Was müßte ich tun um eine Wandlung durchzubringen?
Rechtschutz habe ich.

mfg

Rene

@Pire
wie schon gesagt,die mängel werden nicht reichen,um ne wandlung bzw. rücktritt geltend zu machen.
ich kann dir nur raten mit dem händler zu quatschen,und evtl. ne sachliche mail an audi zu schicken.natürlich kann auch ein anwalt helfen,der kriegt vielleicht was durch mit "montagsauto".
bei mir tickt die uhr,hab schon an 2 verschiedenen sachen 2malige nachbesserungen in kauf genommen,das nächste mal heisst es"Wandlung"

@ Pire

Für die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag muss man zwischen zwei verschiedenen Fällen unterscheiden:

1. Die erste Möglichkeit ist, daß Du Deinen Freundlichen schriftlich mit Fristsetzung zur Nachlieferung aufforderst. Nachlieferung ist in diesem Sinne eigentlich der falsche Begriff, aber egal... Nachlieferung in diesem Sinne sieht so aus, daß Du als Käufer grds. die Wahl hast, Nachbesserung oder Neulieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Deiner Wahl kann der Verkäufer u.U. unverhältmismäßig hohe Kosten gegenüber der anderen Art der Nachlieferung entgegensetzen, weshalb er in der Realität zumindest DANN nachbessern und somit die von Dir beanstandeten Mängel in der von Dir gesetzten Frist beheben muß. Gelingt ihm dies nicht, so kannst Du vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel *gravierend* ist. Ansonsten bleibt nur Kaufpreisminderung. Man beachte: EINE fruchtlos verstrichene Fristsetzung genügt hier...

2. Du fährst mit Deinem mangelbehafteten A3 zum Freundlichen und bittest ihn um Reparatur. Wenn diese dann fehlschlägt, fährst Du wieder hin und reklamierst erneut. Sollte der Mangel danach immer noch vorhanden sein, so kannst Du auf die sonst erforderliche Fristsetzung zur Nachlieferung verzichten und direkt vom Vertrag zurücktreten (auch wieder nur unter der Prämisse eines *gravierenden* Mangels). Hinzufügen muß man noch, daß man nicht pauschal sagen kann, daß immer nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen die Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt und eine Fristsetzung daher entbehrlich wird. Es kommt vielmehr auf die Art des Mangels, den Wert der Sache etc. an. Aber geh einfach mal von zwei Versuchen aus.
Wenn Du dem o.g. folgst, bist Du erstmal auf der sicheren Seite. Sollte der Freundliche dann aber in keiner Weise darauf eingehen wollen und sich nicht kompromissbereit zeigen, kannst Du Dir ja immer noch über den Gang zum Anwalt Gedanken machen.

Gruß, Testsieger

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