Wandlung: Händler versucht nur 150.000 Km max. Lebens-Laufzeit anzusetzen!!!
Hallo Gemeinde,
in meinem Beitrag http://www.motor-talk.de/.../...d-sitzt-das-problem-aus-t5138321.html, hatte ich von meinen Problemen mit meinem XC 60 berichtet.
Die kaputte Zylinderkopf-Dichtung wurde erneuert, der kaputte Akku getauscht und das mangelbehaftete Getriebe gewechselt. Danach war der Leistungsmangel noch größer, als vor dem Getriebewechsel, trotz Leistungs-Optimierung durch Polestar! Messungen auf dem Leistungsprüfstand im Februar 2014 ergaben, daß ich mit der Leistungs-Optimierung noch nicht einmal die Serien-Leistung erreiche, nach Deaktivierung und Aufspielung der Serien-Motorsteuerung im Juni 2014 wurden 30 kW zu wenig Leistung gemessen! Da mein Freundlicher mir nicht weiter helfen konnte, übergab ich die Angelegenheit einem Anwalt, der die Beseitigung der Mängel anmahnte. Darauf hin wurde von Volvo Schweden ein Reise-Ingenieur in Bewegung gesetzt, der das Auto im September 2014 für 14 Tage in der Mangel hatte und die Einspritzdüsen in Verdacht hatte, was das Bosch-Labor nicht bestätigen konnte. Weil Volvo die Mängel-Beseitigung ausgesessen hat, wollte ich den Rücktritt vom Kauf betreiben, als der Freundliche Anfang Januar 2015 mit Hilfe vom Reise-Ingenieur weiter Forschung betreiben wollte. Nach 14 Tagen mit Stochern im Nebel wurde beschlossen: Der Motor wird gewechselt! Mitte Februar 2015 wurde der neue Motor für 10.380,-- € eingebaut, dessen Leistung immer noch die gleiche Minderleistung hatte, wie der alte Motor!
Somit hat Volvo rund 20.000,-- € für Zylinderkopf-Dichtung, Getriebewechsel und Motorwechsel regelrecht verbrannt und ich habe immer noch die gleiche Gurke mit hart und ruckelig schaltenden Getriebe und einem D5 Diesel, der noch nicht einmal die Leistung eines D4-Motor hat.
Dieser Vorgang an sich ist ein Trauerspiel und Armutszeugnis ohne Gleichen, doch die absolute Härte folgte auf Schritt:
Nun zog der Geschäftsführer die Notbremse und erklärte sich zur Wandlung bereit. Er bat um Verhandlungen, die in der Kanzlei meines Anwalts statt fanden. Hier erklärte der Geschäftsführer, die von uns angesetzte vorraussichtliche Lebensdauer des XC 60 sei mit 250.000 Km zu hoch angesetzt, weil diese nur 150.000 Km betrage! Diese Aussage des Geschäftsführers wurde vom Anwalt des Volvo-Autohauses wiederholt und bekräftigt, wie Ihr dem Anhang mit dem Ausschnitt der Klage-Erwiderung entnehmen könnt! Da nach Aussage des Geschäftsführers der Rechtsstreit von Volvo Car Deutschland gedeckt und getragen wird, muß ich davon ausgehen, daß diese Aussage vom Geschäftsführer und seinem Anwalt, daß die Lebensdauer eines XC 60 mit D5 Diesel-Motor nur 150.000 Km betragen, auch im Namen und mit Wissen von Volvo getätigt werden.
Wenn der Durchschnittsbürger pro Jahr 25.000 Km fährt sollte er es sich sehr gut überlegen, ob er 65.000,-- € für einen Volvo XC 60 in Vollausstattung ausgibt, wenn dieser nach 6 Jahren mit 150.000 Km auf der Uhr platt ist und die Grätsche macht!
Das sind mehr als 10.000,-- € / Jahr, die hier regelrecht verbrannt werden!
Letzte Woche ist die Lichtmaschine und der in der Garantie getauschte Akku verreckt, in einem Alter von 4, bzw. 2 Jahren; war recht preiswert: wieder 850,- verbrannt.
Für Mitteilungen, die Ähnliches oder Schlimmeres mit Volvo erlebt haben wäre ich dankbar und verbleibe mit leidvollen Grüßen
Beste Antwort im Thema
An den TE:
Kann sein, das Du wütend bist und das ist bei dem Ablauf bestimmt auch verständlich, aber Du solltest in dieser langen Auseinandersetzung doch genug kaufmännisches Wissen erworben haben, um uns hier solche reißerischen Aussagen zu ersparen... Das es hier nicht um die Haltbarkeit von Autos geht, sondern um die Berechnung des Nutzungsentgelts und das dies keine Zahl des Herstellers, sondern einfach eine Traumvorstellung des GF des verkaufenden AH, sollte man schon deutlich benennen. Vor Gericht werden min. 250000 km auch bestätigt.....allerdings wird es soweit wohl nicht kommen.
Viel Glück.
KUM
25 Antworten
Nur so am Rande: bei Volvo Schweiz bekommt man 150'000km/5 Jahre Garantie auf Neuwagen. Das sollte auch vor Gericht zeigen wie absurd tief diese km-Leistung bei dieser Bewertung ist.
Habt etwas Verständnis dass sein Ärger in im Text und Titel durchschimmert.
Viel Erfolg
Hallo Gemeinde,
sorry daß ich mich etwas verspätet melde, bin aber beruflich z.Z. stark gefordert!
Wie ich feststellen mußte, ist mein Bild nicht hochgeladen worden; daher noch einmal der Versuch im Anhang:
Die von einigen Mitgliedern geteilte Meinung, die Aussage über eine Lebensdauer von 150.000 Km bezöge sich nur auf die Berechnung der Nutzungsgebühr, kann ich nicht teilen.
Im 2. Absatz, unter V. , sagt der Anwalt im Auftrage des Autohauses und Volvo, da diese ja den Rechtsstreit angeblich tragen: "Bestritten wird jedoch, daß bei dem Fahrzeug des Klägers eine Gesamtfahrleistung von 250.000 Km zu erwarten ist. Alleine wegen der vom Kläger behaupteten Schäden an Motor und Getriebe - letzteres wurde immerhin einmal ausgetauscht - ist eine Gesamtfahrleistung von 250.000 Km bei einem Fahrzeug, so wie es der Kläger erworben hat, utopisch."
Deshalb kann ich nicht die Einschätzung und Abänderung des Admin nachvollziehen, meine Überschrift beziehe sich nur im Zusammenhang mit der Wandlung!
Die Aussage des Anwalts sagt klipp und klar: "Eine Gesamtfahrleistung von 250.000 Km eines XC 60, so wie ich ihn erworben habe, ist utopisch und somit hat meine ursprüngliche Überschrift über die Lebensdauer eines Volvos Bestand!
Erwähnenswert bleibt die Tatsache, daß das Autohaus den Prozeßbevollmächtigten ins offene Messer laufen ließ, weil man ihn über den Motorwechsel offensichtlich nicht informiert hatte.
Der unten aufgeführte Preis ist netto, zzgl. Mehrwertsteuer; somit also 10.389,03 €!
Seid Ihr nach diesen Vorlagen immer noch der Meinung, daß sich diese Aussage nur auf die Wandlung bezieht?
Oder ist das Forum von Volvo so abhängig, daß ein kritischer Beitrag nicht gerne gesehen wird?
Ich für mich habe mein Urteil über Volvo gefällt, wie seinerzeit über OPEL, als ich noch Omega B 2,5 DT Caravan fuhr: Die können noch so schöne Autos bauen und mir noch so ein gutes Angebot unterbreiten, das man nicht abschlagen kann; ich werde es abschlagen!
3 mal in 10 Jahren einen Volvo als Neufahrzeug gekauft: 2 XC 90 und 1 XC 60, alles in Vollausstattung und jedes Mal in die braune Masse gegriffen!
Gruß Schorse
Hallo Schorse,
niemand ist hier abhängig - die Formulierungen des Eröffnungspost waren da wohl nicht eindeutig genug. Trotzdem haben die Vorposter natürlich recht, dein Volvohändler versucht darüber das Nutzungsentgelt im Rahmen der Wandlung zu seinen Gunsten zu verändern - der Anwalt argumentiert auch nicht ganz schlecht (Bezug auf die Luxusklasse-Urteile). 🙁
Ehrlich gesagt: Ich kann mir kaum vorstellen, dass dies mit Volvo Deutschland abgestimmt ist - das ist Sache des Händlers und seines Anwalts.
Ich passe die Überschrift noch mal an - ich hoffe, ich treffe es dann, ohne dass es zu reißerisch ist.
Schönen Gruß
Jürgen
Einverstanden. Mit den neusten infos passt die Überschrift.
Ich denke auch nicht, dass VCG eingebunden ist.
Im Übrigen bleibe ich dabei: hier liegt ein Einzelfall vor..... Ich habe aktuell den 5. VOLVO, 3 mit Fahrleistungen jenseits der 200.000, einer mit 178.000 und der aktuelle V60 mit jetzt 105.000. ich kenne keines Deiner Probleme.
Ähnliche Themen
Zitat:
@omega-schorse schrieb am 13. Oktober 2015 um 22:08:12 Uhr:
"Bestritten wird jedoch, daß bei dem Fahrzeug des Klägers eine Gesamtfahrleistung von 250.000 Km zu erwarten ist. Alleine wegen der vom Kläger behaupteten Schäden an Motor und Getriebe - letzteres wurde immerhin einmal ausgetauscht - ist eine Gesamtfahrleistung von 250.000 Km bei einem Fahrzeug, so wie es der Kläger erworben hat, utopisch."
Gratuliere! Was besseres hätte Dir doch gar nicht passieren können. Die Gegenpartei gibt ja somit zu, dass dein Elch eine Gurke ist, und die für Volvo normale km-Leistung nie erreichen wird und sie es auch nicht hinbekommen das Fahrzeug in einen entsprechenden Zustand zu versetzten.
Du musst das jetzt nur zu Deinen Gunsten drehen.
Wie ich doch schon schrieb, beweist doch ein Leasing Angebot über 150000 km in 4 Jahren, dass ein solches Fahrzeug noch einen erheblichen Restwert hat und es hier nur um die an den TE gelieferte Gurke geht.
Da muss doch ein cleverer Anwalt außergerichtlich was machen können.
.....
Dies ist beim Fahrzeug des Klägers nicht der Fall. Es handelt sich um einen 5 Zylinder-Motor mit knapp 2.400 Kubikzentimetern aus dem mit 158 Kilowatt erhebliche Kraft abgefordert wird, so dass das Aggregat schneller verschleißt. Die erzielbare Gesamtfahrleistung eines Fahrzeuges wie das streitbefangene überschreitet in der Regel nicht mehr als 150.000 Kilometer.
.....
Selten so gelacht, da wäre also mein Fahrzeug in 3 Jahren Schrott, da ich jetzt nach 3 Jahren schon die Hälfte der 150.000 km erreicht habe. Wenn der 2.4 Liter Motor schon klein ist, was ist dann der aktuelle VEA-Motor🙄?
Das hat alles natürlich nichts mit der wirklichen Lebensdauer zu tun, es geht nur ums Geld.
Also ich finde das nun gerade gar nicht lustig. Solche Händler mit ihren Anwälten sind doch für ein Gericht eine Zumutung....da wird ein Richter gezielt für extrem dumm verkauft...das ist eine Zumutung und eigentlich müsste man die Beiden gleich wegen Missachtung belangen... Das es solch dreiste Menschen gibt ( und das nicht selten) und das die sich geschäftlich auch noch halten können, sagt viel über die Unternehmenskultur hierzulande....
Den Ton des TE halte ich zwar auch nicht für angemessen, aber ich weiß auch nicht, wie das Ganze schon eskaliert ist...
KUM
Der Anwalt hat einen Denkfehler (?), den man ihm unter die Nase reiben sollte.
Es kommt nicht auf die erwartetet Laufleistung des mängelbehafteten konkreten Fahrzeuges sondern die durchschnittlich zu erwartetende Laufleistung eines Fahrezgues dieses Modells an. Da wurde bisher regelmäßig in der Rechtsprechung 150tkm angesetzt.
Dies wandelte sich in den letzten Jahren in eine Spezifizierung nach Größe/Einsatzgebiet (Kleinwagen=Stadtauto) Eisnatzzweck und Treibstoff (Diesel; Vertreterauto).
Da aber solche Streitigkeiten Zeit brauchen, sind noch viele "alte Urteile" in den Datenbanken. Auf ein Sachverständigengutachten, dass bei Fahrzeugen dieses Typs/Motorisierung Laufleistungen um die 250 tkm durchschnittlich zu erwarten sind, lassen sich die meisten Hersteller/Händler (warum wohl?) nicht ein und es kommt häufig bie Gericht zu einem Vergleich (z.B. auf 200 tkm).
Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten, es muss nicht zwingend seien eigene Meinung sein....
Hm, 2 Jahre 4 Monate = 115.ooo ich sollte wohl schnellstmöglich einen neuen Bestellen, sonst hat der Bock die 150 bevor der Neue da ist.
Dann wechsel ich aber lieber zu einer anderen Marke, denn VOLVO hat den kleinen 2,4L ja nochmals verkleinert ...
... ich tippe mal da bekommt demnächst ein Händler etwas Ärger mit der Zentrale, denn sowas läßt sich der Wettbewerb sicher nicht entgehen.