VW Vergleichsangebot
Im Zug meines Sportsvan-Kauf 2019 habe ich meinen Touran Diesel in Zahlung gegeben.
Ich habe meines Wissens Anspruch auf eine Entschädigung von 3200 € und den Antrag online gestellt.
Alle Voraussetzungen sind erfüllt.
VW hat aber dort nicht berücksichtigt, dass man sein Auto zwischenzeitlich verkauft haben kann.
Es soll eine Kopie vom Fahrzeugbrief hochgeladen werden, den ich zwangsläufig nicht mehr besitze.
Eine Erklärung kann man auch nicht abgeben.
Wie dusselig sind die involvierten VW-Mitarbeiter?
Stattdessen habe ich meinen Kaufvertrag hochgeladen, mal sehen wie VW darauf reagiert.
Beste Antwort im Thema
Einfach als das nehmen, was es ist - ein kleines unerwartetes Geschenk. Der eine der Kläger, der sein Auto wirklich nur wegen der Umweltgesichtspunkte gekauft, der ist natürlich zu Recht sauer. So geschätzt 99,9% der Kläger dürften aber nur deshalb dem Verfahren beigetreten sein, weil es risikolos was aufs Konto geben könnte.
156 Antworten
Bevor ich mich mit der Betrugsfirma Volkswagen weiter herumärgere werde ich wohl einen Anwalt einschalten.
Nur über den Anwalt. Vergleichsangebot über Summe X. Ich hab angenommen. Geld is aber noch nicht da.
Ich geb mal Info wann das soweit ist .
Angebot, Annahme und eine Rückfrage dazu lief jetzt in den letzten 10 Tagen .
Nun dürfte es 4-6 Wochen dauern bis Geld fliesst
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Zum Zahlen hat VW 12 Wochen, nachdem die den Vergleich auch angenommen haben, Zeit.
Kleiner Tipp, nicht nur hier: einfach durchlesen, was man unterschreiben soll.
Das ist natürlich richtig... An die Auszahlfrist konnte ich mich jetzt nicht direkt erinnern.
Hatte den Laptop nich zur Hand...
Ist zudem eine zunächst sehr unbestimmte Frist, denn du weißt bei Unterschrift unter das Vergleichsangebot (das ist nämlich ein Angebot von dir, nicht von VW) noch nicht, wie lange VW sich mit der Annahme Zeit lässt. Da die dort Kurzarbeit haben, kann das dauern, dauern, dauern.
Das Vergleichsangebot kommt von Seitens VW. Da muss ich widersprechen. Hab's mir grad nochmal durchgelesen.
Ich kann nicht sagen ob's da Unterschiede gibt zwischen den die sich jetzt an VW wenden oder denen die wie ich auch schon seit 2018 einer Klage gegen VW anhängig waren.
Stört nicht, wenn du widersprichst. Aber lese doch mal, was schon ganz zu Beginn des Anschreibens steht. Ist sogar extra hervorgehoben:
"Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei diesem Dokument um I h r Angebot an Volkswagen auf Abschluss eines Vergleichs handelt, an das Sie bis zum 24. April 2020 gebunden sind. Wenn Sie sämtliche Vergleichskriterien erfüllen, teilt Volkswagen Ihnen per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse spätestens am 24. April 2020 mit, dass Volkswagen Ihr Angebot annimmt. Erst mit Erhalt dieser Annahmeerklärung wird der Vergleich abgeschlossen."
Danach bekommst du nur eine Eingangsbestätigung von VW mit den Hinweisen, wie es weitergeht. Wer berechtigt ist, weiß VW erst nach Ablauf der Anmeldefrist 20.04.2020. Könnte ja sein, dass du für dein gekauftes Auto Ansprüche angemeldet, aber die Kiste noch vor dem 01.01.2016 weiterverkauft hast und der Käufer ebenfalls Ansprüche angemeldet hat. Begünstigt durch den Vergleich wird der letzte Käufer, der vor dem 01.01.2016 das Auto gekauft hat.
Nun bräuchte ich nur noch deine Anschrift, um dir die Rechnung für die anwaltliche Beratung über 190,- € netto zu schicken 😛.
""VW hat uns für Ihren Fall ein Vergleichsangebot zukommen lassen. An dieses Angebot hält VW sich bis zum 07.04.2020 gebunden. Danach verliert das Vergleichsangebot seine Gültigkeit. Da der Vergleich erst mit beiderseitigem Unterzeichnen zustande kommt und wir eine gewisse Bearbeitungszeit benötigen, bitten Wir Sie um Übermittlung Ihrer Entscheidung bis zum 01.04.2020.""
Sieht bei mir anders aus....
Weiter unten bietet VW noch explizit MIR eine Einmalzahlung an.... und blablabla
"VW hat uns für Ihren Fall....."
Also stammt das von dir zitierte Schreiben nicht von VW, sondern von deinem Anwalt. Hast du das Originalschreiben von VW auch zur Hand?
"Da der Vergleich erst mit beiderseitigem Unterzeichnen zustande kommt..."
Hat VW denn den Vergleich schon unterzeichnet?
Und hattest du dich
a) der Musterklage angeschlossen
oder ist das
b) ein Vergleichsangebot außerhalb der Musterklage?
Falls a) zutreffend ist, ist es eine Sa.... von VW, hier die Kunden unterschiedlich zu behandeln.
Das war die Musterklage der Kanzlei die nicht wenig Werbung zu dem Thema gemacht gerade bei ADAC Kunden...
Das ging jetzt bis OLG und vor Verhandlung kam das Angebot
Ich muss mir das nochmal durchsehen.
So wie du es formulierst, war es nicht die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale vor dem OLG Braunschweig. Da kam das Angebot nämlich erst nach der ersten Verhandlung. Und dort haben die Kunden Zeit bis zum 20.04.2020 sich zu entscheiden.
Das ist aber auch mit der Klage des Verbraucherschutzes verbandelt.
Na ich halt euch mal auf dem Laufenden wann etwas passiert
@Karliseppel666 : Hattest du denn zunächst vor einem Landgericht geklagt?