Vorladung zum Gericht, Weil: Einspruch gegen Blitzer-Bugeld
Guten Morgen liebe Leute,
Meine Frage:
Ich habe eine Vorladung zum Gericht bekommen, weil ich Einspruch gegen ein Blitzerticket eingelegt habe.
Was passiert bei dieser Verhandlung? Können zusätzliche Kosten auf mich zukommen?
Genauer:
Ich wurde mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (139 in 80km/h Baustellenbereich). 3 Tage vor Ablauf der Verjährung habe ich die Anhörung erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Aber: Mir wird ein Vorsatz unterstellt was das Bußgeld verdoppelt.
Vorsätzlich war es aber eben nicht! Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs.
Ich habe nicht genau auf die Geschwindigkeit geachtet.
Dies habe ich auch in den Widerspruch reingeschrieben. Also dass ich da gefahren bin aber es, aus den eben genannten Gründen, keine vorsätzliche "Tat" war.
Nun habe ich eine Vorladung beim Gericht zur Hauptverhandlung erhalten.
Wie gesagt es geht mir hierbei nur um den Vorsatz. Und ich würde gerne wissen was ich bei der Verhandlung zu erwarten habe oder was ihr mir empfehlen könnt.
-Bitte keine Mutmaßungen sondern nur fundiertes Wissen/Erfahrungen-
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.
127 Antworten
Zitat:
@pico24229 schrieb am 12. März 2018 um 12:12:33 Uhr:
... bin von 120kmh Limit ausgegangen und dann halt die üblichen +20kmH gefahren....
Zitat:
Ich habe nicht gelogen, was den Vorsatz betrifft.
Naja, irgendwie doch.
Ich halte es für sinnvoller wenn du nicht zum Verfahren antrittst. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 13. März 2018 um 14:49:00 Uhr:
Ich vermisse hier noch die übliche Vorladung zur MPU.....😁
😁
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. März 2018 um 14:46:10 Uhr:
Zitat:
@pico24229 schrieb am 12. März 2018 um 12:12:33 Uhr:
... bin von 120kmh Limit ausgegangen und dann halt die üblichen +20kmH gefahren....
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. März 2018 um 14:46:10 Uhr:
Zitat:
Ich habe nicht gelogen, was den Vorsatz betrifft.
Naja, irgendwie doch.
Ich halte es für sinnvoller wenn du nicht zum Verfahren antrittst. 😉Gruß Metalhead
yep, sehe ich genauso. Hey, die 20km/h sind bei Dir so ÜBLICH, dass diese Deione "Normalität" schon gar kein Vorsatz mehr ist...
Merkst Du was? Vor Gericht wäre das schon Dein Strick gewesen.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 13. März 2018 um 15:11:18 Uhr:
yep, sehe ich genauso. Hey, die 20km/h sind bei Dir so ÜBLICH, dass diese Deione "Normalität" schon gar kein Vorsatz mehr ist...
Merkst Du was? Vor Gericht wäre das schon Dein Strick gewesen.
Das ist ja das, was ich vor ein paar Seiten schon mal geschrieben habe. "Ich bin halt wie immer schonmal 20 km/h zu schnell gewesen." und trotzdem meint er, es war kein Vorsatz dabei.
Aber das will er ja anscheinend nicht hören. 🙄
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. März 2018 um 14:51:32 Uhr:
... stellst Du deine zur Verfügung? *stichelstichel* 😁
Brauch ich nicht. Umweltfreund, der ich bin, reise ich nur noch mit Eselskarren. Das braucht es keinen Führerschein......😎
Zitat:
@kudanek schrieb am 13. März 2018 um 09:52:18 Uhr:
Hallo, wenn so etwas passiert und kein eindeutiges Foto vorhanden ist und Fahrverbot droht. : Den Bußgeldbescheid beantworten mit der Aussage die betreffende Fahrt ist von einem aus der Verwandschaft passiert, diesen betreffenden braucht man nicht benennen aber man bekommt zur Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. ( Der Schein ist gerettet )
VORSICHT mit solchen Tips.
Das kann gewaltig nach hinten losgehen - aber dann richtig heftig.
Das Foto das auf dem Anhörungsbogen evt ausgedruckt ist , ist nur ein Teilausschnitt in grober Auflösung.
In Wirklichkeit hat die Behörde meist ein Foto in guter Auflösung und wenn man so etwas mit der Verwandschaft versucht kann der Staatsanwalt nachbohren.
Vielleicht warst Du auf dem Weg zur Arbeit und die Uhrzeit passt genau zu Deinem Arbeitsbeginn.
Handydaten und Bewegungsprofil können untersucht werden.
Wenn Dann die Lüge bewiesen werden kann - Gute Nacht.
Ob sich das lohnt muss jeder für sich selbst entscheiden.
War beim Anwalt:
Kosten für so eine Verhandlung die von mir zu tragen wären: ca. 100€.
Aber:
Ich habe mich vertan. Die geschilderte Tat hat nichts mit der Vorladung zu tun!
Für die OWi für die ich die Vorladung bekommen habe, wurde vergessen der Einspruch zurück zunehmen. Deswegen kommt es jetzt zur Verhandlung. Ich werde des versäumte Nachholen und den Einspruch zurücknehmen.
Und natürlich hätte mich vor Gericht bedeckter gehalten als hier…
Das ich pauschal 20kmh schneller gefahren bin war natürlich in gewisser weise schon vorsätzlich. da gebe ich dir Recht.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 14. März 2018 um 08:29:21 Uhr:
Ich habe mich vertan. Die geschilderte Tat hat nichts mit der Vorladung zu tun!
Für die OWi für die ich die Vorladung bekommen habe, wurde vergessen der Einspruch zurück zunehmen. Deswegen kommt es jetzt zur Verhandlung. Ich werde des versäumte Nachholen und den Einspruch zurücknehmen.
😁😁😁😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 14. März 2018 um 08:44:09 Uhr:
Und erhebt noch Einspruch und geht zum Anwalt.
Da fällt einem nichts mehr ein.
Einspruch wurde nur erhoben um zu prüfen ob die Messung. soweit legitim war.
Die OWi waren in verschiedenen Bundesländern, da ist es mir aufgefallen😁