VW Autohaus hat Schaden beim Kauf nicht erwähnt
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.
Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"
Jetzt die Frage an euch,
Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?
Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@raudi52 schrieb am 5. April 2018 um 18:49:39 Uhr:
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"
Jetzt die Frage an euch,Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?
Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft
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Eindeutig ja, jedoch keinen merkantilen Minderwert (den gibt es nur bei Schäden an tragenden Teilen).
Da hier über 6 Monate nach dem Kauf vergangen sind, ist die Beweislastumkehr in Kraft getreten.
Diese besagt, dass DU beweisen musst, dass der Schaden schon vor dem Kauf eingetreten ist (mit der Reparaturhistorie sollte das kein Problem sein).
Wichtig hierbei ist, dass der Verkäufer Zugang zur Reparaturhistorie hatte und diesen Mangel arglistig verschwiegen hatte (Verkäufer werden in der Regel nach Provision bezahlt).
In Deinem Fall sind ca. 1000-1500 € Reparaturkosten aufgelaufen.
Jetzt stelle 2 gleiche Auto mit der gleichen Ausstattung, aber eines mit dem Schaden nebeneinander.
Welches Fahrzeug würdest Du bei GLEICHEM Preis kaufen?
Gehst Du damit vor Gericht, kannst Du wegen arglistiger Täuschung (Vorsatz des Verkäufers) eine Erstattung von 2-3 T€ erstreiten.
Ich würde es anders machen.
Komme dem verursachendem Autohaus entgegen; sage Ihnen, Du möchtest eine gütliche Einigung (z.B. einen komplett nagelneuen LM-Felgen mit Reifensatz oder 2-Jahre kostenlose Inspektion incl. Material usw.).
Wende Dich an den Geschäftsführer (ein Verkäufer kann da nichts entscheiden)...wenn der hört "gütliche Einigung" sind sie immer dabei (der Verkäufer bekommt hinterher vom GF sein Fett weg und muss eventuell auch an das Autohaus Schadenersatz zahlen)...nicht immer gleich zum Anwalt rennen, sondern erst auf die sanfte Tour...
63 Antworten
...so ist es.
Unfall Frei ist ungleich Unfall Wagen.
Habe es selbst vom Gericht in zwei Instanzen (Nachlackierung wegen Kratzer) bestätigt bekommen in 2013.
Der Begriff Bagatell Schaden ist ein Relikt aus alten Zeiten...
Jede Nachlackierung muss angegeben werden sofern bekannt.
Im Endeffekt können wir schreiben bis uns die Finger glühen.
Wenn sich das Autohaus nicht einsichtig zeigt geht es nur mit Anwalt.
Im schlimmste Fall geht’s vor Gericht was eine menge Zeit und Nerven kostet.
Und jeder der mal vor Gericht stand weiß Recht haben und Recht kriegen sind leider zwei unterschiedliche Sachen.
Ich wünsche dem Themenstarter das es nicht soweit kommen und man sich so einigt.
Hatte soeben ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt vom ADAC,
Ich habe Anspruch auf eine Entschädigung.
Da auch eine Beschädigung durch einen Einkaufswagen das Auto nicht mehr UNFALL FREI ist.
In meinem Kv steht aber UNFALL FREI
Super, hoffentlich zeigt sich jetzt noch das Autohaus einsichtig.
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Vieles...zB Uneinsichtigkeit oder ihr könnt euch nicht über die Höhe der Endschädigung einigen.
Aber ich würde jetzt einfach mal hinfahren und nachhören.
Zitat:
Wenn deine Frage darauf hinauszielt zu klären, ob man dir nun einen Unfallwagen untergejubelt hat, dann kannst du denke ich beruhigt sein.
ein unfallwagen im sinne von "unfallfrei" ist das auto auf jeden fall nicht mehr. beim verkauf lässt man also das feld unfallfrei also leer... nach/neulackierte teile sind halt nicht mehr original, auch wenn es im prinzip natürlich wirklich kein problem dastellt.
Meine Meinung: bekommen wirst du jetzt eh nix. Ich würd das vergessen - auch wenn ich an den weiteren Verkauf denke.
Mein BiTurbo hat die rechte hintere Türe nachlackiert bekommen. Mir war das egal. Der ihn mir abgekauft hat, hat den Wagen aber ne Stunde vom TÜV mit nem Lackdichtemessgerät checken lassen wegen dem Mist.
Ende vom Lied: extrem gut gemacht, man merkt nix und Aussage vom TÜV war auch, dass dieser Schaden nicht angegeben werden müsste.
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 6. April 2018 um 17:14:41 Uhr:
Meine Meinung: bekommen wirst du jetzt eh nix. Ich würd das vergessen - auch wenn ich an den weiteren Verkauf denke.Mein BiTurbo hat die rechte hintere Türe nachlackiert bekommen. Mir war das egal. Der ihn mir abgekauft hat, hat den Wagen aber ne Stunde vom TÜV mit nem Lackdichtemessgerät checken lassen wegen dem Mist.
Ende vom Lied: extrem gut gemacht, man merkt nix und Aussage vom TÜV war auch, dass dieser Schaden nicht angegeben werden müsste.
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Auch das ist nicht ganz richtig!
Alles, was wertbeeinflussend ist (egal ob positiv oder negativ) ist anzugeben!
Im Falle der nachlackierten Tür hätte die Formulierung im Kaufvertrag lauten sollen: fach-und sachgerechte Nachlackierung Tür hinten rechts.
Das bedeutet:
- die Nachlackierung hat eine Fachwerkstatt und kein Hinterhoflackierer durchgeführt
- es wurden die zum Zeitpunkt der Lackierung anerkannten Rep-Regel des Herstelles bei der Lackierung eingehalten
Blättert der Lack nach 1,5 Jahren ab, war es keine fach-und sachgerechte Lackierung (passiert meistens bei Fahrzeugen, die "optische Blender" sind.
Rep-Rechnung beigelegt und gut ist.
Ansonsten kann es passieren (und das passiert leider sehr häufig), dass man sich dann vor Gericht wieder sieht, der arglistigen Täuschung angeklagt wird, entweder einen hohen Geldbetrag als Ausgleich zahlén oder das Fahrzeug zurücknehmen muss...(wenn es denn der Käufer so fordert)...
Gebrauchtwagengeschäft ist in den heutigen Zeiten ein sehr sehr schweres Geschäft...
Mein Händler hatte das natürlich so in den KV geschrieben.
Durchgeführt wurde es wohl bei VW im Werk?!
Was bringt es dem Käufer wenn nach 3 oder 4 Jahren, die meine nachlackierte Tür nun schon alt ist, der Lack abblättert und er ne Rechnung dafür hat?
Ich würde meinen: nix.
Wieso sollte ein Gutachter vom TÜV sonst solche Aussagen treffen?
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 06. Apr. 2018 um 17:14:41 Uhr:
Meine Meinung: bekommen wirst du jetzt eh nix. Ich würd das vergessen - auch wenn ich an den weiteren Verkauf denke.Mein BiTurbo hat die rechte hintere Türe nachlackiert bekommen. Mir war das egal. Der ihn mir abgekauft hat, hat den Wagen aber ne Stunde vom TÜV mit nem Lackdichtemessgerät checken lassen wegen dem Mist.
Ende vom Lied: extrem gut gemacht, man merkt nix und Aussage vom TÜV war auch, dass dieser Schaden nicht angegeben werden müsste.
Nur weil du nichts weiter unternommen hast müssen das andere nicht auch so handhaben.
Und da dein Händler es im Kaufvertrag erwähnt hatte, ist ja alles gut, in meinem steht nichts und wurde auch nichts dergleichen erwähnt
Zitat:
Durchgeführt wurde es wohl bei VW im Werk?!
die freundlichen haben dafür ihre lackierer irgendwie in der nähe. im werk wird nix nachlackiert, dafür sind die gar nicht ausgelegt.
das blöde an solchen nachlackierungen ist leider, das es theoretisch schon ein unfallwagen ist. auf jeden fall muss man es angeben und kann im onlineportal nicht unfallfrei anwählen. da die versicherungen ständig der meinung sind, das dies keine wertminderung wäre, lohnt der gang zum anwalt eigentlich immer bei unverschuldeten unfall.
Zitat:
@raudi52 schrieb am 6. April 2018 um 17:57:36 Uhr:
Nur weil du nichts weiter unternommen hast müssen das andere nicht auch so handhaben.
Entweder direkt Autohaus / Verkäufer oder RA. und nicht das Forum diesbezüglich fragen.
Zitat:
@raudi52 schrieb am 6. April 2018 um 17:57:36 Uhr:
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 06. Apr. 2018 um 17:14:41 Uhr:
Meine Meinung: bekommen wirst du jetzt eh nix. Ich würd das vergessen - auch wenn ich an den weiteren Verkauf denke.Mein BiTurbo hat die rechte hintere Türe nachlackiert bekommen. Mir war das egal. Der ihn mir abgekauft hat, hat den Wagen aber ne Stunde vom TÜV mit nem Lackdichtemessgerät checken lassen wegen dem Mist.
Ende vom Lied: extrem gut gemacht, man merkt nix und Aussage vom TÜV war auch, dass dieser Schaden nicht angegeben werden müsste.Nur weil du nichts weiter unternommen hast müssen das andere nicht auch so handhaben.
Und da dein Händler es im Kaufvertrag erwähnt hatte, ist ja alles gut, in meinem steht nichts und wurde auch nichts dergleichen erwähnt
Ich zwing dich doch hier zu nichts. Ganz ruhig bleiben.