VW Autohaus wechseln - Garantiemitnahme

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

ich habe ein kleines Problem...

ich habe mir kürzlich etwas voreilig einen Golf IV 1.9 TDI bei einem VW Vertragshändler gekauft für 9950 € gekauft. Mir wurde inzwischen mehrfach gesagt, dass der Wagen zu teuer war. Bezahlt habe ich den Wagen per Überweisung und zwar genau 9350 € ich habe dazugeschrieben, dass ich die restlichen 600 € in bar mitbringe. Als ich den Wagen abgeholt habe hat der Autoverkäufer die 600 € nicht mehr erwähnt, ob er es vergessen hat oder ob er eingesehen hat dass der Wagen überteuert ist weiß ich nicht. Heute ist allerdings ein Brief des Autohauses gekommen, in dem steht dass ich angeblich nur 8577,59 € bezahlt habe und den restlichen Betrag von 1372,41 € nachzuzahlen habe. Eine absolute Frechheit, genau wie die fehlenden Scheibenwischerblätter bei der Auslieferung, ansonsten ist der Wagen abgesehen von kleinen Lackkratzern hinten und einem Sprung im rechten Scheinwerferglas in Ordnung.

Ich bin mir nicht ganz sicher wie ich darauf reagieren sollte, einerseits würde ich mich am liebsten sofort beschweren, andererseits möchte ich auf die Nachzahlung der 600 € gerne verzichten, da der Wagen schon teuer genug war.

Am besten wäre es wohl das Autohaus zu wechseln.

Bitte um seelischen Beistand 😉

mfG
Borisdieklinge

37 Antworten

Hier geht ja wohl einiges durcheinander:

- Der Käufer muss die 600 EUR noch zahlen, nur weil jemand das übersieht wird der Betrag nicht geringer. Argumente wie von italiano83 klingen eher nach italienischem Rechtsverständnis... Er regt sich aber zu Recht auf, dass 1372,41 EUR verlangt werden. Das ist aber kein Fall für den Anwalt sondern für ein klärendes Telefongespräch.

- Wer zu teuer kauft (oder glaubt es zu tun) hat logischerweise Pech. Mit Beschiss hat das nichts zu tun. Jeder versucht den besten Preis zu erzielen, der möglich ist. Woher weisst Du, dass er zu teuer war? Vielleicht werden in Deiner Gegend die Autos teurer gehandelt?

- Scheibenwischerblätter, Lackmängel und Sprung im Scheinwerfer sollten bei Übergabe oder besser vor Unterzeichnung des Kaufvertrags (wenn dann schon vorhanden) beanstandet werden. 10 min für ein gründliche Kontrolle sollte man übrighaben, was man dann nicht findet macht auch nix.

- Wenn der Wagen Fahrschulwagen war, dann muss der Verkäufer das angeben. Ebenso wie Taxi oder Mietwagen, da diese Einsäzte erhöhten Verschleiss bedeuten. Dazu solltest Du höflich und schriftlich (!) einen Vorschlag machen, wie da aus Deiner Sicht aus der Welt zu räumen ist. Im Prinzip hast Du möglicherweise Recht auf Wandlung - aber was nützt Dir das? Dein Vorteil ist, dass du "zufällig" 600 EUR einbehalten hast. Wenn der Händler allerdings auf Deine Forderung sagt, das mit dem Fahrschulwagen entspringt deiner Fantasie wirst du schwer Beweise finden (Vorbesitzer anrufen). Ggf. lassen sich die ehemals montierten Doppelpedale nachweisen.

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Borisdieklinge


Im Endeffekt hat er mir mehrere Mängel verschwiegen, bzw. erst nach dem Unterschreiben des Vertrags gesagt "fairerweise teile ich ihnen noch mit das der wagen ein halbes jahr ein Fahrschulwagen war".

wenn diese nicht im kaufvertrag schriftlich festgehaklten wurde und er dir erst nach der unterschrift gesagt hat das es sich um einen ehemaligen fahrschulwagen handelt, stellt das eine arglistige täuschung dar!!!

damit kannst du vom kaufvertrtag zurücktreten.

das ganze regelt der § 123 bgb

§ 123

Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

So die 600 € sind nachgezahlt, für die Kratzer bekomme ich einen Lackstift, die Scheibenwischer werden getauscht und der Sprung im Scheinwerferglas war natürlich angeblich beim Verkauf noch nicht vorhanden.

Dass der Wagen auf eine Fahrschule zugelassen war steht im Fahrzeugbrief drin, jedoch nicht im Kaufvertrag (der übrigens überall abgeschittenen Text hat)

Merkwürdig ist, dass der Wagen als Erstbesitzer 9 Monate auf die Fahrschule zugelassen war ( der Verkäufer hat mir noch versichert, dass er die Fahrschule kennt und der Wagen ausschließlich privat genutzt wurde). Nach den 9 Monaten stand der Wagen ganze 15 Monate still. Danach wurde der Wagen von dem Autohaus gekauft, knapp 3 Jahre gefahren und dann stillgelegt und zum Verkauf angeboten.

Was ich mich jetzt frage ist, warum legt man einen 9 Monate alten Neuwagen für 15 Monate still??????

Wie lange habe ich noch Gelegenheit wegen der Fahrschule vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Zitat:

Original geschrieben von Borisdieklinge


Wie lange habe ich noch Gelegenheit wegen der Fahrschule vom Kaufvertrag zurückzutreten?

auch dies kann man dem gesetz entnehmen. § 124... kurz und gut: ein jahr ab entdeckung der täuschung...

Ähnliche Themen

ich würde da richtig druck machen!

Moins ...

sehe ich genauso. Der Verkäufer kann Dir das Blaue vom Himmel lügen. Wenn der Wagen auf eine Fahrschule zugelassen war und das nicht im Kaufvertrag stand, kannst Du den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. den Preis nachträglich nochmal schön nach unten korrigieren lassen, wenn Du ihn behalten willst.

Wenn der Händler nicht mit sich reden lassen will, ab zum Anwalt. Von dem Händler willst Du bestimmt nichts mehr kaufen.

poste doch mal bitte den kaufvertrag hier.

Zitat:

Original geschrieben von herr b


poste doch mal bitte den kaufvertrag hier.

Würde ich von abraten, den hier zu veröffentlichen. Borisdieklinge sollte da schon eher den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt checken lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Borisdieklinge


Wie lange habe ich noch Gelegenheit wegen der Fahrschule vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Du kannst nicht wegen Arglist zurücktreten wenn die Fahrschule im Brief eingetragen ist.

Du hättest jederzeit Einblick in den Kfz-Brief erhalten können, spätestens bei Fahrzeugübergabe. Wie willst du in dem Fall mit "Arglist" argumentieren, da lacht dich jeder Richter aus.

Viel interessanter ist die Sache mit dem Autohaus als Halter. Dort ist er höchstwahrscheinlich als Mietwagen gelaufen, das muß im Kaufvertrag erwähnt sein. Falls nicht könntest du da was draus machen, natürlich nur mit Anwalt. Schau nach den TÜv-Intervallen. Bei 12 Monaten war´s ein Mietwagen.

PS: Haben die dir was in den Kaffee geschüttet als du den Kaufvertrag unterschrieben hast? Knapp 10.000 EUR für nen 5 Jahre alten Ex-Fahrschul- und Ex-Mietwagen ?!?!

Zitat:

Original geschrieben von herr b


poste doch mal bitte den kaufvertrag hier.

Davon würde ich dringenst abraten, wenn er mit dem KV noch zum Anwalt will.

Hats du schon mal was vom RBG (Rechtsberatungsgesetz) gehört ?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf


Du kannst nicht wegen Arglist zurücktreten wenn die Fahrschule im Brief eingetragen ist.

Du hättest jederzeit Einblick in den Kfz-Brief erhalten können, spätestens bei Fahrzeugübergabe.

Ein gewerbsmäßiger Verkäufer muß vor Vertragsabschluß darauf hinweisen. Den Brief bekommt nicht jeder Käufer zu sehen - beispielsweise bei einer Finanzierung

Er kann nicht beweisen das er nicht darauf hingewiesen wurde. Und den Brief hat er bekommen -> also ganz schlechte Karten mit Arglist bzgl. Fahrschule.

Die Beweislast liegt hier beim Kläger...

Zitat:

Original geschrieben von osssi


Den Brief bekommt nicht jeder Käufer zu sehen - beispielsweise bei einer Finanzierung

Das stimmt nicht.

Du hast ein recht darauf.....in den KFZ Brief zu schauen.

Die können dir sonst was erzählen wieviele Besitzer vorher waren.

Ich hab den KFZ Brief auf verlangen sofort einsehen dürfen.

Und ich habe auch Finanziert.

Und zu dir @Boris......schau mal im Service Heftchen nach.... da siehst wie die Intervalle sind/waren.

Zitat:

Original geschrieben von Schlaubi3333


Die können dir sonst was erzählen wieviele Besitzer vorher waren.

Das können sie bei den neuen Briefen so oder so, da nur noch die letzten beiden eingetragen sind.

Ich bin gespannt, wer der Vorbesitzer meines Wagens war 😁. Habe den Brief meines Wagens noch nie gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von osssi


Ich bin gespannt, wer der Vorbesitzer meines Wagens war 😁. Habe den Brief meines Wagens noch nie gesehen.

Bei mir waren es 2.

Eine junge Frau die den Wagen 8 Monate hatte.....danach hatte das Autohaus den Wagen Stillgelegt und nun bin ich der 2te Besitzer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen