WA Leasing Fahrzeug abgegeben / danach Schaden gefunden
Hallo,
habe "meinen" Golf 7 abgegeben im Werk. Fahrzeug wurde begutachtet und das alles ohne Beanstandung.
Habe eben ein anruf von dem sachbearbeiter bekommen das er doch noch was gefunden hat und ich nochmal vorbei kommen soll um ein abgeändertes Fahrzeugrückgabeprotokoll unterschreiben soll..
meine frage muss ich ? oder ist das nun pech für die? im ersten protokoll stande ja nix bzw alles ok.
Beste Antwort im Thema
Du hast dein Protokoll und gut.In 5std kann viel passieren auf deren Parkplätzen.
20 Antworten
Das Fahrzeug wird komplett begutachtet. Sobald es von der Bühne kommt ist es nicht mehr dein Bier. Du kannst nicht verantwortlich gemacht werden für das was irgendwelche fremden Leute da mit deinem Auto auf dem Haldenplätzen anstellen...
... sehe ich auch so . Vor Ort war eine Begutachtung bei der beide Seiten zugegen waren und die wurde für gut befunden und darüber hast du ein Protokoll ,was 5 Stunden später war ist nicht mehr dein Problem. Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt nicht mehr in deinem Besitz , ich würde auch nicht mehr hinfahren sondern ganz klar mitteilen das das Fahrzeug ohne Schäden abgegeben wurde und was danach passiert nicht mehr deine Angelegenheit ist .
So sehe ich das auch und so würde ich das auch zurückspielen.
Ich gebe allerdings folgendes zu bedenken: Wenn ein (ggf. gerichtlicher) Gutachter später feststellt, dass es sich um einen Hagelschaden handelt und eine andere Schadensursache ausgeschlossen ist und es eine Bestätigung vom Wetterdienst gibt, dass es in den fraglichen Stunden nicht gehagelt hat, wird ein Gericht das als ausreichenden Beweis ansehen, dass der Schaden eben doch bei Übergabe/Begutachtung vorhanden war und nur übersehen wurde.
Das insofern falsche Gutachten schließt einen Anspruch nicht per se aus. Alles eine Frage der Beweislast.
Kann es sein, dass hier Rückgabeprotokoll und Gutachten durcheinandergebracht werden? Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, dass das komplette Fahrzeuggutachten direkt während der Abgabe in deinem Beisein erstellt wird. Ich bin kein WA, von daher weiß ich nicht, wie es bei VW tatsächlich abläuft. Bei meinen Leasingrückläufern war es bis jetzt aber immer so, dass bei der Rückgabe ein Rückgabeprotokoll erstellt wurde. Darin sind die offensichtlichen Mängel, bekannte Vorschäden, fehlendes Zubehör etc. festgehalten. Das vollständige Gutachten wird dann erst im Nachhinein erstellt.
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Zitat:
Original geschrieben von la_corriente
So sehe ich das auch und so würde ich das auch zurückspielen.
...
Das insofern falsche Gutachten schließt einen Anspruch nicht per se aus. Alles eine Frage der Beweislast.
Nur: Wer muss was nachweisen?
Der Gutachter, dass entgegen des zunächst erstellten Gutachters nun doch mehr dazu gekommen ist oder der Leasingnehmer, dass das nicht so war bzw. dass das Fahrzeug doch so begutachtet und "be-restwertet" 🙂 wurde wie final protokolliert?
Bin mir nicht sicher, ob der Gutachter nach Abzeichnung des Gutachtens durch alle Parteien anschließend noch "nachkobern" kann. Dazu ist er ja da, ein sachkundiges Gutachten zu erstellen.
Wenn er dabei dann etwas übersieht, was passieren kann, wir sind alle nur Menschen und damit nicht fehlerfrei, dann m.M.n. aber auf sein eigenes Risiko bzw. Haftung!
[edit: Ah, CarstenH77 bringt zumindest für mich in Leasing-Dingen eher unerfahrenen hier gerade Licht ins Dunkel, danke!]
Übergabeprotokolle oder Gutachten können falsch sein. Dass sie falsch waren, müsste dann hier derjenige darlegen und beweisen, der meint einen Anspruch zu haben, also VW.
Ob das gelingt, hängt dann vom Einzelfall ab. Ein Parkschaden, der gut auch in den fünf Stunden nach Übergabe entstanden sein könnte, wird man dann wohl nur noch schwer als bereits bei Übergabe vorhanden beweisen können. Einen eindeutigen Hagelschaden oder zum Beispiel einen verschwiegenen, kaschierten Unfallschaden schon eher.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn im Übergabeprotokoll die Erklärung abgegeben wird, dass Ansprüche wegen anderer Mängel als den im Protokoll aufgeführten explizit ausgeschlossen sind. Aber solche ein Formular wird VW zu eigenen Lasten sicher nicht verwenden. 😉