VW Autohaus hat Schaden beim Kauf nicht erwähnt
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.
Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"
Jetzt die Frage an euch,
Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?
Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@raudi52 schrieb am 5. April 2018 um 18:49:39 Uhr:
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir zum oben genaten Thema Infos geben.Hab heute von meinem Service Berater (anderes AH) die Reparatur History von meinem Passat bekommen, da sagte er "ob das Auto schonmal Lackiert wurde" ich verneinte ich weiß von nichts, er wieder "Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"
Jetzt die Frage an euch,Kann ich einen Beitrag X vom Kaufpreis einfordern?
Das Auto hab ich im Mai 2017 gekauft
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Eindeutig ja, jedoch keinen merkantilen Minderwert (den gibt es nur bei Schäden an tragenden Teilen).
Da hier über 6 Monate nach dem Kauf vergangen sind, ist die Beweislastumkehr in Kraft getreten.
Diese besagt, dass DU beweisen musst, dass der Schaden schon vor dem Kauf eingetreten ist (mit der Reparaturhistorie sollte das kein Problem sein).
Wichtig hierbei ist, dass der Verkäufer Zugang zur Reparaturhistorie hatte und diesen Mangel arglistig verschwiegen hatte (Verkäufer werden in der Regel nach Provision bezahlt).
In Deinem Fall sind ca. 1000-1500 € Reparaturkosten aufgelaufen.
Jetzt stelle 2 gleiche Auto mit der gleichen Ausstattung, aber eines mit dem Schaden nebeneinander.
Welches Fahrzeug würdest Du bei GLEICHEM Preis kaufen?
Gehst Du damit vor Gericht, kannst Du wegen arglistiger Täuschung (Vorsatz des Verkäufers) eine Erstattung von 2-3 T€ erstreiten.
Ich würde es anders machen.
Komme dem verursachendem Autohaus entgegen; sage Ihnen, Du möchtest eine gütliche Einigung (z.B. einen komplett nagelneuen LM-Felgen mit Reifensatz oder 2-Jahre kostenlose Inspektion incl. Material usw.).
Wende Dich an den Geschäftsführer (ein Verkäufer kann da nichts entscheiden)...wenn der hört "gütliche Einigung" sind sie immer dabei (der Verkäufer bekommt hinterher vom GF sein Fett weg und muss eventuell auch an das Autohaus Schadenersatz zahlen)...nicht immer gleich zum Anwalt rennen, sondern erst auf die sanfte Tour...
63 Antworten
Ein Bagatellschaden ist ein Kratzer, aber nicht nachlackierte Teile.
Wo soll nach dem Verschweigen jetzt das Vertrauen herkommen das nicht doch "mehr" war mit dem Auto
Das Fahrzeug ist (EZ) 2015 laut Deiner Signatur.
Du hast es im Mai 2017 gekauft (somit wohl gebraucht).
Im März 2018 stellt Dir ein Händler die Frage, ob das Fahrzeug schon mal lackiert wurde, obwohl er die Reparaturhistorie in der Hand hält, bis dahin hast Du von einer möglichen Reparatur dieser Art noch nicht mal eine Ahnung gehabt.
Die Schadensbeschreibung: ""Kotflügel vorne rechts ausgebeult und Lackiert, Stoßstange bei Lackiert"
Und Du fragst nun nach 11 Monaten, was da "rauszuholen" ist?
Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber mit den obigen Daten wird es schwer, hier ein zuverlässiges Ergebnis zu erarbeiten.
Bisherige Kommentare kann man auch in der "Glas-Google" nachlesen.
Wenn ich Dir einen guten Rat geben darf:
Bei vorhandener Rechtschutzversicherung würde ich einen Anwalt konsultieren und mich bequem zurücklehnen.
Wenigstens der verdient dann etwas in dieser Angelegenheit, egal wie das ausgeht.
Alles andere wird Dich mehr Zeit (und womöglich auch Geld) kosten, als unterm Strich bei rauskommt.
Bei einem Gespräch mit einem GF eines Autohauses nur mit dem Argument "gütlich einigen" selbigem 2-3 k€ aus den Rippen zu leiern halte ich eher als den berühmten Scherz, der datumstechnisch 5 Tage zu spät kommt.
Ist wie mit Krankheiten.
Wenns gleichermaßen weh tut, muss es noch lange nicht dieselbe Ursache haben.
Sonst könnten wir uns die ganzen Ärzte sparen und die Rezepte aus Google runterladen.
Ein Kratzer muss ja auch Lackiert werden....
Zitat:
@monstermolt schrieb am 05. Apr. 2018 um 21:52:36 Uhr:
Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien.
Das mag ja sein bei einem Wagen wo fünf Jahre alt ist und 50 Tkm auf der Uhr hat, aber nicht bei knapp zwei Jahren und 7Tkm.
Und das mit dem Unfall Wagen ist mir auch klar, es geht mir um das Vertrauen zum AH und die Täuschung, hätte ich von der Ausbesserung gewusst hätte ich ihn nicht gekauft.
Und zudem war ich vor ca fünf Monaten in einer Lackier Werkstatt um einen kleinen Steinschlag auf der Motor Haube richten zu lassen, da wurde ich schon darauf angesprochen ob das Auto schonmal Lackiert wurde, hatte nur noch keine History (die bekommt man normalerweise nicht).
Sollte ich das Auto verkaufen und als Interessent kommt einer der das gleich sieht, hab ich die A.... Karte was die Preisverhandlung angeht.
Ähnliche Themen
Zitat:
@monstermolt schrieb am 5. April 2018 um 22:11:59 Uhr:
Ein Kratzer muss ja auch Lackiert werden....
..per Smart Repair, richtig
:-)
Ein Gebrauchtwagen ist ein Gebrauchtwagen...Und das ist er bei 2j und 7Tkm definitiv.
Ich kann voll und ganz dem Ärger nachvollziehen.
Ändert aber nichts dran.
Probieren kannst du es natürlich.
Zitat:
@stevia schrieb am 5. April 2018 um 22:18:38 Uhr:
Zitat:
@monstermolt schrieb am 5. April 2018 um 22:11:59 Uhr:
Ein Kratzer muss ja auch Lackiert werden......per Smart Repair, richtig
:-)
Steht wo, das ein Kratzer so ausgebessert werden muss.
Für ein Kratzer mit Beule zB von einem Einkaufswagen, ist das ein normaler Reparaturverlauf und ein Bagatellschaden.
Schon 100 Fach erlebt.
Zitat:
@monstermolt schrieb am 5. April 2018 um 22:25:35 Uhr:
Zitat:
@stevia schrieb am 5. April 2018 um 22:18:38 Uhr:
..per Smart Repair, richtig
:-)Steht wo?
Für ein Kratzer mit Beule zB von einem Einkaufswagen, ist das ein normaler Reparatur Verlauf und ein Bagatellschaden.
Schon 100 Fach erlebt.
Deiner Meinung nach muss der jetzige Besitzer beim Verkauf also den Schaden (der ja kein Schaden ist), einem Käufer dann ja nicht mitteilen (weil Bagatellschaden)......
Genau so ist es auch.
Muss natürlich jeder selber wissen.
Zitat:
@monstermolt schrieb am 5. April 2018 um 22:30:37 Uhr:
Muss natürlich jeder selber wissen.
....warum wenn es gesetzlich so sein sollte wie Du sagst, muss er nicht!
Zitat:
@stevia schrieb am 5. April 2018 um 22:39:08 Uhr:
Zitat:
@monstermolt schrieb am 5. April 2018 um 22:30:37 Uhr:
Muss natürlich jeder selber wissen.
....warum wenn es gesetzlich so sein sollte wie Du sagst, muss er nicht!
Ich hab auch nicht geschrieben das er muss, er kann.
Das ist ein Widerspruch in der Argumentation
Wo ist da ein wiederspruch?
Hier nochmal ein kleiner Auszug von https://autoverwertung-blechmann.de/.../
Was ist ein Unfallwagen?
Zunächst einmal muss man wissen, was ein Unfallwagen eigentlich ist. Per Definition ist nämlich jedes Fahrzeug, das durch einen Unfall Schäden davongetragen hat, ein Unfallwagen. Letztendlich kommt es aber auf den Schaden selbst an: Ist es lediglich eine kleine unschöne Schramme, die mühelos mit etwas Lack ausgebessert werden kann, ist das Kfz also kein Unfallwagen, dessen Wert nach dieser Reparatur gemindert wird. Es handelt sich hierbei nämlich um einen sogenannten Bagatellschaden und nach gängiger Rechtssprechung sind diese nicht offenbarungspflichtig.
Möchten Sie Ihr Auto später verkaufen, so ist es weder nötig, die Beseitigung des Lackschadens zu erwähnen, noch es als Unfallwagen zu deklarieren. Nach einem Unfall ausgetauschte Außenspiegel oder Glasscheiben fallen jedoch nicht mehr in die Kategorie der Bagatellschäden und sind offenbarungspflichtig. Das heißt: Sie müssen dem Käufer Ihres Fahrzeugs diese Reparaturen mitteilen und sie idealerweise im Kaufvertrag festhalten, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Edit
Der Themenstarter kann es wie gesagt natürlich probieren, Ich drück ihm die Daumen, dass er sich mit dem Autohaus einigen kann.
Autokauf: Was ist arglistige Täuschung?
Grundsätzlich ist mit dem Begriff der Arglist zunächst eine vorsätzliche Handlung gemeint. Wie lässt sich nun aber die arglistige Täuschung beim Autokauf genau definieren? Allgemein lässt sich sagen, dass immer dann von einer Täuschung gesprochen werden kann, wenn wahre Tatsachen vertuscht oder falsche Informationen weitergegeben werden. Der Verkäufer handelt also aus dem Bewusstsein heraus, dass sein Tun die Kaufentscheidung des Interessenten positiv beeinflusst.
Der Verkäufer muss sowohl auf Ihre Fragen wahrheitsgemäß antworten als auch selbstständig auf einen wichtigen Mangel am Gebrauchtwagen hinweisen. Unter anderem muss er Sie über die folgenden Tatsachen aufklären:
Der Gebrauchtwagen hat einen Unfallschaden.
Das Fahrzeug wurde von einem Zwischenhändler gekauft.
Wurde das Fahrzeug im Vorhinein nicht auf Unfallschäden untersucht, muss ein gewerblicher Verkäufer Sie darauf hinweisen.
Auch ein manipulierter Tacho kann ein Grund sein.
Zitat:
@monstermolt schrieb am 05. Apr. 2018 um 21:42:24 Uhr:
Das ist ein Bagatellschaden und ist nicht offenbarungspflichtig. Somit kein Unfallwagen, der Wert ist nach der Reparatur nicht gemindert.
Ein Auszug aus deinem verlinkten Artikel vom Autoverwerter, und genau das Wort "Unfall Frei" steht in meinem Kaufvertrag. Und hier muß unterschieden werden zwischen "Unfall Wagen Und Unfall frei"
Fazit:
Nicht jeder Unfall beziehungsweise Unfallschaden macht aus einem Pkw automatisch einen Unfallwagen. Unfallfrei ist das Auto dann meist jedoch nicht mehr. Lediglich Fahrzeuge, die bislang keinerlei Unfallschäden davongetragen haben, können wirklich als unfallfrei bezeichnet werden. Das heißt im Umkehrschluss: Bei allen Schäden, die durch äußere Einwirkung im Rahmen eines Unfalls entstanden sind und über minimale kosmetische Makel hinausgehen, handelt es sich um Unfallschäden und das Fahrzeug muss beim Verkauf zwingend als “Unfallwagen” deklariert werden.
Dazu ist es nicht erst nötig, dass Ihnen der Hintermann mit voller Wucht ins Fahrzeugheck kracht oder dass Sie mit Wild zusammenstoßen und ein typischer Wildschaden entsteht. Auch vermeintlich kleine Parkrempler können dafür sorgen, dass das Prädikat “unfallfrei” nicht mehr gilt. Seien Sie also nicht nur vorsichtig mit dem Begriff, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen nach einem Unfall privat verkaufen, sondern verschweigen Sie keinesfalls einen echten Unfallschaden – auch wenn das die Verkaufschancen und den erzielbaren Preis auf dem Privatmarkt merklich eintrübt. Das merken Sie vor allem dann, wenn das Fahrzeug bereits eine gewisse Laufleistung hinter sich oder bereits einige Jahre auf dem Buckel hat. Je nach Ausprägung des Schadens lohnt eine Reparatur in der Regel nicht, da die Schadenssumme höher ist, als der Wiederbeschaffungswert.
Unfallautos sind nie echte Verkaufsschlager, wenn sie sich an private Käufer oder an Autohäuser wenden. Das leuchtet ein, denn letztere bedienen eine völlig andere Zielgruppe und die Käufer erwarten für ihr Geld ein intaktes, sofort fahrbereites Fahrzeug. Ein spezialisierter Autoankauf ist dagegen eine interessante Alternative – vor allem dann, wenn der Unfallwagen nicht einmal mehr straßenverkehrstauglich ist und eigentlich ein Fall für die Schrottpresse wäre. Der VerkaufIhres Unfallwagens zum Restwert an einen solchen Autoankauf läuft in der Regel völlig unkompliziert und schnell ab. Tipp: Fragen Sie unverbindlich nach einem Angebot über den Restwert Ihres Fahrzeugs. In der Regel erhalten Sie trotz aller Schäden und Mängel noch einen fairen Preis und bares Geld für Ihr Auto.