VW Autohaus hat Schaden beim Kauf nicht erwähnt

VW Passat B8

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.

Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"
Jetzt die Frage an euch,

Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?

Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@raudi52 schrieb am 5. April 2018 um 18:49:39 Uhr:


Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.

Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"
Jetzt die Frage an euch,

Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?

Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft

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Eindeutig ja, jedoch keinen merkantilen Minderwert (den gibt es nur bei Schäden an tragenden Teilen).

Da hier über 6 Monate nach dem Kauf vergangen sind, ist die Beweislastumkehr in Kraft getreten.

Diese besagt, dass DU beweisen musst, dass der Schaden schon vor dem Kauf eingetreten ist (mit der Reparaturhistorie sollte das kein Problem sein).

Wichtig hierbei ist, dass der Verkäufer Zugang zur Reparaturhistorie hatte und diesen Mangel arglistig verschwiegen hatte (Verkäufer werden in der Regel nach Provision bezahlt).

In Deinem Fall sind ca. 1000-1500 € Reparaturkosten aufgelaufen.

Jetzt stelle 2 gleiche Auto mit der gleichen Ausstattung, aber eines mit dem Schaden nebeneinander.

Welches Fahrzeug würdest Du bei GLEICHEM Preis kaufen?

Gehst Du damit vor Gericht, kannst Du wegen arglistiger Täuschung (Vorsatz des Verkäufers) eine Erstattung von 2-3 T€ erstreiten.

Ich würde es anders machen.

Komme dem verursachendem Autohaus entgegen; sage Ihnen, Du möchtest eine gütliche Einigung (z.B. einen komplett nagelneuen LM-Felgen mit Reifensatz oder 2-Jahre kostenlose Inspektion incl. Material usw.).

Wende Dich an den Geschäftsführer (ein Verkäufer kann da nichts entscheiden)...wenn der hört "gütliche Einigung" sind sie immer dabei (der Verkäufer bekommt hinterher vom GF sein Fett weg und muss eventuell auch an das Autohaus Schadenersatz zahlen)...nicht immer gleich zum Anwalt rennen, sondern erst auf die sanfte Tour...

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Zitat:

@PayDay schrieb am 6. April 2018 um 18:19:26 Uhr:



Zitat:

Durchgeführt wurde es wohl bei VW im Werk?!

die freundlichen haben dafür ihre lackierer irgendwie in der nähe. im werk wird nix nachlackiert, dafür sind die gar nicht ausgelegt.
das blöde an solchen nachlackierungen ist leider, das es theoretisch schon ein unfallwagen ist. auf jeden fall muss man es angeben und kann im onlineportal nicht unfallfrei anwählen. da die versicherungen ständig der meinung sind, das dies keine wertminderung wäre, lohnt der gang zum anwalt eigentlich immer bei unverschuldeten unfall.

Das Auto war bisdahin noch nie bei einem Autohaus, da es der Firmenwagen eines Mitarbeiters war...

VW hat doch ne Aufbereitung für Werkswagen usw an der Hand?!

Was kam denn jetzt raus?

So schnell geht das auch wieder nicht, muss alles gut vorbereiten sein

Also, der Wagen hatte einen Kontakt mit einem Mäuerchen vorne rechts, gemacht wurde Ausbeulen des Kotflügels (scheinbar ohne zu Spachteln laut aussage eines Verkäufers)
Lackierung Kotflügel und Stoßstange vorne. Alles scheinbar mit Smart Repair, Kostenpunkt 649 € im eigenen AH, das sie über eine Karosserie Abteilung verfügen.
Morgen muß ich nochmal mit dem Chef Telefonieren.

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Das ist ja schon wieder eine ganz andere Verhandlungsposition!!!
Das Fahrzeug wurde also NICHT vom Autohaus verkauft, sondern privat von einem Mitarbeiter des AH!
Da kannst Du dann von Glück sagen, wenn Dir der Chef da ETWAS entgegen kommt!

Nein es wurde vom AH verkauft, den Vertrag hab mit dem AH geschlossen

Die Schwägerin vom Chef war bloß nutzer, Zulassung war auf das AH

Habe dieses auf der ADAC Seite gefunden, dürfte für den ein oder anderen Interessant sein.

" Interessante Urteile
Aufklärungspflicht des Verkäufers über Unfallschaden auch bei reinem Blechschaden

Ein Käufer erwarb einen Gebrauchtwagen. Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen stellte er dem Händler die Frage nach der Unfallfreiheit des Fahrzeuges. Der Verkäufer verneinte Unfallschäden und sprach lediglich von optischen Schäden und Schönheitsreparaturen. Daraufhin kaufte der Kunde den Wagen. Anlässlich einer Durchsicht mehr als ein Jahr nach dem Kauf stellte sich heraus, dass das Fahrzeug zwei Unfallschäden erlitten hatte. Der Käufer erklärte daraufhin die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung.

Der Verkäufer sah das anders. Seiner Ansicht nach habe es sich lediglich um Blechschäden gehandelt, über die er nicht hätte aufklären müssen, da sie unerheblich waren. Er habe auf optische Einschränkungen hingewiesen, das sei ausreichend.

Die Sache ging vor Gericht. Das OLG Braunschweig gab dem Käufer mit Urteil vom 06.11.2014, Az.: 8 U 163/13 recht.

Gegenstand der Verkaufsverhandlungen sei auch die Unfallfreiheit des Fahrzeugs gewesen. Es war daher ersichtlich, dass es dem Käufer bei seiner Kaufentscheidung auch auf diesen Punkt ankam. Daher habe der Verkäufer auch Schäden mitzuteilen, die aus seiner Sicht lediglich als "Blechschaden" zu bewerten seien. Er sei verpflichtet, alles mitzuteilen, was ihm in diesem Zusammenhang bekannt ist. Es sei nicht dem Ermessen des Verkäufers überlassen, einzuschätzen, ob der erlittene Schaden unerheblich und für den Käufer uninteressant sei. Nach Ansicht der Richter gelte dies auch, wenn nicht ausdrücklich nach Unfallschäden gefragt wird. Die Bagatellgrenze sei sehr eng gefasst und betreffe lediglich oberflächliche Lack- jedoch keine Blechschäden.

Der Käufer konnte das Fahrzeug zurückgeben.
OLG Braunschweig vom 06.11.2014"

Quelle ADAC

Zitat:

@monstermolt schrieb am 5. April 2018 um 21:42:24 Uhr:


Das ist ein Bagatellschaden und ist nicht offenbarungspflichtig. Somit kein Unfallwagen, der Wert ist nach der Reparatur nicht gemindert.

Und, wie ist Deine Haltung zum letzten Beitrag auf der ADAC Seite?

Gruß,
stevia

Nach einem Urteil (2.9.2014, AZ: 43 C 272/14) des Amtsgerichts (AG) Gießen liegt die Grenze für einen Bagatellschaden gemäß gängiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei 700 Euro.

Quelle: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Ich hab kein Problem zuzugeben wenn ich falsch lag, aber eindeutig ist die Sache nicht da der Schaden unter 700€ liegt.

Wie ich schon geschrieben hab, kann es im Zweifel nur vor Gericht geklärt werden.

Der ADAC-Beitrag passt doch wohl schon deshalb nicht, weil da der Käufer aktiv nach der Unfallfreiheit gefragt hat und dieser Punkt bewiesen wurde oder unstreitig war. Wenn das nicht im Vertrag steht, dürfte es schwer werden, eine entsprechende Behauptung auch beweisen zu können.

Zitat:

@foswin schrieb am 11. Apr. 2018 um 19:37:39 Uhr:


Der ADAC-Beitrag passt doch wohl schon deshalb nicht, weil da der Käufer aktiv nach der Unfallfreiheit gefragt hat und dieser Punkt bewiesen wurde oder unstreitig war. Wenn das nicht im Vertrag steht, dürfte es schwer werden, eine entsprechende Behauptung auch beweisen zu können.

Natürlich steht im KV Unfallfrei zusätzlich Mangelfrei

Das "das" in meinem letzten Satz bezog sich auf die aktive Nachfrage des Klägers im Prozess vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Aus den Entscheidungsgründen folgt, dass sich gerade daraus die Pflicht ergab, jede Beschädigung mitzuteilen. Und eben eine solche aktive Nachfrage müsste im Zweifel bewiesen werden.

Nur das wollte ich klarstellen, an einer weitergehenden Rechtsberatung beteilige ich mich hier nicht.

Hab morgen ein Termin beim ADAC RA zum erst Beratungsgespräch, mal sehn was der sagt.

Da der Chef vom AH ein entgegen kommen von "bei der nächsten Inspektion bekommt ich das Öl umsonst". Angeboten hat.

Da ja jetzt das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, kann ich sowieso nicht kontrollieren ob dann überhaupt Öl eingefüllt wird, zudem ist das eh für mich lächerlich.

@ raudi52
was hat der Anwalt gesagt?

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