WA-Jahresmiete bei C63

Mercedes C-Klasse W204

Hallo zusammen,
mein Bruder arbeitet bei Daimler und hat somit auch Zugriff auf das Intranet und den Neuwagenkonfigurator, allerdings werden dort keine AMG Modelle angeboten. Da ich allerdings bereits schon von WA hier im Forum gelesen habe das es auch möglich ist AMG Modelle zu mieten hätte ich diesbezüglich noch ein paar fragen:

1. Gibt es bestimmte Voraussetzungen an den Mitarbeiter um ein AMG Modell mieten zu können (unter der Annahme das noch ein Kontingent für das Werk vorhanden ist)?

2. Ist es richtig das beim C63 ausschließlich zwischen den Farben Schwarz und Silber gewählt werden kann? Oder hängt es beispielsweise bei Weiß auch vom Kontingent ab?

3. Kann mir jemand sagen welche Ausstattung definitiv nicht erlaubt sind? Performance Package, VMax?

4. Gibt es sonst noch irgentwelche Unterschiede zur regulären WA-Miete von nicht AMG Fahrzeugen?

P.S.: Mein Bruder könnte sicherlich auch die Antworten zu diesen Fragen rausfinden, da er sich allerdings nicht für ein solches Fahrzeug interessiert, möchte er nicht unnötig einen Verkaufsberater in Stuttgart kontaktieren, sofern kein konkretes Mietinteresse besteht.

Vielen Dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kanightlife


Hallo,

Für AMG Modelle empfiehlt sich immer die Mitarbeiterverkaufszentrale in Sindelfingen anzurufen.

Jedoch darfst du das Fahrzeug nicht fahren !!

Nur Verwandtschaft 1. Grades.
In diesem Falle bist Du selbst Grad 2 zu deinem Bruder.

Grüße
Kanightlife

wieso sollte er grad 2 sein? insofern er im selben haus wohnt müsste das doch gehen. (ansonsten wohl nicht?)

wie verhält sich das mit vater-sohn, sohn wohnt wo anders, vater fa?

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Die Kontigente werden immer monatlich ( Ich meine zum Abgabemonat) gerechnet. 10 Stck im Jahr ist eher unwahrscheinlich ( zu wenig). Reservieren geht bestimmt nicht. Ich habe meinen als Nachfolgebestellung ende Okt. 2009 bestellt und die Bestellung ging Problemlos durch.
Jetzt für Februar wird wohl eher nicht gehen.
Geh doch einfach mal zum FA- Geschäft und frage nach. Dein Bruder muss auch für die Anfrage nicht dabei sein. Die Anfrage wird 2-3 Tage dauern, da direkt über Stuttgart angefragt werden muss.

Gruß

Ich würde auf jeden Fall einfach mal bei der WA-Mietstelle nachfragen. Die wissen genau wer fahren darf, wie es mit dem Kontingent aussieht und wie die Ausstattung aussieht. Da sitzen auch nur Menschen und meistens sogar ganz nette 🙂 Nur wegen einer Anfrage hat dein Bruder bestimmt keine Probleme.

Mit dem Verwandtschaftsverhältnis und der Wohnsituation kenne ich das so von dem Dienstwagen meines Vaters. Den darf wirklich nur fahren, wer als Erstwohnsitz die gleiche Adresse hat. Ansonsten gilt es wohl nicht mehr als häusliche Gemeinschaft. Mag aber auch sein, dass das bei dem Mitarbeiter-Mietfahrzeugen wieder anders geregelt ist. Auf jeden Fall vorher informieren, nicht dass im Falle eines Schadens die Versicherung oder Daimler irgendwelche Ansprüche stellen oder gar nichts mehr zahlen bzw. der Arbeitsplatz deines Bruders in Gefahr ist.

Gruß Viper

die sache wird ja erst im schadensfall belastet. insofern geht viel, so lange nichts passiert. daher würde ich nur dem wortlaut des vertrages vertrauen. den solltest du nachlesen und dein bruder hat ja vermutlich so einen vertrag, auch wenn er einen kleineren benz fährt oder kann ihn zumindest im intranet nachlesen oder ihn sich vorlegen lassen.
es sind ja zwei sachen zu unterscheiden: wer ist vertragsnehmer - vermutlich immer dein bruder? und wer ist "berechtigte person", also zum fahren des autos berechtigte person? und in welchem umfang? wenn dort vom ausnahmefall oder in geringem maße die rede ist, wird die fahrt zur arbeit oder in den urlaub wohlmöglich schon ein problem.
wenn dort ein erstwohnsitz woanders und verwandte zweiten grades zugelassen sind, sollte es so auch stehen. sollte dort aber, wie zu vermuten steht, "1. grades" und "in häuslicher gemeinschaft" stehen, empfehle ich dir, das nicht in eigener wunschdenken-interpretation auszulegen.
es sind juristische definitionen, die über einschlägige urteile konkretisiert und aktualisiert werden. bevor du dem werk 80t€ zahlen darfst und dein bruder um seinen job bangen muß, weil du bei nässe eine kreuzungssituation falsch eingeschätzt hast, solltest du im zweifel einen rechtsfachmann fragen, bevor du es machst. eine aussage einer uninformierten mitarbeiterin wird dir vor gericht nicht helfen.
ohne es jetzt nachzuschauen, meine ich, die bedingungen dafür sind eng gesteckt. der bruder ist sicher verwandter 2. grades und "in häuslicher gemeinschaft" meint einmal "häuslich", also in einer wohneinheit wohnend und zum anderen "gemeinschaft", das ist quasi eine art familie. somit wäre schon eine separierung von eigener klingel bis abgetrennte wohneinheit in gleichem haus problematisch und ein zweitwohnsitz unmöglich. zudem wird es vermutlich additiv formuliert sein, also verwandter 1. grades und "in häuslicher gemeinschaft" lebend.
da sehe ich wenig chancen für dich. aber bewirb dich doch beim daimler. gute leute brauchen die auch heute noch.

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