Zitat:
@Privra schrieb am 9. Dezember 2015 um 09:26:14 Uhr:
Von Volvo bekommst Du keine Neuwagengarantie mehr, sondern nur die Gebrauchtwagengarantie. Das würde Unterscheide machen, wenn aufgrund eines Mangels eine Austausch des Fahrzeuges (Ersatzlieferung) begehrt wird, die gibt es bei gebrauchten Gegenständen de facto nicht.
Ich korrigere meinen (zu eilig getippten) Beitrag aufgrund der berechtigten Kritik.
Die Herstellergarantie bleibt.
Gemeint war folgendes:
Bei meinem Vorführer (und ich denke, dass läßt sich beim Lesen der Bedingungen als allgemeingültig annehmen, aber immer eine Nachfrage beim Händler wert) war es nicht mehr möglich die "Volvo Pro Full Service"- Leistungen in Anspruch zu nehmen, der bei jeder Volvo-Wartung eine Verlängerung der Mobilitätsgarantie und bei dem umfassenden "Basismdul2" eine Verlängerung der Herstellergarantie bewirkt.
Ich konnte "nur noch" die Pro Anschlußgarantie abschließen (Anbieter CG Car-Garantie Versicherungs AG), die gegenüber der Verlängerung der kompletten Herstellergarantie einige Ausschlüsse hat, wie Volvo auf seiner HP etwas versteckt "eine kostengünstige Alternative zur umfangreicheren Garantieabdeckung des Basismodul 2 „Wartung, Verschleiß und Garantie“ bestätigt.
Sorry für die Fehlinfo...., es ging um die Frage welche Anschlußgarantien "zubuchbar" sind, eine umfangreichere komplette Herstellergarantie ist da (wenn man dies überhaupt in Erwägung zieht) zu bevorzugen. Sinn und Unsinn haben sicherlich mit Sicherheitsbedenken, Fahrleistungen, finanziellem Background etc zu tun. Mir war es im Hinblick auf die fehlenden Langzeiterfahrungen des neuen 4-Zylinders und meiner beabsichtigten Nutzung die (nur noch mögliche) Anschlußgarantie eine Überlegung wert.