VW Garantieverlängerung 2016 teurer?
Hallo,
ich habe mal ein wenig telefoniert und erfahren, das VW dieses Jahr wohl die Garantieverlängerungen deutlich nach oben korrigiert. Bis Juni 2016 habe ich noch die Neuwagenanschlussgarantie abgeschlossen.
Danach folgt ja eine Funktionsgarantie oder Baugruppengarantie... sowas halt! 🙂
Der Golf meiner Freundin hat 77.000 runter, 1.6 TDI. VW hätte dafür ganz gerne 591 Euro p.a.
ab 100.000 ne SB von 150 Euro.
Ganz schön happig bei den wenigen Kilometern, bei BJ 2012.
Hat wer von Euch ähnliche Preise bekommen? Man hat mir dies lediglich am Telefon bestätigt.
Ich bin fast der Meinung, das sich das nicht lohnen wird.
Danke Euch!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@weikar schrieb am 18. März 2016 um 10:47:07 Uhr:
Ich denke doch das die Versicherung einfach nicht bezahlt werden muss und damit erlischt oder?? Ich soll für meinen GTD 960 Euro löhnen und werde das nicht tun.
So einfach wird es wohl nicht gehen!
Lies mal deine Vertragsbedingungen und das Schreiben zur Beitragserhöhung.
In meinem erhaltenem Schreiben wird auf das Kündigungsrecht nach Beitragserhöhung explizit hingewiesen.
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
57 Antworten
Zitat:
@weikar schrieb am 18. März 2016 um 10:47:07 Uhr:
Ich denke doch das die Versicherung einfach nicht bezahlt werden muss und damit erlischt oder?? Ich soll für meinen GTD 960 Euro löhnen und werde das nicht tun.
So einfach wird es wohl nicht gehen!
Lies mal deine Vertragsbedingungen und das Schreiben zur Beitragserhöhung.
In meinem erhaltenem Schreiben wird auf das Kündigungsrecht nach Beitragserhöhung explizit hingewiesen.
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
OK das sollte ich nochmal nachlesen. Ich gehe davon aus das für mich keine Pflicht besteht die Versicherung mit einer festgelegten Laufzeit zu kündigen.
Zitat:
@weikar schrieb am 18. März 2016 um 11:08:19 Uhr:
OK das sollte ich nochmal nachlesen. Ich gehe davon aus das für mich keine Pflicht besteht die Versicherung mit einer festgelegten Laufzeit zu kündigen.
Da ist der Hund begraben, die Laufzeit ist nicht wirklich festgelegt!
Na wie gesagt, ich schaue nochmal und muss eben ggf. auch schriftlich kündigen.
Ähnliche Themen
Aus den Bedingungen für die Volkswagen Neuwagen-Garantieverlängerung:
XIV. Wie lange läuft der Vertrag, und wann kann er gekündigt werden?
1. Der Vertrag läuft bis zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Vertrags durch Sie oder durch uns gekündigt wird.
2. Nach Eintritt eines Schadenfalls können sowohl Sie als auch wir den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Ablehnung der Ersatzleistung gemäß § 92 VVG kündigen.
3. Bei einer Beitragserhöhung nach Ziffer V. 2. können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
4. Befinden Sie sich mit der Zahlung eines Folgebeitrags im Verzug, können wir nach gemäß § 38 VVG erfolgter Mahnung den Vertrag kündigen.
5. Haben Sie eine Ihrer Obliegenheiten nach Ziffer VI. verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir davon Kenntnis erlangt haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
6. Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs können sowohl wir als auch der Erwerber den Vertrag gemäß § 96 VVG kündigen.
7. Kündigungen bedürfen der Textform.
VG myinfo
Ich hab nicht gekündigt sondern einfach nichts überwiesen und warte auf die unter Punkt 4. angesagte Mahnung. Ich bin einfach zu geizig für Porto und zu faul für Fax.
Zitat:
@Naphtabomber schrieb am 18. März 2016 um 15:41:18 Uhr:
Ich hab nicht gekündigt sondern einfach nichts überwiesen und warte auf die unter Punkt 4. angesagte Mahnung. Ich bin einfach zu geizig für Porto und zu faul für Fax.
Textform bedeutet, dass auch E-Mail geht. So groß ist der Aufwand nicht.
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 17. März 2016 um 16:52:23 Uhr:
...Der Golf meiner Freundin hat 77.000 runter, 1.6 TDI. VW hätte dafür ganz gerne 591 Euro p.a.
ab 100.000 ne SB von 150 Euro.Ganz schön happig bei den wenigen Kilometern, bei BJ 2012.
Hat wer von Euch ähnliche Preise bekommen? Man hat mir dies lediglich am Telefon bestätigt....
Danke Euch!
Also ich zahle für VW-Gebrauchtwagen-Garantie für 1,6 TDI, Bj. 09/2012, bei Abschluss 09/2015: 27000 km Laufleistung monatlich ca. 24,- also 299,- im Jahr. Läuft noch bis 09/ 2016 und ich werde wohl noch einmal ein Jahr verlängern.
Gruß
Andreas
Korrekt, man muss kündigen. Wenn der Preis erhöht wurde, kann man bis 14 Tage vor Vertragsende kündigen, da der Brief ja 6 Wochen vorher kommt.😛
Hat jemand von Euch Erfahrungen, wie das im Ausland aussieht? Wenn ich das Fahrzeug ummelde in ein anderes Land? Die Garantie ist doch weltweit?
Also ich habe nach dem Studium de Schreibens auch schriftlich gekündigt. Die 960 Euro sind mir einfach zu viel und es gibt ja günstigere Anbieter.
Zitat:
@myinfo schrieb am 17. März 2016 um 22:55:00 Uhr:
Hi,bisher bekannte Prämien für die Verlängerung der Garantieverlängerung von VW ab 2016 = Funktionsgarantie:
Golf 6 1.2 TSI 77 kW, 1.6 TDI 77 kW, 1.4 TSI 90, 1.4 TSI 118 kW
5. Jahr: 591 Euro
6. Jahr: 694 Euro
7. Jahr: 694 Euro
8. Jahr: 694 EuroGolf GTD
4. Jahr: 797 Euro
6. Jahr: 970 EuroGolf GTI
7. Jahr: 1.231 EuroStand: 17.03.2016
VG myinfo
VW wollte für meinen GTI für das 5. auf das 6. Jahr fast 1500 € berechnen. Letztes Jahr hab ich noch 594 € bezahlt.
Fand ich etwas heftig 🙂
Das ist echt heftig! Ich war nun auch mit diversen Arbeiten(n. Batterie, Zündkerzen, Bremsen, Reifen, Inspektion) bei der Konkurrenz und habe dort mein Geld gelassen. Selber schuld!