vorne Runflats Hinten NON-RFT
hat jemand damit erfahrungen.
Darf man das vom Gesetz her.
es geht darum das mir 520€ für 2x 255er Bridgestone RFT doch etwas zu teuer sind
Beste Antwort im Thema
Über das Pro und Contra der RFT-Reifen wurde hier schon in epischer Breite in vielen Beiträgen diskutiert. Letztendlich ist es eher eine Glaubensfrage.
Was Fahrsicherheit und Fahrkomfort angeht, tendiere ich zu der Entweder-Oder-Lösung. So ein Mischmasch (vorne Non-RFT und hinten RFT oder umgekehrt) taugt meiner Ansicht nach gar nichts.
Aber mal was anderes: Wir fahren alle die E9x-Baureihe. Die ist weder vom Anschaffungspreis noch vom Unterhalt her besonders attraktiv. Nur das Styling, die Philosophie "Freude am Fahren", die Fahrsicherheit und das subjektive Fahrgefühl, das Handling, machen alles das wett. Auch die umfangreiche Ausstattung ist teuer zu bezahlen, andererseits hat auch nicht jeder x-beliebige andere Wagen (außer die Premium-Modelle anderer Hersteller) überhaupt die Möglichkeit, so ausgestattet zu sein, weil viele Dinge einfach nicht verfügbar sind für Golf und Co.
Wer sich also auf so eine Automarke wie BMW einlässt, sollte sich auch 2 nicht so ganz preiswerte Reifen leisten können (duck wech).
64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Mal auch konkret gefragt:Wurde schon mal jemand in D!! vom TÜV mit dieser Mischung bemängelt?
Ich wollte letztens auch die abgefahrenen hinteren RFT durch Non RFT ersetzen, habe mich aber nach einem Gespräch mit 3 ( ja, ich bin so) Reifenhändlern umentschieden. Neben dem unterschiedlichen Fahrverhalten wurde jedesmal die TÜV Problematik erwähnt.
Jetzt fahre ich halt noch mal RFT hinten, bis die vorne auch platt sind.
Wer weiß was ... was echtes??
Es ist in Deutschland definitiv nicht erlaubt, weil der Reifenhersteller diese Kombination nicht freigibt und somit nicht verbaut werden darf.
Die fehlende Freigabe und die daraus resultierende TÜV Problematik wurde bei mir auch erwähnt.
Beim Motorrad kenne ich das dann so, daß beim nächsten TÜV die Plakette verweigert wird, wenn man die Freigabestätigung ( entweder vom Reifenhersteller oder vom Fahrzeughersteller) nicht vorlegen kann.
Man kann sich nicht darauf berufen, die im Schein legalisierte Größe zu fahren.
Auch das Argument der nicht mehr existierenden Markenbindung bringt einen nicht weiter.
Es ist jetzt nicht so, daß ich auf Biegen und Brechen eine Mischung aus RFT/Non RFT fahren will. Aber man hört halt immer nur Geschichten ... ich kenne jetzt aber auch keinen, der mit dieser Kombi überhaupt schon mal bei TÜV zur HU war ...
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Hast Du meine Antwort auf Deine Frage nicht verstanden?
... nein, noch nicht klickt gemacht
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Seltsam, mir ist nichts bekannt, warum man aus Zulassungssicht RFT und non RFT je Achse vermischen sollte. Es wird nicht empfohlen, weil das Fahrverhalten "unschön" werden könnte, aber verboten ist es meines Wissens nach nicht! So lange man sich Achsweise an die Vorgabe hält, den gleichen Hersteller links wie rechts zu fahren, sollte es eigentlich keine Probleme mit entsprechend zugelassenen Felgen geben.
Man darf ja auch mit eineurofünfzig "Chinareifen" fahren, die teilweise bestimmt ähnlich problematische Fahreigenschaften zur Folge haben, wie RFT und nonRFT gemischt ...
Zitat:
Original geschrieben von hornmic
Seltsam, mir ist nichts bekannt, warum man aus Zulassungssicht RFT und non RFT je Achse vermischen sollte. Es wird nicht empfohlen, weil das Fahrverhalten "unschön" werden könnte, aber verboten ist es meines Wissens nach nicht! So lange man sich Achsweise an die Vorgabe hält, den gleichen Hersteller links wie rechts zu fahren, sollte es eigentlich keine Probleme mit entsprechend zugelassenen Felgen geben.Man darf ja auch mit eineurofünfzig "Chinareifen" fahren, die teilweise bestimmt ähnlich problematische Fahreigenschaften zur Folge haben, wie RFT und nonRFT gemischt ...
meines Wissens auch nicht - zumindest nicht in der Schweiz. Aber DANKE!
Zitat:
Original geschrieben von vehaab
... nein, noch nicht klickt gemachtZitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Hast Du meine Antwort auf Deine Frage nicht verstanden?
Es könnte sich das Fahrverhalten verschlechtern und der Bremsweg verlängern, weil die Reifenkombi so nicht vorgesehen ist und auch nicht empfohlen wird.
So könnte es passieren, dass man unter dem LKW landet statt erwartungsgemäß hinter ihm zum Stehen zu kommen ...
Klick??
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Es könnte sich das Fahrverhalten verschlechtern und der Bremsweg verlängern, weil die Reifenkombi so nicht vorgesehen ist und auch nicht empfohlen wird.
So könnte es passieren, dass man unter dem LKW landet statt erwartungsgemäß hinter ihm zum Stehen zu kommen ...Klick??
Es
könnteaber auch sein, dass du genau in dieser Sekunde ausem Fenster links zur Blondine schaust und auch rein fährst.
Konkrete Aussagen bitte..
Wieso sollte sich das Fahrverhalten verschlechtern und der Bremsweg verlängern? Das macht alles keinen Sinn. Gibt es evtl. vom ADAC o.ä. ein Bericht wo sowas festgestellt wurde?
Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Lt ADAC gilbt es ein gesetzliches Verbot nicht!
Aber der ADAC empfiehlt die Kombination NICHT!
Sowas in der Art hatte ich mir schon gedacht. Nicht verboten, aber auch nicht empfohlen... 😉
Nicht, dass ich so eine Kombination unbedingt fahren wollen würde (hab auf dem 5'er eh keine RFT's drauf), wahrscheinlich würde ich im Falle eines Falles lieber gleich alle Reifen gegen Non-RFT's tauschen, prinzipiell scheint es aber - zumindest laut ADAC - nicht wirklich zu empfehlen sein mit so einer Reifen-Mischkombination zu fahren.
Ich fahre auch grade va runflat und hinten normal.
Neben einer unwucht finde ich die kombi zw vorne bretthart und hinten weich komisch.
Habe in den sauren Apfel gebissen und mir vier neue Winter non rnflt gekauft die morgen drauf kommen.
Ich berichte dann ob es einen Unterschied gibt bei mir.
Habe auch lange überlegt ob ich alle tauschen soll aber ich fahre doch nicht ein tolles und teures Auto das sich dann nicht optimal fährt!
Zitat:
Original geschrieben von vehaab
Es könnte aber auch sein, dass du genau in dieser Sekunde ausem Fenster links zur Blondine schaust und auch rein fährst.Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Es könnte sich das Fahrverhalten verschlechtern und der Bremsweg verlängern, weil die Reifenkombi so nicht vorgesehen ist und auch nicht empfohlen wird.
So könnte es passieren, dass man unter dem LKW landet statt erwartungsgemäß hinter ihm zum Stehen zu kommen ...Klick??
Konkrete Aussagen bitte..
Wieso sollte sich das Fahrverhalten verschlechtern und der Bremsweg verlängern? Das macht alles keinen Sinn. Gibt es evtl. vom ADAC o.ä. ein Bericht wo sowas festgestellt wurde?
Der ADAC wird sicher in seinem großen Reifentest keine Kombination testen, die er im Vorfeld schon nicht empfiehlt.
Mit normalem Verstand erscheint es mir logisch, das ich mit Produkten, die nicht füreinander entwickelt wurden und die in sicherheitsspezifischen Bereichen vom Endverbraucher eigenständig miteinander vermischt werden, weil es ( vielleicht ) nicht expliziet verboten ist, ganz sicher keine Verbesserung gegenüber der vorgesehenen Kombination erziele. Es besteht mit großer Wahrscheinlichkeit ( jaja, unkonkret) die Gefahr, daß sich die Produkteigenschaften verschlechtern.
Warum begibt sich kein Motorradfahrer auf dieses dünne Brett?
Die denken technischer oder hängen mehr am Leben.
Also mach doch einfach wie du willst und misch. Ist bestimmt nicht verboten iund mit deutschem TÜV kannst du auch keinen Streß bekommen.
Habe fertig.
Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Lt ADAC gilbt es ein gesetzliches Verbot nicht!
Aber der ADAC empfiehlt die Kombination NICHT!
Es ist nicht explizit verboten, aber eben auch von den Reifenherstellern nicht freigegeben.Von daher nimmt der TÜV es nicht ab, wenn er es bemerkt...
Zitat:
Original geschrieben von Maeggo23
Es ist nicht explizit verboten, aber eben auch von den Reifenherstellern nicht freigegeben.Von daher nimmt der TÜV es nicht ab, wenn er es bemerkt...Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Lt ADAC gilbt es ein gesetzliches Verbot nicht!
Aber der ADAC empfiehlt die Kombination NICHT!
Entschuldigung, aber das ist "Quatsch": Wenn der Reifenhersteller D... sagt, meine Reifen dürfen nicht auf einem grünen Auto montiert werden, dann wird das den TÜV nicht interessieren, auch wenn ich die Reifen auf einem grünen Fahrzeug montiert habe. Der TÜV ist nur an die "gesetzlichen" Vorschriften gebunden und nicht an die der Privatwirtschaft.
Fakt ist, die Rechtsprechung ist auf das "neue" Problem der RFT Reifen (noch) nicht eingestellt. Der TÜV kann bemängeln, wenn eine Reifendimension nicht zulässig für die Felge/das Auto ist und keine ABE vorgelegt wird, wenn laufrichtungsgebundene Reifen falsch montiert wurden usw. Aber nicht die "unsinnige" Kombination von RFT und nonRFT.
Selbst die Einschränkungen von früher (sehr gerne von BMW gemacht), dass nur Reifen der Hersteller D..., P... und M... zulässig sind (hatten wir bei unserem E36 Coupe) sind heute nicht mehr zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von Maeggo23
Es ist nicht explizit verboten, aber eben auch von den Reifenherstellern nicht freigegeben.Von daher nimmt der TÜV es nicht ab, wenn er es bemerkt...Zitat:
Original geschrieben von Zeiti0019
Lt ADAC gilbt es ein gesetzliches Verbot nicht!
Aber der ADAC empfiehlt die Kombination NICHT!
Woher hast du die Info?