VW-Aktion Junge Fahrer - F. mit 17 über 15 Monate?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo.

Wie einigen von euch sicherlich bekannt ist, bietet VW Führerscheinneuligen einige tolle Konditionen an. Die wichtigste stellt wohl der 1.000 € Nachlass dar.
Um in den Genuss dieser Aktion zu kommen, darf man max. 15 Monate im Besitz eines Führerscheins (B) sein, womit wir auch schon bei meinem Problem wären.

Meinen Führerschein zum alleine fahren habe ich im Dezember 07 abgeholt, als ich 18 geworden bin. Theoretisch hätte ich also noch genügend Zeit, die Aktion in Anspruch zu nehmen. Jedoch bin ich auch Teilnehmer beim neuen Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren). Daher war ich bereits im Januar 07 berechtigt, ein Auto zu manövrieren und dieses Datum wurde auch auf meinem "richtigen" Führerschein eingetragen. Demnach bin ich eigentl. schon weit über den Aktionszeitraum hinweg...

Leider ist mir nicht bekannt, wie sich VW in diesem Fall verhält, da m.W. der Führerschein mit 17 ja erst nach der Einführung der Jungen-Fahrer Aktion eingeführt wurde.

Klar, ich hätte bereits mit 17 einen Kaufvertrag abschließen können, jedoch nicht ohne die Hilfe meiner Eltern. Auch mit der Zulassung bin ich mir nicht sicher, ob das mit 17 bereits möglich wäre (Voraussetzung, damit man die Gutschrift erhält).
Meiner Erachtens würde es doch (für VW) recht wenig Sinn machen, den Beginn des Zeitraums im Jan 07 anzusetzen, weil sich doch die allerwenigsten ein eigenes Auto kaufen werden, wenn sie nicht alleine damit fahren dürfen. Insofern wäre ein zusätzliches Auto eher zwecklos, da durch den zusätzlichen Fahrer in der Famile unterm Strich zur selben Zeit nicht mehr PKWs genutzt werden können.

Habe vor, Anfang nächstes Jahr bei meinem Händler nachzufragen, jedoch bezweifle ich, dass dieser mir eine korrekte Auskunft für diesen Fall geben kann.

Eure Meinung diesbezüglich würde mich interessieren, seht ihr überhaupt eine Chance, diese Aktion nutzen zu können, lohnt es sich, beharlich zu sein oder stehen die Chancen eher schlecht? Werde euch natürlich auch informieren, welche Antwort ich vom Händler erhalten habe.

Freue mich über jede Antwort

31 Antworten

Zuerst möchte ich msoal und ICeYmx vielmals für die Informationen danken. 🙂🙂

Leider kann ich (noch) keine eigenen Erfahrungswerte schreiben. Habe zwar wie angekündigt mit dem Händler Kontakt aufgenommen, der sich dann bei VW erkundigen wollte. Leider ist sein versprochener Rückruf noch nicht gekommen. Entweder war die Antwort Seitens VW negativ oder ihm liegt nicht viel daran, einen neuen Kunden zu erhalten...

Werde ihm die Woche nochmal auf die Füße treten und dabei schaun, was für ein Rabatt noch möglich wäre.
Habe bereits ebenfalls Kontakt mit einem Internetanbieter aufgenommen, dessen Antwort hoffentlich bald eintreffen sollte.

Wie versprochen werde ich dann die Antworten hier veröffentlichen. Den Brief von msoal hab ich als Sicherheit auch mal ausgedruckt. Mal schauen, was er dazu sagt, falls er meint es wäre nicht möglich.

Viele Grüße,
Bernhard

Hi.

War heute beim 🙂. Der hatte doch glatt vergessen sich zu erkundigen, hat dann aber nach ein paar Minuten Recherche doch selbständig die genannten Infos gefunden.

Scheint also wirklich erst ab dem 18. Lebensjahr bzw. Geburtstag zu zählen. Allerdings sei das ganze nicht mit der Umweltprämie Plus von VW kombinierbar.

Vom Internetvermittler habe ich mittlerweile auch eine Antwort erhalten. Laut ihm sei die die Kombination Junge-Fahrer Aktion + Umweltprämie Plus nur möglich, wenn das alte Auto mind. ein Jahr auf den Führerscheinneuling zugelassen war. (Also nur eine indirekte Antwort)

Da ich mich derzeit eh ein wenig über meinen Händler ärgere werd ich mich wohl auch noch in anderen Autohäusern umhören, mal schaun was die dazu sagen.

Grüße, Bernhard

kann man die umweltprämie plus mit dem führerscheinrabatt kombinieren?

Zitat:

Original geschrieben von lilganxta


kann man die umweltprämie plus mit dem führerscheinrabatt kombinieren?

Laut meinem 🙂 nein. Nach dem Internetvermittler nur, wenn das Altauto auf den Führerscheinneuling zugelassen war und der neue natürlich wieder auf ihn zugelassen wird.

Alle Angaben ohne Gewähr 😉

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@bernhard

Also kann man jetzt sagen, 18 Jahre +15 Monate?
Bisher war laut meinem VW Händler folgendes richtig: Tag der Austellung des Führerscheins(auch mit 17) +15 Monate

Kombinierbar ist es mit der Umweltprämie plus sicherlich nicht, ist ja auch so mit der Inzahlungsprämie usw. das gleiche.

Zitat:

Original geschrieben von chris2502


@bernhard

Also kann man jetzt sagen, 18 Jahre +15 Monate?
Bisher war laut meinem VW Händler folgendes richtig: Tag der Austellung des Führerscheins(auch mit 17) +15 Monate

Kombinierbar ist es mit der Umweltprämie plus sicherlich nicht, ist ja auch so mit der Inzahlungsprämie usw. das gleiche.

Jep, genau so ist es 🙂

Führerschein mit 17: Ab 18 Jahre + 15 Monate
Ansonsten: Tag der Erhalt des Führerscheins + 15 Monate

(Frag mich gerade an der Stelle, wie das wohl für die Gehandhabt wird, die schon mit 17 alleine den Weg zur Arbeits-/Lehrstelle antreten dürfen. Spielt aber für mich derzeit keine Rolle 😉 )

Nach ein paar Minuten suchen hat mein 🙂 selbständig genau den gleichen Text gefunden, wie er schon von msoal hier veröffentlicht wurde. Sollten deine Händler auch schaffen, wenn sie sich ein wenig anstrengen. (Ansonsten geb denen mal die Nummer "VW-2009/01-033664", mit der sollten sie auf alle Fälle was anfangen können.

Schönen Abend noch.

@bernhard

Danke. Da sieht man mal wieder wie sich so manch ein VW Verkäufer auskennt.

1000 EURO sind halt im Vergleich zur Abwrackprämie auch nicht die Welt.

Hallo Leute,
so nun endlich die Antwort von VW:

VW-2009/01-033664
"Junge Fahrer" -Programm

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung. Wir bedanken uns fuer Ihre Aufmerksamkeit!

Tatsaechlich muss die Definition lauten, dass die Frist zur Praemienberechtigung mit Erlangung des vollendeten 17. Lebensjahres
beginnt.

Wir haben diesen Definitionsfehler dank Ihrer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen und an die entsprechende Abteilung zur
Korrektur weitergegeben.

Autokauf ist Vertrauenssache - und damit eine Angelegenheit von Mensch zu Mensch. Vor dieser Entscheidung wuenschen Sie sich
sicher eine umfassende Beratung? Ihr Volkswagen Partner wird Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sollten Sie noch keinen betreuenden Volkswagen Haendler haben, sind wir Ihnen gerne bei der Suche behilflich. Eine kurze E-Mail
oder ein Anruf genuegt und wir werden umgehend fuer Sie taetig.

Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen
Ihr Volkswagen Dialog Center

Also wie Bernhard schon berichtet hat. Finde ich gut so etwas. Da ein 18,5 Jähriger wirklich nicht das Geld für einen Neuwagen hat.

Kann ich diese Aktion auch nutzen, wenn ich noch nicht Führerschein Besitzer bin ? Werde meinen Führerschein im August machen. Gibt es die Möglichkeit den Führerschin dann nachzureichen ???

Vielen Dank im voraus

Zitat:

Original geschrieben von Usakli64


Kann ich diese Aktion auch nutzen, wenn ich noch nicht Führerschein Besitzer bin ? Werde meinen Führerschein im August machen. Gibt es die Möglichkeit den Führerschin dann nachzureichen ???

Vielen Dank im voraus

Diese Frage stelle ich mir aktuell auch. Meine praktische Prüfung wird vermutlich zwischen 11 und 16. April stattfinden. Den 1000-Euro-Junge-Fahrer-Rabatt möchte ich allerdings bereits jetzt nutzen, da eine Lieferzeit von über 3 Monaten besteht. Kann ich also den "Junge Fahrer"-Bonus trotzdem nutzen?

also die Frist ist nicht 15 Monate ( die war es mal), sondern JETZT 24 Monate.
Jedoch muss man in einem VW Fahrshcule gemacht haben, aber ich weiß nicht ob die da richtig drauf schauen? Weil ich will das jetzt auch machen, habe jedoch Fahrschule in einem BMW gemacht 🙁

Ich habe mit der Hotline in Wolfsburg telefoniert, weil mein Händler bei diesem Thema auch nicht auf dem laufenden war. Seit 01.01.2010 gilt: Frist ist 24 Monate, Stichtag ist Bestelldatum (und nicht Zulassung), mit Erhalt des Führerscheins beginnt die Frist zu laufen, wurde die Fahrprüfung mit 17 gemacht dann beginnt die Frist erst mit dem 18. Geburtstag.

Mittlerweile wurde die Aktion doch auf 24 Monate verlängert.

Ich habe mir das ganze jetzt so gedacht:

Auto bei APL (http://www.price-optimizer.de/) bestellen
und angeben das man Führerschein-Neuling ist(was man eigentlich net ist)
Freundin hat aber erst seit 5 Monaten den Lappen also müsste das doch gehen.

Auf APL steht folgende Bedingung:
Können wir für Sie die VW-Prämie in Höhe von € 1.000 einrechnen? (Bestellung bis 28.12.2010 über einen Führerscheinneuling, der maximal 24 Monate im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, und Zulassung auf diesen für mindestens einen Tag?)

Meine Freundin ist auch auf den Wagen ihrer Eltern zugelassen.

Das mit dem Vorbesitzer finde ich auch nicht so gravierend, weil das ja nur fürn Tag ist oder so.

Aber eigentlich könnte man das ganze doch so machen oder?
Die 1.000 € wären schon echt klasse.

Was kommt den im Endeffekt bei Zulassung umschreiben etc. pp. an Kosten auf mich zu?
Lohnt sich das ganze noch?

Lohnt sich noch, 1000€ sind 1000€.

Geht auch nur um den Führerscheinerwerb und nciht wie hier in der Vergangenheit immer mit dem 18. Lebensjahr.

Da Deine Freundin lediglich Deine Freundin und nicht Deine Ehefrau ist, ist das mit derm Ummeldung nach einem Tag nicht ganz unsinnig.
Alternativ lässt den Wagen auf Ihren Namen stehen und packst den Fahrzeugbrief gut weg 😉
Wenn einer mehr im schein drinsteht, auch wenns nur für einen Tag ist, ist dennoch ein Vorbesitzer mehr beim Wiederverkauf vorhanden.
Bedenken solltest Du, dass einige KFZ-Versicherungen den Preis nach oben drehen, wenn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht dieselbe Person sind

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