Wandlung - Fragen...

BMW 3er

Mein F30 aus 2012 soll ev. gewandelt (rückabgewickelt) werden, weil es offensichtlich ein Montagsauto ist. Wenn ich es richtig verstehe werden seitens BMW sämtliche Leasingraten zurückbezahlt und es wird eine Nutzungspauschale gegengerechnet. Laufleistung ist ca. 30.000 km.

- welcher Prozentsatz / 1000km ist beim F30 angemessen?
- bemisst sich der Prozentsatz am LP oder am rabattierten Preis?
- Was ist mit der Auslieferungspauschale? Wird die komplett zurückerstattet? Bei einer Rückabwicklung müsste das ja der Fall sein, oder?
- Was ist mit einer Servicepauachale? Habe den Service bis 60.000km inklusive und dafür 500 EUR gezahlt. War bisher aber nur beim ersten Ölwechsel.

Wäre toll, wenn jemand Infos hätte...

Beste Antwort im Thema

Hallo,

http://www.automobilkanzlei.de/.../...-nutzungsentschaedigung-fuer-pkw

Gruß Klaus

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Kann es sein, das es was mit den höheren Preisen zu tun hat? Weil du ja generell bei BMW in den ersten 1-2 Jahren massiv an Wert verlierst?

Zitat:

Original geschrieben von Snowstorm


Kann es sein, das es was mit den höheren Preisen zu tun hat? Weil du ja generell bei BMW in den ersten 1-2 Jahren massiv an Wert verlierst?

es geht ihm um die Handhabung der MwSt, sind die genannten 0,67% netto oder brutto.

die wird kaum in der ersten 2 Jahren eine andere sein 😛

Zitat:

Original geschrieben von Snowstorm


Kann es sein, das es was mit den höheren Preisen zu tun hat? Weil du ja generell bei BMW in den ersten 1-2 Jahren massiv an Wert verlierst?

Aber genau der Wertverlust spielt bei einer Wandlung keine Rolle.Der Händler kauft das Fahrzeug nicht zum Zeitwert zurück, sondern das Geschäft wird komplett rückabgewickelt, als ob es nicht stattgefunden hätte. Die Nutzungsentschädigung wird dann linear berechnet, nicht am Wertverlust des Fahrzeugs orientiert.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Schaller



Zitat:

Original geschrieben von Snowstorm


Kann es sein, das es was mit den höheren Preisen zu tun hat? Weil du ja generell bei BMW in den ersten 1-2 Jahren massiv an Wert verlierst?
Aber genau der Wertverlust spielt bei einer Wandlung keine Rolle.Der Händler kauft das Fahrzeug nicht zum Zeitwert zurück, sondern das Geschäft wird komplett rückabgewickelt, als ob es nicht stattgefunden hätte. Die Nutzungsentschädigung wird dann linear berechnet, nicht am Wertverlust des Fahrzeugs orientiert.

ich warte täglich auf die Endabrechnung (war kurz vor xmas), sage Dir dann wie es bei mir war.

hast Du mal einen Steuermenschen dazu befragt?

Laiensicht:
grundsätzlich ist jeder Mietwagen eines Kunden aus DE mit Anmietung in DE doch auch MwSt- pflichtig. Der Unterschied zur Wandlung ist nur, dass Du die Grundlage zur Berechnung der Miete kennst.
angenommen ich (als Firma) vermiete Dir den Wagen für 1000€ netto im Monat und berechne darauf MwSt - wäre das nicht korrekt?

oder ist es keine Miete?

PS: bin nun auch gespannt auch die Abrechnung 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl



Zitat:

Original geschrieben von Stefan Schaller


Aber genau der Wertverlust spielt bei einer Wandlung keine Rolle.Der Händler kauft das Fahrzeug nicht zum Zeitwert zurück, sondern das Geschäft wird komplett rückabgewickelt, als ob es nicht stattgefunden hätte. Die Nutzungsentschädigung wird dann linear berechnet, nicht am Wertverlust des Fahrzeugs orientiert.

ich warte täglich auf die Endabrechnung (war kurz vor xmas), sage Dir dann wie es bei mir war.

hast Du mal einen Steuermenschen dazu befragt?

Laiensicht:
grundsätzlich ist jeder Mietwagen eines Kunden aus DE mit Anmietung in DE doch auch MwSt- pflichtig. Der Unterschied zur Wandlung ist nur, dass Du die Grundlage zur Berechnung der Miete kennst.
angenommen ich (als Firma) vermiete Dir den Wagen für 1000€ netto im Monat und berechne darauf MwSt - wäre das nicht korrekt?

oder ist es keine Miete?

PS: bin nun auch gespannt auch die Abrechnung 🙄

Um nicht falsch verstanden zu werden: ich denke schon, dass die Nutzungsentschädigung Mehrwertsteuerpflichtig ist. Allerdings müsste sie dann meines Erachtens vom Nettoverkaufspreis ohne MwSt. berechnet werden, wenn man sie am Ende nochmal draufschlägt.

Beispiel:

Ein Fahrzeug kostet 10000 EUR, mit Mehrwertsteuer also 11900 EUR, gefahren wurden 100000km:

Meiner Ansicht nach könnte man nun so rechnen:

10000 EUR * 0,67% * 10 = 670 EUR. Da dieser Betrag sich vom Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer ableitet, können hier nochmal 19% MwSt. erhoben werden, also ist die Endsumme 797,30 EUR.

oder

11900 * 0,67% * 10 = 797, 30 EUR. Da der Preis vom Bruttokaufpreis abgeleitet wurde enthält hier meiner Meinung nach die Nutzungsentschädigung auch schon die Mehrwertsteuer.

Was mein Händler nun machen will ist folgendes:

11900 * 0,67% * 10 = 797,30 EUR + 19% MwSt = 948,79 EUR

D.h. man nimmt den Betrag von 11.900 EUR, der schon Mehrwertsteuer enthält als Berechnungsgrundlage und schlägt auf das Ergebnis nochmal Mehwertsteuer drauf. Mich würde interessieren, ob es diesbzgl. irgendwelche rechtlichen Grundlagen oder Urteile gibt.

wenn Du ein Auto mietest, dann ist diese Miete MwSt- pflichtig, dabei ist es unerheblich was die Grundlage zur Berechnung war.

bei der Wandlung ist es nur so, dass Du die Grundlage kennst - der Rest ist imho gleich (Laiensicht wie gesagt).

Zitat:

Original geschrieben von softwarefriedl



wenn Du ein Auto mietest, dann ist diese Miete MwSt- pflichtig, dabei ist es unerheblich was die Grundlage zur Berechnung war.

bei der Wandlung ist es nur so, dass Du die Grundlage kennst - der Rest ist imho gleich (Laiensicht wie gesagt).

Wie gesagt, ich wehre mich nicht gegen die Steuerpflichtigkeit, sondern gegen die Berechnungsgrundlage. Bei Mietfahrzeugen entscheidet ja schlicht Angebot und Nachfrage, Grundlage für die 0,67% ist aber, dass man davon ausgeht, dass ein Fahrzeug eine Gesamtlaufleistung von 150.000km hat. Also sind 0,67% der Teil, der auf 1000 km entfällt.

Habe ich einen Bruttolistenpreis von 10.000 EUR, so bekommt der Händler 8403,36 EUR und der Staat 1596,64 MwSt.

Wenn ich nun 0,67% darauf ausrechne, dann müsste der Händler 0,67% von 8403,36 EUR pro 1000 km bekommen und der Staat 0,67% von 1596,64 EUR.

Der Händler will aber 0,67% auf die vollen 10.000 EUR haben und dann darauf nochmal Mehrwertsteuer erheben. Würde man das zurückrechnen, würde man auf einen Preis kommen, der um 19% höher als der Kaufpreis MIT Mehrwertsteuer ist.

Hallo,

http://www.automobilkanzlei.de/.../...-nutzungsentschaedigung-fuer-pkw

Gruß Klaus

Update:

heute kam die Vereinbarung und der Faktor der Nutzungsentschädigung wird auf den Netto- Preis angewendet.
auf die errechnete Nutzungsentschädigung ist dann die MwSt fällig.

also nix doppelte MwSt und meine Argumentation oben greift wohl nicht 😛

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