WA-Jahresmiete bei C63
Hallo zusammen,
mein Bruder arbeitet bei Daimler und hat somit auch Zugriff auf das Intranet und den Neuwagenkonfigurator, allerdings werden dort keine AMG Modelle angeboten. Da ich allerdings bereits schon von WA hier im Forum gelesen habe das es auch möglich ist AMG Modelle zu mieten hätte ich diesbezüglich noch ein paar fragen:
1. Gibt es bestimmte Voraussetzungen an den Mitarbeiter um ein AMG Modell mieten zu können (unter der Annahme das noch ein Kontingent für das Werk vorhanden ist)?
2. Ist es richtig das beim C63 ausschließlich zwischen den Farben Schwarz und Silber gewählt werden kann? Oder hängt es beispielsweise bei Weiß auch vom Kontingent ab?
3. Kann mir jemand sagen welche Ausstattung definitiv nicht erlaubt sind? Performance Package, VMax?
4. Gibt es sonst noch irgentwelche Unterschiede zur regulären WA-Miete von nicht AMG Fahrzeugen?
P.S.: Mein Bruder könnte sicherlich auch die Antworten zu diesen Fragen rausfinden, da er sich allerdings nicht für ein solches Fahrzeug interessiert, möchte er nicht unnötig einen Verkaufsberater in Stuttgart kontaktieren, sofern kein konkretes Mietinteresse besteht.
Vielen Dank schonmal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kanightlife
Hallo,Für AMG Modelle empfiehlt sich immer die Mitarbeiterverkaufszentrale in Sindelfingen anzurufen.
Jedoch darfst du das Fahrzeug nicht fahren !!
Nur Verwandtschaft 1. Grades.
In diesem Falle bist Du selbst Grad 2 zu deinem Bruder.Grüße
Kanightlife
wieso sollte er grad 2 sein? insofern er im selben haus wohnt müsste das doch gehen. (ansonsten wohl nicht?)
wie verhält sich das mit vater-sohn, sohn wohnt wo anders, vater fa?
17 Antworten
Wenn Ihr Euch nicht für einen C63 in der WA-Miete interessiert.....warum fragst du dann überhaupt nach den Infos ???
Hallo,
Für AMG Modelle empfiehlt sich immer die Mitarbeiterverkaufszentrale in Sindelfingen anzurufen.
Jedoch darfst du das Fahrzeug nicht fahren !!
Nur Verwandtschaft 1. Grades.
In diesem Falle bist Du selbst Grad 2 zu deinem Bruder.
Grüße
Kanightlife
Zitat:
Original geschrieben von Kanightlife
Hallo,Für AMG Modelle empfiehlt sich immer die Mitarbeiterverkaufszentrale in Sindelfingen anzurufen.
Jedoch darfst du das Fahrzeug nicht fahren !!
Nur Verwandtschaft 1. Grades.
In diesem Falle bist Du selbst Grad 2 zu deinem Bruder.Grüße
Kanightlife
wieso sollte er grad 2 sein? insofern er im selben haus wohnt müsste das doch gehen. (ansonsten wohl nicht?)
wie verhält sich das mit vater-sohn, sohn wohnt wo anders, vater fa?
Wenn der Sohn woanders wohnt als der Vater dann ist es ja keine häusliche Gemeinschaft. Also darf der Sohn das Fahrzeug auch nicht nutzen.
Ähnliche Themen
Zitat:
wie verhält sich das mit vater-sohn, sohn wohnt wo anders, vater fa?
Vater darf nicht fahren, sofern Sohn WA ist und das Auto auf ihn läuft. Umgekehrt genauso.
Zitat:
wieso sollte er grad 2 sein? insofern er im selben haus wohnt müsste das doch gehen. (ansonsten wohl nicht?)
Sofern Bruder und eingetragener Fahrzeugführer an einem Wohnort gemeldet sind, reicht das, auch 2. Wohnsitz ist möglich.
Ein Bruder ist rechtlich gesehen in Verwandter zweiter Ordnung.
Wer genau fahren darf sollte man im Vertrag nachlesen, da steht es genau drin. Zweitwohnsitz genügt übrigens NICHT.
Gruß Viper
Zitat:
Zweitwohnsitz genügt übrigens NICHT.
Wurde mir was anderes aus dem FA gesagt, aber das zeigt mal wieder...leider...das auch die, die es eigentlich wissen sollten, nicht immer das richtige erzählen...
Zitat:
Wurde mir was anderes aus dem FA gesagt, aber das zeigt mal wieder...leider...das auch die, die es eigentlich wissen sollten, nicht immer das richtige erzählen...
Wenn es dir das FA gesagt hat, wer sagt dann das TheViperMan recht hat ?
Zitat:
Original geschrieben von JeeKay
Wenn Ihr Euch nicht für einen C63 in der WA-Miete interessiert.....warum fragst du dann überhaupt nach den Infos ???
Ich sagte er interessiert sich nicht dafür, ich allerdings schon :-)
Zitat:
Original geschrieben von Kanightlife
Hallo,Für AMG Modelle empfiehlt sich immer die Mitarbeiterverkaufszentrale in Sindelfingen anzurufen.
Jedoch darfst du das Fahrzeug nicht fahren !!
Nur Verwandtschaft 1. Grades.
In diesem Falle bist Du selbst Grad 2 zu deinem Bruder.Grüße
Kanightlife
Wir haben heute bei der für Mercedes
WA-Mietfahrzeug Abteilungbei der
HDIangerufen und die Mitarbeiterin hat uns (auch nach mehrmaligen nachfragen) versichert das
ausschließlichder selbe Wohnsitz (
auch 2. Wohnsitz) ausreicht.
Verwandtschaftzum Mieter ist
nichterforderlich. Es dürfte also auch ein
Mitbewohner, etc. mit dem WA-Mietfahrzeug fahren.
Vielleicht war es ja früher anders, also bitte keine Negativkommentare ala "stimmt nicht" dazu, sofern ihr nicht aktuelle Infos aus erster Hand habt.
Hat vielleicht noch jemand Antworten auf meine Fragen? :-)
Zitat:
versichert das ausschließlich der selbe Wohnsitz (auch 2. Wohnsitz) ausreicht.
Also DOCH =)
Zitat:
Es dürfte also auch ein Mitbewohner, etc. mit dem WA-Mietfahrzeug fahren.
D.h. wenn meine Eltern auch nicht als 2. Wohnsitz bei mir als Fahrzeughalter gemeldet sind, dürften sie nicht fahren, meine Vermieterin z.b. die im selben Haus wohnt, dürfte aber?! Etwas Konfus =)
Zitat:
Original geschrieben von Corsa-Tobi
Also DOCH =)Zitat:
versichert das ausschließlich der selbe Wohnsitz (auch 2. Wohnsitz) ausreicht.
Zitat:
Original geschrieben von Corsa-Tobi
D.h. wenn meine Eltern auch nicht als 2. Wohnsitz bei mir als Fahrzeughalter gemeldet sind, dürften sie nicht fahren, meine Vermieterin z.b. die im selben Haus wohnt, dürfte aber?! Etwas Konfus =)Zitat:
Es dürfte also auch ein Mitbewohner, etc. mit dem WA-Mietfahrzeug fahren.
Wir haben nicht gefragt wie es mit der Verwandtschaftssituation aussieht wenn man nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, bzw. man als Verwandter nicht beim Hauptsitz des Mieters gemeldet ist da es bei uns nicht der Fall ist. Ansonsten einfach mal bei der HDI anrufen, falls du schon ein WA-Mietfahrzeug hast findest du dort auch eine HDI Verischerungskarte.
Nein es gibt keine Voraussetzungen die der MA erfüllen muss ( die monatliche Rate sollte er bezahlen können).
Es sind bei den AMG Modellen nur bestimmte Kontigente je Monat frei. Auch sollte die Farbe weiß möglich sein wenn das Kontigent für weiß nicht schon aufgebraucht ist.
Performance Package und Vmax gehen über FA Miete nicht ( ist mir auf jeden Fall bei Bestellung gesagt worden).
Was die Mindestausstattung betrifft. Da ist fast alles aufgeführt was die Liste hergibt.
Auf jeden Fall muss das FA bei AMG Modellen immer über Stuttgart anfragen ( ist bei mir so gewesen)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von James Bond 007
Nein es gibt keine Voraussetzungen die der MA erfüllen muss ( die monatliche Rate sollte er bezahlen können).
Es sind bei den AMG Modellen nur bestimmte Kontigente je Monat frei. Auch sollte die Farbe weiß möglich sein wenn das Kontigent für weiß nicht schon aufgebraucht ist.
Performance Package und Vmax gehen über FA Miete nicht ( ist mir auf jeden Fall bei Bestellung gesagt worden).
Was die Mindestausstattung betrifft. Da ist fast alles aufgeführt was die Liste hergibt.
Auf jeden Fall muss das FA bei AMG Modellen immer über Stuttgart anfragen ( ist bei mir so gewesen)
Gruß
Erstmal danke für die Info!
Wenn ich beispielsweise weiß, das ich nächstes Jahr im Februar einen neuen Wagen haben möchte, kann ich dann beispielsweise jetzt schon ein Kontigent für Dezember (ausgegangen von 2-3 Monaten Lieferzeit), "reservieren" oder muss ich immer schauen ob noch ein Kontingent frei ist und kann erst dann bestellen? Stimmt es, dass das Kontigent für AMG Modelle 10 Stück pro Jahr pro Werk beträgt?
Danke!
Februar wird wohl eher weniger was, aus eigener Erfahrung. Weiß ist auch bei allen Klassen kontigentiert. Wollte im Mai für Februar nen weißen C, ging aber nicht mehr.
Gruß