Wandlung Passat Variant 1,4 tsi
Hallo an alle,
nach langem hin und her und nunmehr 2 Jahren geht es jetzt in die Vollen. Unser Passat, der in diesem Zeitraum 20 Mal in der Werkstatt stand und davon einige Mängel ( Bremsen n.i.O., dauerhaft kalter Fußraum, Ruckeln während der Fahrt,::🙂 immer noch nicht behoben sind, wird nun letztendlich gewandelt. Mußten uns in diesem Zeitraum anhören, daß wir uns die Mängel nur einbilden würden, das Fahrzeug nicht richtig bedienen würden bzw. eine Wandlung anstreben, weil wir uns wohl übernommen hätten. Eine Beleidigung folte der anderen, so daß daß unser Entschluß die Wandlund durchzusetzen feststeht. Ihr habt sicher Recht, daß man das ganze auch noch früher hätte machen können, aber man hängt in gewisser Weise an seinem Wunschauto.
Haben jetzt über unseren Anwalt erfahren, daß das Autohaus den Wagen zurücknehmen wird, jedoch auf die Nutzungsgebühr in Höhe von 0,67%/1000 km besteht. Sicher ist, für die gefahrenen KM eine Gebühr zu zahlen, jedoch denke ich, daß diese nicht bei 0,67% liegen kann, da man bei den heutigen Fahrzeugen davon ausgehen darf, daß diese eine Gesamtlaufleistung von 150.000KM deutlich überschreiten sollen. Ist wohl aber auch abhängig von der Entscheidung des Gerichtes.
Einen Gerichtstermin haben wir nun auch bekommen.
Gibt es unter Euch jemanden der einen Passat der neuen Baureihe hat wandeln lassen (vl. sogar mit der gleichen Maschine). Welche Gesamtlaufleistung wurde bei Euch zu Grunde gelegt. Wäre schön, kurzfristig von Euch zu hören.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von John F. Doe
Lies die Beiträge aufmerksam.Zitat:
Ich weis nicht warum hier einige die 0,67% so festmachen.
Seid Ihr etwa Angestellte eines Autohauses? 🙄🙄
0,67 % wird hier als "Standardwert" bei einer Nutzung
von 150.000 km betrachtet.
Eine andere Nutzungsfestsetzung ist - wie hier mehrfach beschrieben -
verhandelbar und wird letztlich von einem Gericht festgelegt. (Worauf ich
mich aber nicht einlassen würde)
Du kannst zwar lesen aber nicht verstehen..
Jemand der in einem Forum unverständlicherweise versucht den TE davon zu überzeugen das der vom Autohaus angebotene Wert von 0,67% in Ordnung ist muss doch irgendwo ein Interesse daran haben, oder etwa nicht??
Ein guter Anwalt wird zum Beispiel hergehen und einen beliebigen Vertrag von einem VW AH hernehmen der nach Allgemeinen VW Standards erstellt worden ist. Dort wird (ich nehme jetzt einfach mal meinen Finanzierungsvertrag..) drin stehen das der Listenpreis x (das muss ich doch nicht sagen, oder?) 100% ist. Abzüglich Rabattart y und z ergibt sich ein Hauspreispreis von 83% des Listenkaufpreises. Achtung, 83% vom Listenpreis entsprechen ab jetzt wieder 100% in der weiteren Rechnung. Also Anzahlung 22%, 48 gleiche Raten entsprechend 31% vom Hauspreises und eine Schlussrate von 47% des Hauspreises. Es existiert ein Rückkaufvertrag mit dem AH über das Auto in Höhe der Schlussrate. Die Vertraglich vereinbarte jährliche Fahrleistung beträgt 30.000km. Insgesamt in vier Jahren 120.000km. Das AH geht also davon aus das das Auto nach vier Jahren und 120.000km noch 47% des Hauspreises bzw. ~39% des Listenpreises als Händlerankaufspreis wert ist.
Hätte ich den Wagen jedoch wandeln wollen weil irgendetwas nicht stimmt, ja dann hätte der Händler, weil es ja zu seinem Vorteil wäre, eine Lebenserwartung des Autos von lediglich 150.000km angenommen... Alles klar, ich habe verstanden... 😁😁
Jetzt darf sich jeder, ganz besonders aber der TE, mal Gedanken darüber machen.
@John F. Doe,
warum empfiehlst Du das Gericht zu meiden? Hast Du einschlägige Erfahrungen zu dem Nachteil eines wandelnden Kunden? Lass uns doch an Deiner Erfahrung teilhaben welche Deine Meinung prägte. Bei guten Argumenten bin ich immer gerne bereit meine Blindheit zu erkennen und öffentlich bekannt zu geben das ich mich geirrt habe.
Wie kommst Du drauf das "hier" 0,67% als Standartwert bei einer Nutzung von 150.000km betrachtet werden?? Das ist eine Rechenaufgabe.. 100 (%, die gesammte angenommene Nutzungsdauer in km) geteilt durch 150.000 mal 1.000 um auf eine Zahl je 1.000 gefahrene km zu kommen. Je höher die angenommene Nutzungsdauer in km, um so niedriger der Prozentsatz und damit die Entschädigung des Autohauses für die gefahrenen km bei einer Wandlung.. Ein Autohaus hat daran Interesse das der %-Satz möglichst hoch ist, der Kunde daran das er besonders niedrig ist. Die Gerichte legen aufgrund von Gutachten (Erfahrungen? ich weis es nicht..) die max. Nutzungsdauer in km fest. Ich glaube eher zum Nachteil der Autohäuser..
Die Grundlagen meiner Einschätzung habe ich oben offengelegt. Jetzt Du..
Norbert
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nanimarc
OK, 30.000 KM in 2 Jahren, ist für mich nicht viel, aber das kann man sehen wie man will.Was ich dir empfehlen würde: rechne mal deinen effektiven Wertverlust nach 2 Jahren aus, und nimm das Angebot des Händlers an ohne lange zu prozessieren ( dann gibt es erstmal gar nichts an Geld )
Sagen wir mal dein Auto hätte einen Kaufpreis von rund 28.000 Euro gehabt.
Würde heißen, daß du pro 1.000 Km einen Kostenansatz ( Nutzungsentgelt ) von 187,60 Euro zahlen müsstest. Insgesamt also 187,60 x 30 = 5628,- Euro das wären effektiv nur 20 % Wertverlust in 2 Jahren, billiger kannst du mit keinem Neuwagen fahren. Handelst du 0,5 % heraus durch langen Rechtsstreit hin und her, würdest du gerade mal 1400 Euro " herauschlagen" können ( wenn überhaupt ) und dann überlege um welchen Preis.
Klar 1400 Euro, muss ´ne alte Frau lange für stricken keine Frage, und auch ich finde mein Geld nicht auf der Straße, aber ich sehe das Ganze dahingehend etwas nüchterner, und wäre meineserachtens froh wenn ich die Karre schnellstens los wäre die immer nur Ärger macht. Immerhin ist die Garantie rum und du zahlst Reparaturen bald selber.
Klar sind wir auch froh, wenn die Gurke endlich weg ist. Wäre ja nach langem recherchieren auch bereit mich auf die 0,67% einzulassen, wenn der Händler mitspielen würde. Der würde jedoch das Fahrzeug lieber zurücknehmen und die Rückabwicklung in dem Sinne lieber nicht durchführen. Streitet natürlich auch ab, daß Beleidigung auf Beleidigung folgte, was ja dann auch zu dem kmpl. Bruch im Verhältnis geführt hat. Man wurde bezichtigt, die Mängel wären alle nicht nachvollziehbar, man würde sich das alles nur einbilden, es handele sich um Bedienungsfehler, man könne mit dem Auto einfach nicht umgehen, man hätte sich übernehmen und würde deswegen das Auto abstoßen wollen, wie kann es überhaupt sein daß eine Frau solch ein Auto fährt (meine Frau nutzt es fast ausschließlich allein),...
Bin ja mal gespannt, was am Dienstag herauskommt bzw. wie das Gericht die Situation sieht.
Mit der Garantie hast Du natürlich recht. Hatte auch vor Ablauf dieser im zuständigem Autohaus angerufen, weil das Fahrzeug während der Fahrt 2x ausgegangen ist und sich nur schlecht starten ließ.Reaktion war, daß man in den den nächsten 2 Wochen keine Zeit hätte. Toller Service.
Zitat:
Original geschrieben von Dennis 1977
Der würde jedoch das Fahrzeug lieber zurücknehmen und die Rückabwicklung in dem Sinne lieber nicht durchführen.
Das verstehe ich jetzt aber nicht was du damit sagen willst.
Also am Dienstag hast du einen Gerichtstermin ?
Ich habe gestern Abend mit einem Kegelbruder ( Rechtsanwalt ) über dein "Problem" gesprochen, der war der gleichen Meinung wie ich : Wenn 0,67 % ohne Probleme gehen, dann sofort wandeln. Ansonsten verhärten schnell die Fronten und es kann lange dauern bis die Sache gerichtlich entschieden ist.
Zitat:
Original geschrieben von nanimarc
Das verstehe ich jetzt aber nicht was du damit sagen willst.Zitat:
Original geschrieben von Dennis 1977
Der würde jedoch das Fahrzeug lieber zurücknehmen und die Rückabwicklung in dem Sinne lieber nicht durchführen.
Also am Dienstag hast du einen Gerichtstermin ?Ich habe gestern Abend mit einem Kegelbruder ( Rechtsanwalt ) über dein "Problem" gesprochen, der war der gleichen Meinung wie ich : Wenn 0,67 % ohne Probleme gehen, dann sofort wandeln. Ansonsten verhärten schnell die Fronten und es kann lange dauern bis die Sache gerichtlich entschieden ist.
Hatten, nach Rücksprache mit unserem Anwalt, erst versucht, das Ganze ohne Nutzungsgebühren durchzusetzen (im Hinblick auf Urteile bei Gebrauchsgütern). Deswegen stellt der Händler ein wenig auf stur und nimmt Abstand von der Rückabwicklung.
Am Dienstag haben wir den besagten Gerichtstermin. Mal gucken wie dieser verläuft bzw. wie man sich am Ende einigen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Dennis 1977
Hatten, nach Rücksprache mit unserem Anwalt, erst versucht, das Ganze ohne Nutzungsgebühren durchzusetzen (im Hinblick auf Urteile bei Gebrauchsgütern). Deswegen stellt der Händler ein wenig auf stur und nimmt Abstand von der Rückabwicklung.Zitat:
Original geschrieben von nanimarc
Das verstehe ich jetzt aber nicht was du damit sagen willst.
Also am Dienstag hast du einen Gerichtstermin ?Ich habe gestern Abend mit einem Kegelbruder ( Rechtsanwalt ) über dein "Problem" gesprochen, der war der gleichen Meinung wie ich : Wenn 0,67 % ohne Probleme gehen, dann sofort wandeln. Ansonsten verhärten schnell die Fronten und es kann lange dauern bis die Sache gerichtlich entschieden ist.
Am Dienstag haben wir den besagten Gerichtstermin. Mal gucken wie dieser verläuft bzw. wie man sich am Ende einigen kann.
Hallo,
mal eine kurze Frage : Gibt es schon ein Ergebnis in dieser Sache ?
Auch wir haben so einen "netten" Passat 1,4 TSI mit 90 kw Baujahr 07.2008, der sich mittlerweile jeden Monat in der Werkstatt aufhält.( Motorruckeln, Bremanlage, Getriebe, Kupplung usw.)Wir haben einen Anwalt wegen Rückabwicklung eingeschaltet und es wird wohl in Kürze Klage erhoben. Am Wochenende geht es mal wieder zu den "Freundlichen", waren schließlich seit 4 Wochen nicht dort...
Jetzt zum wiederholten Mal erneut Stottern/Verschlucken beim Fahren, Startprobleme, Elektrik spinnt....
Dieses Auto treibt einen langsam in den Wahnsinn.
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Das mit der Wandlung hat bei uns nicht so recht funktioniert, wir haben den Passat, der aktuell mal wieder in der Werkstatt steht ( Motorschaden, Gottlob Anschlußgarantie 😉) mit Verlust beim VW-Händler in Zahlung gegeben und hoffen mit dem Touran 2,0 TDI Blue Motion ( Lieferdatum Frühjahr 2011) mehr Glück zu haben.