VW Autohaus wechseln - Garantiemitnahme

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

ich habe ein kleines Problem...

ich habe mir kürzlich etwas voreilig einen Golf IV 1.9 TDI bei einem VW Vertragshändler gekauft für 9950 € gekauft. Mir wurde inzwischen mehrfach gesagt, dass der Wagen zu teuer war. Bezahlt habe ich den Wagen per Überweisung und zwar genau 9350 € ich habe dazugeschrieben, dass ich die restlichen 600 € in bar mitbringe. Als ich den Wagen abgeholt habe hat der Autoverkäufer die 600 € nicht mehr erwähnt, ob er es vergessen hat oder ob er eingesehen hat dass der Wagen überteuert ist weiß ich nicht. Heute ist allerdings ein Brief des Autohauses gekommen, in dem steht dass ich angeblich nur 8577,59 € bezahlt habe und den restlichen Betrag von 1372,41 € nachzuzahlen habe. Eine absolute Frechheit, genau wie die fehlenden Scheibenwischerblätter bei der Auslieferung, ansonsten ist der Wagen abgesehen von kleinen Lackkratzern hinten und einem Sprung im rechten Scheinwerferglas in Ordnung.

Ich bin mir nicht ganz sicher wie ich darauf reagieren sollte, einerseits würde ich mich am liebsten sofort beschweren, andererseits möchte ich auf die Nachzahlung der 600 € gerne verzichten, da der Wagen schon teuer genug war.

Am besten wäre es wohl das Autohaus zu wechseln.

Bitte um seelischen Beistand 😉

mfG
Borisdieklinge

37 Antworten

Über die Überweisung solltest du ja einen Beleg haben. Und um die 600 € wirst du kaum herum kommen, außer der Händler hat eine total miserable Buchhaltung oder ist zu gutgläubig.

Wenn du den Preis im nachhinein zu hoch findest, ist das eigentlich dein Problem. Das ist kein Grund, dem Händler die vereinbarte Summe vorzuenthalten.

am besten ist du guckst mal in deinen kaufvertrag. da steht doch ein vk-preis drin.

dann guckst du nochmal nach was du überwieden hast. als nächstes setzt du dich mit dem autohaus in verbindung, nicht mit dem verkäufer, mehr mit der buchhaltung.

dann wird sich der irrtum schnell klären. immer freundlich bleiben

also denen würde ich wsa pfeiffen.
wie schon erwähnt hast sicher deine auszug noch ..

wenn die sich ganz dumm stellen würde ich zum anwalt gehen

Äh, Sorry, aber das kann doch nicht euer ernst sein?

Tut mir leid, aber das hier geht doch wohl zu weit....

Er zahlt 600 Euro weniger als im KAUFVERTRAG vereinbart und vor-enthält diese dem Händler WISSENTLICh. Meiner Meinung nach grenzt das fast schon an Betrug.

Besonders, was ist das hier für ein Argument: "oder ob er eingesehen hat dass der Wagen überteuert ist weiß ich nicht. "

Hallo? In wasfür einer Welt lebst du?

Du hast ein überteuertes Auto gekauft. Wer ist daran Schuld? Nur einer - du! Der Händler geht doch nicht aus Großmut und Freundschaft zu dir auf einmal um 600 euro runter, NACHDEM der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Das ist ne riesen Frechheit, wie du dich verhalten hast. Alle hier im Forum erwarte von ihrer Werkstatt, ihrem Händler und allen anderen Dienstleistern perfekte Arbeit zu günstigen Preisen.

Hier hat ein Händler ein Auto verkauft und der Käufer zahlt einfach nicht den vereinbarten Preis sondern 600 Euro weniger. Geile Aktion. Daß die Scheibenwischer nicht dabei sind - bemängel es ruhig! Vielleicht springt was dabei raus. Aber einfach 600 Euro nicht bezahlen ist nen Witz. Unseriös³

Daß sie dir diesen Brief geschickt haben, der eine falsche Summe beeinhaltet, wird nen simpler Fehler im Computer sein. Auf deinem Bankkonto steht schon, was gezahlt wurde...

Der einzige, der hier mit nem Anwalt drohen kann, ist das Autohaus!

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Zitat:

andererseits möchte ich auf die Nachzahlung der 600 € gerne verzichten

@ Borisdieklinge

ich denke das eines Tages ein Inkassobüro oder der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür stehen wird.

Du hast den Kaufvertrag doch unterschrieben, also mußt Du wohl zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von azmeisterlampe


Äh, Sorry, aber das kann doch nicht euer ernst sein?

Tut mir leid, aber das hier geht doch wohl zu weit....

Er zahlt 600 Euro weniger als im KAUFVERTRAG vereinbart und vor-enthält diese dem Händler WISSENTLICh. Meiner Meinung nach grenzt das fast schon an Betrug.

Besonders, was ist das hier für ein Argument: "oder ob er eingesehen hat dass der Wagen überteuert ist weiß ich nicht. "

Hallo? In wasfür einer Welt lebst du?

Du hast ein überteuertes Auto gekauft. Wer ist daran Schuld? Nur einer - du! Der Händler geht doch nicht aus Großmut und Freundschaft zu dir auf einmal um 600 euro runter, NACHDEM der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Das ist ne riesen Frechheit, wie du dich verhalten hast. Alle hier im Forum erwarte von ihrer Werkstatt, ihrem Händler und allen anderen Dienstleistern perfekte Arbeit zu günstigen Preisen.

Hier hat ein Händler ein Auto verkauft und der Käufer zahlt einfach nicht den vereinbarten Preis sondern 600 Euro weniger. Geile Aktion. Daß die Scheibenwischer nicht dabei sind - bemängel es ruhig! Vielleicht springt was dabei raus. Aber einfach 600 Euro nicht bezahlen ist nen Witz. Unseriös³

Daß sie dir diesen Brief geschickt haben, der eine falsche Summe beeinhaltet, wird nen simpler Fehler im Computer sein. Auf deinem Bankkonto steht schon, was gezahlt wurde...

Der einzige, der hier mit nem Anwalt drohen kann, ist das Autohaus!

zuviel "Bier " getrunken. ??

immer locker bleiben..
du hättest sicherlich auch nciht dem händler gesagt das du noch 600 euro in der tasche hast die im gehören.
und wenn du an der tanke tankst und zigaretten kauft und die kasserien dich net fragt ob du getankt hast, würdest auch weg fharen und nur die zigaretten zahlen..naja oki..dsa iast vielleicht krass..
aber was kann der arme käufer, " der in der regel eh nie geld hat", dafür wenn der verkäufer die 600 euro vergisst.
ich hätte auch nix gesagt ..

und eben mit dem brief zum anwalt gegangen

@ italiano83

und wenn Dich einer besch.... macht auch nichts, oder wie?

Er hat den Vertrag unterschrieben, er hätte sich vorher über die Preise informieren müssen.

So etwas muß aufkommen und dann ist der Ärger groß

Wenn an seinem Auto etwas def. ist (Garantie) soll der Händler aber schon zahlen.

Ich würde so etwas immer sagen denn ich will in jedem Geschäft ein willkommener Kunde sein.

@ Boris

Da du anscheinend genauso ,,ehrlich" bist wie dein Händler,sehe ich hier keinen Grund sich über die momentane Sachlage zu beschweren !!!

vielleicht habe ich die situation etwas missverstanden, ich kann mir nur nicht vorstellen, dass der händler einfach so vergisst die 600 € einzusacken.

Ich möchte noch mal ausdrücklich sagen, dass mir nicht darum geht den Händler zu bescheißen, denn im Endeffekt hat er mich beschissen, es stimmt schon wenn ich den Vertrag unterschreibe muss ich die Summe auch bezahlen, das ist selbstverständlich, aber ich bin eigentlich zu dem VW-Vertragshändler hingegangen in dem Glauben einen fairen Preis für das Auto zu bezahlen. Im Endeffekt hat er mir mehrere Mängel verschwiegen, bzw. erst nach dem Unterschreiben des Vertrags gesagt "fairerweise teile ich ihnen noch mit das der wagen ein halbes jahr ein Fahrschulwagen war". Naja egal ich fahr morgen hin und kläre das. Beim nächsten Autokauf bin ich schlauer und nehm jemanden mit der sich besser mit autos auskennt.

Hi, also das mit den 600 € ist klar zahlen wenne den Wagen behälst!

Aber ich würde sagen du müsstest Ihn zurückgeben können oder Preisnachlas verlangen können soviel ich gehört hab un gelesen muss das mit dem Fahrschulwagen im Vertrag stehen (genau das selbe wenns nen Taxi war)

Gruß
Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Borisdieklinge


Ich möchte noch mal ausdrücklich sagen, dass mir nicht darum geht den Händler zu bescheißen, denn im Endeffekt hat er mich beschissen

😁 Klar. Bei einem VW Händler ist der Wagen niemals sooo günstig (behaupte ich mal) der gewährt dir ja auch eine Garantie und ein gutes Auto im Normalfall. Ausserdem hättest du direkt was wegen der Scheibenwischerblätter sagen sollen und eder Sprung im Scheinwerfer war bestimmt schon vorher, oder?

Anhang: Muss da Tommy69 schon recht geben.

Zitat:

Original geschrieben von italiano83


und eben mit dem brief zum anwalt gegangen

Der wird sich bestimmt freuen, eine so deutige Rechtslage sang- und klanglos zu verlieren 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Borisdieklinge


"fairerweise teile ich ihnen noch mit das der wagen ein halbes jahr ein Fahrschulwagen war".

Dann würde ich da mal nachhaken. IMHO muß ein Händler sowas einem Privatkäufer vor Abschluß des Kaufvertrages mitteilen und meines Wissens sogar im Kauftvertrag schriftlich fixieren.

Aber um die Zahlung des vereinbarten Vertrages kommst du nicht rum.

wie gesagt: wenn du jetzt Mängel findest, die er dir verschwiegen hat, dann pranger das an. GErade die Sache mit dem Fahrschulauto. Das ist ja nen heftiger Punkt.

Dann einen Preisnachlass zu fordern ist legitim.

Aber von suich aus einfach 600 Euro weniger zu bezahlen als im Kaufvertrag steht, das geht nicht. So einfach ist das.

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