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Wandlung?

Themenstarteram 2. August 2004 um 14:42

Ab wann kann ich wandeln und wieviel % kostet mich das vom Neupreis?

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13 Antworten

Die Werkstatt hat drei Versuche, den Fehler zu beheben, dann hast Du ein Recht auf Wandlung afaik.

Was ein km kostet, weiß ich leider nicht.

Grüße,

Benny

Man kann nicht einfach so *wandeln* (wann werdet Ihr endlich verstehen, daß es keine Wandlung mehr gibt und es sich jetzt - wenn schon - um einen Rücktritt vom Kaufvertrag handelt?!?!). Dazu braucht man Mängel, die zuvor im Rahmen einer Nacherfüllung nicht behoben wurden und zudem so gravierend sind, daß nicht *nur* eine Minderung des Kaufpreises in Frage kommt. Ich gebe mal ein Beispiel: Stell Dir vor, Dein Heckscheibenwischer schliert. Und Du warst damit jetzt schon dreimal in der Werkstatt, und er schliert immer noch. Dieser Mangel ist z.B. für einen Vertragsrücktritt nicht ausreichend.

Gib doch mal ein paar mehr Infos: Welcher Motor, welche Mängel, wie oft warst Du damit schon in der Werkstatt, hast Du eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt etc.? Reine Spekulationen bringen doch nichts.

Gruß, Testsieger

Themenstarteram 2. August 2004 um 15:03

A3 2,0 TDI EZ:Mai 2004,der CD Wechsler vom Navy Plus läuft im Hintergrund weiter wenn das Gerät ausgeschaltet ist.War schon 4 mal in der Werkstatt.Das Gerät wurde schon getauscht und ein Update gemacht.

Da ich schon eine Wandlung durch habe, kann ich dir nur Empfehlen einen Anwalt zu nehmen!

Pro 1000km werden 0,67% vom Kaufpreis abgezogen.

Themenstarteram 2. August 2004 um 15:09

Stimmt es,das der Händler den Wagen zurück bekommt wo ich ihn gekauft habe (oder Audi selber)?Was hattest du für Gründe zur Wandlung ?

@ Heiländer

Den Fehler kenne ich, den haben hier einige im Forum. Ich bin da Gott sei Dank von verschont geblieben, mein Wechsler läuft nicht weiter. Aber das hilft Dir ja auch nicht...

Also, ich schlage vor, Du setzt eine offizielle zweiwöchige letzte Frist zur Nacherfüllung - hier in Form der Nachbesserung, also Werkstattreparatur auf deutsch. Schreib in den Brief auch ruhig mit rein, daß der Wagen ja schon viermal wegen dieses Mangels bei ihnen war und Du diesen Fehler so nicht akzeptierst, schon gar nicht aufgrund des hohen Kaufpreises. Bei erneutem Fehlschlagen der Nachbesserung behältst Du Dir weitere Schritte vor. Mehr macht der Anwalt zunächst auch nicht. Dann machst Du mit denen in dieser zweiwöchigen Frist einen Termin aus, an dem Du denen Deinen A3 auf den Hof stellst. Schlägt diese Nachbesserung dann erneut fehl, kannst Du zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ob Rücktritt oder Minderung, ist - wie so oft in der Juristerei - Ermessenssache. Ich würde versuchen, zurückzutreten. Dies geschieht durch einseitige Rücktrittserklärung Deinerseits. Sollte man darauf nicht eingehen wollen und möchtest Du Dich mit einer Minderung nicht zufriedengeben, gehst Du zum Anwalt. Kannst natürlich auch direkt zum Anwalt gehen und die Frist zur Nachbesserung durch ihn setzen lassen. Der Anwaltsbriefkopf bewirkt manchmal wahre Wunder :D ...

Gruß, Testsieger

Ob du wegen dieser "Lapalie" durchkommst, denke ich nicht! Bei mir war der Wagen Undicht. Egal ob Regen oder Handwäsche ;)

Da gebe ich Robby recht: ICH würde als Richter in diesem Fall auch nur einen Anspruch auf Minderung zusprechen. Natürlich ist es ärgerlich, gerade auch, weil der ganze Spaß (Navi+ mit Wechsler etc.) ja wirklich teuer genug war. Ich möchte Dich keineswegs davon abhalten, einen Rücktritt zu versuchen. Versuchen kann man das ja immer, wenns nicht klappt, kann man ja immer noch mindern. Aber ich würde mir hier nicht allzu große Hoffnungen machen, daß Du damit durchkommst. Minderung sicher, aber Rücktritt eher nicht.

Gruß, Testsieger

Zitat:

Original geschrieben von Robby74

Da ich schon eine Wandlung durch habe, kann ich dir nur Empfehlen einen Anwalt zu nehmen!

Pro 1000km werden 0,67% vom Kaufpreis abgezogen.

Super!

Beim Neukauf Premium verlangen und bei der Wandlung setzt der Hersteller den Premium-Wagen gleich einem billigeren ausländischen Fabrikat.

Es gibt schon ein Urteil, dass ein Premiumfahrzeug einen wesentlich geringeren Wertverlust hat.... lag bei 0,4 %!!!

Tja, kann ich nur sagen "selbst dran Schuld wenn man sich so leicht abzocken lässt".

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

Super!

Beim Neukauf Premium verlangen und bei der Wandlung setzt der Hersteller den Premium-Wagen gleich einem billigeren ausländischen Fabrikat.

Es gibt schon ein Urteil, dass ein Premiumfahrzeug einen wesentlich geringeren Wertverlust hat.... lag bei 0,4 %!!!

Tja, kann ich nur sagen "selbst dran Schuld wenn man sich so leicht abzocken lässt".

Hey du Held!

Habe ich geschrieben, dass es sich um einen Audi gehandelt hat?

Tja, ich kann nur sagen "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" ;)

Die zweiwöchige letzte Frist zur Nacherfüllung würde ich mir sparen, denn sie ist nach 440 2. Alt. BGB entbehrlich, wenn die Nacherfüllung bereits zweimal fehlgeschlagen ist.

Allerdings möchte ich ebenfalls daran zweifeln, dass es sich um einen nicht nur unerheblichen Mangel handelt. Welche Auswirkungen hat es denn, wenn der Wechsler im Hintergrund läuft?

Mit den genannten 0,4% pro 1000 km wird man beim A3 kaum durchkommen. Das Urteil bezog sich ausdrücklich auf ein Fahrzeug der Oberklasse.

0,5-0,6% ist sicher realistisch.

Aber wie gesagt: Voraussetzung ist erstmal ein nicht nur unerheblicher Mangel...

Themenstarteram 2. August 2004 um 16:19

Minderung würde mir ja schon reichen.Unerheblich ist dieser Fehler bei dem Kaufpreis bestimmt nicht.Zumal entweder der Wechsler kaputt geht oder die Batterie leer gezogen wird!Ausserdem war bei dem Wagen schon das Steuergerät der Parktronic defekt und die haben mein Bose-System "vergessen".Von den Klappergeräuschen und der verstellten Spur will ich gar nicht reden.

@ flori

Völlig richtig mit dem 440 S.1 Alt.2. Problem ist nur, daß die Kunden sehr oft keine Auftragsbestätigung vom Autohaus erhalten, wenn sie ihren Wagen dort zwecks Nachbesserung abgeben. Hier war letztens ein Fall, da war der Kunde schon dreimal wegen ein und demselben Fehler in der Werkstatt, konnte dies aber im Endeffekt nicht beweisen, da er nie eine Auftragsgestätigung erhalten hatte oder diese nicht mehr hatte. Dann wird der zu erbringende Beweis schwierig, daß die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Kann aber sein, daß dies hier bei Heiländer anders ist und er in der Tat Auftragsbestätigungen der Aufträge zur Nachbesserung vorliegen hat. Wenn nicht, sicherheitshalber doch nochmal die Frist zur Nachbesserung setzen. Auf die zwei Wochen bzw. diesen einen Versuch mehr kommt es dann ja auch nicht mehr an.

@ Heiländer

Es ist so, daß der Wechsler die CDs nicht unendlich lange weiterlaufen lässt, sondern nach Abstellen des Fahrzeuges bzw. Ausschalten des Navis *nur* für ca. zwei weitere Stunden. Die Batterie sollte dadurch nicht leergezogen werden, und dem Wechsler sollte dies eigentlich auch nicht groß schaden. Was nicht heissen soll, daß Du das so akzeptieren sollst. Ich wäre auch an die Decke gegangen, wenn das Teil bei mir die CDs nach Abschalten des Navis weiter abspielen würde. Minderung ist auf jeden Fall drin würde ich sagen. Übrigens: Bei den anderen Usern hier im Forum mit demselben Problem hat man den Fehler auch nicht beseitigen können, wenn ich mich richtig erinnere.

Gruß, Testkrieger

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