VW-Aktion Junge Fahrer - F. mit 17 über 15 Monate?
Hallo.
Wie einigen von euch sicherlich bekannt ist, bietet VW Führerscheinneuligen einige tolle Konditionen an. Die wichtigste stellt wohl der 1.000 € Nachlass dar.
Um in den Genuss dieser Aktion zu kommen, darf man max. 15 Monate im Besitz eines Führerscheins (B) sein, womit wir auch schon bei meinem Problem wären.
Meinen Führerschein zum alleine fahren habe ich im Dezember 07 abgeholt, als ich 18 geworden bin. Theoretisch hätte ich also noch genügend Zeit, die Aktion in Anspruch zu nehmen. Jedoch bin ich auch Teilnehmer beim neuen Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren). Daher war ich bereits im Januar 07 berechtigt, ein Auto zu manövrieren und dieses Datum wurde auch auf meinem "richtigen" Führerschein eingetragen. Demnach bin ich eigentl. schon weit über den Aktionszeitraum hinweg...
Leider ist mir nicht bekannt, wie sich VW in diesem Fall verhält, da m.W. der Führerschein mit 17 ja erst nach der Einführung der Jungen-Fahrer Aktion eingeführt wurde.
Klar, ich hätte bereits mit 17 einen Kaufvertrag abschließen können, jedoch nicht ohne die Hilfe meiner Eltern. Auch mit der Zulassung bin ich mir nicht sicher, ob das mit 17 bereits möglich wäre (Voraussetzung, damit man die Gutschrift erhält).
Meiner Erachtens würde es doch (für VW) recht wenig Sinn machen, den Beginn des Zeitraums im Jan 07 anzusetzen, weil sich doch die allerwenigsten ein eigenes Auto kaufen werden, wenn sie nicht alleine damit fahren dürfen. Insofern wäre ein zusätzliches Auto eher zwecklos, da durch den zusätzlichen Fahrer in der Famile unterm Strich zur selben Zeit nicht mehr PKWs genutzt werden können.
Habe vor, Anfang nächstes Jahr bei meinem Händler nachzufragen, jedoch bezweifle ich, dass dieser mir eine korrekte Auskunft für diesen Fall geben kann.
Eure Meinung diesbezüglich würde mich interessieren, seht ihr überhaupt eine Chance, diese Aktion nutzen zu können, lohnt es sich, beharlich zu sein oder stehen die Chancen eher schlecht? Werde euch natürlich auch informieren, welche Antwort ich vom Händler erhalten habe.
Freue mich über jede Antwort
31 Antworten
Das ist großer Quatsch! Es ist nicht relevant in welcher Fahrschule oder Fahrschulwagen man gelernt hat. Grundsätzliches zum Junge Fahrer Programm:
Nimmt jemand am begleiteten Fahren mit 17 teil, so ist es möglich die 1000 € zu bekommen.
Die Bestellung muss in dem Falle aber auf einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Da nicht geschäftsfähig!
Die Zulassung dann aber auf den Jungen Fahrer.
Die 1000 € müssen immer separat ausgewiesen werden, Sind diese nicht aus dem Vertrag ersichtlich hat der nette VW Verkäufer die Möglichkeit diese unter " besondere Vereinbarungen" aufzuführen.
Der Junge Fahrer kann die 1000 € in Anspruch nehmen, wenn er nicht länger als 24 Monate im Besitz des Führerscheins ist. Die Frist beginnt mit dem 18. Lebensjahr!
Benötigte Unterlagen : Junge Fahrer 1000 € Prämienanforderungsformular (keine Kopie da nummeriert)
Bei Bestellung unter 18: Zusatzformular bei Bestellung unter 18
Gutschrift über 1000 € mit schriftlicher Bestätigung über den Erhalt der 1000 €
Führerscheinkopie
So und nun ab zum VW Partner und bestellen 😁
Zitat:
Original geschrieben von flo speedy
also die Frist ist nicht 15 Monate ( die war es mal), sondern JETZT 24 Monate.
Jedoch muss man in einem VW Fahrshcule gemacht haben, aber ich weiß nicht ob die da richtig drauf schauen? Weil ich will das jetzt auch machen, habe jedoch Fahrschule in einem BMW gemacht 🙁
Toll, nur auf diese Info haben alle 1½ Jahre gewartet und werden jetzt sicherlich umgehend bestellen. 🙄