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VW Leasing berechnet nachträglich 3% auf Sonderzahlung

VW Golf 8 (CD)
Themenstarteram 25. Februar 2021 um 20:19

Als ich heute den Briefkasten geleert habe, dachte ich, ich spinne:

Als ich die 4.500€ als Sonderzahlung überwiesen habe, kamen 3% davon von der Leasing wegen der 16% Mehrwersteuer zurück. Jetzt legt die Leasing die Sonderzahlung auf 24 Monate Leasingdauer an, und möchte den Anteil, der Monate ohne gesenkte Mehrwertsteuer von mir einziehen.

Werde morgen mal anrufen und fragen ob die zu tief ins Glas geschaut haben.

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53 Antworten

Für meinen Arteon und Polo GTI hab ich auch jeweils 7,77€ zurück bekommen, wusste nicht wofür, abgeholt januar und Februar 2020. für meinen Skoda Scala abgeholt November 2020 musste ich 16€ nachzahlen. War auch etwas verwundert. Papa sein A6 abgeholt 2020 November musste gute 100€ nachzahlen. Alles Leasing mit bisschen Anzahlung.

am 5. März 2021 um 5:26

Kann es mal jemand korrekt erklären? Es wird ja offenbar einfach davon ausgegangen, dass die VW Bank schon keinen Fehler machen wird.

Bei den monatlichen Leasingraten leuchtet es mir ein, dass die an die jeweils aktuelle Umsatzsteuer angepasst werden müssen. Aber die einmalige Leasingsonderzahlung hat doch ein ganz bestimmtes Fälligkeitsdatum. Wenn dieses zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 lag, dann ist doch nur die zu jener Zeit geltende Umsatzsteuer fällig, also 16 %.

In dem Schreiben auf der vorherigen Seite ist die Rede von einem "Anteil", der auf die Zeit nach dem 31.12.2020 "entfällt". Warum entfällt da ein Anteil auf eine spätere Zeit, wenn doch die Sonderzahlung auf einen Schlag zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt wurde?

Die Sonderzahlung gilt beim Leasing für die gesamte Laufzeit als Vorabzahlung. Hier müssen dann die verschiedenen Steuersätze berücksichtigt werden, je nach Anteil. Das gilt nur für den Leasinggeber.

Beim Leasingnehmer ist der Geldabfluss aber steuerlich anders zu bewerten, falls gewerblich. Das ist je nach dem auch nicht trivial, aber anderes Thema.

am 5. März 2021 um 5:43

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 5. März 2021 um 06:35:33 Uhr:

Die Sonderzahlung gilt beim Leasing für die gesamte Laufzeit als Vorabzahlung.

Ich muss zugeben, dass ich diesen Satz zwar bezüglich der gesamten Kalkulation verstehe, aber nicht steuerrechtlich. Die Sonderzahlung ist doch in einem einzigen Betrag zu einem einem einzigen Zeitpunkt fällig.

Wie wäre es denn umgekehrt: Ich habe 5000 Euro Sonderzahlung im Mai oder Juni gezahlt, also einschließlich 19 % USt. Bekomme ich dann auch "anteilig" Geld zurück? Das war nämlich bei mir nicht der Fall.

Ich würde sagen ja, denn Juli bis Dezember galt ja der andere Steuersatz und der Leasinggeber muss das anteilig weniger abführen.

Wobei ich mich gerade Frage, ob das nicht je nach trotzdem eher kulant ist. Denn der Endkunde zahlt ja immer Brutto. Der Preis ist so festgelegt, ob der Verkäufer den Steuervorteil weitergibt liegt an ihm.

Und der Gewerbekunde zahlt oft eh gleich Netto.

am 5. März 2021 um 6:34

Brutto = Netto plus USt. Je niedriger die USt., umso niedriger das brutto, auch beim Privatkunden. Ich frage mich wirklich, was noch immer so schwer zu verstehen ist.

Dem Privatkunden wird eben nur Brutto angeboten. Ändert sich die Steuer muss noch lange nicht der Brutto Preis geändert werden. Gewinn oder Verlust kann der Händler auf sich nehmen.

Bei uns im Supermarkt wurde zum 2.1.21 auch nicht der Preis angepasst, die höhere Steuer hat der Händler auf seine Kappe genommen!

Dass es 1-2 Wochen später anders aussah, ist was anderes.

am 5. März 2021 um 6:57

Nein. Hier ein Screenshot aus einem Privatleasingvertrag. Würde die VW Leasing die USt.-Senkung nicht weitergeben, würde damit eine Erhöhung des Netto einhergehen. Das ist bei Laufzeitverträgen nicht möglich.

Bf5a4967-ae84-4144-b15c-058b8b6112e0
am 5. März 2021 um 7:00

Ich habe weiter vorne einen Link gepostet, der den Unterschied zwischen Lieferung (Supermarkt) und sonstiger Leistung (Leasingvertrag) erklärt. Ihr könnt Euch das ansehen, verstehen oder weiter Quatsch diskutieren.

am 5. März 2021 um 7:04

Beim privaten Endkunden müsste ja eigentlich der Brutto-Betrag genannt werden. Dann kann es dem Verbraucher egal sein, welcher Umsatzsteuersatz darin enthalten ist.

Wird aber beim gewerblichen Leasingnehmer der Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer genannt, dann verstehe ich immer noch nicht, warum da irgendwas "über die Laufzeit" umgerechnet wird. Die Leasingsonderzahlung ist doch eine Einmalzahlung. Und für Einmalzahlungen sollte doch nur der Umsatzsteuersatz am Tag der Fälligkeit bzw. am Tag der Zahlung maßgeblich sein.

am 5. März 2021 um 7:06

Nochmal:

https://www.ics-adminservice.de/.../

Ansonsten bin ich hier raus. Mir ist das zu doof.

Zitat:

@Desastermasterchen schrieb am 5. März 2021 um 08:06:15 Uhr:

Nochmal:

https://www.ics-adminservice.de/.../

Ansonsten bin ich hier raus. Mir ist das zu doof.

Die Frage des Threadersterstellers wurde schon auf Seite 1 beantwortet und alles erklärt.

Der Thread wird jetzt aber sicherlich noch 10 Seiten mit OT Diskussionen weiter gehen

am 5. März 2021 um 7:17

Zitat:

@rofd schrieb am 5. März 2021 um 08:07:41 Uhr:

Die Frage des Threadersterstellers wurde schon auf Seite 1 beantwortet und alles erklärt.

Wo denn genau? Ich verstehe es nämlich auch nicht und hätte gerne eine inhaltlich korrekte Erklärung, am Besten von einem geduldigen Menschen.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 5. März 2021 um 08:17:57 Uhr:

Zitat:

@rofd schrieb am 5. März 2021 um 08:07:41 Uhr:

Die Frage des Threadersterstellers wurde schon auf Seite 1 beantwortet und alles erklärt.

Wo denn genau? Ich verstehe es nämlich auch nicht und hätte gerne eine inhaltlich korrekte Erklärung, am Besten von einem geduldigen Menschen.

Wurde tatsächlich schon erklärt. Im Gegensatz zu Produkten des täglichen Bedarfs, die auch sonst gleich bezahlt werden gilt für Leasing der Steuersatz pro Rate und die Anzahlung wird darauf umgelegt.

Wie auch ein Wartungsvertrag oder der Stromabschlag zuhause.

am 5. März 2021 um 8:01

@Deti4000

Bist Du eigentlich nicht in der Lage das zu lesen, was in meinem Link steht?

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