Vorsicht! Neuer ( fast unsichtbarer) Typ Radarfalle!
Seit kurzem werden auf der BAB und B eine neue, fiese Art Abzocke installiert:
Die unsichtbare Radarfalle in der Leitplanke integriert!!!
Da gibt es kein Entkommen... 🙁
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von matte78
Aber Euch scheint das Autofahren noch nicht teuer genug zu sein.
Gerade dieser Kostenblock läßt sich nahezu auf null drücken nur durch Einsatz der grauen Substanz zwischen Deinen Ohren. Beschweren darf man sich jedenfalls nicht. Sieh es sportlich!
Hier ist die B30 erst auf Tempo 120 begrenzt worden, als neulich eine Mutter mit zwei kleinen Kindern ums Leben gekommen ist.
Warum ? Weil ein hirnloser Raser meinte, er könne die Strecke mit 200 nehmen, nur weil sie vierspurig ist.
Ich bin auch gegen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, aber da es immer wieder Fahrer gibt, die ihre Fahrkünste überschätzen, bin ich durchaus für engere Kontrollen und Einschränkungen wo es sinnvoll ist.
Zitat:
Original geschrieben von matte78
Ich rede NICHT von den Alleen und Bundesstrassen in Brandenburg, sondern von den BAB wo die Blitzer reihenweise an absolut geraden Streckenabschnitten stehen und nicht an den sinnvolleren Unfallschwerpunkten. Und das ist reine Abzocke,tut mir leid dafür habe ich kein Verständnis! Aber Euch scheint das Autofahren noch nicht teuer genug zu sein.
Dann fährt man eben einfach mal die Geschwindigkeit, die vorgeschrieben ist, was ist denn daran so schwer?
Richtung Stuttgard auf einer dreispurigen AB ohne Standstreifen sind auch nur 130 (oder 120?) aber jeder hält sich auch daran. Festinstallierte Blitzer haben da schon Moos angesetzt, mobile Einsatztruppen sitzen sich den langen Donut-Rücken platt.
Es gibt dafür noch genug offene 'Rennstrecken' wo man dem Porsche mal die Sporen geben kann.
Nichtsdestotrotz könnten viele Blitzer an wirklich sinnvollen Stellen stehen, das würde weitaus mehr helfen als Autofahrer abzukassieren, die auf gerader Strecke 15km/h zu schnell unterwegs sind. Wie schnell hat man bei den heutigen Autos mal diesen Wert aus Unachtsamkeit überschritten?! Das sollten sich die grünen Jungs mal zu Gemüte führen!
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Zitat:
Original geschrieben von matte78
Nichtsdestotrotz könnten viele Blitzer an wirklich sinnvollen Stellen stehen, das würde weitaus mehr helfen als Autofahrer abzukassieren, die auf gerader Strecke 15km/h zu schnell unterwegs sind.
Mal darüber nachgedacht, dass dort ein System dahinterstecken könnte?
Vielleicht will man auch gerade diese Unfallschwerpunkte behalten, aus welchen Gründen auch immer...........
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Hier ist die B30 erst auf Tempo 120 begrenzt worden, als neulich eine Mutter mit zwei kleinen Kindern ums Leben gekommen ist.
Warum ? Weil ein hirnloser Raser meinte, er könne die Strecke mit 200 nehmen, nur weil sie vierspurig ist.
...
Juhu, du hast es erkannt! Weil einige, wenige Mitbürger sich nicht an die eigentlich allgemein bekannten Spielregeln halten wollen oder können, müssen eben ALLE sich an immer schärfere, bald schon ins Kuriose abdriftende neue Spielregeln halten.
Es lebe der Staat, der dem Bürger immer detaillierter aufzeigen muss, was Freiheit im Handeln heute noch bedeutet. Ich warte schon auf den Tag, an dem es dank techn.Fortschritt legal nicht mehr möglich sein wird, die zul.Höchstgeschw. zu überschreiten. Juhu, es lebe der hirnlose Raser (und der weiße Schimmel 😉 ) .... 😁
@j.m.g.
aber wieso gibt es dann strassenkarten, die vor unfallschwerpunkten warnen? mein beifahrer kann mir doch somit auch bescheid geben. der wird dann doch auch nicht einbehalten und verschrottet.
und ob mein navi blitzer nicht anzeigen darf oder doch, bin ich mir immer noch nicht so sicher. habe vor etwas längerer zeit (ca 3/4 jahr) mal gelesen, dass die gesetzgebung da noch nicht wirklich greift und nur geräte verboten sind, die akustisch vor möglichen blitzern warnen.
will mich da jetzt aber auch nicht länger drüber "streiten". solange ich als aufmerksamer autofahrer die möglichkeit habe, einen blitzer zu erkennen, ist die welt in ordnung. schlimm wird es nur, wenn sie die dinger wirklich "unsichtbar" am strassenrand plazieren.
Wieso wirds dann schlimm? Halte Dich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, und Du wirst von diesen bösen Blitzern verschont 😉 So einfach ist das.
Schlimm wird es, wenn Mautbrücken auch die PKW Kennzeichen erfassen und die Durchschnittsgeschwindigkeit Mitteln und bei Überschreiten einer Toleranz den Blauen Brief online nach hause schicken ODER wenn eine vollbesetzte 747 über Berlin auf Verdacht abgeschossen wird, nur weil ein Polit-Krüppel einen feuchten Traum hatte.
Aber NOCH ist man im 'grünen' Bereich, weil es jeden Tag Millionen Menschen gibt, die nicht alles auslöffeln was ihnen vorgesetzt wird und das ist gut so!
Die Navis dürfen vor Gefahrenpunkten warnen! Es darf nicht sagen: "Achtung, Gesdchwindigkeitskontrolle!" Aber es darf sagen: "Achtung!"
Was sagt das aus? Wann ist ein Gefahrenpunkt ein Gefahrenpunkt? Das kann jeder Softwarehersteller selber entscheiden! Wenn anstatt einer Blitze ein Achtungzeichen steht, was soll daran verkehrt sein?!?
Es weist ja nicht Explizit auf eine Blitze hin! Kann ja auch gleichgut ein Punkt sein, wo viel Wildwechsel herrscht, oder Fussgänger, und und und!
Oder sehe ich das falsch?
Das ist ja in manchen Geräten ab Werk schon integriert!
Das ist nicht verboten"
Wenn das Gerät "Achtung!" sagt, warnt es noch lange nicht vo Kontrollgeräten. !!
Denke mal, daß es keinen Sinn macht darüber zu streiten, warum ein Blitzer nun gerade an einer bestimmten Stelle steht. Desweiteren ist es sinnlos darüber zu streiten, ob die Maßnahmen der Rennleitung nur Abzocke oder sinnvoll sind, auch ob sie diesbezüglich Auflagen haben - Kopfgeld 😉
Man sollte sich einfach vor Augen halten, daß eine Geschwindigkeitsübertretung nun mal ein Verstoß gegen geltendes Recht darstellt und man dafür belangt werden kann !
Genauso wie jedem klar sein sollte, daß nur weil man nicht 'erwischt' wurde, die Sache an sich dadurch nicht legitim wird !
ABER was ich nicht verstehe....warum man für das Wissen über den Standort der Blitzer belangt werden kann - nur weil ich weiß wo ein Blitzer steht, bzw. mir das über das Navi anzeigen lasse, sagt das doch noch lange nix über mein Fahrverhalten aus ?!?! Ich kann doch der Schleicher vorm Herrn sein, sobald ich aber mit nem Navi und entsprechenden POI's erwischt werden, unterstellt mir der Gesetzgeber, diese Technik einzusetzen, zum Zwecke des Geschwindigkeitsübertretung -und man geht ja noch weiter: ...mir wird Gefährdung der öffentlichen Sicherheit unterstellt ....?? 😰
Wie schon gesagt, nix gegen geltendes Recht, Raserei muß bestraft werden, aber ich hab ein Problem mit der Rechtsprechung im Bezug auf POI's....warum werd ich für den Blitzer den ich mir übers Navi anzeigen lassen bestraft, aber ein Radiosender mich genau vor diesem Blitzer warnen darf...
...und laßt Euch nicht Blitzdingsen... 😉
Zitat:
schlimm wird es nur, wenn sie die dinger wirklich "unsichtbar" am strassenrand plazieren.
Falsch.
Schlimm wird es nur, wenn sich keiner mehr an die 'Spielregeln' hält und hirnlos durch die Gegend brettert.
Von mir aus können sie die Radarfallen im Boden eingraben und durch Tarnnetze verstecken. Wenn ich da trotzdem reinrumpele, liegt das an mir ganz allein.
Ich hätte ja nicht zu schnell fahren müssen.
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Das ist falsch.
Bitte informiere Dich über die Gesetzeslage. Der Gesetzgeber schreibt mit keinem Wort über Radarwarner. Er schreibt im §23 StVO:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Da gehen aber auch die Meinungen bei den Anwälten auseinander.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht aus meinem Freundeskreis sagt hierzu ganz deutlich, dass ein Navigationssystem nicht in erster Linie dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, sondern die Route die man fahren möchte.
Wenn es sich dann noch um ein Navi handelt, in dem man einige "Unfallschwerpunkte" abgespeichert hat wird hier wohl auch kein Richter entscheiden, dass dieses Gerät dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Anders kann es bei den portablen Geräten sein, auf deren Speicher man alle Starenkästen der Republik ablegen kann. Hier ist dann schon zweifelhaft, wofür das Gerät wirklich gedacht ist.
Auf meinem Navi sind insgesamt vielleicht 30 oder 40 "Unfallschwerpunkte" abgespeichert und hier hat der Anwalt überhaupt keine Bedenken. Zumal diese meist noch einige Meter vor dem Punkt angezeigt werden, auf den Autobahnen sogar meistens auf der Höhe des letzten Parkplatzes vor dem "Unfallschwerpunkt".
Gruß
V2
Zitat:
Original geschrieben von V2-Power
Ein Anwalt für Verkehrsrecht aus meinem Freundeskreis sagt hierzu ganz deutlich, dass ein Navigationssystem nicht in erster Linie dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, sondern die Route die man fahren möchte.
Wenn es sich dann noch um ein Navi handelt, in dem man einige "Unfallschwerpunkte" abgespeichert hat wird hier wohl auch kein Richter entscheiden, dass dieses Gerät dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
Anders kann es bei den portablen Geräten sein, auf deren Speicher man alle Starenkästen der Republik ablegen kann. Hier ist dann schon zweifelhaft, wofür das Gerät wirklich gedacht ist.
Schönen gruß von meiner Freundin (Richterin). Sie wäre mal interessiert wie er zu der Abgrenzung portables Gerät vs. festeingebautes kommt.
Fakt ist: Der Gesetzgeber schreibt allgemein von "technischem Gerät". Alle bisherigen Urteile zum Thema GPS-Radarwarner hatten Bestand. Das inkludiert auch nicht wenige festeingebaute Geräte. Insofern ist es schwer Nachvollziehbar, dass es dazu soviele verschiedene Meinungen geben kann - und ganz ehrlich: Soviele Urteile gibt es dazu auch nicht, weil wo kein Kläger, da kein Richter 😁.
Kleines Fallbeispiel: Autofahrer kommt in Verkehrskontrolle an einem Punkt wo gerne geblitzt wird. Der Beamte bemerkt die Warnung, das Gerät wird sichergestellt. Im Laufe des Verfahrens folgt der Beschuldigte dem Rat Deines Freundes und behauptet es wurden Unfallschwerpunkte gekennzeichnet. Das Gericht wird dem nicht unumwunden folgen sondern einfach die restlichen POIs dieser Gruppe prüfen. Sollten diese auch an typischen Verkehrsüberwachungspunkten platziert sein, ist Schluss mit lustig.
ABER: Wer mit sowas erwischt wird, hat sich schon selten dämlich angestellt. Also keine Panik. Auch ich habe eine präparierte DVD zu Hause liegen.