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VW 2500€ Sonderprämie Bedingungen "schwarz auf weiss" gesucht

Themenstarteram 23. Juli 2009 um 15:36

Hi,

da ich widersprüchliche Aussagen bez der VW Sonderprämie gehört habe, wäre ich über die genauen Bedingungen in Schriftform dankbar - hat jemand einen Link?

Mein Golf IV gekauft und zugelassen auf mich seit 28.12.00 soll Ende des Jahres in die Presse. Lt Bafa kann er ab dem 29.12.2009 bis 30.06.2010 verwertet werden

Einen Nachfolger = Golf VI habe ich Ende Mai über Price Optimizer (= 15,84 % Rabatt) bereits bestellt und als unverb. Liefertermin (von VW Händler Autowelt König) Anfang Nov 2009 erhalten. Bafa-Prämie habe ich online reserviert.

Jetzt sagte mir mein Händler das zwischen Kauf und Verschrottung nicht mehr als einen Monat liegen "sollte" und das der Verschrottungsnachweis bis 30.12.2009 beim Händler postalisch vorliegen muss. Hätte also, wenn ich meinen Golf IV am 29.12.09 verschrotte, einen Tag Zeit die Unterlagen beim Händler per Kurier einzureichen.

Die VW Hotline sagt mir das das Altfahrzeug bis zum 30.06.2010 verschrottet werden kann und es auch keine Bestimmung seitens VW gibt das zwischen Kauf und Zulassung des Neufahrzeugs und der Verschrottung des Altfahrzeugs nur ein Monat liegen darf.

Auf der anderen Seite liegt lt. VW die Zuteilung der Sonderprämie bei den "teilnehmenden" Händlern

Bin ein wenig durcheinander - Was stimmt jetzt ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von darkfrire

... er meinte "QUATSCH, schuldigung. die zahlung der prämie geht wie die awp bis zum 30.6.2010

Richtig. Wieso sollte VW so ein Angebot machen, alle stürzen sich drauf, dann macht VW den Sack zu und die Kunden schauen doof aus der Wäsche, weil sie leer ausgehen. So ein Quatsch!!! Es ist so wie es Dein Händler sagte... Cool bleiben. ;)

Kann ja verstehen, dass einige haarscharf mit den Prämien rechnen, was total okay ist, aber hier den totalen Panikpavian zu mimen muss nicht sein... :rolleyes:

 

@Pechvogelgolf: Ich hoffe, dass Dein Username nicht Programm für Dich wird. Ich glaube aber, dass Du Glück haben wirst... ;)

In den FAQ auf www.bafa.de findest Du alle Details. Ich denke Du bekommst die Prämie. Sicherheitshalber schreibe doch einfach ne Email an das BAFA...

 

@Progi: NEIN! Verschrottung und Neuzulassung bis 30.06.2010, Erwerb (= Kauf/Bestellung/Leasingvertrag) bis 31.12.2009. Es hat sich zum 01.07.09 einiges geändert..!

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Ganz einfach: wenn dein Wagen die Bedingungen der staatlichen UWP erfüllt, dann werden von der VW Rechnung, die 2500 VW Prämie abgezogen. D.h. du bezahlst bei Übergabe 2500 Euro weniger als auf der Rechnung steht. Der Händler schreibt dann per Hand, dass die 2500 Euronen der VW Prämie gewährt wurden. So wars bei mir.

Mir ist jedoch nicht ganz klar, was dich genau verunsichert.

am 23. Juli 2009 um 15:55

HAllo das ist eine gute frage die mich auch interesiert!

habe mir einen gtd bestellt und mein alter golf soll verschrottet werden vw autohaus räumt mir eine dauer von 2 wochen ein für die verschrottung ab dem tag der zulassung des neuen golfs! motor ausbaun und ausschlachten damit ich alle teile verkaufen kann sollte aber in zwei wochen machbar sein:D bringt noch mal 1000 euro der tdi motor!

Zitat:

Original geschrieben von Pechvogelgolf

HAllo das ist eine gute frage die mich auch interesiert!

habe mir einen gtd bestellt und mein alter golf soll verschrottet werden vw autohaus räumt mir eine dauer von 2 wochen ein für die verschrottung ab dem tag der zulassung des neuen golfs! motor ausbaun und ausschlachten damit ich alle teile verkaufen kann sollte aber in zwei wochen machbar sein:D bringt noch mal 1000 euro der tdi motor!

geht das wirklich das man quasi nur die nackte karosse zum verwerter bringt und der die einstampft? und ich den rest verkaufen kann ?

kann man das irgenwo nachlesen ?

am 23. Juli 2009 um 16:32

na sicher geht das es geht ja nicht um die teile die nicht mehr auf die straße dürfen es geht um die karosse! wenn ich die karosse verschrotten lasse bezahle ich normale verschrottungskosten 150 ca alle autoverwerter die alte autos abwracken verkaufen ja auch die teile! dem verschrotter ist es egal ob mit oder ohne teil die karosse geliefert wird es giebt ein und den selben verschrottungsnachweis egal ob ganzes auto mit teilen oder nur die rohkarosse! mfg und das ist sicher und kein wenn und aber!!! lg

am 23. Juli 2009 um 16:33

bei meinem vw händler stehen genügend autos zum verschrotten und bei vielen ist alles ausgebaut lichter motor blechteile! mfg

Ich verstehe Deine Verwirrung, das Procedere ist ja auch nicht ganz einfach...

Zitat:

da ich widersprüchliche Aussagen bez der VW Sonderprämie gehört habe, wäre ich über die genauen Bedingungen in Schriftform dankbar - hat jemand einen Link?

Siehe Dateianhang... (Dokument von VW von 01/2009)

Zitat:

Mein Golf IV gekauft und zugelassen auf mich seit 28.12.00 soll Ende des Jahres in die Presse. Lt Bafa kann er ab dem 29.12.2009 bis 30.06.2010 verwertet werden

Korrekt, das stimmt so. Nur der Erwerb (Bestellung/Leasingvertrag) mußt bis zum 31.12.2009 getätigt sein.

Zitat:

Einen Nachfolger = Golf VI habe ich Ende Mai über Price Optimizer (= 15,84 % Rabatt) bereits bestellt und als unverb. Liefertermin (von VW Händler Autowelt König) Anfang Nov 2009 erhalten. Bafa-Prämie habe ich online reserviert.

Okay. Wenn Du den Reservierungsbescheid erhalten hast, erst dann tickt die Uhr mit der 9-Monatsfrist bis spätestens 30.06.2010.

Zitat:

Jetzt sagte mir mein Händler das zwischen Kauf und Verschrottung nicht mehr als einen Monat liegen "sollte" und das der Verschrottungsnachweis bis 30.12.2009 beim Händler postalisch vorliegen muss. Hätte also, wenn ich meinen Golf IV am 29.12.09 verschrotte, einen Tag Zeit die Unterlagen beim Händler per Kurier einzureichen.

Frage: Wieso muß der Verschrottungsnachweis zum 30.12.2009 vorliegen? VW erlaubt dem Händler für die Beantragung der VW-UWP eine Frist bis 03/2010, siehe PDF.

Zitat:

Die VW Hotline sagt mir das das Altfahrzeug bis zum 30.06.2010 verschrottet werden kann und es auch keine Bestimmung seitens VW gibt das zwischen Kauf und Zulassung des Neufahrzeugs und der Verschrottung des Altfahrzeugs nur ein Monat liegen darf.

Das habe ich auch so verstanden. Du solltest das mit Deinem Händler verhackstücken...

Zitat:

Auf der anderen Seite liegt lt. VW die Zuteilung der Sonderprämie bei den "teilnehmenden" Händlern

Bin ein wenig durcheinander - Was stimmt jetzt ??

Was ist da jetzt Dein Problem..? Wieso solltest Du die Prämie nicht erhalten, wenn Du die Richtlinie zur staatl. Abwrackprämie erfüllst?

Hier ist noch ein Video des BAFA: http://www.bafa.de/.../index.html

am 23. Juli 2009 um 17:29

Auf Grund dieser ausführlichen Schilderung meines Thrapeuten my.golf und dessen Empfehlung Threads zu closen --> erledigt:D

Zitat:

Original geschrieben von surversilver

Auf Grund dieser ausführlichen Schilderung meines Thrapeuten my.golf und dessen Empfehlung Threads zu closen --> erledigt:D

Hey Silver! Lass die anderen doch auch mal etwas sagen... ;)

Hätte nicht gedacht, dass die Therapie bei Dir so gut anschlägt... :D:D:D

Zu welcher Auslieferungswoche ist das Fahrzeug denn bestellt? Die VW-UWP wird nämlich nur bis Wunschwoche 44/2009 gewährt...

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder

Zu welcher Auslieferungswoche ist das Fahrzeug denn bestellt? Die VW-UWP wird nämlich nur bis Wunschwoche 44/2009 gewährt...

wie soll ich das verstehen?

wenn ich den wagen nicht bis woche 44 habe bekomme ich keine vw prämie ?

Zitat:

Original geschrieben von aida_lover

Mein Golf IV gekauft und zugelassen auf mich seit 28.12.00 soll Ende des Jahres in die Presse. Lt Bafa kann er ab dem 29.12.2009 bis 30.06.2010 verwertet werden...

Schau Dir mal Punkt 5 an:

5. Prämienberechtigung

- Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter/in und der Person, auf die das Neufahrzeug

zugelassen wird ist zwingend erforderlich

- Das Altfahrzeug muss folgende Kriterien erfüllen (entsprechende Nachweise sind vorzulegen)

o Erstzulassung vor dem 14.01.2000

o mindestens ein Jahr Zulassung auf den Privatkunden vor Stilllegung

o Verschrottung durch zertifizierten Verwerter im Zeitraum 14.1.2009 – 31.12.2009

 

Ich würde sagen, entweder Fehler im PDF oder sieht schlecht für Dich aus. Den Wert des Golfes hast Du schon mal bestimmt oder?

Zitat:

Original geschrieben von darkfrire

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder

Zu welcher Auslieferungswoche ist das Fahrzeug denn bestellt? Die VW-UWP wird nämlich nur bis Wunschwoche 44/2009 gewährt...

wie soll ich das verstehen?

wenn ich den wagen nicht bis woche 44 habe bekomme ich keine vw prämie ?

Wenn der gewünschte Liefertermin nach der KW44 liegt, gibts keine UWP.

Liegt die Auslieferungswoche vorher und VW kann erst später liefern, gibts die UWP.

am 23. Juli 2009 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder

Zitat:

Original geschrieben von darkfrire

 

wie soll ich das verstehen?

wenn ich den wagen nicht bis woche 44 habe bekomme ich keine vw prämie ?

Wenn der gewünschte Liefertermin nach der KW44 liegt, gibts keine UWP.

[...]

Das ist so nicht richtig. Wird das Fahrzeug bis zum 30.06.2010 zugelassen, besteht auch "Anspruch" auf die Umweltprämie.

Grüßle

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder

Wenn der gewünschte Liefertermin nach der KW44 liegt, gibts keine UWP.

Liegt die Auslieferungswoche vorher und VW kann erst später liefern, gibts die UWP.

Ich weiß nicht, wo Du dieses Ammenmärchen aufgeschnappt hast. Diese falsche Info geistert hier öfter durch das Forum. Es stimmt nicht!

Die VW-UWP wird bei Neuwagenbestellungen bis einschließlich 31.08.2009 von VW vergütet! Danach nicht mehr. Alles Details in o.g. PDF.

Für die staatl. UWP muß der Kauf/Bestellung/Leasingvertrag bis 31.12.2009 abgeschlossen sein. Das Abwracken und die Neuzulassung kann bis 30.06.2010 geschehen...

 

@aida_lover: es.ef bemerkt ganz richtig, Du solltest nochmal nachhaken. Bei Deinen Vorraussetzungen könnte Dir VW die VW-UWP verweigern. Es sei denn, Dein Händler deichselt etwas für Dich... ;)

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