Wandlung
Hab heute meinen EOS gewandelt. Ich hatte irgendwie die SChnauze voll, da VW nicht in der Lage war, innerhalb der letzten 4,5 Wochen die Ersatzteile heranzuschaffen.
Folgende Mängel waren vorhanden:
1. Motorleistung/ Drehmomentkurve nicht ok. Zwischen 1000 und 1500Upm kaum Leistung.
2. Undichtigkeit im Bereich der A-Säule.
3. Narbung mitten auf der Sitzfläche des Rücksitzes.
4. Fahrersitz rastet auf einer Seite nicht ein.
5. Eine Felge war beschädigt.
6. zwei Chromleisten verkratzt.
7. Verdeckkastenabdeckung verkratzt.
8. Griffschale und Holzleiste Fahrertür fehlerhaft eingepasst.
9. Klimatronic klemmt.
10. Windschott vorne verzogen und öffnet nicht zuverlässig
11. Einstiegbeleuchtung Beifahrerseite rausgefallen.
12. Motor Lendenwirbelstütze Beifahrerseite brummt unangenehm.
13. Schiebedach knarrt.
usw usw usw.
Im einzelnen alles Kleinkram aber im gesamten schon ziemlich nervig.
Hab allerdings schon nen neuen bestellt. Gleiche Ausstattung nur jetzt mit Xenon, Standheizung und Haken.
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57 Antworten
es ist das gleiche wenn du ein handy mit vertrag kaufst.... anbieter ist nicht der händler-> händler ist rechtlich nicht vertragspartner sondern nur werksvertretung, und hat ja entsprechende verträge....
es gab fälle mit einem mit eu-wägen, der händler wollte liefern, an einen eu-händler, wurde ihm von vw-untersagt....-> klage-> brüssel entschied das die verträge rechtskräftig waren und ,,VW"-mußte liefern......
und muß das heute auch noch.....
Zitat:
Original geschrieben von bug87
es gab fälle mit einem mit eu-wägen, der händler wollte liefern, an einen eu-händler, wurde ihm von vw-untersagt....-> klage-> brüssel entschied das die verträge rechtskräftig waren und ,,VW"-mußte liefern......
Das hat doch nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Ist 'ne völlig andere Baustelle.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das hat doch nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Ist 'ne völlig andere Baustelle.
aber aufschlussreich zum thema vertragsrecht....
ich hab jetzt aber auch keinen bock mehr...
Ich glaube, die Diskussion unsererseit sollte beendet werden.
Vielleicht habe ich ja auch beim Studium nicht aufgepasst.
Nur ist die Rechtslage eindeutig. Ohne Hinweis auf ein Agenturgeschäft kein Agenturgeschäft.
In diesem Sinne...
bis zum nächsten Thema
cu
Oetti01
PS:
Sollte es sich um ein Agenturgeschäft handeln (mit Hinweis im Vertrag!) wäre beim Händler nur die auf die Provision entfallende Umsatzsteuer abzuführen.Der für VW vereinnahmten Kaufpreis wäre nicht als eigene Leistung der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Vielmehr stellt der Kaufpreis dann für den Händler einen durchlaufenden Posten im Sinne von § 10 Abs.1 Satz 5 UStG dar.
OHNE Hinweis auf ein o.a. Agenturgeschäft führt der Händler die komplette USt ab.
Des weiteren muss bei einem Agenturgeschäft in der Rechnung die komplette Adresse des Verkäufers (hier VW) sowie dessen Umsatzsteuernummer angegeben sein...
Solltest du solch einen Vertrag haben, gebe ich dir recht. Bei mir ist es jedoch nicht der Fall. Es liegt ein Eigengeschäft des Händlers vor.
Respekt Oetti01, du hast hast wohl im Studium sehr gut aufgepasst. Ich wollte nur auf die Unklarheiten bezüglich Wandlung hinweisen, da es nicht so easy ist, wie manchmal beschrieben.
mfg
hansi
In meiner Bestellung steht: "Der Verkauf des Fahrzeuges erfolgt im Namen und auf Rechnung der VW AG".
In meiner "Rechnung" steht "Beleg" und wieder obiger Satz.
Da mein Auto über einen Großkundenvertrag läuft, ist es eventuell nur bei mir so ist.
<nichternstgemeinteroberklugschiss>
Wandlung gibt es nicht mehr! Heisst jetzt Rücktritt
</nichternstgemeinteroberklugschiss>
:-)
Zitat:
Original geschrieben von bug87
es ist das gleiche wenn du ein handy mit vertrag kaufst.... anbieter ist nicht der händler-> händler ist rechtlich nicht vertragspartner sondern nur werksvertretung, und hat ja entsprechende verträge....
es gab fälle mit einem mit eu-wägen, der händler wollte liefern, an einen eu-händler, wurde ihm von vw-untersagt....-> klage-> brüssel entschied das die verträge rechtskräftig waren und ,,VW"-mußte liefern......
und muß das heute auch noch.....
Selten so viel Blödsinn gelesen, sorry... Händler ist Werksvertretung... Handy mit Vertrag... totaler Quatsch.
Im übrigen ist das nicht nur mit Autos so... wenn ich ein Plasma-TV von Sching-Peng kaufe, habe ich einen Anspruch an den Verkäufer, nicht direkt an Sching-Peng... dieser allerdings macht seine Ansprüche gegen seinen Lieferanten geltend, kann z.B. Sching-Peng sein. Es spricht allerdings nichts dagegen, daß der HERSTELLER dem ENDKUNDEN eine durchgreifende, verbriefte Gewährleistungsverpflichutng anbietet... diese kann ich dann z.B. direkt bei Sching_peng geltend machen, oder eben bei jedem authorisierten Vertreter, z.B. anderen Händlern. Und genau so macht das VW... meine Ansprüche gegen den HÄNDLER bleiben im übrigen davon unberührt.
Zu ATU kann ich eben nicht gehen... genau das würde die vom Werk übernommene Gewährleistungsverpflichtung einschränken bzw. beenden. Es sei denn, der Gewährleistungsgeber (VW) stimmt dem vorher zu, was aber niemals der Fall sein wird. Allerdings würde auch in diesem Fall mein gesetzlicher Anspruch gg. den Händler weiter bestehen, allerdings eben nur in dem gesetzlichen Umfang. Und da wird die Beweislast-Umkehr nach spätestens 12 Monaten sicher eine kaum zu überwindende Hürde darstellen.
Übrigens... wenn ich mein Auto "wandle", dann sich nicht, weil mein Händler sich das "selber an's Bein bindet", sondern weil er vorher die Bestätigung der Übernahme vom Hersteller-Werk erhalten hat.
Was Du bei Deiner Argumentation immer vergisst, ist die Tatsache, daß der Händler einen Anspruch gg. seinen Lieferanten hat (z.B. gg. VW).
Gruß,
McE
Aaaalso
um dem mal neuen Stoff zu geben.
Kaufe ich bei Händler A einen VW und habe einen Grund zur Reklamation, kann ich diese natürlich auch bei Händler B,C,D oder was weiss ich durchsetzen.
Dies mit einem Handyvertrag oder ähnlichem zu vergleichen ist natürlich etwas abwegig.
Die Entscheidung über die Wandlung meines Fahrzeugs hat das Werk getroffen und niemand sonst. Der einzige, der an einer Wandlung vieleicht verdient, ist der Verkäufer. Der behält seine Provision und bekommt beim Neukauf eine dazu, da ihm ja kein Verschulden trifft. Im übrigen hat in meinem Fall nicht mal ein Reparaturversuch stattgefunden. Die Mängel als solches mögen Kleinigkeiten sein aber in der Summer mit Sicherheit nicht einem Fahrzeug würdig, das ja nun immerhin fast 40.000.--Euro (80.000.--DM?) kostet.
Es befremdet mich allerdings, das manche hier mit Halbwissen und falschen Infos nur so um sich werfen.
Re: Aaaalso
Zitat:
Original geschrieben von miti36
um dem mal neuen Stoff zu geben.
Kaufe ich bei Händler A einen VW und habe einen Grund zur Reklamation, kann ich diese natürlich auch bei Händler B,C,D oder was weiss ich durchsetzen.
...
Schau mal in Thraed von Gestern nach zum Zitat: "Verkaufsbedingungen für Volkswagen-Automobile". Diese war Bestandteil meines Vertrages mit meinem Händler und Vertragspartner. Dort ist genau dieses geregelt. Das sagt aber nichts darüber aus, dass der Händler im Namen und auf Rechnung von VW handelt, sondern erweitert seine eigene Gewährleitungsverpflichtung auf alle VW-Partner. Warum fragt der Händler denn immer bei VW nach, bevor er Nachbessert? Um sich sein Geld im Rahmen der Gewährleistung VW an Händler zurück zu holen.
Aber wie ich Gestern schon geschrieben habe. Für mich ist das Thema erledigt. Für alle, die glauben im Recht zu sein. Bitte schön. Nur solle nicht von Halbwissen gesprochen werden, wenn es selbst bei einem vorliegt.
In diesem Sinne
Viel Spaß noch bei Diskutieren
Oetti01
PS:
Ich wende dieses Wissen auch beruflich an. Es ist nicht nur "Halbwissen"

Hallo,
sofern mein seit geraumer Zeit undichter Eos (MJ 2007) nicht bis spätestens Freitag, den 13.10.06 trockengelegt sein sollte, steht bei mir auch der Rücktritt an.
Welche Erfahrungen habt Ihr bei diesem Schritt gemacht? Hat schon jemand einen Rücktritt ohne Abnahme eines Neuen erfolgreich durchgezogen (ich habe nämlich nach mehreren Dutzend VW + Audi die Nase (fast hätte ich etwas anderes"gesagt" gestrichen voll und lasse mich nicht mehr als Testfahrer mißbrauchen.
Zitat:
Original geschrieben von Snegge
...sofern mein seit geraumer Zeit undichter Eos (MJ 2007) nicht bis spätestens Freitag, den 13.10.06 trockengelegt sein sollte, steht bei mir auch der Rücktritt an.
Wie sieht es aus? Hat man das Problem nun termingerecht in den Griff bekommen?
VW hat zwischenzeitlich der Wandlung zugestimmt. Morgen geht der Wagen zum Händler.
Viele Grüße
Snegge