Vorladung zum Gericht, Weil: Einspruch gegen Blitzer-Bugeld
Guten Morgen liebe Leute,
Meine Frage:
Ich habe eine Vorladung zum Gericht bekommen, weil ich Einspruch gegen ein Blitzerticket eingelegt habe.
Was passiert bei dieser Verhandlung? Können zusätzliche Kosten auf mich zukommen?
Genauer:
Ich wurde mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (139 in 80km/h Baustellenbereich). 3 Tage vor Ablauf der Verjährung habe ich die Anhörung erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Aber: Mir wird ein Vorsatz unterstellt was das Bußgeld verdoppelt.
Vorsätzlich war es aber eben nicht! Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs.
Ich habe nicht genau auf die Geschwindigkeit geachtet.
Dies habe ich auch in den Widerspruch reingeschrieben. Also dass ich da gefahren bin aber es, aus den eben genannten Gründen, keine vorsätzliche "Tat" war.
Nun habe ich eine Vorladung beim Gericht zur Hauptverhandlung erhalten.
Wie gesagt es geht mir hierbei nur um den Vorsatz. Und ich würde gerne wissen was ich bei der Verhandlung zu erwarten habe oder was ihr mir empfehlen könnt.
-Bitte keine Mutmaßungen sondern nur fundiertes Wissen/Erfahrungen-
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.
127 Antworten
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 14. März 2018 um 08:40:09 Uhr:
Soviele OWi dass man nicht mehr durchblickt für welche man eine Vorladung erhalten hat?
Eher ausgedachter Unsinn.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 14. März 2018 um 08:40:09 Uhr:
Soviele OWi dass man nicht mehr durchblickt für welche man eine Vorladung erhalten hat?
😁 Die Zuordnung ist eigentlich immer ganz einfach. Das Zaubermittel heißt AKTENZEICHEN.
Das setzt aber voraus, dass man lesen kann.
Aber dafür gibt es ja Anwälte, die kann man ja fragen.
Wie hier in dem Fall.
Solche einfachen Sachen, wie alle paar Jahre bei einem Bußgeldbescheid eine Überweisung ausfüllen und vergessen kann ja jeder.
Oder im Verkehrsfunk hören, wo die Blitzer stehen und dort langsam fahren ist nichts für jedermann.
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 14. März 2018 um 10:47:30 Uhr:
Das setzt aber voraus, dass man lesen kann.
Aber dafür gibt es ja Anwälte, die kann man ja fragen.
Wie hier in dem Fall.
Solche einfachen Sachen, wie alle paar Jahre bei einem Bußgeldbescheid eine Überweisung ausfüllen und vergessen kann ja jeder.
Oder im Verkehrsfunk hören, wo die Blitzer stehen und dort langsam fahren ist nichts für jedermann.
Mein Handy mit blitzerwarner war abgestürzt was ich nicht gemerkt habe, da ich während der Fahrt nicht aufs Handy schaue🙁
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will ja hier nicht Moralin vergießen, aber merkst Du selber etwas: Blitzerwarner, zwei laufende Verfahren? Auf Dauer lohnt es sich nicht, vorsätzlich zu schnell zu fahren.
Android-Radio kaufen, da kannst die Blitzerwarner auch installieren (das schafft Redundanzen). 😁
PS. Hätte der was genützt wenn du vom falschen Limit ausgegangen wärst (gut, der Lappen wäre dann erhalten geblieben, trotzdem wären 40 zu viel auf dem Zettel gestanden).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. März 2018 um 11:04:34 Uhr:
will ja hier nicht Moralin vergießen, aber merkst Du selber etwas: Blitzerwarner, zwei laufende Verfahren? Auf Dauer lohnt es sich nicht, vorsätzlich zu schnell zu fahren.
Stimmt sowieso. Jetzt bin ich ja eh gezwungen mich zu zügeln, wobei ich aber gar nicht laufend zu schnell fahre..
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 14. März 2018 um 14:05:41 Uhr:
Also ist +20 bei dir normal ?
Manchmal auch mehr, manchmal auch lkw geschwindikeit.
Zitat:
@Datzikombi schrieb am 12. März 2018 um 09:29:53 Uhr:
Vorsatz ist bei Anzeigen üblich, wenn man schneller als 40% der erlaubten Geschwindigkeit gefahren ist.
Das erklärt, warum manche innerorts nur 20 fahren, das sind die 40% der erlaubten Geschwindigkeit. 😛
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 14. März 2018 um 15:16:45 Uhr:
Lkw-Geschwindigkeit? Hut ab! +89km/h schneller als erlaubt ist doch recht ordentlich.
Ich denke, er meint das absolut und nicht relativ.
Gruß Metalhead