Wandlung
Hab heute meinen EOS gewandelt. Ich hatte irgendwie die SChnauze voll, da VW nicht in der Lage war, innerhalb der letzten 4,5 Wochen die Ersatzteile heranzuschaffen.
Folgende Mängel waren vorhanden:
1. Motorleistung/ Drehmomentkurve nicht ok. Zwischen 1000 und 1500Upm kaum Leistung.
2. Undichtigkeit im Bereich der A-Säule.
3. Narbung mitten auf der Sitzfläche des Rücksitzes.
4. Fahrersitz rastet auf einer Seite nicht ein.
5. Eine Felge war beschädigt.
6. zwei Chromleisten verkratzt.
7. Verdeckkastenabdeckung verkratzt.
8. Griffschale und Holzleiste Fahrertür fehlerhaft eingepasst.
9. Klimatronic klemmt.
10. Windschott vorne verzogen und öffnet nicht zuverlässig
11. Einstiegbeleuchtung Beifahrerseite rausgefallen.
12. Motor Lendenwirbelstütze Beifahrerseite brummt unangenehm.
13. Schiebedach knarrt.
usw usw usw.
Im einzelnen alles Kleinkram aber im gesamten schon ziemlich nervig.
Hab allerdings schon nen neuen bestellt. Gleiche Ausstattung nur jetzt mit Xenon, Standheizung und Haken.
57 Antworten
Re: Wandlung
Zitat:
Original geschrieben von miti36
Hab heute meinen EOS gewandelt. Ich hatte irgendwie die SChnauze voll, da VW nicht in der Lage war, innerhalb der letzten 4,5 Wochen die Ersatzteile heranzuschaffen.
Folgende Mängel waren vorhanden:
1. Motorleistung/ Drehmomentkurve nicht ok. Zwischen 1000 und 1500Upm kaum Leistung.2. Undichtigkeit im Bereich der A-Säule.
3. Narbung mitten auf der Sitzfläche des Rücksitzes.
4. Fahrersitz rastet auf einer Seite nicht ein.
5. Eine Felge war beschädigt.
6. zwei Chromleisten verkratzt.
7. Verdeckkastenabdeckung verkratzt.
8. Griffschale und Holzleiste Fahrertür fehlerhaft eingepasst.
9. Klimatronic klemmt.
10. Windschott vorne verzogen und öffnet nicht zuverlässig
11. Einstiegbeleuchtung Beifahrerseite rausgefallen.
12. Motor Lendenwirbelstütze Beifahrerseite brummt unangenehm.
13. Schiebedach knarrt.
usw usw usw.
Im einzelnen alles Kleinkram aber im gesamten schon ziemlich nervig.
Hab allerdings schon nen neuen bestellt. Gleiche Ausstattung nur jetzt mit Xenon, Standheizung und Haken.
seh ich das richtig? wenn ich scheiße kaufe, geb ich sie zurück und kauf gleichzeitig frische? eine die dampft.... oder wie?
Wandlung und VW
Sehr geehrtes Forum,
manchmal gewinne ich den Eindruck dass ein paar Dinge durcheinander gebracht werden, so z.B. Wandlung gegenüber VW. Ich bin zwar kein Jurist, aber während meines jetzt auch schon 9 Jahre zurückliegendem Studiums habe ich gelernt, dass man nur zwischen Vertragsparteien Wandlung geltend machen kann. Kein normaler Kunde hat einen Vertrag mit VW, sondern nur mit dem Händler. Ergo kann er auch nur gegenüber dem die Wandlung durchsetzen, wenn überhaupt. Wer glaubt, er stellt dem Händer sein Auto mit einer Mängelliste auf den Hof und setzt ihm eine angemessene Nachfrist, nach dessen Ablauf er wandeln kann, hat sich getäuscht. 1.es muß sich um einen entscheidenden Mangel handeln, kein Ringelpietz 2. muß man ihm eine angemessene Nachrist setzen 3.. muß man dem Händler mind. ein 2-3 faches Nachbesserungsrecht zugestehen...... alles in allem ein recht langer und steiniger Weg und dann spricht man von einer Wandlung, oder glaubt ihr wirklich, das der Händler einfach so einen Wagen wieder zurücknimmt???? Wie gesagt, ich möchte nicht besserwisserisch rüberkommen, bloß möchte ich nicht, das einige dem Glauben verfallen, eine Wandlung sei so einfach wie ein Brot beim Bäcker holen, denn wenn man die einzelnen Berichtehier liest, könnte man den Eindruck gewinnen.
Re: Wandlung und VW
Zitat:
Original geschrieben von Hansi2006
Sehr geehrtes Forum,
manchmal gewinne ich den Eindruck dass ein paar Dinge durcheinander gebracht werden, so z.B. Wandlung gegenüber VW. Ich bin zwar kein Jurist, aber während meines jetzt auch schon 9 Jahre zurückliegendem Studiums habe ich gelernt, dass man nur zwischen Vertragsparteien Wandlung geltend machen kann. Kein normaler Kunde hat einen Vertrag mit VW, sondern nur mit dem Händler. Ergo kann er auch nur gegenüber dem die Wandlung durchsetzen, wenn überhaupt. Wer glaubt, er stellt dem Händer sein Auto mit einer Mängelliste auf den Hof und setzt ihm eine angemessene Nachfrist, nach dessen Ablauf er wandeln kann, hat sich getäuscht. 1.es muß sich um einen entscheidenden Mangel handeln, kein Ringelpietz 2. muß man ihm eine angemessene Nachrist setzen 3.. muß man dem Händler mind. ein 2-3 faches Nachbesserungsrecht zugestehen...... alles in allem ein recht langer und steiniger Weg und dann spricht man von einer Wandlung, oder glaubt ihr wirklich, das der Händler einfach so einen Wagen wieder zurücknimmt???? Wie gesagt, ich möchte nicht besserwisserisch rüberkommen, bloß möchte ich nicht, das einige dem Glauben verfallen, eine Wandlung sei so einfach wie ein Brot beim Bäcker holen, denn wenn man die einzelnen Berichtehier liest, könnte man den Eindruck gewinnen.
und hättest du fertig studiert wüsstest du auch das der vertrag natürlich nicht mit dem händler zustande kommt, nur weil du da unterschreibst... liest du das kleingedruckte.. trotz deines vielen wissens... wirst du lesen können ,,Ausliefernder Händler"... und außerdem, es wär ja wohl reichlich beschissen die garantie vom händler zu kriegen, was ist wenns den mal nicht mehr gibt????
denk mal drüber nach...
Die Gewährleistung / Garantie bekommst du juristisch immer nur von deinem Händler, von sonst keinem. Rein juristisch ist es so, dass wenn dein Händler pleite wäre, hast du keinen Rechtsanspruch, dass ein anderer Händler dein Fahrzeug repariert. In der Praxis sieht es natürlich so aus, dass dir jeder andere Händler eine Garantiereparatur durchführt. Ob du es glaubst oder nicht, das Recht ist so, wie ich es beschrieben habe. Kann man aber alles im BGB nachlesen.
Gruß
Hansi
Ähnliche Themen
Re: Wandlung
Zitat:
Original geschrieben von Hansi2006
Die Gewährleistung / Garantie bekommst du juristisch immer nur von deinem Händler, von sonst keinem. Rein juristisch ist es so, dass wenn dein Händler pleite wäre, hast du keinen Rechtsanspruch, dass ein anderer Händler dein Fahrzeug repariert. In der Praxis sieht es natürlich so aus, dass dir jeder andere Händler eine Garantiereparatur durchführt. Ob du es glaubst oder nicht, das Recht ist so, wie ich es beschrieben habe. Kann man aber alles im BGB nachlesen.
Gruß
Hansi
blödsinn, das werk gibt garantie! bei der garantieabwickling braucht der händler, der ausliefernde, garnichts davon mitzubekommen. der träger der garantie ist das werk.... du kannst zu atu fahren und auf garantie etwas reparieren lassen, die kriegen die rechnung vom werk bezahlt, wenn sie es abrechnungstechnisch hinbekommen...
ich hab bei vw gearbeitet... ein händler vermittelt nur, der vertrag kommt zwischen werk und verbraucher zustande, bei einem neuwagen...
man kauftz zwar beim händler, aber nicht vom!!! händler...
kauft man in einer niederlassung, so sind diese sowieso werks-filialen...
@ bug87
ich habe selten so einen Blödsinn gelesen.
Greets vom Kokser
Zitat:
Original geschrieben von Kokser
@ bug87
ich habe selten so einen Blödsinn gelesen.
Greets vom Kokser
hm... na dann erklär mirs mal... bin gespannt..
Zitat:
Original geschrieben von Kokser
@ bug87
ich habe selten so einen Blödsinn gelesen.
Greets vom Kokser
Zitat:
Original geschrieben von Kokser
Hast du dich mal näher mit pappelmaser beschäftigt? Das Holz sieht fast honigfarben aus und harmoniert hervorragend mit cornsilk.
Greets vom Kokser
....no comment....
Hier mal ein Auszug der "Verkaufsbedingungen für Volkswagen-Automobile", welche Bestandteil meines Kaufvertrages beim Händler waren:
****
VII. Sachmangel
...
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeiseitigung kann der Käufer (ICH) beim Verkäufer (HÄNDLER) oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur (VW) für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen ...
****
Sollte der Verkäufer, wie des öfteren vermutet, VW sein, würde dieser Passus wohl etwas unsinnig sein. Die kursiv geschriebenen Erläuterungen kamen von mir. Sie waren nicht Bestandteil des Vertrages.
Des weiteren müsste im Falle, dass VW der Verkäufer sei, der Passus im Namen (und ggf. auf Rechnung) von VW im Kaufvertrag bzw. auf der Rechnung enthalten sein. Dieses ist jedoch nicht der Fall.
Der Verkäufer hat die Gewährleistung zu leisten. Hierbei ist zusätzlich der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu beanchten. Dieses würde jedoch diesen Betrag sprengen. Daher hier nur ein Link: www.eastcomp.de/gewaehr.htm
Viele Grüße
Oetti01
Zitat:
Original geschrieben von Oetti 01
Hier mal ein Auszug der "Verkaufsbedingungen für Volkswagen-Automobile",.......
Der Verkäufer hat die Gewährleistung zu leisten. Hierbei ist zusätzlich der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu beanchten. Dieses würde jedoch diesen Betrag sprengen. Daher hier nur ein Link: www.eastcomp.de/gewaehr.htm
Viele Grüße
Oetti01
,,Der Verkäufer hat die Gewährleistung zu leisten."
und genau deshalb ist der verkäufer vw! kein händler kann oder will das.
der ausliefernde händler ist nur der vermittler und verdient sein geld damit.
alle verträge über neuwagenbestellungen werden mit der vw-ag geschlossen.
aus deinem link...
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.
... hat mit der sache wer träger der gewähr, und damit vertragspartner ist gar nichts zu tun...
Zitat:
Original geschrieben von bug87
,,Der Verkäufer hat die Gewährleistung zu leisten."
und genau deshalb ist der verkäufer vw! kein händler kann oder will das.
der ausliefernde händler ist nur der vermittler und verdient sein geld damit.
alle verträge über neuwagenbestellungen werden mit der vw-ag geschlossen.
Falsch, nur wenn du ein Agenturgeschäft abschließt. Dieses ist bei mir jedoch nicht der Fall gewesen. Hierauf muss im Kaufvertrag ausdrücklich hingewiesen werden...
Dein Händler ist im Normalfall der Verkäufer dir gegenüber und hat somit Gewährleistung zu geben. Der Händler wiederum kauft den Wagen von VW. Somit ist VW dem Händler gegenüber der Verkäufer (mit Gewährleistung gegenüber dem Händler).
Es kommen in diesem Fall zwei selbständige Rechtsgeschäfte zustande.
Hiervon abweichend ist es bei Agenturgeschäften. Dieses ist jedoch bei VW m.E. die Ausnahme. Außerdem muss in diesem Fall ausdrücklich im Vertag stehen, dass der Händler im Namen und auf Rechnung des VW-Konzerns (oder Volkswagen AG, oder...) handelt.
Anders sieht es bei späteren Schäden am Material aus. Hier kann ggf. ein Garantieanspruch gegen den Hersteller geltend gemacht werden. Insoweit gewährt VW eine sogn. Herstellergarantie.
cu
Oetti01
PS:
Sicherlich wird ein Vertrag mit VW geschlossen, wenn ich als WA bestellen würde. Mein Vetrag wurde jedoch defnitiv mit dem Händler geschlossen...
Zitat:
Original geschrieben von bug87
aus deinem link...
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.
... hat mit der sache wer träger der gewähr, und damit vertragspartner ist gar nichts zu tun...
Eigentlich schon, da ja auch die Frage aufkam, ob VW oder der Händler die Gewährleistung übernimmt bzw übernehmen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Oetti 01
Eigentlich schon, da ja auch die Frage aufkam, ob VW oder der Händler die Gewährleistung übernimmt bzw übernehmen muss.
´
so wie du es sagst ist es wenn der händler ein auto bereiuts gekauft hat, und bei sich hingesrtellt hat..... dann kauf ich es vom händler... ist aber keine neuwagenbestellung.
und der gewährleistungsanspruch hat rein garnichts mit dem ausl.händler zu tun... zu 1000sten mal.... wenn ich zu atu geh, und dort mein auto repariertb haben möchte.. setzen die sich mit dem werk auseinander, den händler geht das dann gar nichts an....
das einzige was der händler kann, ist einen preis für dich herrauszuhandeln... that´s it....
wandle ich, liegt keinerlei entscheidungsgewalt beim händler sondern nurt beim werk.....