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Wandlung EOS - Höhe der Ansprüche?!

Themenstarteram 24. April 2008 um 18:49

Wir wandeln unseren EOS und haben die Frage in welcher Höhe wurden bei "Betroffenen" folgende

beiden Punkte von VW abgerechnet:

In welcher Höhe wurde das Benutzungsentgelt abgerechnet? (Kaufpreis x 0,67% = Benutzungentgelt pro gefahrene 1.000km )

In welcher Höhe wurden Euch Zinsen auf den Kaufpreis erstattet? (5%)

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32 Antworten

Also mit 5% liegst Du verdammt niedrig...

was meinst du mit der Kilometer abrechnung? Ist dein "alter" finanziert?

Hallo,

habe letzte Woche Donnerstag auch leider die Wandlung des Kaufvertrages für meinen Eos einleiten müssen, nach ca. 36 Reparaturpostionen und immer noch kein Ende in Sicht. Mich würde interessieren wie lange dauert ungefähr diese Prozedur?

Wie hoch sind in etwa die Abschläge für die Nutzung mein Eos ist jetzt ungefähr 19 Monate und 20000 km alt.

Danke schon in voraus für eure Antworten.

am 25. April 2008 um 6:20

Ich habe auch gewandelt:

Kaufpreis x 0,67% x gefahrene KM/ 1000

z.B.: 30.000 € x ,0,67 % = 201 € x 10.000 km / 1000 = 2010 € Nutzungsentgelt

Anzurechnen sind auch sog. vergebliche Kosten:

Fest angebaute Teile z.B. Anhängerkupplung ( wird erstattet usw )

evtl Anwaltskosten etc.

Bei einer Finanzierung kann man die Zinskosten einfordern!

Übringens, nach Auskunft meines Anwaltes ( Fachanwalt für Verkehrsrecht ) wird es bald bei der Wandlung ( besser Rückabwicklung des Kaufvertrages ) zur Erstattung des kompletten Kaufpreises kommen, da die deutsche Regelung nicht mehr dem europäischem Recht entspricht: Also werden unsere Autos wohl wieder teurer werden, denn wer soetwas letztendlich bezahlt ist ja wohl klar.

Schoener Gruß

Schoener Gruß

Themenstarteram 25. April 2008 um 6:30

Normalerweise hat man noch einen Anspruch auf die Kapitalbindungskosten (Verzinsung des kompletten Kaufpreises zu z. B. 5 % pro Jahr seit dem Zeitpunkt der Zahlung). Mit welchem Zinssatz wurden Euch bei der Wandlung diese "Kapitalbindungskosten" erstattet?

am 25. April 2008 um 6:48

Hallo,

diese Zinsen kann man bei Barzahlung beanspruchen, wir haben unseren Eos finanziert, somit können wir diese Zinsen nicht ansetzen, wohl aber die Kreditzinsen.

Schoener Gruß

am 25. April 2008 um 7:54

hallo,

habe einen Beetle Cabrio gewandelt, lt ADAC wurden statt der 0,67% nur 0,5% angesetzt, da man heute von einer Laufleistung von mindestens 200000 Km ausgehen kann. Auch Überführungskosten, Zulassung, Nummernschilder sind zu erstatten.

am 25. April 2008 um 9:09

Hallo

es sind 0,4 % nach neuester Rechtssprechung.

schau mal hier

http://www.s172625260.online.de/ruecktrittsrecht.htm

Gruß

Themenstarteram 26. April 2008 um 16:04

Kann uns jemand sagen, welcher Zinssatz konkret von VW bei einer EOS-Wandlung ersetzt wurde? In welcher Höhe wurden Euch also Zinsen auf den Kaufpreis erstattet? Die Angaben in den verschiedenen Foren sind hier unterschiedlich.

am 29. April 2008 um 11:00

Zitat:

Original geschrieben von Schoener

Übringens, nach Auskunft meines Anwaltes ( Fachanwalt für Verkehrsrecht ) wird es bald bei der Wandlung ( besser Rückabwicklung des Kaufvertrages ) zur Erstattung des kompletten Kaufpreises kommen, da die deutsche Regelung nicht mehr dem europäischem Recht entspricht:

Das entspricht leider nicht ganz der Realität deines RA´s.

17 April 2007 // 1999//44/EG

Der Sachverhalt ist ein ganz anderer, das Urteil bzw. auf die Begründung sind recht interessant.

Das der RA hier eine Pauschalaussage gibt, ist reiner Lobbyismus.

Ein Artikel kann bis auf Weiteres gegen Anrechnung des gezogenen Nutzens nach erfolgloser mehrfacher Instandsetzung zurückgegeben werden.

Hierbei sind die zu gewährenden Leistungen zurück zu gewähren.

am 29. April 2008 um 18:42

Befinde mich derzeit auch in der Rückabwicklung, genauer gesagt geht es nur noch um die Höhe der Nutzungsentschädigung und dem Ersatz der sonstigen Kosten (Werkstattfahrte, nutzlose Aufwendungen, Verdienstausfall,...).

So wie ich die Vorabentscheidung des EUGH (17 April 2007 // 1999//44/EG) bezüglich des Entfalls einer Nutzungsentschädigung lese, gilt die "Unentgeltlichkeit" nur bei Ersatzlieferung und Nachbesserung und NICHT bei einer Vertragsauflösung sprich Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

Ohne Gewähr würde das aber bedeuten, dass alle Aufwendungen die einer Person für die Nachbesserungsmaßnahmen des Freundlichen entstanden sind (könnten z.B. Verdienstausfall, Kilometergeld, Benzingeld, usw. sein), voll ersetzbar sind.

Bezüglich der weiterhin streitgegenständlichen Nutzungsentschädigung werde ich mich zumindest nicht mit den angebotenen 0,5 % zufrieden geben. Wie hier bereits schon erwähnt wurden, sollten mindestens 0,4 %, wenn nicht sogar weniger drin sein.

Als Kapitalkosten werden derzeit 5 % ohne weitere Beweislast akzeptiert, allerdings auch nur, wenn man hartnäckig drauf besteht (ist aber gesetzlich geregelt siehe HGB). Selbstverständlich kann man höhere Kapitalkosten geltend machen, dann wären diese aber zu belegen.

Höchstwahrscheinlich wird man sich in meinem Fall demnächst vor Gericht treffen, zumindest wird die Klage derzeit vorbereitet.

Euch weiterhin viel Erfolg

am 30. April 2008 um 6:14

Aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zum Nutzungsersatz völlig unberührt bleibt die rechtliche Beurteilung des Rücktritts vom Kaufvertrag:

Hierbei wandelt sich der ursprünglich geschlossene Kaufvertrag in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis um, mit der Konsequenz, dass in diesem Fall Nutzungsersatz aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§§ 346-348. BGB) vom Käufer unstreitig zu entrichten ist. Dies ist auch interessengerecht, da der Verkäufer nicht nur die mangelhafte Ware zurücknehmen muss, sondern auch noch den im Kaufpreis enthaltenen Gewinn herauszugeben hat. Es wäre nicht angemessen, dem Käufer in diesem Fall der vollständigen Loslösung vom Kaufvertrag (Rückgewährschuldverhältnis) den vollen Kaufpreis auszukehren.

+++

Im Klartext heißt das, es werden die Fahrzeuge nicht zum vollen Kaufpreis zurückgenommen, wie hier von einigen behauptet !

am 30. April 2008 um 7:45

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

1. VW bietet mir 0,67 % an, ist dass üblich oder habe ich Recht auf 0,5 % oder weniger, wenn ja, auf welches Urteil kann ich verweisen oder muss ich einen Rechtsanwalt hinzunehmen?

2. Was ist mit den Finanzierungskosten, sind es vergebliche Kosten oder nicht?

3. Meine Kosten für einen Leihwagen, denn ich habe keinen Ersatzwagen von VW gestellt bekommen, als ich den Wagen zum Stützpunkthändler bringen musste ( 160 km hin und zurück ).

4. Ipod-Adapter, Handyschalenadapter von meinem Freundlichen eingebaut, müssen ja nun wieder rückgebaut werden. Zahlt VW diese Ein- und Ausbaukosten, sowie die Kosten für das Material. Laut VW werden nur am Fahrzeug fest verbaute Ausstattungen ersetzt, wie z.B. Anhängerkupplung.

5. Wenn ich denn nun einen Rechtsanwalt nehmen muss, wer übernimmt seine Kosten?

6. Wie ist es mit den Kosten für Anmeldung?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Schoener Gruß

am 30. April 2008 um 8:17

In solchen Fällen würde ich dir persönlich dazu raten, einen RA mit deinen Interessen zu beauftragen.

Es handelt sich nicht nur um einen Rasierer oder Computer, sondern um einen sehr hohen Streitwert, da hat dein RA mehr Möglichkeiten zu intervenieren als wir.

Die Kosten für die Beauftragung wirst du tragen müssen.

Bitte beachte aber, das seine Aussagen wie du sie oben beschrieben ( voller KP zurück) hast, obsolet ist.

Viele Grüße.

:pHallo,

ich habe wie schon berichtet auch die Wandlung "beantragt". Nun möchte ich gerne wissen, wie lange hat dieser Vorgang bei euch gedauert. Mein "Freundlicher" hat mich letzte Woche angerufen und mitgeteilt, dass ein Spezialteam von VW käme und das Auto begutachten würde und das der nächste Termin hierfür in ca. 6 Wochen sein wird. Wenn ich da keine Zeit hätte, würde es wieder solange dauern oder länger. Ich muss sagen, wenn dass solange dauert müssen "die" ja sehr viel zu tun haben.

Danke in voraus für eure Beiträge

Tschüss

 

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