Wallbox - Laden des GLE 350de

Mercedes GLE W167

Hallo,

ich freue mich schon auf meinen neu bestellten GLE 350 de.
Ich habe zusätzlich zur Serienausstattung auch die DC Lademöglichkeit für unterwegs bestellt.
In meiner Garage habe ich zusätzlich eine 380 V Industriesteckdose.
Hat jemand schon Erfahrung, wie sich das Auto am besten laden lässt? Über 380 V oder über eine Wallbox, die angeschafft werden müsste?
Falls Wallbox welche Leistung wäre da empfehlenswert, auch vor dem Hintergrund, Strom der eigenen Photovoltaikanlage zu nutzen.
Hat da jemand schon Erfahrungen?

149 Antworten

Yes, GLE has 2 Phase 16A max ob Board AC Chargers. So Maximum is 3.5kW per Phase.

Zitat:

@kris_lef schrieb am 5. Januar 2021 um 21:59:14 Uhr:


Hallo,

Habe jetzt auch mein GLE350 de und seit diese Woche ist mein Wallbox installiert.
Ich hab mich entschieden fur eine 1-fase 32A 7,4 kW Wallbox, alles ist jetzt installiert, ich kann jetzt aber nur laden bei 3,5 kW laden.
Jetzt ist meine Frage ob das an die Wallbox liegt oder muss ich fur mit 7,4 kW zu laden eine 2 fase Wallbox haben?

Komme aus Belgien und darum ist mein Deutsch nicht zu gut.

Danke fur die Hilfe.

Grüsse
Alexander

Hello Alexander,
which Typ of Wallbox have you bought? Maybe you described something wrong, because one phase with 32A is not normal! A possible thing is that you have one phase with 16A.

Zitat:

@VonSterneck schrieb am 30. Dezember 2020 um 17:35:09 Uhr:


Heißt? Jedes Jahr Vertrag zusenden?

Steht auf der KfW Seite.

Wie weise ich die Nutzung von 100 % Erneuerbaren Energien für die Lade­station nach?

Wird die Ladestation mit Strom aus einem Strom­liefer­vertrag versorgt, ist dies durch den Strom­liefer­vertrag nachzuweisen.

Wird die Ladestation aus eigen­erzeugtem Strom (Photo­voltaik-Anlage, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage auf Basis von 100 % erneuer­baren Energien) gespeist, ist dies in einer Eigen­erklärung nachzuweisen. Darin erklären Sie formlos, dass die Strom­versorgung mit eigen­erzeugtem Strom aus erneuer­baren Energien (Eigen­versorgung, § 3 Nr. 19 im Gesetz für den Ausbau erneuer­barer Energien 2017) erfolgt. Zusätzlich weisen Sie nach, dass über das Jahr gerechnet eine ausreichende Menge Strom aus erneuer­baren Energien vor Ort produziert und für das Laden des Elektro­autos verwendet wurde.

Ob die eigenerzeugte Menge Strom für den ordnungs­gemäßen Betrieb der Lade­station ausreicht, klären Sie mit Ihrem Installateur vor Ort. Hierbei können Sie auch über­schüssig erzeugten Strom berück­sichtigen, den Sie zwischen­zeitlich in Ihrem eigenen Strom­speicher oder im Rahmen eines Cloud-Modells gespeichert haben. Reicht dieser nicht aus, ist zusätzlich ein Strom­liefer­vertrag auf Basis von erneuer­baren Energien (100%) abzuschließen.

Die Nachweisdokumente (z. B. der Strom­liefer­vertrag) sind auf Verlangen durch die KfW einzureichen.

§ 3 Prüfungsrechte und Informationspflichten
(1)Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der förderrelevanten Unterlagen vor. Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, sämtliche von der KfW angeforderten und für die Überprüfung benötigten Nachweise und Rechnungen zur Verfügung zu stellen. Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, die KfW über alle wesentlichen Vorkommnisse zu unterrichten, die den Zuschuss oder das mit dem Zuschuss finanzierte Vorhaben betreffen.
Weiterhin ist die KfW berechtigt, die Einhaltung der Förderbedingungen bei dem Zuschussempfänger vor Ort zu prüfen und vor Ort Einblick in die entsprechenden Unterlagen zu nehmen. Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, bei der Prüfung vor Ort so mitzuwirken, dass die Prüfung durchgeführt werden kann. Insbesondere wird der Zuschussempfänger es ermöglichen, dass Räumlichkeiten nach vorheriger Absprache betreten werden können, soweit dies für die Prüfung erforderlich ist. Soweit das Hausrecht an zu prüfenden Räumlichkeiten weiteren Personen neben dem Zuschussempfänger oder Dritten zusteht, wird der Zuschussempfänger auf diese Personen entsprechend einwirken.
Die KfW kann diese Prüfungen durch einen von ihr beauftragten Dritten vornehmen lassen. Die KfW wird sicherstellen, dass auch der von ihr beauftragte Dritte die Informationen vertraulich behandelt.
(2) Die Prüfungsrechte der KfW gelten für 10 Jahre ab Datum der Zusage. Baukindergeld: Die Prüfungsrechte der KfW gelten für 10 Jahre ab erster Auszahlung.
(3) Bei Einbindung eines Energieeffizienz-Experten: Die KfW ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit einer Prüfung relevanten Unterlagen auch direkt vom Energieeffizienz-Experten, der im Auftrag des Zuschussempfängers die "Bestätigung zum Antrag" oder "Bestätigung nach Durchführung" erstellt hat, anzufordern und zu diesem Zweck direkt mit dem Energieeffizienz-Experten in Kontakt zu treten.
(4) Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 sowie nach §§ 91, 100 i. V. m. 111 Bundeshaus- haltsordnung berechtigt, Prüfungen beim Zuschussempfänger und der KfW durchzuführen. Daneben sind auch die zuständigen Bundesministerien oder von denen beauftragte Dritte berechtigt, entsprechende Prüfungen durchzuführen.

Im Klartext sofern man keinen Ökostrom Tarif hat, rentiert sich das ganze nicht. Die 900€ Zuschuss wiegen nicht den Mehrpreis des Ökostromes in 10 Jahren auf.
Kommerziell ist das kein Anreiz.

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Zitat:

@hochski schrieb am 6. Januar 2021 um 00:07:04 Uhr:



Zitat:

@kris_lef schrieb am 5. Januar 2021 um 21:59:14 Uhr:


Hallo,

Habe jetzt auch mein GLE350 de und seit diese Woche ist mein Wallbox installiert.
Ich hab mich entschieden fur eine 1-fase 32A 7,4 kW Wallbox, alles ist jetzt installiert, ich kann jetzt aber nur laden bei 3,5 kW laden.
Jetzt ist meine Frage ob das an die Wallbox liegt oder muss ich fur mit 7,4 kW zu laden eine 2 fase Wallbox haben?

Komme aus Belgien und darum ist mein Deutsch nicht zu gut.

Danke fur die Hilfe.

Grüsse
Alexander

Hello Alexander,
which Typ of Wallbox have you bought? Maybe you described something wrong, because one phase with 32A is not normal! A possible thing is that you have one phase with 16A.

Hallo,
Diese habe ich gekauft, ist eine 1-fase, 32A

Alexander.

Wallbox

Hallo Allexander,

in Deutschland wäre die nicht zugelassen. Für den GLE brauchst du eine 3-Phasige Wallbox. Der GLE nutzt dann 2 Phasen mit max. 16A und kommt so auf die 7.4kw. Also eine 11kw Wallbox. Größer geht auch, wird aber dann vom GLE weiterhin nur mit 7.4kw genutzt.

Kann mir bitte einer mal den Unterschied zwischen Steckertyp Mode 2 und Mode 3 erklären!
Ich möchte mir die Heidelberger Wallbox kaufen 11 KW EnergyControl, (lade dann @ home) die hat den Typ 2 Stecker verbaut! Kann ich damit den GLE laden?
Danke für die Antwort!

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ladestation_(Elektrofahrzeug)

Hier steht alles erklärt. Für dich ist aber nur Typ 2 relevant, wenn du die Schnellladefunktion hat noch CCS. und ja, in Deutschland kannst du nur Typ 2 bekommen und mit der Heidelberg Wallbox den GLE mit 7,4kW laden

Dankeschön für die schnelle Antwort

Ich bekomme in den nächsten 2-3 Monaten meinen 350DE und schaffe mir danach eine Wallbox an.
Folgende Fragen dazu:
-kann der 350de 3 phasig laden?
-1phasig laden möglich?
-Umschaltung von 1 auf 3 Phasen möglich?
-wie hoch ist die minimale Ladeleistung?
-Wenn ich PV Überschuss lade, aber zum Zeitpunkt des ansteckens, nicht geladen wird, weckt sich das Auto wieder von selber auf und lädt oder muss ich das Auto "wecken"

Danke im voraus

- GLE hat nur einen 7,2 kWh OBL
- 2 phasig mit 16A; 230V x 2 x 16A = 7,360 kWh
- 1 phasig, dann nur mit 3,680 kWh
- das PV Handling sollte deine Wallbox verwalten

Siehe mal bitte hier, gibt auch eine YouTube Beitrag dafür https://www.motor-talk.de/.../...ybrid-konfiguration-t6788550.html?...
Der untere von den beiden

fahre seit 3,5 monaten, bisher 6000km, ca. 70% rein elektrisch.
wollte ursprünglich eine wallbox montieren, allerdings genügt es mir den wagen über nacht über die haushaltsdose zu laden, wenn ich vor 20uhr beginne ist er immer auch falls ganz entladen am nächsten morgen voll, er lädt über die dose mit 2,1kW/h.
auswärts zahlungspflichtig zu laden ist definitiv zzt unrentabel.
die dose in meiner garage ist über 20jahre alt, hab nichts daran geändert, keine wärmeentwicklung, ladevorgang ist komplikationslos.
meiner meinung nach ist die anschaffung einer wallbox, wenn man 1x tgl. einen langen ladezyklus machen kann, definitiv nicht sinnvoll.

So pauschal lässt sich das nicht sagen. Mit der Förderung ist der finanzielle Aufwand schon mal geringer. Zudem kann ich mit der Wallbox ein Lademanagement für die PV Anlage einrichten. Und zudem erhöht es einfach auch die Flexibilität, wenn man schneller mal zwischendurch laden kann. Aber du hast bestimmt recht, dass man für den Fall, ausschließlich am Abend zu laden und stets pünktlich um 20 Uhr daheim ist und den Ladevorgang beginnt, keine Wallbox benötigt.

Auf der Arbeit könnte ich über eine Industriesteckdose 230v, 16 Ampere laden!
Reicht dann das entsprechende Ladekabel? oder muss das Ladekabel zusätzlich einen FI integriert haben?
Siehe Bild

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Sofern du bei Deiner Konfiguration nichts geändert hast, ist ein 230V, 1phasig, 10A dabei = 2,3 kW. Das ist die normale Haushaltssteckdose.
Hast du das Ladekabel mit dem blauen Industriestecker bestellt, dann kannst du mit 230V, 1 phasig, 16A laden= 3,6 kW laden.

Bekommst du bei www.tandmore.de für 448 inkl.
Da hier Fehlerstrom erkannt wird kannst du das an jede Industriesteckdose anschließen. Auf dem 2ten Bild hast du es nochmal stehen. Fehlerstromschutzschalter DC ist integriert!

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Bild 2.jpg
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